Nein. Du müsstest die leichtfertigkeit nachweisen. Und solange der user nicht 12 verschieden google ergebnisse abgegliche hat, wird das nichts. Ausserdem reden wir bei euren bepsielen von abstrakten konstrukten. Hier wurde EBEN NICHT die software von einer russsichen seite runtergeladen, sonder kam gebündelt mit einem normalen legitimen produkt. Jemand der da dem käufer leichtfertigkeit unterstellt weil er ja vorher hätte 10 minuten googlen können und preise vergleichen, ne, lass mal, echt nicht böse gemeint aber das ist weltfremd.Man braucht für eine Verurteilung nicht unbedingt einen Vorsatz.
Es gibt auch sowas die leichtfertiges Hinnehmen.
Wenn man sich also informiert hat und das tut man in der Regel, wenn man im Netz surft und man dann zum Angebot für 3 EUR und nicht für 60EUR zugreift (wobei letzterer auch noch der Hersteller ist) und auch sonst kein Sonderangebote und ähnliches galten.
Und genau deswegen kann man wegen sowas schnell mal wegen Geldwäsche oder sowas verknackt werden.
Daher auch der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Es ist das selbe mit mediamarkt, du kaufst den laptop für €749, gibst den auf dem sticker aufgedruckten code bei der windowsinstallation an, das system startet ohne macken, dann ist ruhe. Das selbe ist hier passiert.