Frage wegen Steuererklärung

andrew

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Hoi,
ich hab gestern von einem Bekannten gehört, das man seine Fahrtkosten zum Arbeitsplatz als Azubi von den Steuern absetzen kann. Weiss jemand von euch da genaueres darüber?

mfg Andrew
 
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Ob man eine Einkommenssteuererklärung machen muss oder nur einen Lohnsteuerjahresausgleich macht, der Unterschied liegt ja nur in der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Fahrten zur Arbeit kann man grundsätzlich bei nichtselbstständiger Arbeit absetzen, egal ob Abteilungsleiter oder Auszubildender.

Allerdings macht das nur Sinn, wenn insgesamt die Werbungskosten (z.B. Summe aller Fahrkosten, Reinigung der Arbeitskleidung, Beiträge zu Gewerkschaften) über einen bestimmten Betrag kommen, glaube rund 1000€ jährlich, kann mich aber irren.

Denn bis zu dem Betrag ist das schon in die Steuertabelle eingearbeitet und das Absetzen bringt in diesem Falle =0=.
 
Ja, aber als Azubi verdient man meist ohnehin so wenig, dass man GAR KEINE Steuern zahlen muss. Und wenn man schon keine Steuern zahlen muss, kann man davon wohl auch nix absetzen...
 
So gesehen hast Du recht, gehst jetzt vom "Normalfall" eines Auszubildenden aus, der Steuerklasse 1 hat und ledig ist.

Mein Patenkind beispielsweise ist verheiratet und befindet sich in einer Ausbildung zur Bürokauffrau. Sie zahlt Steuern, da sie die Steuerklasse 5 gewählt hat und ihr Mann (der aus der Ausbildung raus ist und deutlich mehr verdient) die Steuerklasse 3.

So muss sie selbst von dem geringen Azubigehalt Steuern zahlen, ihr Mann aber fast gar keine. Ende des Jahres muss zwar was nachgezahlt werden....... aber ich schweife ab. ;)


In jedem Fall macht es Sinn das Sie ihre Fahrten zur Arbeit angibt. Aber Du hast vollkommen recht, wenn man als Azubi keinen Steuern zahlt, kann man auch nix absetzen. :d
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich werd die Sachen einfach mal mit drauf setzten und mich morgen mal beim Betriebsrat informieren.

mfg Andrew
 
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