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Tjaaaa...

Dann solltest du schon mal ein Schreiben aufsetzten um HWV deine Forderungen zu unterbreiten und deinen hoffentlich vorhandenen Rechtsschutz in Anspruch nehmen bzw. die Versicherung kontaktieren...
Du wirst beide Seiten köstlich amüsieren :d

:popcorn:
 
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jetzt habt ihr so viele graka´s und nr. hier rein geschrieben, dass ich nicht wirklich durchblicke und genauso schlau bin wie vorher ><

Ich Zitiere mich mal selber.
HWV bitten ihr Angebot gegen diese Grafikkarte zu tauschen, wenn nötig gegen Zuzahlung.
http://www.hardwareversand.de/1024+...on+HD+7790+OC,+1GB+GDDR5,+PCI-Express.article

So würde man sich wenigstens Leistungstechnisch nicht verschlechtern.
Kostet nur wenig mehr als die von HWV vorgeschlagene 7770.
Da besteht die Chance das HWV so Kulant ist und man braucht evt. nichts Zuzahlen.

Und beim nächsten RMA Fall, sich nach 4 Wochen einfach mal nach dem Stand der Dinge beim Händler erkundigen.
 
Hehehehehehehe .... so lustig.

Atelco ist sogar als XFX-Partner geführt, die hätten also ohne weiteres eine Garantieabwicklung einleiten können. Ja, Garantie, richtig gelesen.

Das wäre dann auch mein Tipp an Dich, PinkeKitty. Lehne den Vorschlag von HWV ab und verlange die vollständige Rücksendung Deines Eigentums, mit Fristsetzung. 5-10 Tage maximal.
Danach würde ich mich hier http://www.xfxsupport.com/Account/Register.aspx registrieren und deren Support kontaktieren. Alternativ hier Kontakt aufnehmen und eine Anfrage stellen.
Sofern die Rechnung noch vorhanden ist, halte ich eine Garantieabwicklung direkt mit dem Hersteller für nicht ausgeschlossen.

PS: Den Gewährleistungsanspruch kann HWV nun nicht mehr ablehnen, eine Beweislastumkehr greift hier ebenfalls nicht mehr. Warum? Weil ein Gewährleistungsfall bereits bestätigt worden ist. Den kann man ohne weiteres nicht nachträglich revidieren.
 
Ich Zitiere mich mal selber.

Kostet nur wenig mehr als die von HWV vorgeschlagene 7770.
Da besteht die Chance das HWV so Kulant ist und man braucht evt. nichts Zuzahlen.

Und beim nächsten RMA Fall, sich nach 4 Wochen einfach mal nach dem Stand der Dinge beim Händler erkundigen.

ich habe voll oft nachgefragt was los ist!!!!! ich wurde dann immer abgewimmelt das es beim hersteller ist und die keine einfluss haben und das es eben dauert und dann kam nur noch das die eine mahnschreiben aufgesetzt haben.,. nach weiteren 3 wochen hab ich wieder geschrieben und dann kan nix.. bis jetzt das schreiben für den ersatz kam !!
 
Das Problem dürfte sein, das Shops nicht nach Benchmarks sondern nach Preisen/Restwert gehen. Versuchen was potenteres zu kriegen, würde ich allerdings auch...

Ich habe vor einigen Jahren für eine defekte fast 2 Jahre alte GraKa den Neupreis (!) erstattet bekommen. Ich denke HW-Versand versucht da Geld heraus zu schinden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich überlege, dass ich damals für meine 7950 GT eine HD5670 bekommen hab die mehr als nur deutlich schneller war, ist das schon ne Frechheit, dass sie nach 2 Monaten mit so einer "Schlechtleistung" kommen.. hat ja wohl nicht annähernd was mit Kulanz zu tun.

Abgesehen davon hat sie das "nüchtern" wohl eher als "anständig" gelesen, wozu der Begriff des Häufigeren verwendet wird! Also erst denken bevor man andere schlecht macht, ist nämlich mehr als nur zweideutig und sie geht wohl davon aus, dass man nicht so mies zu ihr ist
 
.. hat ja wohl nicht annähernd was mit Kulanz zu tun.

wenn der händler mehr macht, als er muß, dann ist das kulanz. was denn sonst?

allerdings sollte sich der kunde schon vor dem einschicken schlau machen, ob der hersteller nicht mehr garantie gibt, als der händler..
 
Ich habe vor einigen Jahren für eine defekte fast 2 Jahre alte GraKa den Neupreis (!) erstattet bekommen. Ich denke HW-Versand versucht da Geld heraus zu schinden.

Ich würde sagen, da war dein Händler extremst kulant. Besonders, da die Beweislast zu dem Zeitpunkt schon lange bei dir gelegen hat. Verpflichtet dazu war er nicht.
 
Wenn man innerhalb der Garantiezeit eine Graka zurückbekommt, die !!schlechter!! ist als die Karte die man gekauft hat, finde ich das schon traurig.. es ist ja nichts anderes als ein Versprechen, dass etwas für die bestimmte Zeit mindestens im optimalen Zustand durchhält. Das hat sie nicht getan, also sollte der Händler den Fehler rausbügeln.

Weiß ja nicht was ihr euch so alles gefallen lasst.. aber vllt solltet ihr mal über eure Verkaufspartner nachdenken, die verarschen euch wohl ziemlich

Edit: habe es vorher alles sehr wohl verstanden, wie gesagt es ist zweideutig und man kann es sehen wie man will aber rechnet nicht damit, dass jemand die böse Art auslegen will ;) aber solche gibts hier wohl auch
 
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PS: Den Gewährleistungsanspruch kann HWV nun nicht mehr ablehnen, eine Beweislastumkehr greift hier ebenfalls nicht mehr. Warum? Weil ein Gewährleistungsfall bereits bestätigt worden ist. Den kann man ohne weiteres nicht nachträglich revidieren.

Das steht genau wo?
Ich sehe hier weder das Orginal des Schrift/Mailverkehrs noch sonstwede Aussagen dazu... Aus meiner Sicht wurde nur der Defekt bestätigt. Nicht mehr und nicht weniger... Wenn es den Händler nun "hackt" kann er immernoch nach den Belegen im Rahmen der Beweislastumkehr verlangen.
Wenn der Händler also PinkeKitty eine HD7770 anbietet als "Ersatz" zu seiner defekten, dann ist und bleibt das nunmal Kulanz, wenn er nicht nach den Belegen fragt. Zumal auch PinkeKitty sich aufraffen könnte und dem Händler die Belege vorlegen kann -> ohne Nachfrage des Händlers. Dann wäre die Frage definitiv auch geklärt und der Händler MUSS handeln. Da PinkeKitty das aber zu 99,999% nicht kann, ist rein formell auch nichts aus diesem "Gewährleistungsfall" zu holen. Außer das, was der Händler KULANTERWEISE bereit ist, zu tun!
So aber wie es jetzt ist, muss er absolut gar nix. Nichtmal die HD7770 liefern, die als Angebot im Raum steht. Zumal die Kulanzleistung in keinster Weise irgendwie rechtlich bindend sein dürfte. Ebenso hat PinkeKitty das Kulanzangebot ja nichtmal angenommen -> und man kann nicht davon ausgehen, das dieses Angebot ewig und drei Tage bestand hat. Auch ist die "Forderung" nach etwas anderem als dem im Angebot genannten eher ein "Gegenangebot"... -> das muss der Händler ebenso wenig akzeptieren ;)
 
Wenn man innerhalb der Garantiezeit eine Graka zurückbekommt, die !!schlechter!! ist als die Karte die man gekauft hat, finde ich das schon traurig..

wenn du den unterschied zwischen garantie und gewährleistung nicht kennst, solltest du die füße stillhalten.

wurde auch hier im thread schon erklärt. was hast du daran nicht verstanden?
 
Natürlich kenn ich den Unterschied... Gewährleistung= gesetzlich und innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer nachweisen und anschließen der Käufer..
Ich spreche hier aber vielmehr von Garantie und der Kulanzleistung des Anbieterservices. Und kulant kann ich sowas allemal nicht nennen wenn er mit einer schlechteren Ware daher gestiefelt kommt, tut mir leid aber ich sehe es so.
 
Man hat nur 1 Jahr Garantie bei HWV? Na gut das wär was anderes aber ein Grund dort nicht zu bestellen :d
 
Wenn man innerhalb der Garantiezeit eine Graka zurückbekommt, die !!schlechter!! ist als die Karte die man gekauft hat, finde ich das schon traurig.. es ist ja nichts anderes als ein Versprechen, dass etwas für die bestimmte Zeit mindestens im optimalen Zustand durchhält. Das hat sie nicht getan, also sollte der Händler den Fehler rausbügeln.

Weiß ja nicht was ihr euch so alles gefallen lasst.. aber vllt solltet ihr mal über eure Verkaufspartner nachdenken, die verarschen euch wohl ziemlich

Du hast es eindeutig nicht verstanden.
Garantie UNGLEICH!!! gesätzlicher Gewährleistung.

Eine Garantie ist idR immer freiwillig vom Händler/Hersteller nach definierten Bedinungen vereinbart.
Eine gesetzliche Gewährleistung unterliegt dem Gesetz. Und da gibt es idR keinen Verhandlungsspielraum. Denn im Gesetz steht, sechs Monate Beweispflicht beim Händler, danach Beweispflicht beim Käufer.
Das heist knall hart vereinfacht gesagt, nach sechs Monaten kann man sich die Gewährleistung im Grunde in den "Po" schieben -> da die Beweise für einen Otto Normalo Bürger, gerade im IT Bereich faktisch nicht erbringbar sind. Und wenn doch, den Wert der popligen Hardware durch Kosten eines Gutachters usw. um längen überschreiten würden...
-> Fakt!

Alles was irgendwelche Händler im Problemfall, speziell nach den ersten sechs Monaten dem Kunden gewähren und wo die offen stehenden Beweispflicht nicht eindeutig vom Käufer gebracht wurden, ist und bleibt Kulanz. Nicht mehr und nicht weniger.
Wie schreibt man so schön in Verträgen -> selbst nach mehrmaligem Gewähren solcher (Kulanz)leistungen hat man dennoch keinen rechtsanspruch auf diese...

PS: weil du Garantie ansprichst. Eine Garantieleistung wird mit dem abgewickelt, mit dem der "Vertrag" gemacht wurde... Im Falle hier wäre das der Hersteller der Karte. (XFX)
Diese Garantieleistung greift aber ebenso nur dann, wenn man die Rahmenbedingungen einhält, die der Garantiegeber auflegt. -> beispielsweise idR eine Registrierung der Seriennummer des Produktes innerhalb definierter Zeiträume (oftmals "nur" 30-90 Tage) nach Kauf (Rechnungsdatum)
Jetzt hier nach einem Jahr die Garantieleistung in Anspruch nehmen von XFX kann genau so schief gehen -> wenn man nicht die Bedinungen dafür erfüllt hat.

Natürlich kenn ich den Unterschied... Gewährleistung= gesetzlich und innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer nachweisen und anschließen der Käufer..
Ich spreche hier aber vielmehr von Garantie und der Kulanzleistung des Anbieterservices. Und kulant kann ich sowas allemal nicht nennen wenn er mit einer schlechteren Ware daher gestiefelt kommt, tut mir leid aber ich sehe es so.

Eine "schlechtere" Ware im Vergleich zur eingeschickten ist auch falsch ;)
Die kulanterweise angebotene Ware im Vergleich zu gar nix ist faktisch immer ein Mehrwert für den Käufer. Denn im Grunde bekommt er gar nix ohne vorlage der Beweise, die das gesetz vom Kunden fordert.
Man kann ja vielerei Ansichten sein, aber das Konstrukt hat schon so Hand und Fuß.

Wer sich mit sowas nicht zufrieden geben will, der kann immernoch echte Garantien abschließen. Sowas bieten sogar Händler teilweise an. Die kosten aber idR Aufpreis, da man auch einen echten Mehrwert daraus hat.
 
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Und immer noch, doch ich habe es verstanden, und zwar genau so wie Du es dort noch mal beschrieben hast.. oftmals sind die Händler auch so kulant und bauen kulanterweise eine 2-jähringe (oder anderweitige) Garantiezeit ohne Zuzahlung direkt in den Vertrag mit ein.

also was bitte war an meiner Aussage nicht zu verstehen
 
In meinem Beitrag den fdsonne offensichtlich entfernt hat stand alles Wesentliche drin... :rolleyes:
 
wenn ein händler eine 2-jährige garantie gibt und mir deshalb ein gleiches produkt 1:1 ersetzt, ist das nicht kulant, sondern seine pflicht.
wenn er mir mehr gibt, als er muß, ist das kulant. und das ist hier der fall.
 
@Christoph
ich hab nicht gewischt :wink:

wenn ein händler eine 2-jährige garantie gibt und mir deshalb ein gleiches produkt 1:1 ersetzt, ist das nicht kulant, sondern seine pflicht.
wenn er mir mehr gibt, als er muß, ist das kulant. und das ist hier der fall.

Wobei die Frage ist, ob er wirklich die Garantie für lau so mit einbaut. Oder aufwas sich die Aussage nun genau bezieht.
Denn wie du schon sagst, nur im Falle der vertraglich vereinbarten Garantie ist es seine Pflicht. ;)

Mache hier haben schon eine sehr verquerte Weltsicht :fresse:
 
Zuletzt bearbeitet:
hatte neulich ein gespräch beim saturn mit der kassiererin, kauf eines kobo touch.

ich: wieviel garantie ist da drauf?
sie: 2 jahre!
ich: garantie oder gewährleistung?
sie: äääh - gewährleistung.
ich: und garantie?
sie: ist immer ein halbes jahr.
ich: nö, hängt vom hersteller ab. können auch 3 jahre sein, je nachdem.
sie: öööh
ich: das sollten sie mir eigentlich sagen können...

dann bin ich gegangen. :shot:

das kann man wahrscheinlich 1000x wiederholen. probiert's mal aus.
 
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Ich muss sagen ich bin davon ausgegangen, dass HDV eine 2 jährige Garantie hat. Mein Fehler, hatte es bei anderen Händlern bis dato aber noch nicht anders..

Garantie ist im Endeffekt auch nichts anderes als vertraglich festgelegte Kulanz, keiner muss sie gewähren, machen aber viele. Aber wer sich einmal im Vertrag dran bindet steht natürlich auch in der Pflicht.

Was man draus macht liegt dann meistens eh an einem selbst : D hatte auch schon den Kulanzfall mit meinem Gigabyte Board ( Sandy Bridge Bug) hab nach 2,5 Jahren das Board mit neuem Chipsatz bekommen obwohl weder Gewährleistungsanspruch noch Garantie bestand.. das nenn ich wahre Kulanz und danke noch mal an den Hersteller, dafür werd ich zukünftig auch Boards von denen beziehen ;)

so hab jz den Thread genug zugemüllt, reicht jetzt :d
 
Das Problem dürfte sein, das Shops nicht nach Benchmarks sondern nach Preisen/Restwert gehen. Versuchen was potenteres zu kriegen, würde ich allerdings auch...

Stimmt zwar, aber im Gesetzestext heißt es ja "Gleichwertig". Und eine deutlich langsamere Karte ist nicht gleichwertig.
 
Stimmt zwar, aber im Gesetzestext heißt es ja "Gleichwertig". Und eine deutlich langsamere Karte ist nicht gleichwertig.

Ich versteh was du meinst, nur ist das, glaube ich, interpretationsfähig. Also "gleichwertig" als Begriff meine ich. Eine Karte mit einem speziellen Kühler kann auch mehr kosten und muss nicht schneller sein als eine im Referenz-Design, die wäre auch nicht schneller aber mehr Wert. Man kann das natürlich auch wie du interpretieren, aber zum Glück bin ich kein Richter. ;)
 
hatte neulich ein gespräch beim saturn mit der kassiererin, kauf eines kobo touch.

ich: wieviel garantie ist da drauf?
sie: 2 jahre!
ich: garantie oder gewährleistung?
sie: äääh - gewährleistung.
ich: und garantie?
sie: ist immer ein halbes jahr.
ich: nö, hängt vom hersteller ab. können auch 3 jahre sein, je nachdem.
sie: öööh
ich: das sollten sie mir eigentlich sagen können...

dann bin ich gegangen. :shot:

das kann man wahrscheinlich 1000x wiederholen. probiert's mal aus.
Genau sowas hatte ich bei einem Laden für Sitzmöbel. Der wollte mir auch erst erzählen 2 Jahre Garantie, dann hab ich nochmal nachgefragt, ob es wirklich Garantie oder Gewährleistung ist, nächster Schritt war 6 Monate Garantie und da hab ich ihm gesagt er meint wohl Gewährleistung und 6 Monatige Beweislastumkehr, was er schließlich auch bejahte. Die wissen schon ganz genau was Garantie und Gewährleistung ist, aber 90% der Kunden wissen es nicht. Unser Sofa haben wir da nicht gekauft und ich habe dem Filialleiter beim rausgehen noch gesagt, dass ich solch ein Verhalten nur von unkulanten Läden kenne und das ich es fragwürdig finde, wie da von den Mitarbeitern mit den Begriffen umher geworfen wird.

Ich habe in den AGBS geschaut und finde nirgendswo eine Zeitangabe wieviel Garantie HWV gibt.
hardwareversand.de - AGB für Privatleute

Wie lange ist deren Garantiezeit?



Und genau solche Fragen kommen dann von den 90% der Menschen, die den Unterschied Gewährleistung <> Garantie nicht kennen (ist nicht böse gemeint, dass ist auch unter Umständen verwirrend, wenn man sich damit noch nie auseinandergesetzt hat).
HWV gibt in der Regel keine Garantie,die geben Gewährleistung und zwar 2 Jahre bei Neuware. Die ersten 6 Monate müsste HWV dir beweisen, dass der defekt nicht von anfang an da war, die restlichen 1 1/2 Jahre musst du das umgekehrt tun. Das kann nur durch teure Sachverständiger belegt werden --> rechnet sich nicht, also nach 6 Monaten ist die Gewährleistung in der Regel nichts mehr wert. Es gibt Shops wie Amazon, die das nicht interessiert und dir die vollen 2 Jahre problemlos Sachen austauschen und ggf. (häufig) das (komplette) Geld erstatten.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann von 1 Stunde, bis lebenslänglich alles beinhalten. Vor dem Kauf sollte man sich also die Garantieleistungen und -bedingungen durchlesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zumal die Kulanzleistung in keinster Weise irgendwie rechtlich bindend sein dürfte.

Das ist das Problem mit der Hobbyjuristerei hier. Es ist nämlich doch bindend, siehe OLG München, Urt. v. 01.03.2011 -9 U 3782/10. Die Klausel "unter Ausschluß einer Rechtspflicht" wurde in vergleichbaren Fällen bereits gekippt.
 
Ich habe in den AGBS geschaut und finde nirgendswo eine Zeitangabe wieviel Garantie HWV gibt.
hardwareversand.de - AGB für Privatleute

Wie lange ist deren Garantiezeit?


Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers! Er "garantiert" den Fehlerfreien Betrieb für eine gewisse Zeit. Sollte ohne das Zutun des Besitzers ein Defekt auftreten, der durch die Garantiebedingungen abgedeckt ist, steht der Hersteller dafür gerade. Den Kontakt zum Hersteller oder den Versand zu einer vom Hersteller spezifizierten Reparaturwerkstatt muss man in den allermeisten Fällen selbst zahlen.
(Bei einem Auto hast du zum Beispiel trotz Neuwagengarantie keine Garantie auf die Bremsklötze/-scheiben, da diese ein Verschleißteil darstellen und von der Garantie ausgeschlossen werden)

Die Gewährleistung ist unabhängig davon und hat andere Eigenschaften, die u.a. fdsonne schon erklärt hat.
 
richtig kompliziertes thema ^^

bei dem fall hier war der lüfter defekt wodurch die grafikkarte selbst noch kaputt ging
 
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