Gafikkarte aus dem MSI Shop Zweitbesitzer Garantieabwicklung

trinle

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Nur als Info für alle, die ein Produkt aus zweiter Hand kaufen wollen, das im MSI Shop gekauft wurde. Ich wollte über Ebay eine 5090 Trio kaufen und habe beim MSI Support angefragt.
Ich musste die Seriennummer und Rechnung angeben, damit die Anfrage an die zuständige Abteilung weiter geleitet werden kann. Der Ebay Verkäufer war so freundlich mir beides zur Verfügung zu stellen. Hier die Antwort:
 

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Was ich von MSI Seite auch verstehen kann!
Im Bezug auf den Blackwell Wahnsinn kann ich es auch verstehen, aber grundsätzlich keine Garantie für Zweitkäufer zu geben find ich nicht in Ordnung.
 
Evtl. bin ich ja nicht auf dem neusten Stand...

Aber das war doch gefüllt schon immer so, Ausnahme war wohl EVGA aber sonst meine ich das jeder Graka Hersteller das so in seinen Garantie Bedingungen drin hat.
 
Hallo, ich habe vor nicht all zu langer Zeit beim Support angefragt wie das läuft und man meinte das geht klar. Wenn man eine Abtretungserklärung hat, wird die Garantie auch übertragen. Ich kann mir nicht vorstellen das die das wegen den Scalpern geändert haben, es gibt auch andere die eine 5080 haben und dann eine 5090 bekommen und die "alte" Karte weiter verkaufen. Nicht jeder will die gewinnbringend an andere verkaufen.
 
Hallo, ich habe vor nicht all zu langer Zeit beim Support angefragt wie das läuft und man meinte das geht klar. Wenn man eine Abtretungserklärung hat, wird die Garantie auch übertragen. Ich kann mir nicht vorstellen das die das wegen den Scalpern geändert haben, es gibt auch andere die eine 5080 haben und dann eine 5090 bekommen und die "alte" Karte weiter verkaufen. Nicht jeder will die gewinnbringend an andere verkaufen.

Die Abtrettungserklärung ist für die Gewährleistung, sprich die 2 jährige Gesetzlichen (Deutsche) Rechte vom Käufer gegenüber den Händler werden an dich, dem Käufer weiter abgetretten.

Das hat mit der Garantie nichts zu tun, und muss/wird auch von meisten Firmen nicht angenommen, die Garantie gilt in der Regel nur für den Erstkäufer.

Wenn man sich mit dem Verkäufer gut verstanden hat, kann er im Falle eine Garantie diese über sich abwickeln, so fern man ihm vertraut und er die Lust und Zeit hat.
 
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