Ob man eine Einkommenssteuererklärung machen muss oder nur einen Lohnsteuerjahresausgleich macht, der Unterschied liegt ja nur in der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Fahrten zur Arbeit kann man grundsätzlich bei nichtselbstständiger Arbeit absetzen, egal ob Abteilungsleiter oder Auszubildender.
Allerdings macht das nur Sinn, wenn insgesamt die Werbungskosten (z.B. Summe aller Fahrkosten, Reinigung der Arbeitskleidung, Beiträge zu Gewerkschaften) über einen bestimmten Betrag kommen, glaube rund 1000€ jährlich, kann mich aber irren.
Denn bis zu dem Betrag ist das schon in die Steuertabelle eingearbeitet und das Absetzen bringt in diesem Falle =0=.