Frage:Akku geschmolzen

AndreasBloechl

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Hallo
Ein Onkel von mir hatte sich vor ca.3.5 Jahren ein Amilo Notebook gekauft und jetzt hat er festgestellt das hinten die Abdeckung vom Akku sich verformte. Als er ihn abgenommen hat ist innen der ganze Akku richtig in sich verschmolzen. Hat man da vielleicht eine Chance bei Fujitsu etwas zu Reklamieren nach dieser langen Zeit, Garantie hat er nur 2 Jahre gehabt. Das Notebook wie es mir scheint funzt noch tadellos am Netz ihm geht es in erster Linie jetzt um den Akku den er zwar nicht unbedingt braucht aber soetwas ist doch ärgerlich, es könnte ja auch etwas am Notebook kaputt gegangen sein. So wie es ausschaut ist aber da Gottseidank nichts passiert.
 
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Eine Reklamation nach der Doppelten Garantiezeit ist zwar möglich aber deine Chancen stehen gleich Null.
 
der akku hat eh meistens nur 1 jahr garantie, man könnte FSC verklagen, weil das nicht gerade vertrauens erweckend ist, aber garantie mäßig geht da nix

rien
 
Alles klar, besten dank für euere Infos. Ich glaube auch das man wahrscheinlich nur mit Streit weiterkommt nach der Garantie. Von daher soll er es ohne Akku betreiben funzen tut es ja noch , werde ihm das mal sagen und dann ihn entscheiden lassen. Aber ich hatte ähnliche Vermutungen wie ihr und dacht sicherheitshalber frage ich mal nach.
 
naja, bei FS würde ich zumindest mal höflich anfragen. ich mein es ist eine sache dass ein akku keine leistung mehr bringt und eine andere sache dass er so heiss wird dass sich die oberfläche verformt. ersteres is ärgerlich und unvermeidbar, letzteres meines erachtens schon fast eine gefahr und wenn das öftger vorkommt schon fast einen rückruf wert.

wie gesagt, ich würde da mal (nett und höflich, wenn du ankommst mit "ich fordere und sie haben gefälligst" dann haste sicher keine chance) anfragen und schauen was die dazu sagen. wenn die nein sagen habter auch nix verloren ausser der gebühr für ein telefongespräch.

gruß luisoft
 
der akku hat eh meistens nur 1 jahr garantie, man könnte FSC verklagen, weil das nicht gerade vertrauens erweckend ist, aber garantie mäßig geht da nix

rien

Auf was willst du den FSC verklagen? Die Garantie ist abgelaufen also mußt du beweisen das der Mangel schon bei Kaufantritt bestanden hat, wie du diese Klage gewinnen willst das will ich sehen :)

Eine Firma verklagen weil nach 3,5 Jahren ein Teil den Geist aufgegeben hat, wobei erst zu klären sein würde ob nicht Überspannung usw. schuld ist an der Sachlage.
 
verklagen? wegen fahrlässigkeit? du kannst mir doch nicht erklären, dass das normal ist, dass ein aku schmilzt wenn seine lebenszeit abgelaufen ist :d das wär ja als würden meine druckerpatronen explodieren, wenn der drucker sie für leer befindet.
 
Also meiner Meinung nach ist das schon extrem Fahrlässig was da abgelaufen ist. Ein Akku darf nach 3 Jahren bestimmt nicht halb explodieren und die Säure oder was auch immer da drinnen ist austreten. Ich werde ihm mal erklären das er wirklich mal bei FSC anrufen soll.
 
Naja gerade eben weil sich Akkus so verschieden verhalten, ist da nur 1 Jahr Garantie drauf, ein Akku ist afaik kein Gerät sondern "Verbrauchsgut". Ich würde den Akku sicherheitshalber rausnehmen und Ohne arbeiten, ein Jahr nach Garantieablauf (und 2 nach der vom Akku) hast du keine Möglichkeit wegen geschmolzenem Akku-Gehäuse da irgendwas zu reklamieren. Das einzige was FSC machen könnte wäre dir nen neuen Akku zu verkaufen. Genauso wie du bei nem Kaputten Fernseher nach der Garantiezeit auch die Reparatur selbst zahlen musst.

Die Akkupacks werden ja getestet, damit sie die Normen erfüllen, und die Tests sind wirklich nicht ohne. Allerdings kann man im Vorfeld kein Akkupack auf 3 Jahre Ausdauertesten, das geht einfach nicht. Sorry, aber ich weiß nicht was da dran "grob fahrlässig" wäre.
Natürlich ist es ärgerlich, wenn der Akku nicht geht oder sich da das Gehäuse wegen Hitze deformiert hat, aber das hat auch was mit Serienstreuung zu tun, sowie der individuellen Behandlung von den Teilen.
 
Zuletzt bearbeitet:
verklagen? wegen fahrlässigkeit? du kannst mir doch nicht erklären, dass das normal ist, dass ein aku schmilzt wenn seine lebenszeit abgelaufen ist :d das wär ja als würden meine druckerpatronen explodieren, wenn der drucker sie für leer befindet.

Wie bereits gesagt bist du nach der Garantiezeit in der Situation das DU den Beweiß antrten mußt das der Mangel schon bei Kauf bestanden hat. Ausserdem stellt ja SFC die Akkus nicht selbst her (Soweit ich weiß) also müßtets du dich an den hersteller der Akkus wenden. Wenn jetzt nicht bereits eine Rückrufaktion stattfindet weil mehrere Akkus abgeraucht sind und es sich um einen Einzellfall handelt wirst du es Schwer haben hier einen Nachweiß zu bringen das der Akku schon bei Auslieferung einen Knacks hatte.

Was soll eigentlich an dem Verhalten "Fahrlässig" gewesen sein? Fahrlässig ist:

Definition Fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet. Es gibt Fahrlässigkeit im zivilrechtlichen Sinne und aus strafrechtlicher Sicht.
Nach §276 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) handelt derjenige fahrlässig, der die erforderliche Sorgfalt, wie sie sich aus den Anforderungen der Beteiligten im Geschäftsverkehr ergibt, nicht beachtet. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Auto-Reparaturwerkstatt nicht alle vorgeschriebenen Kontrollen durchgeführt hat. Es geht bei der Fahrlässigkeit im zivilrechtlichen Sinne also um einen objektivierten Maßstab.



Also ich gehe davon aus das SFC alle erforderlichen Tests mit dem Book gemacht hat (Allein wegen der Produkthaftung würden sie tunlichst vermeiden ein nicht getestetes Notebook in Umlauf zu bringen) also kann ich beim besten Willen keine Fahrlässigkeit feststellen.

Kannst du auch zu 100% ausschließen das nicht der User an dem Umstand Schuld trägt das der Akku geschmolzen ist? Falsche Lagerung, Spannungsschwankungen, mechanische Krafteinwirkung....... wenn du nur zu 99% sicher bist wird dir dieses 1% vor Gericht das "Kreuz" brechen weil FSC sich auf dieses 1% beruft und die Schuld bei dir sucht, was du ja dann zu beweißen hast das dies nicht der Fall ist......

Also würde ich den Gedanken vor Gericht zu gehen ganz schnell vergessen und eher ganz ganz nett anfragen ob mir die netten Herren von FSC evtl. einen neuen Akku schicken.

Im Unterschied dazu orientiert sich die Fahrlässigkeit aus strafrechtlicher Sicht am Maß der zumutbaren Einsichts- und Handlungsfähigkeit einer Person (§16 Strafgesetzbuch - StGB). Fahrlässig im strafrechtlichen Sinne handelt zum Beispiel ein Autofahrer, der eine Vorfahrtsregel missachtet, obwohl er sie hätte einhalten können.
 
Also ich denke da schon etwas anders als ihr. Was wäre wenn jetzt das Notebook durch diesen geschmolzenen Akku totalschaden wäre. Es ist wirklich schwer da FSC jetzt die Schuld zu geben aber die sind für solche Fälle bestimmt auch irgendwie abgesichert.
 
Und wenn du dir ne Milch kaufst und die ist dann 2 Wochen nach Verfallsdatum sauer willst du dann auch den Hersteller verklagen? Oder den Supermarkt? Weil immerhin hättest du ne Lebensmittelvergiftung bekommen können.

Versteh mich da nicht falsch, aber Lithium-Ionen-Akkus leben maximal 2 Jahre bei normaler Belastung. Irgendwann gehen die einfach kaputt. Bei nem kleinen Akku würds dich auch nicht stören. Da kaufst dir nen neuen.
Und andere wären froh, wenn das Notebook so lange läuft. Nicht der Akku
 
Das der Akku nur ein Jahr Garantie hat ist ja akzeptable und auch wenn er dann kaput ist, aber die Umstände wie dieser Kaputt gegangen ist , ist für mich schon Fahrlässig da kann einer sagen was er will. Ich denke das kann man nicht vertreten wenn das ganze Notebook dabei den Arsch hoch gemacht hätte.
 
Versteh mich nicht falsch, aber diese Prozesshanseln die wegen jedem Pfurz klagen gehen mir halt über die Hutschnurr.

Sicher hätte mehr passieren können, doch etwas zu "erstreiten weil etwas daraus hätte resultieren können" ist Unfug.
Der Akku hat 1 Jahr Garantie, dannach ist die Sache gegessen und wenn ich deine Aussagen so lese, dürfte ein "Kulanz-Tausch" wohl eher auszuschließen sein (Wenn du selbige Aussagen bei der Siemens Hotline machst legt der Typ nach 2 min auf...)

Du kannst also mit 100% garantieren das kein Fehlverhalten von dir aus vorlag--siehe Handbuch FSC bei längeren Netzphasen Akku entfernt usw. und auch keine Überspannung noch eine mechanische Schlageinwirkung.....
Dann haben wir hier einen Akku auf den FSC die Garantie gibt das er bei sachgemäßer Behandlung 1 Jahr hält, jetzt hält dein Akku schon 3,5 Jahre und du hast somit mehr als die 3 Fache Laufzeit wie FSC garantiert und du willst jetzt von denen Ersatz......

Das mehr hätte passieren können steht nicht zur Debatte weil was hätte passieren können ist wohl kaum ein Aufhänger für einen Rechtsstreit. Du hast also als einzigen Schaden den defekten AKKU der ja bereits 3,5 Jahre gelaufen ist (Effektiv sicher weniger, da du den Akku ja sicher immer entfernt hast als das Notebook am Netz hing, so wie in den FSC Handbüchern steht) wofür willst du jetzt Ersatz haben?

Und mit deiner Aussage "Fahrlässig" würde ich nicht so um mich werfen, Fahrlässigkeit ist ein genau definierter Ausdruck und bei deinem Fall sehe ich NULL Anhaltspunkte die auf Fahrlässigkeit hinweisen.
 
Ich habe noch gar nichts unternommen und werde das auch meinem Onkel überlassen, steht ja im ersten Posting das es nicht mir gehört.
Ein Akku der ausläuft oder mein Gerät zerschießt was ja in dem Fall fast gewesen ist bzw. es ist ja Säure ausgetreten, ist für mich unakzeptable und das ist meine Meinung. Ich selber habe ein HP Notebook und wenn das mal der Fall ist werden die bestimmt von mir hören da kannst du sicher sein. Auf einer Autobatterie ist ja auch nicht lebenslange Garantie wenn die Batterie aber mein Auto oder mich gefärdet werde ich mich bestimmt nicht so ohne weiteres abspeisen lassen. Ich hoffe du verstehst was ich meine.
 
Dass ein Akku nach 3 Jahren keine oder kaum noch Leistung bringt ist ja in Ordnung. Aber dass ein Akku nach 3 Jahren sich verformt, schmilzt ect. noch Batteriesäure austritt ist alles andere als ein normales Akkuverhalten. Das ist schon Lebensgefährlich und hat nix mehr mit normalem verschleiss nach 3 Jahren zu tun. Ich würde da auf jeden Fall FSC benachrichtigen, allein schon aus Gründen der Sicherheit.
Evt. zeigt sich FSC kulant und ersetzt den Akku oder bietet besondere Kaufkonditionen an.
 
hi

FSC sagt in Ihrer AGB nirgends und es sist auch nicht gesetzlich normiert, dass Sie verpflichtet sind, dass nach der Garantiezeit, die um das 3fache überschritten ist, die Funktion und den ZUSTAND des Akkus zu garantieren. Ja und bei zulanger Nutung/Lagerung(unsachgemäße) laufen oftmals handelsüblich R6 aus...und...wurde schon mal jemand verklagt:lol: :shot:

Gruß
hyper_Ghost
 

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