Gebrauchtes Mainboard Pins beschädigt.

onestonebreaker

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Hi,
Ich war mir nicht sicher ob das die richtige Ecke für den Beitrag ist aber hoffe mal das passt.
Also ich habe gebraucht ein Bundle aus CPU, Kühler, Mainboard und RAM erworben. Beim auspacken musste ich dann leider feststellen, dass die CPU in Kühlpaste ertränkt worden ist, einiges davon ist sogar in den Sockel gelaufen, zudem waren ca. 6 Pins auf dem MB Sockel verbogen. Wie durch Magie funktioniert das MB/die CPU oder zumindest die von mir benutzten Ports noch. Wäre das für euch trotzdem ein Grund zur Reklamation? Denn es handelt sich schließlich um Schäden die so in der Beschreibung nicht aufgeführt waren.

Bild:
http://abload.de/image.php?img=img_20190130_2007317mkt5.jpg

http://abload.de/image.php?img=img_20190130_2006045wk5j.jpg

Und falls mir jemand sagen könnte wie/ob ich hier Bilder hinzugefügen kann wäre das super.

Lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie widerlich is das denn bitte, würde von mir sofort zurück gehen, und wenns übern anwalt läuft.
 
Na geil. Da hat wohl jemand gemeint die ganze WLP Tube drauf quetschen zu müssen.
Würde den Schund ebenfalls beim VK ankreiden.
 
Es liegt ein Sachmangel (§434 I, 1 BGB) vor, da sich die Sache (hier Mainboard) nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Ein möglicher Haftungsausschluss ("Verkauf erfolgt unter Ausschluss von Garantie/Rücknahme/Haftung" etc) ist gemäß §444 BGB unwirksam, denn der Verkäufer kann diese nicht ausschließen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Ob du das ganze von Privat oder Gewerblich gekauft hast ist hierbei unerheblich. Sende dem VK das Mainboard zurück und weise ihn auf seinen Betrugsversuch hin (§ 263 StGB), eventuell beschleunigt das die Abwicklung des ganzen (aber nicht drohen).
 
Edited

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Hi HLuxx erstmal danke für deine Antwort.
Greift das auch wenn er das ganze nicht "arglistig" verschwiegen hat. Er hat mit zB gesagt er wusste das nicht da er den CPU vor der Versendung auch nicht abgenommen hat sondern das ganze zusammengebaut verschickt hat.
Lg
 
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So weiter betreiben würde ich auf jeden Fall nicht ruhigen Gewissens.
Was für ne Kombo ist das und wie teuer war Sie.
Naja so ganz abnehmen würde ich dem Verkäufer die Aussage nicht
 
Hast du eventuell einen Screenshot / Link zu dem Angebot? Macht es mitunter einfacher. Ich würde unbeirrt dessen zunächst einmal auf den Sachmangel harren und die Rechte des §437 (Nacherfüllung / Rücktritt) einfordern.

Ungeachtet dessen: Wenn er nichts davon wusste, was ich für höchst fragwürdig halte (denn irgendwer muss ja mal die CPU eingesetzt und Leitpaste aufgebracht haben), stellt sich mir die Frage, warum der VK keine Schutzbehauptung nach dem Motto "Das warst du, bei mir war nur eine normale Menge WLP drauf" vorbringt, sondern nur argumentiert, dass er nicht nachgeschaut hat. Das ergibt für mich keinen Sinn, m.M.n. ein Widerspruch.
 
Ich habe leider keinen Screenshot gemacht und auf ebay Kleinanzeigen gibt es leider auch keine Möglichkeit abgelaufene Angebote anzuschauen. Ich habe mir aber im Chat zusichern lassen dass alle Teile einwandfrei funktionieren und ich denke zumindest die abgeknickten Pins schränken das ein. Ich habe ihm jetzt mal geschrieben. Er wirkte eigentlich ganz vernünftig deswegen hoffe ich mal, dass das privat von statten geht.

Mustang1978
Es war ein Asus H77 Pro3 mit einem i5-3550 und 8 GB Jigsaws RAM. Dazu noch eine CPU Kühler. 140,- ist normal für die specs.
 
Ok. Sofern es keinen wirksamen Haftungsausschluss gab, ist das mit §444 BGB und der Arglist ohnehin hinfällig, da der VK dann ohnehin nachbessern muss (Reparieren / Austauschen), bzw. zurück nehmen muss.

Lesson learned: Ab sofort Screenshots anfertigen ;)

In jedem Fall ist eine gütliche Einigung besser als "Hau-Drauf" mit Anwalt und Pipapo. Drücke dir die Daumen das ihr euch einig werdet. Falls nicht hast du auf jeden Fall nichts worum du dir Sorgen machen musst, der VK muss nachbessern, ob er möchte oder nicht.
 
Wenn man sich auf Rücknahme einigt , aber bitte erst versenden nachdem er (zumindest den Großteil) an Geld zurücküberwiesen hat.
Sonst hast Du nachher weder Geld noch Hardware
finde das jetzt nicht so den Schnapper ehrlich gesagt.
 
Hab jetzt auch einen Screenshot vom Angebot erhalten:
Bild: img_20190131_132316woko5.png - abload.de

Der Verkäufer will das Board aber nicht zurück nehmen. Ich bin mir aber nicht sicher ob ich Screenshots aus unserer Unterhaltung hier veröffentlichen darf deswegen habe ich die nicht hochgeladen.
Der Verkäufer sagte mir er könne sich nicht an einen Mangel an den Pins erinnern. Ich hatte mich wie gesagt im Vorfeld erkundigt ob alle Komponenten einwandfrei laufen.
 
Tja schwere entscheidung , rechtlich hast du sicherlich recht gut karten denn das die WLP sogar in den Sockel eingetrungen ist ist das eindeutig ein Mangel
(bei den verbogenen Pin's ist das Thema wieder ob die erst beim Ausbauen verbogen wurden oder schon zuvor)


Du kannst davon ausgehen das rund 40% der Pins 'unwichtig' sind sprich es sind die massen Pins wie VCC/VSS/GND wenn da ein paar Fehlen spielt das keine wirkliche Rolle.


Nun die frage ist ob du nun dagegen vorgehen willst oder nicht da der Verkäufer halt keine gütliche Einigung will.
 
@onestonebreaker

Die Beschreibung vom Ebay-Angebot bezieht sich auf ein ASUS z77 Pro3. (Welches nichts existiert)

Deine Fotos vom MB und der mit WLP verklebten CPU im Sockel :fresse: und das Foto vom Sockel selbst ist komisch... denn das ist kein ASUS z77 Pro3!
Das ist ein ASRock z77 Extreme 3.
 
Zuletzt bearbeitet:
mit nem Z Board war der Preis OK, war mir auf dem Bild nicht aufgefallen.
Wenn die CPU nicht beim ausbauen in den Sockel gefallen ist, denke ich nicht, dass die Pins dabei verbogen wurden.

Jetzt mal ernsthaft: Hast Du gedacht der VK sagt jetzt auf einmal "Klar, ich hab Dir defekte Hardware verkauft weil ich Dich abzocken wollte"
Das er im Angebot schrieb, "Abholung wäre mir am liebsten, habe nicht unbedingt Lust es auseinander zu bauen" heißt für mich , dass er es sehr wohl wusste.
Aber am schlimmsten finde ich, dass er mit montiertem Kühler verschickt hat (sehr gefährlich, da kann auch schonmal der ganze Sockel rausbrechen, je nach Masse des Kühlers, ein weiteres Indiz, dass er wenigstens um die Menge der WLP wusste)
 
Danke für den Screenshot. Rechtlich bist du absolut auf der sicheren Seite. In der Anzeige wurden keine Besonderen Beschaffenheiten beschrieben. Daher stellt sowohl der verbogene Sockelpin (den man unter Umständen tatsächlich übersehen haben kann) als auch die WLP im Sockel (bei welcher es mir an Vorstellungskraft fehlt um zu glauben, dass dies niemandem aufgefallen sein soll) einen Sachmangel gem. § 434 I BGB dar, denn weder:

  • ist die Sache "für die gewöhnliche Verwendung [ge]eignet" (verbogene Pins können die Funktion einschränken)
  • noch ist dieser Zustand "bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann" (WLP im Sockel ist bei anderen Sachen der gleichen Art nicht üblich und nichts, was der Käufer zu erwarten hat)
Es liegt also ein Sachmangel vor. Die Aussage "Keine Garantie oder Rücknahme, Widerruf" stellt keinen rechtswirksamen Ausschluss der Mängelhaftung dar. Daher stehen dir die Rechte des Käufers bei Mängeln (§437 BGB) zur Verfügung. Nach diesen steht es dir als Käufer gem. §439 BGB offen (Wahlrecht) ob du Ihn den Fehler reparieren lässt, oder er Ersatz zu liefern hat. Natürlich kannst du auch in beiderseitigem Einverständnis eine Rückgabe abwickeln.

Drücke dir die Daumen, dass ihr das gütlich über die Bühne bekommt.

PS: Text unter dem Link nicht gelesen :hust: Nein, Screenshots der privaten Konversation darfst du nicht veröffentlichen. Ich würde dem VK versuchen klar zu machen wie die rechtliche Lage ist. Sollte es zum Rechtsstreit kommen hat jene Seite die Verfahrenskosten, sowie die Kosten des Gegners zu tragen, die verliert. Bei einer dermaßen klaren Faktenlage gibt es kein Zweifeln wer hier verliert. Zwei Anwälte plus Gericht und ursprüngliche Schadenssumme - da sind wir schon vierstellig. Dann kommt - je nach Auffassung des Richters - noch der versuchte BTrug (über die Eigenschaften der Sache - Eventualvorsatz die tatsächliche Eigenschaften zu verschweigen liegt m.M.n. vor) hinzu, wobei selbiger bereits Strafbar ist. Er täte sich wahrlich keinen Gefallen damit, auf Stur zu schalten. Versuch ihm das direkt, höflich (aber in keinem Fall drohend) zu vermitteln. Vielleicht überlegt er es sich noch mal.
 
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Danke für den Screenshot. Rechtlich bist du absolut auf der sicheren Seite. In der Anzeige wurden keine Besonderen Beschaffenheiten beschrieben. Daher stellt sowohl der verbogene Sockelpin (den man unter Umständen tatsächlich übersehen haben kann) als auch die WLP im Sockel (bei welcher es mir an Vorstellungskraft fehlt um zu glauben, dass dies niemandem aufgefallen sein soll) einen Sachmangel gem.

Steht irgendwo geschrieben das alles über Menge X an WLP ein Mangel ist? Steht irgendwie geschrieben wie ein Pin ausgerichtet sein muss, wenn die Funktion vom Board doch gegegen ist?

Und zum TE, Du scheinst auch nicht ganz richtig zu funktionieren. Hättest die Paste vorher von der CPU abgewischt, hättest nun auch nichts im Sockel. Mich würde auch nicht wundern wenn Du die Pinne dort so zugerichtet hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Steht irgendwo geschrieben das alles über Menge X an WLP ein Mangel ist? Steht irgendwie geschrieben wie ein Pin ausgerichtet sein muss, wenn die Funktion vom Board doch gegegen ist?

Tut es, ja.

§ 434 BGB

"Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, [...]

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann."

Ein Sockel der verbogene Pins hat und mit WLP verschmiert ist ist nichts, was "bei Sachen der gleichen Art üblich ist" und "der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann". Ergo Sachmangel.
 
Verpiss dich mit deinem Geschwafel und dem dazugehörigen Link, das Board läuft, von Mangel keine Spur.

Na wow, das ist ja mal eine geile Antwort!
Ich persönlich würde das Teil zurückgeben / auf Rücknahme bestehen. Das ist alles andere als einwandfrei.
Mit Anwalt etc. würde ich da auch nicht gross drohen wenn er wirklich vernünftig klingt. Da lässt sich bestimmt eine einigung finden. Saubermachen kannst du hier in dem fall auch knicken!

Grüsse,

Mono
 
nix gutes.
 
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Das könnte man schon als Beleidigung sehen.

könnte man ganz sicher nicht!

aber lustige reaktion :fresse:

ps. wäre oldirdey tatsächlich der vker, wäre es ziemlich nice, denn dann wüsste er was ihm droht und könnte sich ggfs stress und euros sparen ;). der te hat natürlich einen zeugen der ihm beim auseinanderbauen assistiert hat, damit seine karten ggfs noch besser werden ?
 
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der te hat natürlich einen zeugen der ihm beim auseinanderbauen assistiert hat, damit seine karten ggfs noch besser werden ?

Und genau da sehe ich das Problem, wenn es zum Rechtsstreit kommt wird der VK sagen "Bei mir war das nicht so" und der Käufer wird sagen "das war so, als ich es ausgepackt habe". Von der Idee irgendwen als Zeugen zu benennen, der nicht dabei war rate ich dringenst ab, sonst bekommt derjenige evtl. noch ein Problem wegen Falschaussage falls er sich irgendwie verhaspelt.

Und : Nein, ich bin auch nicht der VK :lol:
 
Und genau da sehe ich das Problem, wenn es zum Rechtsstreit kommt wird der VK sagen "Bei mir war das nicht so" und der Käufer wird sagen "das war so, als ich es ausgepackt habe".
also das Bild von onestonebreaker mit dem in WLP ertränkten Sockel/Prozessor taugt da schon als Beweis das er so bekommen hat denn da klebt ja noch der gelbe Raucherstaub von Jahren daran das kann man nicht Faken
 
Ich mach vorher immer Screenshots im Betrieb.
 
Ich hätte keine Lust auf einen Rechtstreit bei diesem Betrag und angesichts der Tatsache, dass der Kram scheinbar trotzdem funktionsfähig ist. Ich würde mit dem Verkäufer versuchen mich auf Teilrückzahlung zu einigen und den Sockel so gut wie es geht (mit Isopropanol) zu reinigen sowie die Pins zu richten. Das ist ohne Probleme möglich und mit einem guten Nachverhandeln lässt sich hier ne schnelle und unkomplizierte Lösung herbeiführen. Mit etwas Glück kommst du so sehr preiswert weg.

Nächstes Mal dann doch vorher Fotos vom Sockel und ausgebauter CPU verlangen, ansonsten woanders kaufen.
 
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