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Wenn ich die nicht für das Finanzamt brauche und der Verkäufer den Namen nicht draufmacht, dann gibt es auch keine Probleme.
Ich habe hier fast alle Rechnungen ohne Namen, weil ich beim Kauf sage kein Name auf der Rechnung und wie man sieht bestimmt 80% machen das und wenn nicht, kaufe ich nicht oder wenn Name draufsteht, obwohl ich sage, ohne dann geht es halt zurück.
Hatte noch nie Probleme zwecks Garantie, weil mein Name nicht draufstand, hat noch nie einer geschrieben ihr Name fehlt die Rechnung ist laut § 14 Abs. 4 UStG. Fehlerhaft.
Nee eher andersrum ist der Name drauf hat man meistens keine Garantie als 2 , 3 , 4 , 17 , 101 , 504 oder 1267 Besitzer, weil es nicht nachvollziehbar ist.
Den Grund warum man als 2 , 3 , 4 , 17 , 101 , 504 oder 1267 Besitzer keine Garantie hat oder verweigert habe ich schon 2 mal geschrieben.
Ist so und ist auch unlogisch, weil jemand der 2 , 3 , 4 , 17 , 101 , 504 oder 1267 Besitzer ist angenommen, mit dem NT nichts anderes amcht als der 1 Besitzer.
Das 2 , 3 , 4 , 17 , 101 , 504 oder 1267 Besitzer Garantie verweigert wird, ist einfach Kokolores, sollten sich alle an EVGA und Seasonic ein Beispiel nehmen.
Hast du jetzt fertig geweint?
Ich arbeite auch im Kundenservice und es gibt nur Garantie, wenn eine entsprechende Rechnung beigelegt ist. Du kannst die Ware ja aus nicht legalen Quellen besorgt haben.
Als Hersteller möchte man nicht als "Hehler" dar stehen.