Geblitzt außerhalb Ortschaft (Landstraße) ohne Gebotschild...

Wenn Du auf einer Kraftfahrstraße schneller als 100kmh fahren darfst, dann steht das da auch. Meist sind es 120kmh, das ist das was ich bis jetzt gesehen habe. Bei 30000km im Jahr und 11 Jahren Führerschein sehe ich doch einige Straßen.
Allerdings fahre ich seit 2 Jahren nicht mehr so viel.

Ich hab was gefunden keine Ahnung ob das aktuell ist.

Wenn keine anderen Limits durch Schilder festgelegt wurden gilt vor allem :
bei baulich voneinander getrennten Fahrbahnen (zum Beispiel durch Schutzplanken) Tempo 60 für Krafträder mit Anhänger, Arbeitsmaschinen mit Anhänger, Zugmaschinen mit zwei Anhängern sowie Omnibusse mit Anhänger oder Fahrgästen ohne Sitzplatz.
Tempo 80 für Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 t (ausgenommen PKWs), für PKWs mit Anhänger, LKWs, Wohnmobile und Zugmaschinen mit Anhänger sowie Omnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger. Freie Fahrt für PKW ohne Anhänger außerorts, wenn baulich von einander getrennten Fahrstreifen, zum Beispiel durch Schutzplanken, vorhanden sind.
bei nicht baulich voneinander getrennten Fahrbahnen gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsregeln, also zum Beispiel außerorts Tempo 100 für PKW.

oder bei Wiki mal kucken da steht auch was.
 
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auf den kraftfahrstraßen(4 spurig,baulich begrenzt) stehen dann aber auch entsprechende schilder, das man schneller fahren darf wie 100km/h(in den fall dasblaue mit dem pkw drauf).

so zumindest auf den straßen die ich kenne(schleswig/holstein und raum bayern).

siehe dazu link in wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrstraße


da der unterste post auf der vorletzten seite immer untergeht zitiere ich mich nochmal :)
 
Ist ja alles interessant hier. Wäre erstmal zu klären, was unter Landstraße hier einige Leute verstehen. Es gibt ja 2 unterschiedliche:

1. Die Landstraße mit sichtbar 2 getrennten Fahrbahnen (also mit Mittelstreifen) => 100 km/h
2. Die Landstraße ohne sichtbar getrennten 2 Fahrbahnen (also ohne Mittelstreifen) => 80 km/h

So dürfte ich es noch korrekt in Erinnerung haben, obwohl meine Führerscheinprüfung für PKW auch 3 Jahre zurück ist.
 
wie kann man den jahrelang durchs leben laufen/fahren und nicht wissen dass auf landstraßen 100km/h gilt? :hmm:

Zitat von Covah
Die einzige Ausnahme gibts da afaik noch bei Strassen mit baulich getrennten Richtungen und je zwei Spuren für jede Richtung
da ist dann wieder frei
und in diesem fall kann man so schnell fahren wie man will... (auch wenns einige hier anders in erinnerung haben...)
 
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Die einzige Ausnahme gibts da afaik noch bei Strassen mit baulich getrennten Richtungen und je zwei Spuren für jede Richtung
da ist dann wieder frei
Aber bin mir gerade auch nicht ganz sicher wegen den "Voraussetzungen" dafür

Ansonsten ist ausserorts 100 (wenn nicht anders durch Schilder geregelt)
jo, dann gilt wieder richtgeschwindigkeit 130
 
Man es sind 4 km/h.
 
Also ich weiß ja nicht, wo Du arbeitest und wieso es bei Dir so ist/sein sollte. Aber alle Fahrerermittlungen bezüglich Tempoverstößen, die ich bisher gesehen habe - und das waren schon einige - haben bis 100 km/h 3 km/h Abzug und ab 100 km/h 3% Abzug. Es tut mir leid, aber ich kenne es aus meiner Praxis nicht anders.

Hast Du das irgendwo online mit den 4 km/h? Ich bin ja gerne bereit meine Meinung zu ändern...
 
Alter ich hab das nicht online, ich arbeite als Blitzer und auf den lehrgängen die jetzt knapp ein Jahr her sind habe ich das so gelernt.
 
Mal abgesehen davon, dass ich nicht Dein Alter bin:

Meine letzte Info stammt, wie oben geschrieben von Ende letztem Jahr plus die mehr oder weniger täglich vor meinen Augen auftauchenden Fahrerermittlungen, auf denen es ebenfalls aufgeschlüsselt ist.
 
Vergleicht doch mal scherzhaft die Bundesländer - vllt. gibt es in Theorie und Praxis ja doch die ein oder anderen Unterschiede, wenn ihr beide so von euren Aussagen überzeugt sein. Es muss ja nicht immer alles "schwarz-weiß" sein.
 
Ich bin in Schleswig Holstein tätig und bis Ende letzten Jahres habe ich den Beruf aktiv ausgeführ (soll heißen ich darf messen und die Fälle auch auswerten) und atm habe ich nur ne 9 Monate Pause aufgrund der Bundeswehr. Und ich weiß, wann ich wie, wo messen darf und was ich beachten muss.
 
Rheinland-Pfalz.

Ich suche gerade ob ich was schriftliches finde... Wobei Verkehrsrecht Bundesrecht ist. Sonst hätte man in jedem Land unterschiedliche Regelungen - wäre wohl ein wenig daneben. Es würde mich also wundern, wenn es da Unterschiede geben sollte.
 
3%

Ich hab hier zuhause nen Anwalt sitzen, Schwerpunkt Verkehrsrecht. Der weiß das. Gilt so für NRW und müsste für den Rest Deutschlands auch gelten.

DER BERTEL HAT REsCHT!!!! SCHE** DIE WAND AN HAT DER BERTEL REsCHT. UND DER BERTEL IST dabei IMMER SO ENTSPANNT, WIE IM SKIURLAUB, IN DEM ER IMMER SEINEN ENTSPANNTEN TEAMANZUG TRÄGT. DER IST ABER AUCH SO ENTSPANNT DER TEAMANZUG - wie das BERTELSCHEN .

@bertel: link schon entdeckt?:d

das mit den 3% hätte ich aber auch noch schnell mal einscannen können. Ich habe hier gerade noch ein Ticket liegen:d Toleranz: 3%
 
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auf den kraftfahrstraßen(4 spurig,baulich begrenzt) stehen dann aber auch entsprechende schilder, das man schneller fahren darf wie 100km/h(in den fall dasblaue mit dem pkw drauf).

so zumindest auf den straßen die ich kenne(schleswig/holstein und raum bayern).

siehe dazu link in wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftfahrstraße

Hier das wichtigste:

Für PKW und Motorräder bedeuten diese eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, sollte es nicht mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung oder eine bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen (z.B. durch einen Grünstreifen oder Leitplanken) geben. Bei einem solchen autobahnähnlichen Ausbau der Kraftstraße gilt die autobahnübliche Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Das gilt soweit ich weiß auch für Landstraßen. Ist zwar schon 12 Jahre her, aber ich kann mich erinnern das im Fahrunterricht nachgefragt zu haben, was wäre, wenn hier zwischen den Dörfern die Landstraße baulich getrennt wäre. :)
 
Rechtsanwälte haben auch nicht immer nen Plan, hab ich schon oft genug erlebt.
 
@VL125

Glaub mir hier in NRW sind es 3% ab 100km/h.So und als Blitzer hast du sowieso andere Werte die du nehmen mußt, da wie es Tests bewiesen haben keines der Mobielen-Radar,Laser-Blitzer genau ist.

Bis jetzt habe ich noch kein Ticket bezahlt das ich durch einen mobielen Blitzer bekommen habe.
Immer gegen angegangen und Recht bekommen.
 
btw. mein Bescheid ist aus BaWü, eventl. doch Unterschiede in den Ländern? Das Verkehrsrecht ist ja das gleiche, aber die Toleranz der Messungen kann ja eventl. das Land entscheiden?
 
Es scheint wohl einen Unterschied bei den Messtoleranzen zwischen fest eingebauten und mobilen Blitzern zu geben.
Irgendwie findet man aber mit google nichts genaues.
 
Toleranzen bei Geschwindigkeitsmessungen

Wieviel km/h werden abgezogen?

Die Meßtoleranzen und -genaugkeiten sind bei stationären Geschwindigkeitskontrollen abhängig vom eingesetzten Meßverfahren. Je nach Art des Verkehrsüberwachungsgerätes (und weiterer Umstände) können sich unterschiedliche Toleranzen ergeben. Die Festlegung einer Meßtoleranz obliegt letztlich dem Tatrichter bei der Beurteilung des Einzelfalles. Grundsätzlich sind nur geeichte Geräte zur Geschwindigkeitsmessung einzusetzen - andere (nicht geeichte) Geräte können zwar auch eingesetzt werden, dann sind jedoch ggf. höhere Toleranzwerte zu bestimmen. Die Eichtoleranzen der einzelnen Meßgeräte werden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) festgelegt. Die Gültigkeit einer Messung ist dann gegeben, wenn die vorgeschriebenen Fristen zur Eichung des eingesetzten Gerätes eingehalten wurden (Nacheichung).

Die gerätespezifischen Fehlertoleranzen derzeit eingesetzter Geschwindigkeitsmeßgeräte betragen nach PTB im Radar-, Laser- und Lichtschrankenmeßverfahren üblicherweise:

- 3 km/h für Geschwindigkeiten < 100 km/h

sowie

- 3 % für Geschwindigkeiten > 100 km/h (aufzurunden auf eine ganze Zahl).

Wo darf gemessen werden??

Nach den Richtlinien der einzelnen Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung durch Polizei und Straßenverkehrsbehörden sollen Geschwindigkeitsmessungen grundsätzlich erst in einem Abstand von mindestens 150 bis 200 m von einer Geschwindigkeitsbeschränkung (Verkehrszeichen, Ortstafel) durchgeführt werden. Bei stufenweiser Herabsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung reichen in der Regel 50 bis 100 m, wenn die Messung nicht im ersten Sektor erfolgt. Nur in begründeten Fällen, z.B. bei Geschwindigkeitstrichtern, Gefahrenstellen und -zeichen, darf auf die Wegtoleranz (Abstand) verzichtet werden.

Meßstellen sollten an folgenden Örtlichkeiten bevorzugt eingerichtet werden:
Unfallschwerpunkte
Gefahrenträchtige Stellen
Besondere Straßenabschnitte (z.B. Schulen, Kindergärten, Altenheime etc.)

Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren

Bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren müssen in aller Regel höhere Fehlertoleranzen angesetzt werden als bei am Straßenrand aufgebauten Anlagen. Zumeist sind es bei mobilen Videomessungen 5 % des Meßwertes, mindestens 5 km/h. Wird mit einem normalen Fahrzeug ohne besondere Meßeinrichtung oder gar mit ungeeichtem Tacho gemessen, sind die zugrundezulegenden Toleranzen erheblich höher, teilweise bis zu 20 %. Bei Einsatz eines geeichten Fahrtschreibers sind ca. 10 % der abgelesenen Geschwindigkeit abzuziehen.


Quelle:
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/toleranz.php
http://www.fahrschule24.net/messtoleranz.php

Es gelten also ab 100km/h 3% und unter 100km/h 3km/h Tolleranz...
Aber ich finde die Sache "wo darf geblitzt werden" interessant, weil ich hier im Thread vorhin was laß von "Ortseingangsschild, 50er Schild und sofort Blitzer hinterm nächsten Baum"...
Wobei dort steht, "sollten" also auch nur Richtwerte...


Um auch noch ne sehr interessante Geschichte beitragen zu können, ein Bekannter von mir wurde vor kurzem gelasert, mit ca. 120km/h im Ort (50km/h war erlaubt) auf einer Pflasterstraße.
Schlussendlich nach dem einschalten eines Anwaltes kam herraus, das die Polizei dein Lasergerät eingesetzt hatten, welches ungeeignet für Pflasterstraßen sei :eek: :stupid: und zusätzlich noch in nem falschen Winkel gemessen wurde... Er musste nix zahlen :d
Was ich damit sagen will, es ist immer gut, genau zu Prüfen, ob das auch wirklich so stimmt und alles rechtens ist, was die "Freunde" dort messen. Zumindest lohnt der Aufwand in jedem Fall wenn man befürchten muss viele Punkte zu bekommen oder ggf. sogar den Lappen abgeben zu müssen.
 
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jo, aber wegen 20€ schalte ich glaub keinen Anwalt ein :fresse:

Warum nicht ?
Sollte letztens selber 20€ Zahlen habe ich aber nicht gemacht .

Haben mich aus dem Gegenverkehr Geblitzt bzw standen auf dem Bürgersteig auf der anderen Staßenseite Bergauf.
So wer sagt mir jetzt das ich denn Blitz ausgelöst habe und nicht der Gegenverkehr?
Konnten sie nicht da zum Zeitpunkt des Blitzens 4 Autos an ihnen vorbei fuhren.

Bei sowas halt ich direkt an und mach 1-2 fotos von denen wie sie da stehen.

Das beste war vor einen Monat 50er Schild und drunter Stand "Bei Nässe 30" so und ich hatte 50 drauf und wurde prombt geblitzt.
Direkt angehalten Foto gemacht vom Sonnigen Wetter und wie sie in ihrer Karre schwitzend sitzen.

Man kann es auch übertreiben wobei sehr viele einfach nur übereifrig sind und unter druck stehen von denn Städten.
Da wird geblitzt was das zeug her gibt egal ob es rechtens ist oder nicht.
Deshalb sowas gebe ich dann sofort weiter.
 
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