Ich zitiere mich dazu mal selbst:
Aus rechtlicher Sicht gilt die Herstellergarantie nur für den Erstbesitzer, wie es auch in unseren Garantiebestimmungen gleich im ersten Satz angegeben ist. Der Kaufbeleg dient dafür als Eigentumsnachweis, um den Garantiebeginn zu datieren und die entsprechenden Angaben sind daher auch Teil des RMA Formular. Für Artikel mit lebenslanger Garantie versuchen wir aber im Falle eines Defekts dies kulant zu handhaben. Deshalb ist grundsätzlich auch eine Abwicklung ohne Kaufbeleg möglich, wir behalten uns aber vor diese in Einzelfällen anzufordern.