Hallo zDruqz,
wie lautet deine Kunden- oder Bestellnummer? Das klingt so, als würde jemand mit seinem Stuhl ein Geräusch während der Aufnahme erzeugen. Kannst du mir bitte ein Video des Problems machen, da ich mit einer reinen Tonaufnahme wenig anfragen kann? Spulenfiepen kann ich darauf jedenfalls nicht wahrnehmen, das klingt eigentlich anders. Ich kann eigentlich gar nichts unnormales auf dieser vermutlich aus nächster Nähe angefertigten Aufnahme hören. Auch einen Lagerschaden kann ich nicht wirklich heraushören. Was genau meinst du?
Grundsätzlich ist Spulenfiepen kein Sachmangel und wir würden nur in sehr extremen Fällen eine Reklamation deshalb anerkennen:
Das Phänomen des Spulenfiepens ist zwar nicht sonderlich beliebt, lässt sich bei elektrischen Geräten mit Spulen jedoch kaum vermeiden, da elektrischer Strom, der durch die Windungen strömt, in Abhängigkeit der Stromstärke (= der Belastung) Resonanzen und Vibrationen auslöst, die am Ende akustisch wahrnehmbar sind. Die Störgeräusche können direkt zum Anbeginn der Verwendung auftreten, sich aber auch mit der Zeit aufgrund der steigenden "Bewegungsfreiheit" des Spulendrahtes intensivieren, da es durch die hörbaren hochfrequenten Schwingungen zu einem natürlichen, ungefährlichen und nicht durch die Gewährleistung abgedeckten Verschleiß der Dämpfungsmaterialien kommt. Die Funktion eines elektronischen Gerätes wird dadurch jedoch nicht beeinträchtigt, sodass es sich hierbei auch nicht um einen Sachmangel im Sinne der Gewährleistung handelt. Etwaige Versprechungen hinsichtlich des Spulenfiepens finden sich in unserer Produktbeschreibung nicht. Darüber hinaus wird Spulenfiepen in erheblichem Maße von anderen Hardwarekomponenten beeinflusst, allem voran etwa dem verwendeten Netzteil.
Gemäß Fernabsatzrecht steht dir deshalb generell ein ausreichender Zeitraum von 14 Tagen ab Warenerhalt zur Verfügung, in dem du ein Produkt testen und bei Nichtgefallen ohne Angabe von Gründen zurückschicken könntest. Nutze dazu bitte unser Widerrufsformular, um eine kostenfreie Paketmarke zu beantragen. Obwohl hier in der Regel kein anerkannter Mangel gemäß der gesetzlichen Sachmängelhaftung vorliegt, könnten wir eventuell eine Reklamation aus Kulanz akzeptieren, aber dazu brauche ich wie gesagt ein besseres Video des Problems. Dazu würde die Grafikkarte dann an den Hersteller weitergeleitet werden, der das defekte Exemplar dann eventuell austauscht oder instand setzt. Eine Garantie auf Erfolg kann hierbei jedoch ausdrücklich nicht gegeben werden und der Vorgang kann etwa 4-8 Wochen dauern. Ein Soforttausch ist aufgrund der Tatsache, dass es sich hier nicht um einen Sachmangel handelt, von vornherein ausgeschlossen und darüber hinaus ohnehin nicht möglich, weil die Ware selbst dauerhaft nicht verfügbar ist.
Liebe Grüße
Mike