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Auf jeden Fall wohl weniger haltbar: "The counterfeit cards work fine but after a few months they start to fail."Mich würde interessieren ob die gefälschten Produkte 1. performanter und 2. sicherer als die Originale sind?
Mich würde interessieren ob die gefälschten Produkte 1. performanter und 2. sicherer als die Originale sind?
Der Händler macht sich auch direkt Mal strafbar.Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Wenn ich nun eine solche Fälschung erworben habe, dann habe ich ja vollen Anspruch auf Entschädigung seitens des Händlers, oder? Dann wäre es ja im Falle einer Gewährleistung/Garantie vollkommen egal, ob der Hersteller mir diese gewähren würde. Denn dann hab ich ja noch immer Anspruch auf ein Originalprodukt beim Händler.
schon, ich bin jetzt mal der händler: bitte beweisen sie dass das was sie sagen die eahrheit ist, und sie nicht wirklich ein echtes produkt gekriegt haben. sie versuchen sich ein 2. produkt zu erschleichen.Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Wenn ich nun eine solche Fälschung erworben habe, dann habe ich ja vollen Anspruch auf Entschädigung seitens des Händlers, oder? Dann wäre es ja im Falle einer Gewährleistung/Garantie vollkommen egal, ob der Hersteller mir diese gewähren würde. Denn dann hab ich ja noch immer Anspruch auf ein Originalprodukt beim Händler.
naja, es sind einzelfälle, da jeden händler unter generalverdacht zu stellen ist doof.Mit diesen Berichten über die Fälschungen im Rücken, dürfte das wohl recht simpel sein.
Falsche Vorgehensweise Herr Händler. Beweisen sie doch einfach erst mal das richtige geliefert zu haben. Seit 2022 müssen sie das nun in den ersten 12 Monaten machenbeweisen sie dass wir eine fälschung geliefert haben.
Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Sache, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des mangelhaften Zustands unvereinbar.
Erinnert mich an die Ebay-******** wo statt eines Smartphones einen Backstein versendet haben. Oder CPUs bei Amazon, wo eine andere in der Verpackung war (ohne sichtbar beschädigtes Garantiesiegel) als die bestellte.Falsche Vorgehensweise Herr Händler. Beweisen sie doch einfach erst mal das richtige geliefert zu haben. Seit 2022 müssen sie das nun in den ersten 12 Monaten machen
Da war ich noch jung und etwas unerfahren. Aber hat alles geklappt. Trotzdem Danke für die Info.Na ja. Da die Ware nicht 3Com gehörte, sollen sie sie dir abkaufen. Die Rückgabe an den Händler zu verbieten, dazu haben sie in D überhaupt kein Recht - auch nicht in den 90ern.