Hallo zusammen...
ich hab mir Ende Juli ein Acer Timeline 3810T (Core 2 Duo u7300, UMTS, etc.) bei Redcoon gekauft.
Es hat ne LED-Hintergrundbeleuchtung... Am Samstag hab ich das erste Mal gemerkt, dass ein kleiner Teil im unteren linken Eck plötzlich viel dunkler ist, als der Rest des Bildschirms... Am nächsten Tag bzw. beim nächsten Start war dann wieder alles normal... So kam und ging diese dunkle Stelle immer wieder und ist jetzt leider endgültig geblieben...
Was soll ich tun? Ich bin dank der Uni darauf angewiesen ein Laptop zu besitzen... Wenn ich es einschicke, kann es ein paar Wochen dauern, bis ich es wieder hab - oder hat hier schon jemand andere Erfahrungen gemacht?
Denkt ihr, es macht eventuell Sinn das Laptop zu verkaufen (natürlich unter Angabe des Fehlers und mit Rechnung) und mir lieber gleich was neues zu holen?
Bin für jede Meinung und jeden Tip dankbar...
Viele Grüße
Flo
NIX Garantiefall !!! Der Verkäufer (und nicht irgendein Hersteller) haftet für die Mängelfreiheit.
§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
"
Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen."
§ 434 BGB Sachmangel
Da das Notebook noch nicht älter als 6 Monate ist, wird vom Gesetz (BGB) her angenommen, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt vorlag !!!
§ 476 BGB Beweislastumkehr
--> Heißt also, dass DU den Verkäufer !!! zur Nacherfüllung aufforderst. Dass die Verkäufer (wie z.B. unsere Forenfreunde TFT Geschäft oder Media-Gefrierschrank) versuchen, die Kunden mit scheinheiligen Argumenten an die Hersteller zu verweisen, ist bekannt, bla bla und zugleich auch noch rechtswidrig. Natürlich kannst du auch von dir aus eine Herstellergarantie (wenn der Hersteller eine solche anbietet) in Anspruch nehmen, ... aber dir sollte klar sein, dass du dich damit selbst stark in deinen Rechten beschneidest, wenn (!) eigentlich der Verkäufer noch nacherfüllen müsste.
Und wie sind nun deine Rechte ?
1. Du hast ein Recht auf Nacherfüllung (
§ 439 BGB Nacherfüllung)
2. Du hast bzgl. der Nacherfüllung ein Wahlrecht, ob der Verkäufer nachbessern soll (Reparatur) oder als Ersatz eine mängelfreies Notebook liefern soll (
§ 439 BGB Nacherfüllung). Hat der Verkäufer das Notebook auf Lager, dann kann er dir sofort ein neues Notebook liefern. Irgendein Dummlall wegen wochenlanges Einschicken oder Reparieren kann sich der Verkäufer sparen. Deine Wahl bzgl. der Ersatzlieferung eines Notebooks kann er nicht ablehnen, da die Ersatzlieferung nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Zudem wäre die Nachbesserung für dich mit erheblichen Nachteilen verbunden.
3. Der Verkäufer hat alle zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten zu tragen ! (
§ 439 BGB Nacherfüllung)
4. Du kannst dem Verkäufer für die Nacherfüllung eine Frist setzen (üblicherweise 7 – 14 Kalendertage). Hält der Verkäufer diese Frist nicht ein, dann kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten (
§ 323 BGB Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung)
5. Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung, dann kannst du ohne Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten (
§ 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz)
Usw. usw. usw.
So, da das Notebook offensichtlich nicht mehr lieferbar ist, würde ich gleich mit einer Frist von 7 Tagen die Ersatzlieferung fordern, damit das ganze nicht in einem wochenlangen Chaos endet ...
Alternativ kann der Verkäufer dir auch einen Techniker schicken, der das Display direkt vor Ort tauscht (bist ja wegen Studium auf das Gerät tag täglich angewiesen ...)
Sollte einem Händler jetzt einfallen, zu diesem Beitrag sein Geblubber in Form anderslautender Aussagen loszuwerden, dann kann man das getrost überlesen, da er nur versucht, sich seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Nacherfüllung zu entledigen.
Üblicherweise wird der Käufer dann mit Aussagen getäuscht, über den Hersteller gehe alles besser, schneller, kundenfreundlicher, problemloser … … Unsinn !!!
Es haben sich schon so einige Käufer die Augen gerieben, wenn sie nach 2 fehlgeschlagenen Hersteller-Garantie(!)reparaturen beim Verkäufer angerufen haben, vom Kaufvertrag zurücktreten wollten, und der Verkäufer sagte, nö, geht nicht, er hat als Verkäufer ja noch das Recht, 2 mal nachzuerfüllen ! und die Garantiereparaturen des Herstellers gelten nicht als Nacherfüllungsversuche des Verkäufers ;-) --> nur ein Beispiel von vielen und so kann jede anderslautende Aussage oder Behauptung eines Verkäufers sofort widerlegt werden !