Gehäuse Versand - Wer haftet im Notfall?

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Hallo.

Ich bin gerade einen neuen PC am zusammen bauen, und habe nun ein schönes Gehäuse gefunden von einem Privat Verkäufer.
Das Ding ist er wohnt etwas mehr als 2 Stunden entfernt mit dem Auto.

Ich stelle mir jetzt die Frage wegen eines Versandes.
Mal schauen ob er den Original Karton überhaupt noch hat mit dem Styropor. Oder sonst garantieren kann das er es sicher ohne Beschödigung verschicken kann.
Sollte er mir das Gehäuse schicken und es wäre was kaputt.. Denke das Seitenfenster (Glass) wird das grösste Problem sein. Dass das irgendwie kaputt geht, oder verkrazt wird.
Wer wird/muss dafür haften? Ich als Käufer, er als Verkäufer, oder die Post?
Und gibt es da einen versichten Versand? Fragile oder sonstwas um Nummer sicher zugehen?
Wird warscheinlich auch etwas teurer sein als normaler Versand.

Wie würdet Ihr das machen? Hoffe Ihr könnt mir dazu was sagen?

Dei Frage interessiert mich schon etwas länger im allgemeinen. Da ich hin und wieder PCs zusammen baue für Freunde und Bekannte und auch online für den Verkauf..

Besten Dank

PS: Komme aus der Schweiz, falls es dort unter Umständen etwas anders ist
 
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Guten Morgen!

Die AGB der Versanddienstleister helfen dir in diesem Falle. Schaue dort einfach mal rein.

In Deutschland sind Pakete i.d.R. bis 500€ automatisch versichert.
Als Problem sehe ich persönlich den Gebrauchtzustand des Gehäuses - Thema Zeitwert. Der Aufwand und die Kosten diesen zu bestimmen, übersteigen höchstwahrscheinlich den etwaigen Schaden, der durch den Versand entsteht. Bei originalverpackter Ware stehen die Chancen gut, dass mit Rechnung und ohne großen Aufwand etwas geht.

Persönlich kaufe ich, gerade empfindliche Dinge, ungern privat. Leider passiert gerade per Versand viel Blödsinn nach dem Motto: Aus den Augen, aus dem Sinn.
 
In D ist "privat zu privat" der Gefahrenübergang auf den Käufer übertragen, wenn das Paket abgegeben oder abgeholt wurde.
Daraus ergeben sich weitere "Probleme"
Nur der Verkäufer hat einen Vertrag mit Transportunternehmen und ist Ansprechpartner. Also Spaß ist garantiert.
Die Transportunternehmen akzeptieren nur eigene Verpackung und selbst OVPs sind nie gut genug, wenn es um Haftung geht.
Und natürlich muss der Verkäufer das "üblich gut" verpacken, beweis das mal, dass es anders ist. Bedeutet du als Käufer willst entweder vom Transportunternehmen die Kohle, die du sowieso nicht bekommst (sondern nur Auftraggeber) oder vom Verkäufer, der seiner Ansicht nach auch tadellos verpackt hat ;)

Wenn du also dem Verkäufer das ordentliche Verpacken (bist bestimmt über 10Kg, dann ist das bek DHL ohnehin schon 16,49€)
nicht zutraust und die Paketboten auch lieber werfen als absetzen, dann setz dich ins Auto.
Für 16,50€ bzw ~8L Sprit und mit der Gewissheit sich das vorher nochmal anzuschauen, könnte man weit fahren.

Edit:
Keine Ahnung wie das in der Schweiz ist und ob man da was ableiten kann. Halt genau überlegen :)
Edit2 ist in der Schweiz also genau wie in D (privat zu privat)

Beim Kaufvertrag geht die Gefahr nach Abschluss des Vertrags auf den Käufer über (Art. 185 Abs. 1 OR). Dies bedeutet, dass grundsätzlich der Käufer alle Schäden selber tragen muss, die nach dem Kauf eingetreten sind. Ist beim Transport deshalb ein Schaden am Produkt entstanden, so trägt der Käufer den Schaden selber. Eine Ausnahme besteht aber dann, wenn der Verkäufer die Ware nicht sorgfältig verpackt hat und der Schaden deshalb entstanden ist.
 
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