Gast Zugang Ferienwohnung

Raggygandalf

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
29.12.2008
Beiträge
2.073
Hallo liebe Community.

Ich habe ein spezielles Problem.
Es muss in einer Ferienwohnung kostenloser WLAN-ZUGANG zur Verfügung stehen.

In der Vergangenheit wurde der normale WLAN-ZUGANG natürlich von Gästen für Bittorrent genutzt und es kam zur Anzeige. Soll ab jetzt verhindert werden.

Unsere Idee war ein WLAN gastzugang. Dazu hat uns die Telekom den speedport w724v geschickt für dieses WLAN to go.
Nur dieser kostet für die Gäste einen Haufen geld. Dieser soll allerdings bestmöglichst kostenfrei bleiben.

Die einzigste Möglichkeit die ich jetzt gefunden habe ist das man per fritzbox einen wlan gastzugang machen könnte. Allerdings ist die öffentliche ip Adresse bei einem bittorrent download ja noch die selbe. Also könnte man ja immer noch nicht beweisen wer diesen strafbestand begangen hat.

Jetzt ist die frage ob es eine Möglichkeit gibt einen gastzugang einzurichten der für die Gäste kostenfrei bleibt. Allerdings mitloggt was welcher lokale pc denn so treibt. Um so im Fall der Fälle etwas beweisen zu können.

Ich hoffe man konnte mein Problem verstehen und hoffe auf eine Möglichkeit.

mfg raggygandalf
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Naja mitlogen wird ohne eine Echte FIrewall nicht möglich sein, zb eine UTM.
Bei der Fritzbox kannst du doch den Gastzugang aktivieren und dann diese FUnktionen aktivieren

--ein Protokoll aller An- und Abmeldungen am Gastzugang geführt werden und als Push-Nachricht an Sie versendet werden soll.
--die Nutzer des Gastzugangs auf das Surfen und Versenden von E-Mails beschränkt werden sollen. Der Mit dieser Einstellungen wird der Zugang zu Tauschbörsen verwehrt. Diese Einstellung sollte im öffentlichen Raum aktiviert werden.
--die Anmeldung am Gastzugang erst nach Zustimmung zu den Nutzungbedingungen gestattet werden soll
 
Also der Fritzbox Gastzugang ist ja dann genau das was nützlich wäre. Damit könnten sie dann fast keinen Mist mehr anstellen. So Nutzungsbedingungen werden derzeit schon unterschrieben gelassen.

Welche Fritzbox wäre da denn möglich? Es handelt sich und DSL 2000 anschluss. da müsste ja eine kleine fritzbox reichen.

Hast du dazu Grade eine Empfehlung?
 
Und wenn die Gäste dann ein Kabel anstöpseln, hasde das gleiche Problem. Also darauf achten, dass die Fritte möglichst nicht zugänglich stehen.

Ich bin jetzt kein Rechtsexperte, aber im Grund sichern sich doch die Betreiber öffentlicher WLANs mit Registrierungen ab, dass man nichts böses anstellt und gibt seine Daten an. Die Daten hast du ja schon, lässt sich sowas nicht in den Mietvertrag integrieren?
 
Das teil steht nicht zugänglich. Das passt.
Diese wlan to go ist ja mit Registrierung. Aber Kost viel zu viel Geld.

Das Gäste WLAN würde wohl ausreichen in dem maße wie es eine fritzbox bietet.
 
Es geht ja auch eher darum das DU im lokalen Wlan ne Registrierung einrichtest, nicht eine von einem Drittanbieter nutzt.

Was das mitloggen angeht:
Da solltest du auch einen Anwalt zu rate ziehen, da es mit ziemlicher Sicherheit Beschränkungen aufgrund des Datenschutzes gibt.
Was du natürlich immer machen kannst, ist die üblichen Ports für Bittorrent etc. zu sperren.
 
Wäre den Kabel Deutschland (nun Vodafone) verfügbar?
Wenn ja, wäre hier das Angebot von denen etwas für dich/euch.
https://zuhauseplus.vodafone.de/int...spot-fuer-ihr-business/produktuebersicht.html

Der Internetzugang ist für den Nutzer nur über die Hotspot-Login-Seite möglich. Hier werden ihm Nutzungsbedingungen erklärt und er muss diesen eindeutig zustimmen. Vodafone Kabel Deutschland ist als Betreiber des Hotspots Adressat möglicher Unterlassungs- oder Haftungsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen. Der Kunde/Auftraggeber haftet daher nicht für Rechtsverletzungen Dritter bei der Nutzung des Vodafone Kabel Deutschland Hotspots. Eine Anpassung der Nutzungsbedingungen und die Voraussetzungen für die Hotspot-Nutzung sowie eine außerordentliche Kündigung bei missbräuchlicher Nutzung durch Hotspot-Nutzer bleiben vorbehalten.
Quelle:
https://zuhauseplus.vodafone.de/internet-telefon/wlan-hotspots/hotspot-fuer-ihr-business/
 
Schau dir das mal an:

https://www.sorglosinternet.de/

Habe aber keine Ahnung ob das gut ist. War hier nur mal in der Werbung mit dabei und ich fand es ganz interessant.
 
Ich verstehe das Problem nicht. Die Gäste sind doch wohl offiziell, dann nimmste das mit in den Mietvertrag auf, und wenn sie darüber dann torrent machen und es zur Anzeige kommt -> ab an den Anwalt und gut is. Den Anwalt dürfen sie dann gleich mit bezahlen.
 
Ja aber. Weiß ja keiner das die das waren? Auch mit einem gastzugang nicht. Allerdings wird torrent mal unterbunden.
 
Nur torrent sperren reicht halt nicht. Die Gäste könnten auch über normale Downloads oder sogar emails was illegales anstellen.

Rechtlich wasserdicht sind wohl nur Angebote wie sorglosinternet (da gibts diverse, auch mit Rechtsgarantie). Die kosten ähnlich viel wie ein zweiter Internetanschluss in der Ferienwohnung.
Wenn sie monatlich kündbar sind, könnte man den Service auch nur in der Vermietsaison verwenden.

Der zweite Internetanschluss wäre die Alternative. Allerdings müssten - ganz streng genommen - bei jedem Gästewechsel die Gäste gezwungen werden selbst das WLAN-Passwort zu ändern, ohne dass du es kennst. Nur so kannst du glaubhaft machen, dass der Rechtsverstoss nicht durch dich (oder deine Familie) begangen wurde.

Bei einer sehr schweren Straftat (Kinderpornos, Bombenbastler, etc.) würde aber die Polizei gleich mal mit einer Hausdurchsuchung bei dir beginnen. Egal welche Massnahmen du ergriffen hast.
Aber das ist wohl sehr unwahrscheinlich. Vor allem, weil du solche Straftäter mit deinen Maßnahmen abschreckst.

Ist ein ekelhaftes Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich gehe davon aus, das mit einem GästeWlan und unterschriebenen Wlan Nutzungsbestimmungen evtl. Täter sehr stark abgeschreckt werden.
Klar auch über normale Downloads und emails kann illegales angestellt werden. Allerdings wird gegen alles vorzugehen zu teuer im Verhältnis werden.
 
Ja aber. Weiß ja keiner das die das waren? Auch mit einem gastzugang nicht.
Ja, und? Rein technisch kannst du sowieso nie absolut zweifelsfrei nachweisen, wer im WLAN wirklich eingeloggt war. MAC Adressen etc. lassen sich trivial fälschen, Passwörter können geklaut werden, usw. Die Frage sollte doch sein, was dir rein juristisch am wenigsten Ärger verschafft. M.W. (ich bin natürlich kein Rechtsanwalt) reicht es, ein Passwort für den WLAN Zugang festzulegen. Aber eigentlich solltest du besser einen Juristen fragen und nicht die Techniker.
 
ja natürlich Passwort ist natürlich vorhanden.
Das verfahren wegen dem Torrent download läuft derzeit noch. Da gab es noch keine neueren Info´s.
Unsere Idee war es jetzt zumindest sowas wie die torrents per Gastzugang zu sperren, da es meines wissens dort am einfachsten für einen Anwalt und co. ist einen evtl. illegalen download zur Anzeige zu bringen.

Unsere 2. Idee war es einen kleinen Router an den normalen Router zu stöpseln und über diesen dann eine VPN Verbindung ins Ausland herzustellen. (Hab da was gehört von Freifunk?). Habe mich noch nicht damit befasst.
Allerdings würde der Traffic dann nicht mehr so leicht zu uns verfolgt werden können.
 
Genau die Lösung mit dem Freifunk meine ich. Ist aber nur ein Lösungsansatz. 1. Ansatz bleibt erstmal der gastzugang der fritzbox
 
Moin,

ich nutze dafür VPN-Dienste wie perfect-privacy.com und schicke den gesamten Traffic über deren Server. Bisher keine Probleme damit gehabt.
 
Ach klasse. Meine Freundin hatte echt noch eine Fritzbox 7240 im Keller rumliegen. (Warum auch immer)

Somit kann ich die Gastfunktion wenigstens schon einmal einrichten. Die anderen Sachen muss ich dann mit der Schwiegermutter besprechen :d

Danke für die vielen vielen Tipps
 
Informier dich mal über Freifunk und schau dir mal das Angebot von hotsplots.de an.
 

Ähnliche Themen

Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh