Sassicaia
Urgestein
Es wäre durchaus hilfreich, wenn der be quiet! Support ein wenig Transparenz in die Thematik bringen könnte.
Die offizielle Herstellergarantie für be quiet! Produkte:
1.3 Die Garantie gilt nur für Endkunden (Verbraucher), die das Produkt bei einem Fachhändler oder Systemintegrator erworben haben (Ersterwerb). Sie ist nicht übertragbar.
1. Bedeutet das pauschal, dass ich als Verbraucher eine Rechnung für z. B. ein Straight Power 11 ganze 5 Jahre aufbewahren muss, um eine Reklamationsabwicklung auslösen zu können?
2. Das bedeutet auch, dass bei einem Verkauf im Bekanntenkreis oder z. B. hier am Marktplatz im Forum, der Käufer keine Herstellergarantie mehr in Anspruch nehmen kann?
3. Man liest auch Reklamationsabwicklungen über die Seriennummer mit der Einschränkung, dass über die Seriennummer die Garantiedauer ab Herstellungsdatum (kürzer) und nicht ab Kaufbeleg gerechnet wird?
Mir geht es nicht um Gewährleistung mit Abtrittserklärung, sondern ausschließlich um die freiwillige Herstellergarantie.
Falls also die freiwillige Herstellergarantie bei einem Verkauf für den Zweit- oder Drittbesitzer nicht gilt, dann ist das gleichbedeutend mit einer freiwilligen Herstellergarantie, die nicht produktbezogen ist und zusätzlich dem Privatverbraucher zwingend eine peinlich genaue Belegarchivierung abverlangt oder den Erstkäufer zwingt, nach Verkauf für den Erwerber eine Reklamationsabwicklung auszulösen, was eigentlich nicht korrekt wäre.
Zumindest würde dies meine Kaufentscheidung für die Zukunft beeinflussen, da ich eine solche, stark eingeschränkte freiwillige Herstellergarantie anders bewerten würde.
Hier direkt ein Beispiel aus dem Marktplatz:
Be Quiet! Straight Power 11 Platinum 650W Netzteil
Neu und noch verschweißt inkl. Rechnung und daher auch voller Herstellergarantie über 5(!) Jahre.
Die offizielle Herstellergarantie für be quiet! Produkte:
1.3 Die Garantie gilt nur für Endkunden (Verbraucher), die das Produkt bei einem Fachhändler oder Systemintegrator erworben haben (Ersterwerb). Sie ist nicht übertragbar.
1. Bedeutet das pauschal, dass ich als Verbraucher eine Rechnung für z. B. ein Straight Power 11 ganze 5 Jahre aufbewahren muss, um eine Reklamationsabwicklung auslösen zu können?
2. Das bedeutet auch, dass bei einem Verkauf im Bekanntenkreis oder z. B. hier am Marktplatz im Forum, der Käufer keine Herstellergarantie mehr in Anspruch nehmen kann?
3. Man liest auch Reklamationsabwicklungen über die Seriennummer mit der Einschränkung, dass über die Seriennummer die Garantiedauer ab Herstellungsdatum (kürzer) und nicht ab Kaufbeleg gerechnet wird?
Mir geht es nicht um Gewährleistung mit Abtrittserklärung, sondern ausschließlich um die freiwillige Herstellergarantie.
Falls also die freiwillige Herstellergarantie bei einem Verkauf für den Zweit- oder Drittbesitzer nicht gilt, dann ist das gleichbedeutend mit einer freiwilligen Herstellergarantie, die nicht produktbezogen ist und zusätzlich dem Privatverbraucher zwingend eine peinlich genaue Belegarchivierung abverlangt oder den Erstkäufer zwingt, nach Verkauf für den Erwerber eine Reklamationsabwicklung auszulösen, was eigentlich nicht korrekt wäre.
Zumindest würde dies meine Kaufentscheidung für die Zukunft beeinflussen, da ich eine solche, stark eingeschränkte freiwillige Herstellergarantie anders bewerten würde.
Hier direkt ein Beispiel aus dem Marktplatz:
Be Quiet! Straight Power 11 Platinum 650W Netzteil
Neu und noch verschweißt inkl. Rechnung und daher auch voller Herstellergarantie über 5(!) Jahre.
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