Frage zur Gewärleistung

Conkuist

Neuling
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Hallo

Ich hab am 22.03.16 meine defekte Grafikkarte mit folgender Bemerkung eingeschickt

Ich habe am 02.11.2013 eine Grafikkarte bei ihnen erworben
diese wurde am 18.06.2015 wegen eines Defektes ausgetauscht.
Jedoch ist diese seit dem 18.03.2016 nun ebenfalls defekt.
Da die Verjährungsfrist bei einem Austausch gem. § 212 BGB neu zu laufen beginnt
und sich die Grafikkarte deswegen noch im Gewährleistungszeitraum befindet
bitte ich darum diese schnellstmöglich auszutauschen
.

Leider wurde dies komplett ignoriert und so habe ich heute eine E-Mail erhalten in der mir mitgeteilt wurde
das mir meine defekte Grafikkarte wieder zurückgeschickt wird. Da sie außerhalb der Gewährleistung wäre.

Ich gehe jetzt mal davon aus das mein Anspruch gerechtfertig war da ich von Casking ja auch einen Paketaufkleber erhalten haben.

Wie soll ich nun weiter vorgehen?

Ich vermute mal das ein erneutes einschicken wohl damit endet das ich die defekte Grafikkarte wieder zurück geschickt bekomme?

Was sollte ich machen um dies zu verhindern?

Würde mich über eine schnelle Antwort freuen
 
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Was hat die Gewährleistung mit der Verjährungsfrist zu tun?

Du hast auf deine Karte vom 02.11.2013 2 Jahre Gewährleistung (und/oder Garantie), wenn innerhalb der 2 Jahre ein Defekt auftritt wird sie repariert bzw ausgetauscht. Dabei hast du noch Glück, denn nach 6 Monaten gibt es die Beweislastumkehr, dabei musst du nachweisen, dass dies ein Produktionsfehler war. Wahrscheinlich wurde sie wegen eines Garantiefalls (nicht Gewährleistungsfalls) ausgetauscht. Auf die ausgetauscht Karte hast du natürlich NICHT wieder 2 Jahre Garantie/Gewährleistung, dies bezieht sich nur auf den Originalkauf.

Ansonsten wäre das ja super, wenn das so ginge, da könnte man ja über Jahre immer wieder neue Hardware besorgen (weil die alte Hardware nicht mehr produziert wird).

Ich vermute mal das ein erneutes einschicken wohl damit endet das ich die defekte Grafikkarte wieder zurück geschickt bekomme?

Was sollte ich machen um dies zu verhindern?


Die defekte Karte erst gar nicht wieder einschicken sondern auf dem Wertstoffhof beim Elektronikschrott entsorgen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast auf deine Karte vom 02.11.2013 2 Jahre Gewährleistung (und/oder Garantie), wenn innerhalb der 2 Jahre ein Defekt auftritt wird sie repariert bzw ausgetauscht. Dabei hast du noch Glück, denn nach 6 Monaten gibt es die Beweislastumkehr, dabei musst du nachweisen, dass dies ein Produktionsfehler war. Wahrscheinlich wurde sie wegen eines Garantiefalls (nicht Gewährleistungsfalls) ausgetauscht. Auf die ausgetauscht Karte hast du natürlich NICHT wieder 2 Jahre Garantie/Gewährleistung, dies bezieht sich nur auf den Originalkauf.

Das ist so nicht ganz korrekt mein Anspruch ist durchaus berechtigt.
Dazu finden sich wenn man mal die Suchmaschine bemüht auch einige Beispiele
welche zum Teil sogar von Anwälten stammen.

Die defekte Karte erst gar nicht wieder einschicken sondern auf dem Wertstoffhof beim Elektronikschrott entsorgen.

Bitte zukünftig derartige Kommentare unterlassen da sie zur Problemlösung in keinster weise beitragen
 
Ansonsten wäre das ja super, wenn das so ginge, da könnte man ja über Jahre immer wieder neue Hardware besorgen (weil die alte Hardware nicht mehr produziert wird).

Das probieren heutzutage eine ganze Menge Leute. Gewährleistung des Händlers ab Kauf 2 Jahre, egal ob ich das gekaufte Teil noch 5 mal in der Zeit umtausche, es bleibt bei 2 Jahren ab Kauf. Was mit der freiwilligen Garantie des Herstellers ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber auch hier beziehen sich viele auf das Kaufdatum. Das wird meinem Kühlschrank wohl auch so gehen. 5 Jahre Garantie ab Kauf, einen Umtausch habe ich wegen einem defekten Kompressor bekommen und die 5 Jahre laufen einfach weiter als wenn nichts gewesen wäre. Geht der neue auch noch mal nach Ablauf der Garantie kaputt, habe ich Pech.

Irgendwann muss auch mal Schluss sein.
 
Verjährung hat doch gar nichts damit zu tun, die gibt nur an ab wann du keinen Anspruch mehr auf Leistungen hast

und dein erster Austausch war tatsächlich Garantie, sonst hättest du erst einen Nachweis erbringen müssen
 
Oh man - sorry das ich hier nun etwas deutlich werde - aber eure google kacksuche mit Rechtsberatungen und angeblichen Ergebnissen könnt ihr bitte einfach mal komplett vergessen! Es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen und stumpf "Neubeginn Verjährung" googlen und dann noch einen Fall finden der zu 100% wie bei dir passt kannst du mal gleich vergessen!

Schön auch, dass du dich auf 212 BGB beziehst - hier geht es um eben genannten Neubeginn der Verjährung. Aber was bitte soll hier neu verjähren? Dein Anspruch auf Gewährleistung ist losgelöst von dem was du hier meinst. Verjähren kann ein Anspruch aus z.B. einem Urteil oder eine Straftat selbst. Dein Gewährleistungsanspruch verjährt aber nicht sondern erlischt einfach 2 Jahre nach Kauf und das war es. Nur weil du innerhalb dieser Zeit eine neue Grafikkarte erhalten hast heißt das nicht automatisch das du neue 2 Jahre Gewährleistung bekommst.

Bitte nehmt Abstand von solchen Sachen - im Netz ist jeder Anwalt, Richter, Arzt oder Bundestrainer und jeder weiß es besser als der andere. Fakt ist, dein Anspruch auf Gewährleistung ist am 02.11.2015 erloschen. Wie bereits erwähnt hattest du auch im ersten Fall Glück, dass anstandslos getauscht wurde (Beweislastumkehr). Da gibt es ganz andere Händler die dich dann schön auflaufen lassen.

Finde dich damit ab, dass du hier leider nichts machen kannst. Eine neue Gewährleistung bei Austausch gibt es nicht, da es im Kern des Rechtsgeschäftes immer noch um den Kauf vom 02.11.13 geht und eben kein neuer Anspruch am 18.06.15 enstanden ist.
 
Der richtige § aus dem BGB welcher hier zur "Verjährung" passt ist im Übrigen der 438 und nicht der 212.
 
@Alashondra hat in #6 vollkommen Recht.

Ein Austausch oder eine Reparatur wäre jetzt folglich nur noch auf Basis einer Garantie (falls der Hersteller oder Händler eine solche bei Kauf mit angeboten hat) oder Kulanz möglich.
 
Dann hoff ich mal auf Kulanz.
Ein bisschen Dreistigkeit kann ja nie schaden.:d
Sonst wird eben eine neue bestellt.
 
Welche Kulanz? Ein Händler der da kulant handelt ist pleite.

De facto willst du eine GPU auf 2013 für umsonst ausgetauscht bekommen. Wenn sie das machen gib mir bitte bescheid, ich werde dann nur noch bei Caseking kaufen!

Du hast hier keinen Anspruch und es wird auch keine Kulanz geben - das wurde dir doch schon in der ersten Antwort bescheinigt?! Oder habe ich da nun etwas durcheinander geworfen? Erspar dem Supportmitarbeiter doch bitte deine nächste säuerliche Mail und kauf einfach direkt eine neue Karte :) macht beide Seiten glücklicher.
 
Erspar dem Supportmitarbeiter doch bitte deine nächste säuerliche Mail und kauf einfach direkt eine neue Karte macht beide Seiten glücklicher.
Das sieht mein Geldbeutel bestimmt anders:lol:
 
Doch, dem Unternehmen und dessen Arbeitnehmer.

Und dann kommen da wahrscheinlich noch solche Sachen bei rum: http://www.hardwareluxx.de/community/f243/sorry-caseking-aber-das-war-gar-nichts-1106657.html

edit: Der Reklamationsfall der defekten Karte von vor einem dreiviertel Jahr ist auch "interessant"

http://www.hardwareluxx.de/communit...bekomme-ich-den-vollen-kaufpreis-1074272.html

Eine Karte wurde gekauft, als es das CK Sofortaustauschprogram bei Defekt noch gar nicht gab und dann wird gemeckert, dass CK dieses Programm hat, aber die Karte nicht im Rahmen dieses Programms austauscht. Der Hersteller war nie Teil des Programms, da CK schon keine Gainward Karten mehr im Sortiment hatte als das Programm startete und zur Krönung möchte der TE dann noch die Karte gegen eine viel neuere getauscht haben, da dieser ja NEU soviel wert sei wie eine andere Karte. Das die Karte aber 1,5 Jahre auf den Buckel hatte bevor sie abgeraucht ist, interessiert da nicht..

Und auch damals wurde schon auf die Beweislastumkehr hingewiesen und jetzt kommt der TE hier wieder damit ums Eck.

So dreist muss man erstmal sein...
 
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Ihr Kapitalisten! Caseking hat doch 1000e Grafikkarten und er hat nur eine kaputte. Da kann man doch mal eine abgeben!!!
Immerhin hätten sie ihn beim Kauf ja mit einem kostenlosen BGB-Kurs auf die rechtliche Lage hinweisen müssen. Die 260€ für ein Semester an der Uni müssen doch auch beim Kauf so einer Grafikkarte drin sein...Ich würde direkt zum Anwalt gehen. Oder besser zu Zweien! Dann bekommt man wenigstens drei Meinungen!

Aber mal ernsthaft, Conkuist: wie schon Vorredner geschrieben haben, sei ganz vorsichtig damit, was Du im Netz liest! Wenn das alles so easy wäre, dann würden Juristen kaum noch benötigt oder würden das Studium in 3 Wochen mit Bravour bestehen. Und anderen gleich mit irgendwelchen Paragraphen zu kommen, geht meist nach hinten los und man blamiert sich bis auf die Knochen (so wie Du dich durch Dein Schreiben). Dass darauf dann keine Antwort kommt, ist schon der beste Fall! :)

Schade um die Karte, aber sowas passiert. Wenn Du jetzt eine neue kaufst, dann hast du übrigens tatsächlich wieder 2 Jahre GewäHrleistung. Schau Dir vielleicht auch direkt mal den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie an und welche Ansprüche Du wann gegen wen aus beiden Geschichten hast (das kann nämlich ganz schnell spannend werden, wenn man nicht 6 Wochen auf eine Reparatur oder einen Austausch warten möchte).
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm gerade waren wir auf der Schiene nimms locker und Haken dran angekommen und dann sowas :(

Ohne das jetzt gelesen zu haben vertraue ich mal auf die Zusammenfassung und sage: Kauf neu oder lass es bleiben! Mehr muss hier dann nicht gesagt werden, da offenbar Beratungsresistenz vorliegt.
 
Finde es sehr interessant, dass manche offenbar nichts Besseres zu tun haben als meine alten Beiträge zu schänden und nein ich bin nicht beratungsresistent
Ich bin nur etwas genervt das es anscheinend akzeptabel ist das in 2,5 Jahren 2 Grafikkarte kaputtgehen. Was so ungefähr 250€ pro Jahr für Grafikkarten entspricht
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann beschwer dich doch bei Gainward und nicht bei Caseking. Immerhin kann Caseking nichts für minderwertige Qualität der Hersteller.
Das du keine Gewährleistung hast und dein Anliegen generell ziemlich dreist ist, wurde ja schon mehrfach aufgezeigt.
 
Das war der Plan :d
Werde aber erst noch auf eine Antwort vom Support warten
und dann einfach ne Neue bestellen
 
Ich habe in den letzten 20 Jahren nur eine kaputte Grafikkarte gehabt und da war aber ein Überspannungsschaden auf dem TV-Out dran schuld.

Also habe ich also noch keinen spontanen Ausfall zu vermelden, vielleicht liegt es an einer unsachgemäßen Nutzung? Dafür hätte ich eher 2 lauter werdende Lüfter auf Grafikkarten zu bemängeln, immer schön nach dem Ende der Gewährleistung, was mich persönlich von Gainward/Palit geheilt hat. Aber selbst die laufen mit einem neuen Kühler bis heute noch.
 
Der Support hat Dir doch geantwortet: Keine Gewährleistung. Also bestelle gleich eine neue Karte und fertig.
 
Werde aber erst noch auf eine Antwort vom Support warten
und dann einfach ne Neue bestellen

Antwort hast du doch schon:
Leider wurde dies komplett ignoriert und so habe ich heute eine E-Mail erhalten in der mir mitgeteilt wurde
das mir meine defekte Grafikkarte wieder zurückgeschickt wird. Da sie außerhalb der Gewährleistung wäre.

Nix Gewährleistung, ab auf den Elektronikschrott damit.
 
Was soll ich denn unter unsachgemäßer Nutzung verstehen?
Die Grafikkarte wurde nicht übertaktet oder sonst irgendwie verändert.
Hatte früher eine GTX 560Ti im selben Setup verbaut.
Die war ebenfalls von Gainward und die läuft in einem anderen PC
nach über 6 Jahren immer noch ohne Probleme.
Da scheint mich mal wieder einfach nur das Pech zu verfolgen :shake:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du dieses mal auch das Paket welches du kaufen musstest in Rechnung stellen wollen?

Ganz ehrlich - du bist ein Haarspalter und nichts weiter. Zuerst beschwerst du dich über ein Programm das sowohl deinen Hersteller, als auch zum Kaufzeitpunkt nichtmal existent war, dann kommst du hier um die Ecke und meinst Gewährleistung zu haben und besitzt noch die Dreistigkeit andere Leute anzumachen weil sie den Leuten hier einfach nur zeigen was damals war?

Sorry, aber das passt genau ins Bild. Du polterst direkt los bis dir jemand mit Argumenten kontert und dann wirst du beleidigend - solltest mal zur AfD gehen - die brauchen so Leute.

Kauf dir eine neue Karte und entsorg die alte bitte fachgerecht. Pech kann man immer mal haben, aber daran ist zu aller letzt der Shop schuld in dem man die Karte gekauft hat.
 
Was soll ich denn unter unsachgemäßer Nutzung verstehen?
Die Grafikkarte wurde nicht übertaktet oder sonst irgendwie verändert.
Hatte früher eine GTX 560Ti im selben Setup verbaut.
Die war ebenfalls von Gainward und die läuft in einem anderen PC
nach über 6 Jahren immer noch ohne Probleme.
Da scheint mich mal wieder einfach nur das Pech zu verfolgen :shake:

Fachgerecht entsorgen und neue Karte kaufen. Fertig ist die Kiste und es bedarf hier keiner weiteren Diskussion. Ich meine du bist nicht ganz blöd. Die Karte ist defekt, Gewährleistung ist um und du versuchst öffentlich den Händler anzugreifen ( ja was anderes machst du nicht ) um so an eine neue Karte zu kommen. Wende dich doch mal diesem Ton an Gainward und hoffe doch mal ob diese dir Kulanz zeigen. Schließlich haben diese ja die Karte produziert und nicht CK. Naja, aber wenn du dich in diesem Ton an Gainward wendest, lachen diese sich kaputt und deine E-Mails wandern gleich in den Papierkorb.

Mache das einzig Vernünftige: Schließe die Geschichte ab, entsorge die Karte und kauf dir eine neue vom gescheiten Hersteller.

Stell dir vor: Luxx hat auch eine Kaufberatung für Grafikkarten! Oh wunder, aber du scheinst nur im Forum aktiv zu sein, wenn du was brauchst oder Druck ausüben willst.
 
Hallo Conkuist,

der Erhalt einer Paketmarke sagt absolut gar nichts über die Berechtigung einer Reklamation aus, da wir zu dem Zeitpunkt die Ware ja noch nicht einmal vorliegen haben und eine Verifikation des ansonsten im Formular ohnehin leicht zu manipulierenden Kaufdatums erst vor Ort anhand der Seriennummer durchgeführt wird.

Eine Verlängerung der Gewährleistung nach einem Austausch gibt es nicht, das hat das OLG Celle in einem Urteil vom 20.06.2006 (Az. 16 U 287/05) entschieden und man kann es hier nachlesen:

OLG Celle: Fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch lässt keine neue Verjährungsfrist entstehen | verbraucherrechtliches…

Wir erkennen darüber hinausgehende Verpflichtungen zur Nacherfüllung ausdrücklich nicht an. Es tut uns leid, aber die Gewährleistung ist in dem Fall abgelaufen und du solltest deine Erfahrung mit dem Produkt bei der nächsten Kaufentscheidung einfach berücksichtigen und vielleicht eine andere Marke wählen. Allerdings sind solche Defekte immer Einzelfälle, die man nicht pauschalisieren kann.

Liebe Grüße,
Mike
 
Danke an den Support für die ausführliche Antwort.
Ich war der Meinung das die rechtliche Situation hier anders aussieht.
Dem ist ja leider wie bereits mehrfach erwähnt wurde nicht so.
Neue Karte ist bereits bestellt und kommt hoffentlich noch diese Woche an.

Ist es generell wirklich unmöglich grafikkarten zu reparieren?
Bei einem Fernsehr ist ja nach einen Kondensatortausch ja meistens auch wieder alles in Ordnung.
Die defekte Grafikkarte ist ja teilweise noch funktionsfähig.
Da sie ja noch in der Lage ist ein Bild auszugeben.
Sie wird jedoch im Gerätemanager als fehlerhaft erkannt und der Grafiktreiber wird im normalfall nicht geladen.
Wenn er jedoch in Einzelfällen doch mal geladen wird führt die nach kurzer Zeit zu einem Einfrieren des Bildschirms.
Die 3d Leistung in Spielen liegt sogar noch unter der intel hd 4600 die ich im moment ersatzweise verwende.
4k Videos konnte ich aber seltsamerweise ruckelfrei abspielen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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