Wenn man innerhalb der Garantiezeit eine Graka zurückbekommt, die !!schlechter!! ist als die Karte die man gekauft hat, finde ich das schon traurig.. es ist ja nichts anderes als ein Versprechen, dass etwas für die bestimmte Zeit mindestens im optimalen Zustand durchhält. Das hat sie nicht getan, also sollte der Händler den Fehler rausbügeln.
Weiß ja nicht was ihr euch so alles gefallen lasst.. aber vllt solltet ihr mal über eure Verkaufspartner nachdenken, die verarschen euch wohl ziemlich
Du hast es eindeutig nicht verstanden.
Garantie UNGLEICH!!! gesätzlicher Gewährleistung.
Eine Garantie ist idR immer freiwillig vom Händler/Hersteller nach definierten Bedinungen vereinbart.
Eine gesetzliche Gewährleistung unterliegt dem Gesetz. Und da gibt es idR keinen Verhandlungsspielraum. Denn im Gesetz steht, sechs Monate Beweispflicht beim Händler, danach Beweispflicht beim Käufer.
Das heist knall hart vereinfacht gesagt, nach sechs Monaten kann man sich die Gewährleistung im Grunde in den "Po" schieben -> da die Beweise für einen Otto Normalo Bürger, gerade im IT Bereich faktisch nicht erbringbar sind. Und wenn doch, den Wert der popligen Hardware durch Kosten eines Gutachters usw. um längen überschreiten würden...
-> Fakt!
Alles was irgendwelche Händler im Problemfall, speziell nach den ersten sechs Monaten dem Kunden gewähren und wo die offen stehenden Beweispflicht nicht eindeutig vom Käufer gebracht wurden, ist und bleibt Kulanz. Nicht mehr und nicht weniger.
Wie schreibt man so schön in Verträgen -> selbst nach mehrmaligem Gewähren solcher (Kulanz)leistungen hat man dennoch keinen rechtsanspruch auf diese...
PS: weil du Garantie ansprichst. Eine Garantieleistung wird mit dem abgewickelt, mit dem der "Vertrag" gemacht wurde... Im Falle hier wäre das der Hersteller der Karte. (XFX)
Diese Garantieleistung greift aber ebenso nur dann, wenn man die Rahmenbedingungen einhält, die der Garantiegeber auflegt. -> beispielsweise idR eine Registrierung der Seriennummer des Produktes innerhalb definierter Zeiträume (oftmals "nur" 30-90 Tage) nach Kauf (Rechnungsdatum)
Jetzt hier nach einem Jahr die Garantieleistung in Anspruch nehmen von XFX kann genau so schief gehen -> wenn man nicht die Bedinungen dafür erfüllt hat.
Natürlich kenn ich den Unterschied... Gewährleistung= gesetzlich und innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer nachweisen und anschließen der Käufer..
Ich spreche hier aber vielmehr von Garantie und der Kulanzleistung des Anbieterservices. Und kulant kann ich sowas allemal nicht nennen wenn er mit einer schlechteren Ware daher gestiefelt kommt, tut mir leid aber ich sehe es so.
Eine "schlechtere" Ware im Vergleich zur eingeschickten ist auch falsch
Die kulanterweise angebotene Ware im Vergleich zu gar nix ist faktisch immer ein Mehrwert für den Käufer. Denn im Grunde bekommt er gar nix ohne vorlage der Beweise, die das gesetz vom Kunden fordert.
Man kann ja vielerei Ansichten sein, aber das Konstrukt hat schon so Hand und Fuß.
Wer sich mit sowas nicht zufrieden geben will, der kann immernoch echte Garantien abschließen. Sowas bieten sogar Händler teilweise an. Die kosten aber idR Aufpreis, da man auch einen echten Mehrwert daraus hat.