Garantie ohne Kaufbeleg für Netzteile?

Wenn ich die nicht für das Finanzamt brauche und der Verkäufer den Namen nicht draufmacht, dann gibt es auch keine Probleme.

Ich habe hier fast alle Rechnungen ohne Namen, weil ich beim Kauf sage kein Name auf der Rechnung und wie man sieht bestimmt 80% machen das und wenn nicht, kaufe ich nicht oder wenn Name draufsteht, obwohl ich sage, ohne dann geht es halt zurück.

Hatte noch nie Probleme zwecks Garantie, weil mein Name nicht draufstand, hat noch nie einer geschrieben ihr Name fehlt die Rechnung ist laut § 14 Abs. 4 UStG. Fehlerhaft.

Nee eher andersrum ist der Name drauf hat man meistens keine Garantie als 2 , 3 , 4 , 17 , 101 , 504 oder 1267 Besitzer, weil es nicht nachvollziehbar ist.

Den Grund warum man als 2 , 3 , 4 , 17 , 101 , 504 oder 1267 Besitzer keine Garantie hat oder verweigert habe ich schon 2 mal geschrieben.

Ist so und ist auch unlogisch, weil jemand der 2 , 3 , 4 , 17 , 101 , 504 oder 1267 Besitzer ist angenommen, mit dem NT nichts anderes amcht als der 1 Besitzer.

Das 2 , 3 , 4 , 17 , 101 , 504 oder 1267 Besitzer Garantie verweigert wird, ist einfach Kokolores, sollten sich alle an EVGA und Seasonic ein Beispiel nehmen.

Hast du jetzt fertig geweint?

Ich arbeite auch im Kundenservice und es gibt nur Garantie, wenn eine entsprechende Rechnung beigelegt ist. Du kannst die Ware ja aus nicht legalen Quellen besorgt haben.
Als Hersteller möchte man nicht als "Hehler" dar stehen.
 
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Auch EVGA und Seasonic wollen einen Eigentumsnachweis sehen - ich hatte bei beiden bereits mindestens eine RMA. Das ist entweder eine Rechnung auf deinen Namen oder eine Abtretungserklärung. Siehe Post von @Schrotti
es ist völlig egal ob du meinst, dass es keinen Namen braucht und du vielleicht auch schon das Glück hattest, dass sowas einfach durchgewunken wurde. Davon abgesehen können die Hersteller ihre Garantiebedingungen machen wie sie wollen.
 
Garantiebedingungen
Genau das.
Garantie, freiwillige Leistung.
Gewährleistung, Pflicht.
Wenn der Gesetzgeber das aus Gründen der Nachhaltigkeit nicht ändert, so lange wird es immer Topics von Schnäppchenjägern geben die das angebliche unfaire Gebaren der Hersteller zum Thema machen. Am Besten noch vor Ablauf gegen ein versiegeltes Neugerät tauschen, nicht wahr? ;)
 
Darum geht es doch gar nicht.

Erklär mir den Unterschied, wenn ich von jemanden z.b ein NT kaufe und Rechnung habe, mit sagen wir 10 Jahren Garantie und das nT geht bei mir nach 3 Jahren kaputt ( defekt ) und es ist dann sagen wir 5 Jahre.

Was ist der Unterschied, ob ich da 2 oder 3 oder 4 oder 256 Besitzer bin.

Da gibt es viele Beispiele.

Und es ist so wie ich geschrieben habe, man will so schnell wie möglich aus der Garantieleistung raus sein und ich wiederhole, mich gibt andere die das nicht machen.

Mit Gesetzen und Richtlinien und sonstigen Schnickschnack kann man immer argumentieren, aber da gibt es nichts zu argumentieren, wenn es nur einen einzigen Grund gibt, warum man das so macht.


Kann man lange darüber diskutieren

Ich bleibe bei meiner Meinung und die ist auch richtig und so ist es andere Gründe scheiden aus schon alleine, weil es andere gibt, die nicht so handeln.
 
Was ist der Unterschied, ob ich da 2 oder 3 oder 4 oder 256 Besitzer bin.
Der Unterschied sind die zugrundeliegenden Garantiebedingungen aus einer freiwilligen Selbstverpflichtung des Herstellers.
Diese sind, in den meisten Fällen, beschränkt auf den Ersterwerber und nicht an das Produkt gebunden.

Daraus ergibt sich die freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers, welche an das Produkt und den Ersterwerber gebunden sind. Es müssen beide Voraussetzungen erfüllt sein.

Wie aber bereits erklärt wurde, versucht man eine Kulanzlösung zu finden, dessen sollte man sich als Erwerber bewusst sein. Es besteht ja durchaus die Möglichkeit, dass der Ersterwerber die RMA für den neuen Eigentümer einleitet, soweit man sich, als Bestandteil eines deals, drüber einig ist.
Im Regelfall finden wir hier immer eine Kulanzlösung sodass wir niemanden im Regen stehen lassen wollen.

Einen rechtsverbindlichen Anspruch nach einer Veräußerung durch den Ersterwerber gibt es nicht, das leitet sich aus den Garantiebedingungen ab und diese kann der Hersteller festlegen, da es wie geschrieben, eine freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers ist.

Das sollte aus dem Verlauf des threads hier aber mittlerweile klar sein.

Klar ist auch, dass man seine Rechnungen als Konsument auch entsprechend lange aufbewahrt, denn selbst als Ersterwerber, ohne Rechnung, kann man den Nachweis ggfs. nicht erbringen, weil z. B. auch MF/NBB meine Bestellhistorie nur noch bis 2013 führt und ich z. B. bei Seasonic mit 12 Jahren Garantie den Nachweis nicht mehr führen könnte. Daraus ergibt sich auch, dass ich z. B. nach 7 Jahren kein identisches Produkt mehr erhalte, denn auch dies ist Bestandteil der freiwilligen Selbstverpflichtung.

1.2 Die Garantie erstreckt sich nur auf die in der Garantieliste bezeichneten Listan-Produkte. Sie wird in der Form geleistet, dass die Teile, die nachweislich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der Gebrauchsanweisung aufgrund von Material- und Herstellungsfehlern Defekte aufweisen, nach unserer Wahl kostenlos ausgetauscht oder repariert werden.
Alternativ behalten wir uns vor, gegen Rückgabe des defekten Geräts bzw. der defekten Komponente den Kaufpreis zu erstatten oder im Falle von nicht mehr hergestellten Geräten bzw. Komponenten das defekte Gerät bzw. die defekte Komponente durch eines mit ähnlichen Funktionen und Leistung zu ersetzen bzw. den Restwert (Kaufpreis geteilt durch die Garantiezeit in Jahren multipliziert mit den vollen Jahren der verbleibenden Garantiezeit) zu erstatten.

Für ein NT mit 10 Jahren Garantie und Neupreis von 80€ bedeutet das nach 8 Jahren, dass der Hersteller 2x 8€ erstatten kann. Davon zieht man den Versand ab und kommt hoffentlich zur Erhenntnis, dass man das Teil direkt in der Gitterbox/Wertstoffhof entsorgt.

Die freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers ist für bestimmte Produkte mittlerweile ja länger als die vom Gesetzgeber, sowohl im Steuerrecht als auch im Handelsrecht §147 AO/ § 257 HGB, geregelte Aufbewahrungspflicht. Also immer sorgfältig und gewissenhaft Daten sichern oder ausdrucken und den Ordner pflegen! :ROFLMAO:
 
Darum geht es doch gar nicht.
Doch, genau darum geht es.
Der "Vertrag" besteht nur zwischen Erstkäufer und Hersteller.
Das du das nicht akzeptieren kannst/willst spielt keine Rolle.
Das ein Produkt so oder so die beworbene Haltbarkeit (daher Gewährleistung und Garantie) einhalten sollte, sehe ich genau so.
Dein Anspruch kannst du nicht deinem (privaten) Verkäufer geltend machen, weil die nicht üblich und idR ausgeschlossen ist.
So wäre aber die richtige Reihenfolge.
Eine Abkürzung gibt es halt nicht.
 
Wieso diskutiert ihr noch mit ihm, bringt doch alles nichts.

MediaMartk/Saturn fragen schon nach vor allem werden bei einer RMA die Personenwagen festgehalten und dokumentiert.

Samsung macht die RMA bei deren SSD und vielen anderen Produkten ausschliessöixh via Seriennummer, dennoch wird nach einem Kaufbeleg und anderem gefragt.
 
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