N'Abend
ich bin momentan in der Ausbildung und werde ab dem Tag nach meiner Abschlussprüfung vorübergehend arbeitslos sein.
Ich trete meine neue Arbeitsstelle erst 1 1/2 Monate später an, weil ich ins Ausland gehe und auf meine Arbeitsgenehmigung warten muss.
Jedenfalls versuche ich gerade für diese Zwischenzeit mein Arbeitslosengeld zu beantragen, allerdings wollen die Leute beim Arbeitsamt den Sachverhalt nicht kapieren. Ich bekomme dauernd irgendwelche Formulare wegen Qualifikationen / Stellenwünschen / Vermittlungsterminen, die mich überhaupt nicht interessieren, weil ich meinen Job eh schon sicher habe.
Meine grundlegende Frage: Darf das Arbeitsamt überhaupt Arbeitslosengeld zahlen, wenn ich mich in der Zeit nicht um eine Stelle bemühe?
In der Praxis ist es natürlich schwachsinnig, weil mich kein Betrieb für die kurze Zeit einstellen wird, aber theoretisch könnte ich mir denken, dass das Arbeitsamt ohne Stellensuche nix zahlen will / darf.
Ich danke euch für euren Rat!
MfG
Pr3dat0r
ich bin momentan in der Ausbildung und werde ab dem Tag nach meiner Abschlussprüfung vorübergehend arbeitslos sein.
Ich trete meine neue Arbeitsstelle erst 1 1/2 Monate später an, weil ich ins Ausland gehe und auf meine Arbeitsgenehmigung warten muss.
Jedenfalls versuche ich gerade für diese Zwischenzeit mein Arbeitslosengeld zu beantragen, allerdings wollen die Leute beim Arbeitsamt den Sachverhalt nicht kapieren. Ich bekomme dauernd irgendwelche Formulare wegen Qualifikationen / Stellenwünschen / Vermittlungsterminen, die mich überhaupt nicht interessieren, weil ich meinen Job eh schon sicher habe.
Meine grundlegende Frage: Darf das Arbeitsamt überhaupt Arbeitslosengeld zahlen, wenn ich mich in der Zeit nicht um eine Stelle bemühe?
In der Praxis ist es natürlich schwachsinnig, weil mich kein Betrieb für die kurze Zeit einstellen wird, aber theoretisch könnte ich mir denken, dass das Arbeitsamt ohne Stellensuche nix zahlen will / darf.
Ich danke euch für euren Rat!
MfG
Pr3dat0r