Garantiefall Acer Timeline 3810T - Was tun?

butcherflo

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13.12.2007
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2.107
Hallo zusammen...
ich hab mir Ende Juli ein Acer Timeline 3810T (Core 2 Duo u7300, UMTS, etc.) bei Redcoon gekauft.
Es hat ne LED-Hintergrundbeleuchtung... Am Samstag hab ich das erste Mal gemerkt, dass ein kleiner Teil im unteren linken Eck plötzlich viel dunkler ist, als der Rest des Bildschirms... Am nächsten Tag bzw. beim nächsten Start war dann wieder alles normal... So kam und ging diese dunkle Stelle immer wieder und ist jetzt leider endgültig geblieben...
Was soll ich tun? Ich bin dank der Uni darauf angewiesen ein Laptop zu besitzen... Wenn ich es einschicke, kann es ein paar Wochen dauern, bis ich es wieder hab - oder hat hier schon jemand andere Erfahrungen gemacht?
Denkt ihr, es macht eventuell Sinn das Laptop zu verkaufen (natürlich unter Angabe des Fehlers und mit Rechnung) und mir lieber gleich was neues zu holen?
Bin für jede Meinung und jeden Tip dankbar...
Viele Grüße
Flo
 
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Setz dich doch erstmal mit der Fehlerbeschreibung mit deinem Händler in Verbindung und warte ab, was er dir antwortet. Verkaufen wäre mMn ein recht hoher Verlust. Man würde nicht nur einen Betrag von ca. 25% als Gebrauchtgerät abziehen sondern auch neues Display + Arbeitsaufwand. Da liegst du dann schon bei ~40%.
 
Hast du schon mal bei Support von Acer angerufen und nachgefragt?
Die können dir vielleicht schon sagen was da ist, falls es ein bekanntes Problem ist. Vielleicht gibt es ja auch eine Rückrufaktion.

Falls du wirklich verkaufen willst, dann hol dir erst ein neues und lass das alte danach reparieren (Gewährleistung/Garantie -> Händler). Für ein defektes Gerät bekommst du nichts mehr.
 
Werd da mal anrufen... bin heut leider nicht dazu gekommen... :(
Werd aber wohl nicht drum rum kommen, das gute Teil einzuschicken...
Aber jetzt ist der dunkle Fleck wieder weg.... also sehr komisch
 
Wackelkontakt halt, daran ist nichts "sehr komisch" ;)
 
Keine Sorge der kommt wieder und bleibt irgendwann endgültig. Der dünne Displaydeckel ist halt eine Schwachstelle der Modellserie.
Den Fehler hat mein Gerät nach ~14 Monaten auch gezeigt, wobei die Reparatur aber nur knapp eine Woche inkl Versand gedauert hat.
 
Hallo zusammen...
ich hab mir Ende Juli ein Acer Timeline 3810T (Core 2 Duo u7300, UMTS, etc.) bei Redcoon gekauft.
Es hat ne LED-Hintergrundbeleuchtung... Am Samstag hab ich das erste Mal gemerkt, dass ein kleiner Teil im unteren linken Eck plötzlich viel dunkler ist, als der Rest des Bildschirms... Am nächsten Tag bzw. beim nächsten Start war dann wieder alles normal... So kam und ging diese dunkle Stelle immer wieder und ist jetzt leider endgültig geblieben...
Was soll ich tun? Ich bin dank der Uni darauf angewiesen ein Laptop zu besitzen... Wenn ich es einschicke, kann es ein paar Wochen dauern, bis ich es wieder hab - oder hat hier schon jemand andere Erfahrungen gemacht?
Denkt ihr, es macht eventuell Sinn das Laptop zu verkaufen (natürlich unter Angabe des Fehlers und mit Rechnung) und mir lieber gleich was neues zu holen?
Bin für jede Meinung und jeden Tip dankbar...
Viele Grüße
Flo



NIX Garantiefall !!! Der Verkäufer (und nicht irgendein Hersteller) haftet für die Mängelfreiheit.
§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
"Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen."

§ 434 BGB Sachmangel



Da das Notebook noch nicht älter als 6 Monate ist, wird vom Gesetz (BGB) her angenommen, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt vorlag !!!
§ 476 BGB Beweislastumkehr


--> Heißt also, dass DU den Verkäufer !!! zur Nacherfüllung aufforderst. Dass die Verkäufer (wie z.B. unsere Forenfreunde TFT Geschäft oder Media-Gefrierschrank) versuchen, die Kunden mit scheinheiligen Argumenten an die Hersteller zu verweisen, ist bekannt, bla bla und zugleich auch noch rechtswidrig. Natürlich kannst du auch von dir aus eine Herstellergarantie (wenn der Hersteller eine solche anbietet) in Anspruch nehmen, ... aber dir sollte klar sein, dass du dich damit selbst stark in deinen Rechten beschneidest, wenn (!) eigentlich der Verkäufer noch nacherfüllen müsste.
Und wie sind nun deine Rechte ?

1. Du hast ein Recht auf Nacherfüllung (§ 439 BGB Nacherfüllung)
2. Du hast bzgl. der Nacherfüllung ein Wahlrecht, ob der Verkäufer nachbessern soll (Reparatur) oder als Ersatz eine mängelfreies Notebook liefern soll (§ 439 BGB Nacherfüllung). Hat der Verkäufer das Notebook auf Lager, dann kann er dir sofort ein neues Notebook liefern. Irgendein Dummlall wegen wochenlanges Einschicken oder Reparieren kann sich der Verkäufer sparen. Deine Wahl bzgl. der Ersatzlieferung eines Notebooks kann er nicht ablehnen, da die Ersatzlieferung nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Zudem wäre die Nachbesserung für dich mit erheblichen Nachteilen verbunden.
3. Der Verkäufer hat alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten zu tragen ! (§ 439 BGB Nacherfüllung)
4. Du kannst dem Verkäufer für die Nacherfüllung eine Frist setzen (üblicherweise 7 – 14 Kalendertage). Hält der Verkäufer diese Frist nicht ein, dann kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten (§ 323 BGB Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung)
5. Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung, dann kannst du ohne Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten (§ 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz)

Usw. usw. usw.

So, da das Notebook offensichtlich nicht mehr lieferbar ist, würde ich gleich mit einer Frist von 7 Tagen die Ersatzlieferung fordern, damit das ganze nicht in einem wochenlangen Chaos endet ...
Alternativ kann der Verkäufer dir auch einen Techniker schicken, der das Display direkt vor Ort tauscht (bist ja wegen Studium auf das Gerät tag täglich angewiesen ...)



Sollte einem Händler jetzt einfallen, zu diesem Beitrag sein Geblubber in Form anderslautender Aussagen loszuwerden, dann kann man das getrost überlesen, da er nur versucht, sich seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Nacherfüllung zu entledigen.
Üblicherweise wird der Käufer dann mit Aussagen getäuscht, über den Hersteller gehe alles besser, schneller, kundenfreundlicher, problemloser … … Unsinn !!!

Es haben sich schon so einige Käufer die Augen gerieben, wenn sie nach 2 fehlgeschlagenen Hersteller-Garantie(!)reparaturen beim Verkäufer angerufen haben, vom Kaufvertrag zurücktreten wollten, und der Verkäufer sagte, nö, geht nicht, er hat als Verkäufer ja noch das Recht, 2 mal nachzuerfüllen ! und die Garantiereparaturen des Herstellers gelten nicht als Nacherfüllungsversuche des Verkäufers ;-) --> nur ein Beispiel von vielen und so kann jede anderslautende Aussage oder Behauptung eines Verkäufers sofort widerlegt werden !
 
@Stipi

Lass mal Deine ganzen § und komm auf den Boden der Tatsachen zurück, denn wenn jemand mit dem Kopf durch die Wand will dann geht das meist schief ;)

Es ist allgemeine Praxis und auch bekannt das man eine Reparatur direkt über den Herstellen meist schneller erledigen lassen kann als den Umweg über den Händler zu nehmen.

Ich z.B. wähle immer den Weg über Acer´s Support das geht wirklich schnell und ich hatte auch noch keine Probleme.

Wenn Du beim Händler gleich mit § anfängst läst der Dich in der Luft hängen und Du wartest noch länger.

Im Übrigen kannst Du auch dem Hersteller gegenüber Deinen Rücktritt erklären, also kein Problem...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok.... Danke schon Mal...
Und wie sind eure Erfahrungen bei Redcoon in dieser Hinsicht? Lohnt es sich mit denen in Kontakt zu treten oder eher nicht?
 
Also die Redcoon Support-Mitarbeiterin verweist mich auf den Acer-Support... schwach
 
@butcherflo

ist doch klar, die reparieren doch nicht selber und sende auch nur zu Acer, diesen Umweg kannste Dir sparen und Zeit spart es auch noch...
 
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