Frage bezüglich Umtausch!?

3D-Prophet

Semiprofi
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07.12.2002
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Ich habe mir ein Lenkrad (Thrustmaster Enzo) bestellt und dieses heute bekommen, nur leider konnte es meine Erwartungen nicht erfüllen und daher möchte ich es umtauschen. Bekomme ich da so einfach mein Geld zurück obwohl ich es schon benutzt habe? Wer trägt die Versandkosten zurück zum Händler?

MfG
 
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also den vollen preis wirste wohl nich bekommen! versandkosten dürften auch bei dir liegen weil das teil ja keinen defekt hat
 
kann nach deutschem recht das ding so zurückschicken wie es ist und hast ein anrecht auf den vollen Preis sowie die Versandkosten, wenn das ding nicht unfrei zurückgesandt werden kann!!!
Quelle und Neckermann bieten den mist nicht freiwillig seit ewig an. Liegt daran das man eignschaft, art und güte des produktes nicht direkt sehen kann! Wenn dir einer was anderes sagt, frag ihn ob Kaufmännisches im Versandhandel gegenüber Konsumenten überhaupt kennt!

@pfupfu
wenn du bisher nie den vollen KP + Versand erstattet bekommen hast wprd ich das demnächst aber nachholen.

ciao,
grugar
 
Frage: Ich will mir nen TFT Monitor kaufen; wenn ich mit dem Gerät nicht zufrieden bin kann ich es zurückschicken, und die müssen mir mein Geld zurücküberweisen, können mich also nicht mit nem Einkaufsgutschein abspeisen, richtig?
Oder ist das jedem Versandhandel selber überlassen? :confused:

Danke, Nemesis
 
Ja man hat doch in Germany 2 Wochen umtauschrecht...wenn das Teil natürlich beschädigt ist dann haste keine chance auf Umtausch oder Geld zurück
 
Du hast meine Frage nicht ganz beantwortet.
Ich wollte wissen, müssen die mir mein Geld zurückgeben, oder können die mich mit nem Einkaufsgutschein abspeisen?!

Mir ist natürlich klar, dass der Monitor keine Gebrauchsspuren aufweisen darf!

Nemesis
 
@lord Nemesis
ja sie müssen dir dein Geld zurück geben wie ist egal nur so das du es danach wieder frei verwenden kannst. Die meisten schicken aber gerne einen V-Scheck.

das das teil unbeschädigt und vollständig sein muss ist eine grundvoraussetzung. das teil muss ja auch wiederverkaufbar sein.
 
Auf jeden Fall Geldzurück!!!
Oft bekommste auch 1*Versandkosten zurück. Schau mal in die AGBs des Händlers...da steht meist drinne ab welchem Kaufbetrag der Händler die Versandkosten bei rücknahme übernimmt(wenn er sie übernimmt)...
 
@obedire
der Händler MUSS dir die Versandkosten für die Rücksendung erstatten! Eigentlich musst du das ding sogar Unfrei zurückschicken können, wird aber ungern angenommen, da die Warenannahme ja nicht kohle ohne ende haben kann.

ciao,
grugar
 
Ja kann sein...ich hab ein,zweimal in den AGBs eines Händlers gelesen(ein wunder das ich sie überhaupt mal gelesen habe :d ) das das Porto bei Rücksendung einer Ware die über X€ gekostet hat übernommen wird und da man die AGBs akzeptieren muss um die Ware zukaufen...wäre der Punkt geklärt...
aber oft wird dies gar nicht angesprochen...muss der Händler auf jeden Fall die Versandkosten erstatten(oder wenn man es unfrankiert abschickt,muss er dann das Packet annehmen)???
Das würd mich echt mal interessieren?!

@ grugar: Wo haste das denn gelesen/gehört/...Ist das gesetzlich festgelegt...weil manchmal trau ich den Händler nicht(ist bis zwar jetzt immer gut gegangen...) und die können ja einem viel erzählen, wenn man keine Ahnung hat...
 
@obedire
hab ne KFM-Lehre hinter da lernt man so etwas.
1. der Händler muss die Ware innerhalb von 2 Wochen zurücknehmen, ware muss vollständig und in unversehrtem Zustand sein.
2. Der Händler MUSS den Rückversand erstatten, oder unfrei annehmen. Es hat sich allerdings eingebürgert das man das Paket auf eigene Kosten zurücksendet und dann in einem Brief dabei erwähnt doch bitte die versandkosten für rücksendung zu erstatten.
 
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