Garantie ohne Rechnung, geht das?

Dominik009

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07.07.2009
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Hallo,
ich habe eine kleine Steroanlage vom MediaMarkt die Probleme macht. Die Anlage ist knapp 1 Jahr alt und ich möchte sie gerne repariert (oder umgetauscht) haben. Leider habe ich keine Rechnung, aber einen Kontoauszug, wo sie abgebucht wurde. Kann ich auch mit dem Kontoauszug meine Garnatie geltend machen?

Gruß Dominik
 
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Hallo,
ich habe eine kleine Steroanlage vom MediaMarkt die Probleme macht. Die Anlage ist knapp 1 Jahr alt und ich möchte sie gerne repariert (oder umgetauscht) haben. Leider habe ich keine Rechnung, aber einen Kontoauszug, wo sie abgebucht wurde. Kann ich auch mit dem Kontoauszug meine Garnatie geltend machen?

Gruß Dominik

Also ich ahbe schon oft die Erfahrung gemacht, daß die hersteller selbst sehr viel kulanter sind, was Garantiefälle ohne Rechnung anbelangt. DA sie zB. anhand der SN das Produktionsdatum etc. ablesen können.
Ergo würde ich mich im Falle eines Querstellens von Meter, ja sind die doch blöd, Markt (wovon ich fast fest ausgehe) direkt an den hersteller wenden, falls das möglich ist.
 
Also prinzipiell kannst du auch ohne Bon im MM und Co was umtauschen etc. .
DIe Garantie kannst du auch ohne Rechnung und Bon geltend machen. Wenn du einen Kontoauszug hast umso besser.
Wenn sich da wer quer stellt, kannst du freundlich darauf hinweisen, dass MM gesetzlich dazu verpflichtet ist, solche Vorgänge 10 Jahre lang aufzubewahren, zur not ein wenig mit verbraucherzentrale winken, dann fällt denen das ganz schnell ein!
 
Also prinzipiell kann er die Garantie selbst mit Rechnung nicht im MM einfordern, Händler = gesetzliche Gewährleistung, Hersteller = freiwillige Garantie. Erstere kannst du einfordern solange du irgendwie beweisen kannst das du das Teil dort gekauft hast, dazu reicht auch ein Zeuge oder eben ein Kontoauszug. Letzere ist wie gesagt eine freiwillige Leistung des Herstellers und daher kann er die Bedingungen mehr oder weniger vorgeben wie er will, z.b. nur mit Rechnung oder nur mit Registrierung innerhalb 14 Tage nach Kauf etc...

Das mit der Beweislastumkehr lasse ich jetzt mal außen vor, aber ich will den Teufel ja auch nicht direkt an die Wand malen :p
 
Auf Bons, auf denen der Name nicht vermerkt ist....
Da kann ich ja auch zu irgendeinem Händler gehen, der im letzten Jahr das Teil auch verkauft hat und sagen, ich habe es da gekauft...
Sorry, aber das ist kein Argument. ;)
Zum Thema: Versuchs mit dem Kontoauszug. Da wird ja auch stehen, wer da abgebucht hat. Dementsprechend kann man das dann auch bei MM nachvollziehen.
Aber nochmal: Ohne Bon oder Kontoauszug, auf dem der Name des Händlers zu erkennen ist, schlechte Karten.


@Inu: Üblicherweise übernehmen die Händler die Garantieeinsendungen für den Kunden (zumindest in allen mir bekannten Fällen und das sind einige). Klar, könnte ein Händler auch auf Bearbeitungskosten bestehen, das machen aber nur die, die Ihre Kunden nie wiedersehen möchten. ;)
Bezüglich der Garantie kommt es in der Tat darauf an, welcher Hersteller es ist. Manche geben keine Garantie, manche 1,2,3,4,5, Jahre usw.
 
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