Garantie ohne Kaufbeleg für Netzteile?

Sassicaia

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Es wäre durchaus hilfreich, wenn der be quiet! Support ein wenig Transparenz in die Thematik bringen könnte.
Die offizielle Herstellergarantie für be quiet! Produkte:
1.3 Die Garantie gilt nur für Endkunden (Verbraucher), die das Produkt bei einem Fachhändler oder Systemintegrator erworben haben (Ersterwerb). Sie ist nicht übertragbar.

1. Bedeutet das pauschal, dass ich als Verbraucher eine Rechnung für z. B. ein Straight Power 11 ganze 5 Jahre aufbewahren muss, um eine Reklamationsabwicklung auslösen zu können?
2. Das bedeutet auch, dass bei einem Verkauf im Bekanntenkreis oder z. B. hier am Marktplatz im Forum, der Käufer keine Herstellergarantie mehr in Anspruch nehmen kann?
3. Man liest auch Reklamationsabwicklungen über die Seriennummer mit der Einschränkung, dass über die Seriennummer die Garantiedauer ab Herstellungsdatum (kürzer) und nicht ab Kaufbeleg gerechnet wird?

Mir geht es nicht um Gewährleistung mit Abtrittserklärung, sondern ausschließlich um die freiwillige Herstellergarantie.

Falls also die freiwillige Herstellergarantie bei einem Verkauf für den Zweit- oder Drittbesitzer nicht gilt, dann ist das gleichbedeutend mit einer freiwilligen Herstellergarantie, die nicht produktbezogen ist und zusätzlich dem Privatverbraucher zwingend eine peinlich genaue Belegarchivierung abverlangt oder den Erstkäufer zwingt, nach Verkauf für den Erwerber eine Reklamationsabwicklung auszulösen, was eigentlich nicht korrekt wäre.

Zumindest würde dies meine Kaufentscheidung für die Zukunft beeinflussen, da ich eine solche, stark eingeschränkte freiwillige Herstellergarantie anders bewerten würde.

Hier direkt ein Beispiel aus dem Marktplatz:
Be Quiet! Straight Power 11 Platinum 650W Netzteil
Neu und noch verschweißt inkl. Rechnung und daher auch voller Herstellergarantie über 5(!) Jahre.
 
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Ich würde das eher so interpretieren, das bei einem Weiterverkauf die Garantie nicht neu ausgestellt wird, sondern vom erst Erwerb weiter abläuft.
Der Hersteller räumt ja jedem gekauften Produkt z. B 5 Jahre Garantie, heißt ja im Klartext das wenn du mir das Netzteil verkaufst, ich ja als Käufer wieder 5 Jahre Garantie Anspruch hätte, es sei denn dieser Anspruch wird rechtlich verneint.

Ich würde nicht assoziieren das man damit die Garantie nicht grundsätzlich weiter geben kann, sondern das man keine neue erwirbt.
Ja der Kaufnachweis, ist zwingend erforderlich um den Anspruchszeitraum zu ermitteln.
Aber ob des entscheiden ist das Müller mit dem Kaufbeleg von Meier nicht einen Garantie Service beantragen kann, steht da jetzt nicht da.

Es steht ausführlich:

3.1 Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät eine Kopie der Originalrechnung oder der Kaufquittung zusammen mit einer Fehlerbeschreibung an LISTAN gesandt wird. Der Kaufbeleg muss Kaufdatum, Modellbezeichnung, vollständige Firmendaten des Händlers inkl. Steuernummer oder Ust.ID ausweisen. Die enthaltenen Informationen müssen vollständig und gut leserlich sein.

Es ist heißt hier nicht das man unbedingt die Person auf der Quittung seien muss.

P. S Ich glaube das mit dem Passus 1.3 Die Garantie gilt nur für Endkunden (Verbraucher), die das Produkt bei einem Fachhändler oder Systemintegrator erworben haben (Ersterwerb). Sie ist nicht übertragbar.
Einfach nur der gewerbliche Handel mit gebrauchten Netzteilen nicht unterstützt wird. Also das Netzteil darf nicht ein zweites mal von einem Fachhändler/Systemintegrator verkauft werden.
 
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Die Garantiebedingungen schliessen das aber perse aus, hier steht doch ganz klar:

1.3 Die Garantie gilt nur für Endkunden (Verbraucher), die das Produkt bei einem Fachhändler oder Systemintegrator erworben haben (Ersterwerb). Sie ist nicht übertragbar.

Ich habe den entsprechenden Text mal markiert, das heißt dass die Garantie nur für für den Endkunden (Verbraucher) gilt der es auch beim Fachhändler oder Systemintegrator gekauft hat. Falls sie es "unter der Hand" vielleicht auch mal anders handhaben können kann man es aber nicht pauschalisieren und sollte immer davon ausgehen was in den Garantiebedingungen steht.

Daher würde ich es auch begrüßen wenn be quiet! selbst dazu Stellung beziehen könnte da es bei vielen Herstellern oft auch so ist dass man kulanter Weise Garantie ab Fertigung abwickeln kann, ungeachtet dessen was in den Bedingungen steht.

Mfg.
 
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Ich würde das eher so interpretieren, das bei einem Weiterverkauf die Garantie nicht neu ausgestellt wird, sondern vom erst Erwerb weiter abläuft.
Ich habe auch mit keinem Wort geschrieben, was du verneinst. Bereits in Frage 3. habe ich die Berechnung der Garantiedauer ohne Beleg an die Seriennummer und daraus resultierendes Herstelldatum geknüpft.

nur weil sie es "unter der Hand" vielleicht auch anders handhaben kann man es nicht pauschalisieren,
Das nennt man Kulanz, eine unverbindliche, willkürliche Einzelfallentscheidung auf Basis eines Ermessensspielraumes des bearbeitenden Mitarbeiters, orientiert an internen Vorgaben.
 
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Ich habe auch mit keinem Wort geschrieben, was du verneinst. Bereits in Frage 3. habe ich die Berechnung der Garantiedauer ohne Beleg an die Seriennummer und daraus resultierendes Herstelldatum geknüpft.


Das nennt man Kulanz, eine unverbindliche, willkürliche Einzelfallentscheidung auf Basis eines Ermessensspielraumes des bearbeitenden Mitarbeiters, orientiert an internen Vorgaben.
Das eine schließt das andere nicht aus, ich vermute mal man kann Garantie einfach nur 1x über jemanden in Anspruch nehmen und kein zweites mal über eine andere Person.

Das Heißt wenn Person A schon mal einen Garantiefall hatte, kann Person B nicht mehr Ansprüche an die Garantie stellen.
Es steht nur das Garantie nicht übertragen werden kann, aber nicht das jemand anderes Garantie beantragen könnte.
Ich kaufe sehr viel Hardware auch für Freunde oder Verwandte, beim Einzelhändler im Barverkauf wäre auch keine personalisierte Rechnung erstellt worden.
Es gibt auch Benutzer Konten die einfach nur "Familie XY" heißen etc.

Dann steht auf der Rechnung Familie Müller. Deswegen spielt es auch keine Rolle.

Ich kann auch meine Frau zum einkaufen Schicken, sie beschafft mir die Hardware in meinem Auftrag, aber Sie hat beim Beschaffungsvorgang ihren Namen auf der Rechnung stehen.
Der Kauf einer Sache und die Eigentumsübertragung sind zwei unterschiedliche Dinge.

Oder ich kaufe und schick es mir an die Adresse meiner Firma, dann müsste ja BeQuiet von Gewerblichem Erwerb ausgehen weil da die Adresse der XY GmbH drin steht.

Ich hoffe du verstehst wie das gemeint ist.
 
Bin auch in so einer misslichen Lage und weiß nicht, ob ich mir ein 2 Monate altes Be Quit 1200W von jemanden kaufen soll.

Er hat eine Rechnung, sein Name ist auf der Rechnung.

Wenn jetzt bei mir mit dem NT was sein sollte z.b Lüfter oder dergleichen oder das NT geht gar nicht mehr.

Habe ich dann Anspruch gegenüber Be Quiet.

Also wird es repariert oder bekomme ich ein neues oder bekomme ich weder eine Reparatur noch ein neues, weil nicht mein Name auf der Rechnung steht.

Wie sieht es mit Abtretungserklärung aus.

Könnte Be Quiet da mal Licht ins Dunkel bringen, bisher hat ja noch niemand da was vom Support zu gesagt.
 
Einfach anrufen und nachfragen, die Hotline da ist top :)
 
Einen Garantieanspruch hat immer nur der ersterwerbende Endkunde.
Wenn ein Netzteil gebraucht bei Kleinanzeigen o.Ä. erworben wird besteht hier kein Anspruch.
Im Regelfall finden wir hier immer eine Kulanzlösung sodass wir niemanden im Regen stehen lassen wollen.
Ein Expressaustausch o.Ä. ist leider nicht möglich.

VG

Marco
 
Den Sinn muss man mal verstehen, warum jemand der ein Netzteil von jemanden abkauft welches erst 2 Monate alt ist oder 1 Jahr man deshalb keine Garantie hat.

Welchen Unterschied macht das, wer das NT hat und wessen Name auf der Rechnung steht.

Das Ganze hat doch nur einen Aspekt, jeder Hersteller weis das Hardware schnell wieder verkauft wird, weil jeder das neue will, wer hat da seien Hardware mehr als 2 oder 3 Jahre.

So ist der Hersteller schnell raus aus der Verantwortung, weil er weiß, dass Hardware schnell oder zumindest nach Monaten wieder verkauft wird.
 
Dadurch könnten Leute wie du dazu inspiriert werden sich ein neues, statt ein fast neues zu kaufen.
Ein Hersteller, der sein Recht zB Garantie/Gewährleistung nur Erstkäufer durchsetzt, ist genaunso im Recht, wie die Kunden, die permanent alles zurücksenden. Versteh grade den Auffuhr nicht.
Eine Abtrittserklärung erlaubt das weitergeben von Rechten und Forderungen so fern rechtlich überhaupt bindend bei Kauf/Verkauf.
Ist ja nicht so schwer sich die Loyalität vom Verkäufer zwecks RMA zu sichern.
Der Passus ist Garantie - die auch mit einem Abtrittserklärung-Wisch freiwillig bleibt.
 
Gibt Leute die sich defekte NTs auf Ebay & Co kaufen und dann versuchen auf Garantie repariert zu bekommen.

Außer EVGA und Seasonic sind mir jetzt auch ad hoc keine NT-Hersteller bekannt, die Garantieleistungen gegenüber Dritten erbringen.

Bei EVGA begrenzt auf 3 Jahre, bei Seasonic mit einer Abtretungserklärung vom Erstbesitzer und Kaufbeleg auch länger.

Einfach gebraucht nur Seasonic (mit Kaufbeleg und Abtretungserklärung) kaufen, oder sicher stellen, dass eine Garantie-Abwickelung über den ursprünglichen Käufer möglich ist.
 
Ja also ehrlich gesagt, ist mir am liebsten z. B 3 Jahre ab Kaufdatum, unabhängig vom Käufer/Ersterwerb und wer länger Garantie haben will, muss halt spätestens nach 1 Jahr ab Kaufdatum sich eben registrieren und bekommt dann 5 Jahre und fertig ist der Lack.

Das ist Juristisch immer irgendwie schwammig so. Jemand der bar mit einer nicht personifizierten Quittung kauft, kann das immer übertragen und dieser neue Besitzer der Quittung und Ware ist unanfechtbar und immer als Erstkäufer zu identifizieren. Während jemand der eine Besorgung gemacht hat für jemand anderen in die Röhre schaut, wenn er unter seinem Namen eingekauft hat z. B bei einem Geschenk.

Was ziemlich gut wäre, ein Nachhaltigkeitsangebot: Hat das Netzteil aber Jahr XY einen defekt und besteht keine Garantie mehr, kann gegen Rücksendung zur Rücknahme 20-30% auf ein neues Netzteil bekommen oder so. Damit hätte der Hersteller eine Kundenbindung, wieder Umsatz und könnte die Netzteile umweltgerecht recyclen, schließlich sind seltene Erden und Metalle durchaus wichtige Rohstoffe.
 
Habt ihr auch schonmal über die Grenzen des Internethandels hinausgeschaut? Es gibt durchaus auch lokale Läden, wo die Rechnung ohne Namen versehen ausgestellt wird. Klar gibt es dort nicht die volle Auswahl wie in den weiten des Internets, aber immerhin gibt es dann eine Rechnung ohne Probleme für den Zweitkäufer
 
Einen Garantieanspruch hat immer nur der ersterwerbende Endkunde.
Diese Aussage gilt natürlich für be quiet! Netzteile und ist nicht allgemeingültig.

Ich danke aber für die Aussage, dass be quiet! Netzteile keine produktbezogene Garantie haben sondern eine auf den Erstkäufer reduzierte Garantie, die für andere Personen und das Produkt bei Veräußerung komplett verfällt.
 
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1.3 Die Garantie gilt nur für Endkunden (Verbraucher), die das Produkt bei einem Fachhändler oder Systemintegrator erworben haben (Ersterwerb). Sie ist nicht übertragbar.
Hätte man ja auch selber herausfinden können :rolleyes2:
 
Dein Text steht bereits seit Monaten im Eröffnungsbeitrag in der dritten Zeile.
Lesen scheint ein Luxusgut.............
 
Ich versteh nich so ganz, warum Leute denken sie hätten einen "Anspruch" auf eine Garantie. Es ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und wenn in den Garantiebedingungen klar steht "gilt nur für Erstkunden", dann ist das so. Es steht einem immernoch frei, im Falle eines defekts den Händler zu kontaktieren. Das ist übrigens auch der korrekte weg, denn die gesetzliche Gewährleistung binnen der ersten zwei Jahre verfällt nicht. Wenn das Ding älter als zwei Jahre ist, sollte man sich vorher auch über ggf. die Garantiebedingungen beim Hersteller informieren. Aber macht halt keiner, man beschwert sich lieber im nachhinein 🤷‍♂️
Hut ab vor BQ, dass sie dann trotzdem gewillt sind zu helfen. Könnte sich manch anderer eine Scheibe von abschneiden.
 
@Infin1tum
Ist doch alles erledigt hier!
Der Hersteller wirbt mit Garantie aber kommuniziert das Thema, wie andere Hersteller, sehr passiv.
Wie oben erwähnt, gibt es Alternativen und als gebrauchte Ware aus zweiter Hand kauft man ohne Garantie.
So einfach ist das.
 
Wenn ich 2 Besitzer einer Hardware bin, weil ich es von jemanden mit seinem Namen auf der Rechnung abgekauft habe, dann sollte das absolut Latte sein, wer im 2. Besitz ist oder auch im 3. Besitz, weil es einfach keinen Unterschied macht, wer die Hardware hat.

Verschließt alle weiter die Augen und seht die Wahrheit nicht.

Der Hersteller weis einfach, dass Hardware schnell wieder verkauft wird und so ist man schnell aus der Haftung oder was auch immer.

Wenn Hardware bei Media Markt oder Saturn kaufe, dann steht auch kein Name auf der Rechnung, dann ist es egal wievielter Besitzer man ist, dann kann es sogar der 10 Besitzer sein.

Voll unlogisch, solche Machenschaften der Hersteller.

Ich sehe da so und es gibt keinen Grund nur dem 1 Besitzer Garantie zu gewähren, auch wenn Garantie freiwillig ist.

Alles nur Augenwischerei.
 
Wenn Hardware bei Media Markt oder Saturn kaufe, dann steht auch kein Name auf der Rechnung, dann ist es egal wievielter Besitzer man ist, dann kann es sogar der 10 Besitzer sein.

Das stimmt auch nicht ganz, ab einen bestimmten Wert macht jedenfalls bei uns hier Saturn, Mediamarkt, Expert Rechnungen auf Namen, sonst kannst du es nicht kaufen.
 
Wenn Hardware bei Media Markt oder Saturn kaufe, dann steht auch kein Name auf der Rechnung, dann ist es egal wievielter Besitzer man ist, dann kann es sogar der 10 Besitzer sein.
Das sind auch Handelsgeschäfte, die der gesetzlichen Gewährleistung unterliegen, und keiner Herstellerfirmen.
 
Das ist von Markt zu Markt unterschiedlich und man kann das so nicht pauschalisieren, in der Regel ist das zumindest bei uns so dass alles was "im Markt liegt" und zur Kasse wandert einen unpersonalisierten Bon bekommt (falls man nicht Kundenkarten etc. nutzt) und quasi alles was aus einem Lager kommt oder von einem Mitarbeiter vorbereitet wird eine personalisierte Rechnung bekommt, und selbst wenn kein Name auf der Rechnung steht bleibt dennoch die Tatsache dass man als Folgebesitzer imho keinen Anspruch drauf hat, es kann halt nur kaum jemand nachvollziehen..

Mfg.
 
Das stimmt auch nicht ganz, ab einen bestimmten Wert macht jedenfalls bei uns hier Saturn, Mediamarkt, Expert Rechnungen auf Namen, sonst kannst du es nicht kaufen.
Nö, geht dennoch ohne. Nur darauf bestehen das es "Namenlos" sein soll und die verkaufen es dann auch so an dich. Mache ich bei MediaMarkt/Saturn usw. immer so, gerade im Garantieprobleme in Zukunft zu vermeiden. Klar wollen die deine Daten, wenn man aber klar kommuniziert das man das nicht möchte habe ich bis dato noch keinen Händler erlebt der den Verkauf ansonsten verweigert. Selbst Geräte welche mehr als 5000,-€ kosteten habe ich so dort gekauft.
 
Hut ab vor BQ, dass sie dann trotzdem gewillt sind zu helfen. Könnte sich manch anderer eine Scheibe von abschneiden.

Eine Scheibe abschneiden können alle sich von EVGA und Seasonic.

Es macht keinen Unterschied, ob ich Erstkäufer bin, mit Rechnung und meinen Namen drauf oder 2 und 3 Käufer.

Es geht nur darum, dass jeder so schnell aus der Verantwortung sein will, weil alle wissen, dass Hardware schneller verkauft wird als man schauen kann.

Denn wenn ich eine Rechnung ohne Namen habe, dann hat sogar der 10. Käufer Garantie, weil man gar nicht nachvollziehen kann, wer der Erstkäufer war.

Deshalb sind 80% meiner Rechnungen ohne Namen, einfach beim Kauf sagen, Rechnung bitte ohne Namen oder bei Media Markt, Saturn, Medi Max kaufen da haste immer eine Rechnung ohne Namen und keine Garantieprobleme beim Verkauf mit Erstkäufe rund so einen Schwachsinn.

Völlig sinnlos und unlogisch so eine Handhabe das nur der Erstkäufer Garantie haben soll.
 
Naja, aufpassen sollte der jeweilige Händler bei derlei "Blanko-Rechnungen" durchause; ist er gesetzlich dazu verpflichtet oder wird freiwililg respektive auf Kundenwunsch eine Rechnung ausgestellt, muss diese u. a. auch zwingend den Namen des jeweiligen Leistungsempfängers (Pflichtangabe) korrekt beinhalten, siehe § 14 Abs. 4 UStG.

Abgesehen davon, dass (Hersteller-)Garantieansprüche schlechtestenfalls abgelehnt werden könnten, wäre dies im Falle eines Weiterverkaufs und Vorlage einer solchen, fehlerhaften Rechnung ggf. auch für den Händler (gegenüber dem Finanzamt) problematisch; besonders im Wiederholungsfall könnte das teuer werden, sollte eine Meldung dorthin erfolgen.
 
Wenn ich die nicht für das Finanzamt brauche und der Verkäufer den Namen nicht draufmacht, dann gibt es auch keine Probleme.

Ich habe hier fast alle Rechnungen ohne Namen, weil ich beim Kauf sage kein Name auf der Rechnung und wie man sieht bestimmt 80% machen das und wenn nicht, kaufe ich nicht oder wenn Name draufsteht, obwohl ich sage, ohne dann geht es halt zurück.

Hatte noch nie Probleme zwecks Garantie, weil mein Name nicht draufstand, hat noch nie einer geschrieben ihr Name fehlt die Rechnung ist laut § 14 Abs. 4 UStG. Fehlerhaft.

Nee eher andersrum ist der Name drauf hat man meistens keine Garantie als 2 , 3 , 4 , 17 , 101 , 504 oder 1267 Besitzer, weil es nicht nachvollziehbar ist.

Den Grund warum man als 2 , 3 , 4 , 17 , 101 , 504 oder 1267 Besitzer keine Garantie hat oder verweigert habe ich schon 2 mal geschrieben.

Ist so und ist auch unlogisch, weil jemand der 2 , 3 , 4 , 17 , 101 , 504 oder 1267 Besitzer ist angenommen, mit dem NT nichts anderes amcht als der 1 Besitzer.

Das 2 , 3 , 4 , 17 , 101 , 504 oder 1267 Besitzer Garantie verweigert wird, ist einfach Kokolores, sollten sich alle an EVGA und Seasonic ein Beispiel nehmen.
 
Wenn eine Rechnung nicht benötigt wird, erfolgt - wie bereits von anderer Stelle erläutert - gewöhnlich ein (Bar-)Verkauf über die Kasse (Bon).

Falls jedoch ausdrücklich eine Rechnung gewünscht wird, muss diese nun mal die gesetzlichen (Form-)Erfordernisse erfüllen; natürlich wird in der Praxis, gerade bei Media Markt oder Saturn, mangels Kenntnis und/oder Qualifikation oftmals nicht darauf geachtet - ändert jedoch nichts daran, dass ein derartiges Geschäftsgebaren nicht zulässig ist.

Die Argumentation, es wurde schon immer so gehandhabt, deshalb müsse es korrekt sein, ist ebenso unhaltbar wie "ein bißchen schwanger" oder "eigentlich bin ich nicht zu schnell gefahren"; geht solange gut, bis näher hingeschaut (oder man erwischt) wird.

Im Übrigen könnte könnte es bei einem Privatverkauf, je nach Inhalt der Beschreibung, schlechtestenfalls dazu führen, für vermeintlich bestehende Garantieansprüche (die letztendlich abgelehnt würden) selbst eintreten zu müssen. Daher ist es allgemein zu empfehlen, zumindest ansatzweise zu wissen, über welchen Sachverhalt man sich auslässt ...

Herstellergarantie kann bekanntermaßen frei ausbedungen werden, insofern ist be quiet! (wie viele andere Hersteller auch) eindeutig (Ersterwerb/nicht übertragbar); wer jedoch einen zuverlässigen (Privat-)Verkäufer als Vertragspartner hat, wird normalerweise kein Problem haben, etwaige Garantieansprüche über den Ersterwerber abwickeln zu können. Kann man doch vorab klären.
 
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