Frage zum Elterngeld Antrag

Hugiman2000

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Die Elterngeldstelle unserer Stadt hat heute komplett zu ......
Vielleicht kann mir aber einer von euch bereits die Frage beantworten. Ich habe jetzt einen Monat Elternzeit genommen und möchte in 7 Monaten noch einmal 4 Monate Elternzeit + Elterngeld beziehen. Jetzt habe ich den Antrag auf Elterngeld vorliegen und weiß nicht ob ich direkt den 1 und 9,10,11,12 Lebensmonat ankreuzen muss oder ob ich einen Antrag für den ersten Monat einsenden kann und später einen für den 9-12 Lebensmonat.

Das würde mir die Möglichkeit geben flexibler zu sein und vielleicht 5 oder nur 3 Monate zu nehmen. Ich kenne nur die Info dass man dem Arbeitgeber mindestens 7 Wochen vorher informieren muss (Elternzeit) und Elterngeld auch noch für die letzten 3 Monate beantragen kann.

Kann ich mehrere Elterngeld Anträge einreichen oder muss ich bereits beim ersten wissen wann ich Elternzeit nehmen werde?
 
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ist es normal nicht so, einer 12 monate und der andere gleichzeitig max. 2 partnermonate (also 2x 1 monat oder zusammenhängend)?

kannst die anträge separat stellen, so war es bei mir damals auf jedenfall vor paar jahren.
 
Seit Elterngeld Plus und co. kannst du Logik bei dem Kram vergessen :d
 
ist es normal nicht so, einer 12 monate und der andere gleichzeitig max. 2 partnermonate (also 2x 1 monat oder zusammenhängend)?

kannst die anträge separat stellen, so war es bei mir damals auf jedenfall vor paar jahren.

Nein, auch vor Elterngeld Plus konnte man schon verschiedenste Varianten wählen, 12 + 2 war ne Standardvariante, bzw. der Partner mußte mindestens 2 Monate machen, damit man insgesamt 14 Monate erhält.

@Hugiman

Es ist einfacher für euch wenn ihr euch vorher im Klaren seid, wie ihr die Monate verteilt. Ansonsten ist ein Elterngeld Antrag einmalig nachträglich ohne weiteres änderbar. Bei weiteren Änderungen bedarf es der Angabe von Gründen.
Was hat denn deine Partnerin angegeben?

Elterngeld Antrag letzter Absatz

[...]
Ändern sich die Lebensumstände, kann der Antrag auch einmalig geändert werden. Eine Angabe von Gründen ist dabei nicht erforderlich. Lediglich wenn der Antrag nochmals geändert werden soll, muss ein Nachweis der Gründe erfolgen. Eine nochmalige Änderung ist in der Regel nur dann zulässig, wenn ein Härtefall vorliegt
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieviel Elterngeld gibt es eigentlich ?

Ich könnte es googeln,wenn die seite laden würde.

mfg
 
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