"Gericht bestätigt Haftung für Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Seiten"

Pazox

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"Gericht bestätigt Haftung für Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Seiten"

https://www.heise.de/newsticker/mel...rletzungen-auf-verlinkten-Seiten-3566919.html

Tja, was soll man dazu noch sagen? "Neuland" fällt mir da nur noch ein. Völlig realitätsfremd das Urteil.

De facto ergibt sich aus dem Urteil für jedes Unternehmen und jeden Freiberufler die Verpflichtung, sämtliche Inhalte der verlinkten fremden Webseite – seien es nun Fotos, Texte oder Videos – daraufhin zu prüfen, ob sie die Grenzen des Urheberrechts einhalten.

Wie soll man dauerhaft die Inhalte von verlinkten Websiten kontrollieren?
 
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Tja, was soll man dazu noch sagen?
Das, was man immer sagt: es gibt in Deutschland kein Case-law wie bei den amerikanischen "Freunden". Das ist eine Einzel-Entscheidung.
Aber schiebt ihr mal schön weiter Panik und schaut amerikanische Serien...
 
Realitätsfremd vieleicht. Dennoch richtig.
Urheberrecht muss gewahrt werden und wer unachtsam ist gehört entsprechend gerügt.

Nach meiner Auffassung aber doch bitte der, der die Verletzung tatsächlich begeht, und nicht wer einen Link auf eine Seite setzt, die eine Verletzung begeht. Wenn ich überlege, dass bspw. versehentliche auf meiner eigenen Unternehmenswebsite eine Grafik gegen Urheberrechte verstoßen könnte, so erwarte doch ich eine Strafe, selbstverständlich. Nicht jedoch der befreundete Unternehmer, der auf seiner Website einen Partnerlink auf die meine setzt?

Grüße
Thomas
 
Aus dem Urteil gibt es nur eine Konsequenz:
Keine Links auf andere Seiten setzen!
Denn da Webseiten dynamisch sind, d.h. sich u.U. die Inhalte auch stündlich ändern können, ist so eine Prüfung schlicht unmöglich.
Selbst wenn ich jetzt auf einer Webseite keine Verstöße feststellen konnte, heißt das nicht, das am nächsten Tag nicht die Seite geändert wird und dann gegen Urheberrechte verstoßen wird.

Auf der Homepage meiner Firma haben wir deshalb schon vor einigen Jahren sämtliche Links zu anderen Seiten entfernt.

Wenn man das Urteil jetzt weiter spinnt, dann müsste das auch für Suchmaschinen wie Google etc. gelten.
Auch die müssten bei jeder gefundenen Seite entsprechend prüfen und bei negativem Befund die Seite im Index löschen.

Das Urteil ist völlig realitätsfremd!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Urteil verstößt gegen deutsches Recht. Es verstößt gegen das Recht, sich frei in Wort zu äußern. Derjenige, der einen Link setzt, macht nur eine Quellenangabe. Die Verarbeitung macht der Browser. Wenn überhaupt jemand haftet, dann muss der, der den Browser kompiliert, dafür haften(Also aus dem Schriftstück des Browser- Codes ein Programm macht), dafür dass der Browser dem Text folgt und das Bild einbindet, als sei es auf die ursprüngliche Seite gesetzt worden.

Doch auch das wäre völlig schwachsinnig, weil das Bild ohne Beschränkung für jedermann zugänglich bleibt, wenn keine weitere Kopie gegenüber einem direkten Aufruf per reiner Internetadresse angefertigt wurde, und nur von genau dem Server geladen wurde, von dem aus es auch jederzeit hätte ohne Referenz abgerufen werden können, wäre der Link nicht gesetzt worden. Genau das war die völlige Absicht dessen, der das Bild ohne Zugangsbeschränkung auf seinen Server hochgeladen hat. Das Gericht hat die Rechtsordnung dramatisch beschädigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hat aber jemand beste Lobbyarbeit geleistet, können die Kanzleien wieder kräftig verdienen. Den Richtern ist es bestimmt auch recht, die eine oder andere Anfrage für einen Vortrag kommt dadurch bestimmt raus. :shot:
 
Das bedeutet also, dass wenn mein Nachbar ein Methlabor unterhält, ich mittels Schild im Garten darauf hinweise das nebenan ein Methlabor existiert, dafür haften soll? :haha:
 
Genau das sagt das Urteil!
Die einzige Lösung: Schild entfernen bzw. gar nicht erst aufstellen.
 
Jetzt wäre es interessant ab wann das LG Hamburg ein Link als Link ansieht. Reicht ein broken Link, in dem man aus Kommas Punkten machen muss usw.? :d
 
Realitätsfremd vieleicht. Dennoch richtig.
Urheberrecht muss gewahrt werden und wer unachtsam ist gehört entsprechend gerügt.

Widerspruch direkt in den ersten beiden "Sätzen", am Rest merkt man, dass du sowieso noch nie eine Webseite betrieben hast.

Die Meinung kann man sich also schenken.

Edit: https://www.heise.de/meldung/Warum-...keine-Links-zum-LG-Hamburg-setzt-3567571.html so und nicht anders sollte es ab jetzt _jeder_ machen, auch schonmal vorsorglich, falls man mal eine Webseite betreiben will, ne? Diese elenden Sesselfurzer.
 
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Der Schriftverkehr zwischen heise und dem LG Hamburg ist göttlich. Das liest sich so herrlich absurd, irre.
Ich hab jetzt mal nachgesehen, auf den von mir betriebenen Websites hab ich im Impressum um 3 Links auf externe Seiten, einer davon verweist auf eine Photostock Seite, deren Rechte ich mit dem Bilderverzeichnis ja gerade zu wahren versuche. Jetzt soll ich also anfragen, ob ihre Seite gegen Rechte verstößt, dasselbe muss ich bei der IHK machen, wieder dasselbe für die Websiten der Ombudsmänner. Ich könnte herrlich im Viereck-Strahl kotzen. Ob vor Lachen oder aus Verzweiflung bleibt abzuwarten :fresse:

Grüße
Thomas
 
Das bedeutet also, dass wenn mein Nachbar ein Methlabor unterhält, ich mittels Schild im Garten darauf hinweise das nebenan ein Methlabor existiert, dafür haften soll? :haha:
Ähm.. natürlich ist es ilegal für etwas ilegales Werbung zu machen >_>

Widerspruch direkt in den ersten beiden "Sätzen", am Rest merkt man, dass du sowieso noch nie eine Webseite betrieben hast.
Erstmal, ich betreibe tatsächlich eine Homepage zur Vorstellung meiner Softwareprojekte und habe mich eingehend informiert betreffend was relevant war (Links auf externe Seiten sind kaum welche drin).
Ansonsten ist das kein Widerspruch, denn ich hab das "realitätstsfremd" so aufgefasst dass es kaum umsetzbar ist in der Praxis. Das macht aber nichts falsch.
Ein Gericht hat nach geltendem Recht zu urteilen und hat nicht die Aufgabe das Gesetz selbst zu beurteilen oder in Frage zu stellen (dafür gibt es schließlich Gewaltenteilung).

Edit: https://www.heise.de/meldung/Warum-...keine-Links-zum-LG-Hamburg-setzt-3567571.html so und nicht anders sollte es ab jetzt _jeder_ machen, auch schonmal vorsorglich, falls man mal eine Webseite betreiben will, ne? Diese elenden Sesselfurzer.
Eventuell wird das darauf hinauslaufen was ich schon vereinzelt gesehen habe: Automatischer Hinweis ala "sie verlassen jetzt den Verantwortungsbereich der Seite X. Seite X unterstützt in keiner Weise Angaben auf folgender Seite.".
Das wäre ein ähnlicher Kompromiss wie die Pflicht zur Cookie-Benachrichtigung.

Das Urteil verstößt gegen deutsches Recht. Es verstößt gegen das Recht, sich frei in Wort zu äußern. Derjenige, der einen Link setzt, macht nur eine Quellenangabe. Die Verarbeitung macht der Browser. Wenn überhaupt jemand haftet, dann muss der, der den Browser kompiliert, dafür haften(Also aus dem Schriftstück des Browser- Codes ein Programm macht), dafür dass der Browser dem Text folgt und das Bild einbindet, als sei es auf die ursprüngliche Seite gesetzt worden.
Wtf, ist der Hersteller des Stifts dann etwa verantwortlich wenn jemand damit Volksverhetzung betreibt?
Sind schon unterschiedliche Dinge... Schon allein weil das Setzen eines Links eine absichtliche handlung ist, man also weiss wie der Browser das interpretiert.
Klar, irgendwo muss man die Grenze ziehen, aber bei Links ist halt die Missbrauchsgefahr groß...

Wie auch immer, die Moral des ganzen ist einfach dass man vorsichtig sein sollte damit was man verlinkt. Das wird jetzt nicht das Internet über den Haufen werfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie auch immer, die Moral des ganzen ist eifnach dass man vorsichtig sein sollte damit was man verlinkt.
Was dir wohl nicht so ganz klar zu sein scheint: Du kannst nach dieser Rechtsprechung GARNICHTS mehr verlinken, ohne vorher angefragt zu haben. Da kannst du noch so "vorsichtig" sein. Dieses Urteil bezieht sich nämlich mit Nichten nur auf das Verlinken nebulöser Seiten. Das ist speziell für Medienvertreter, die wie heise, auf aktuelle Berichterstattung angewiesen sind hinsichtlich Bezugnahme auf Originalquellen eine Katastrophe.

Grüße
Thomas
 
Eventuell wird das darauf hinauslaufen was ich schon vereinzelt gesehen habe: Automatischer Hinweis ala "sie verlassen jetzt den Verantwortungsbereich der Seite X. Seite X unterstützt in keiner Weise Angaben auf folgender Seite.".
Das wäre ein ähnlicher Kompromiss wie die Pflicht zur Cookie-Benachrichtigung.

Genau, und deswegen ist das jetzt so ein riesen Aufriss, weil es bisher ja eh schon jeder gemacht hat. :rolleyes:

Irgendwie musst du unheimlich naiv sein. Für einen Troll bist du im Nachgang nicht bissig genug, was darauf schließen lässt, dass du tatsächlich solche "Meinungen" hast und damit durchs Leben rennst. Eine gruselige Vorstellung...
 
macht euch bitte nicht die mühe mit dragontear zu "diskutieren".

der hat ordentlich einen an der waffel. spart euch die zeit und energie einfach.
er kann seiner wut über die raubmordkopierer ja am nächsten CSU stammtisch luft machen. dort ist man bestimmt auch bei seiner -bestimmt bald aufkommenden- forderung nach der todesstrafe für gewerbliche urheberrechtsverletzer dabei.
denn kein verbrechen ist so grausam wie das, was das eigene vermögen bedroht.
 
Wie sieht das eigentlich mit Wissenschaftlichen Arbeiten oder ähnlichen, ich nenn es mal, Projekten, aus?
Keine Ahnung, lass mich an der Uni meine Doktorarbeit schreiben -> mit Quellenangaben natürlich. Das zählt doch zweifelsfrei dort ebenso rein... Spätestens wenn der Spaß dann veröffentlicht wird, ist doch mal mindestens der Veröffentlicher, der Betreiber und möglicherweise gar ich als Schreiber der Arbeit dran?

Irgendwie ist das sowas von Absurd, was die da fabrizieren...

Auch stellt sich mir die Frage, gilt das nun global, also auf die Seite, auf die ich verlinkte oder nur auf spezielle Themen/Kontent, wo der Link drauf zeigt?
Keine Ahnung, ich mach nen Link auf meinem Webautritt aufs Luxx zu einem Post von mir selbst und zwei Threads weiter betreibt jemand Urheberrechtsverletzungen mit Bildern, Text und/oder Videos. Bin ich dann trotzdem dran?
Geht irgendwie nicht so recht aus der Thematik hervor...
 
Irgendwie musst du unheimlich naiv sein. Für einen Troll bist du im Nachgang nicht bissig genug, was darauf schließen lässt, dass du tatsächlich solche "Meinungen" hast und damit durchs Leben rennst. Eine gruselige Vorstellung...
Nö, ich hab nur besseres zutun als die Entscheidung eines Gerichts, also von Menschen die Jahre lang studieren und arbeiten mussten, um in solch eine Position zu kommen, einfach so als nichtig oder dumm abzutun wie es manche hier immer tun wenn es um solche Dinge geht...

fdsonne hat aber Recht. Es muss geklärt werden wie weit soetwas reicht.
Ich hab nur an den einfachsten Fall gedacht: Es gibt eine Seite in der sehr offensichtlich Shabernack betreibt (also warez Seiten, etc.) und dann gibt es Seiten wo öffentlich auf diese hingewiesen wird. z.B. auch Foren. Dies ist es wogegen das Urteil wirken soll denn idnem man die verbreitung bekämpft, bekämpft man auch den Ursprung.

Das Deutsche Recht ist jedenfalls flexibel. Grundsätze sind zwar, Dummheit schützt vor Strafe nicht, aber dennoch heisst es immer dass dies was das Gesetz verlangt, auch zumutbar sein muss ist. Wenn es um Fahrlässigkeit geht, wird darüber ja immer diskutiert wie weit man hätte "aufpassen" müssen etc.
Darum wird auch dieses Urteil nur in Extremfällen echte Konsequenzen haben...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Deutsche Recht ist jedenfalls flexibel. Grundsätze sind zwar, Dummheit schützt vor Strafe nicht, aber dennoch heisst es immer dass dies was das Gesetz verlangt, auch zumutbar sein muss ist. Wenn es um Fahrlässigkeit geht, wird darüber ja immer diskutiert wie weit man hätte "aufpassen" müssen etc.
Darum wird auch dieses Urteil nur in Extremfällen echte Konsequenzen haben...

Zunächst einmal ist das Strafmaß zwar flexibel, es gibt jedoch auch den Tatbestand der Strafvereitelung ("mal nen Auge zu drücken").
Dann würde ich dich bitten, den Beschluss auch mal zu lesen. Da geht es nicht um "eine Seite in der sehr offensichtlich Shabernack betreibt (also warez Seiten, etc.)".

- Der Antragsteller hat ein "Architekturfoto" auf Wikipedia gestellt (somit unter der Creative Commons Lizenz)
- Ein Dritter hat dieses Foto auf seiner Seite zugänglich gemacht (er hat in den Himmel darüber UFOs gephotoshoppt), ohne es ausreichend gemäß der CC Lizenz zu kennzeichnen
- Der Beklagte hat in einem Text das Wort "UFO" mit einem Link versehen, welcher nun auf die Website des Dritten verweist

Daraus resultiert ein Streitwert von 6000 Euro, der Beklagte hat die Prozesskosten zu tragen und sollte er der einstweiligen Verfügung nicht nachkommen, drohen ihm bis zu 250.000€ Strafe oder 2 Jahre Knast.

Ist das die Art von "warez", die deiner Meinung nach verhindert werden sollen?
 
Hmm,gilt das nur für Unternehmen und gewerbliches oder auch privatanwender?
Es geht denk ich hier um was anderes? Auf der einen Seite find ich das ganze nicht schlecht,vorallem wenn mans aufn Journalismus bezieht.Keine Weiterleitungen auf Links,von "hören-sagen"-Seiten,da diese dann haften wenns ned stimmt oder lieg ich da jetz komplett falsch?
 
Es geht denk ich hier um was anderes? Auf der einen Seite find ich das ganze nicht schlecht,vorallem wenn mans aufn Journalismus bezieht.Keine Weiterleitungen auf Links,von "hören-sagen"-Seiten,da diese dann haften wenns ned stimmt oder lieg ich da jetz komplett falsch?
Das wär natürlich schön. Wir würden dann vieleicht nicht mehr in einer postfaktischen Zeit leben...
Das hat aber garnichts mit Urheberrecht zutun, denn auch frei erfundenes kann einen rechtsmäßigen Urheber haben. Zudem ist bei solch einen Vorschlag halt das Problem "jemanden" zu finden der bestimmen kann was wahr und was falsch ist. Die Menschheit, wenn man so will, ist dazu noch nicht in der Lage, wie Diktaturen die auf das verbiegen von Wahrheit basieren, zeigen.

@pescA
Es ist und bleibt ein Urheberrechtsfall...
 
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1) Der Beklagte hat nicht gegen geltendes Urheberrecht verstoßen.
2) Der Streitwert von 6000€ steht in keinem Verhältnis zum entstandenen Schaden.
3) Das EuGH Urteil macht das Konzept von Hyperlinks kaputt und wird entweder widerrufen oder befördert uns in die gute alte Usenet Zeit zurück.
 
Man kann nur hoffen, dass a) andere Gerichte hierzulande nicht ähnlich urteilen und dass b) das Urteil möglichst schnell von höherer Instanz kassiert wird.

Gerade das LG Hamburg ist leider bekannt für realitätsferne Urteile zum "digitalen" Urheberrecht.
Das zeigt einerseits, dass der Gesetzgeber da nachbessern muss und andererseits, dass es da für die lieben Juristen mal ordentliche Fortbildungen zwecks Sachkenntnis geben sollte. Weil entsprechend kompetente Sachverständige werden ja offensichtlich entweder nicht vorgeladen oder nicht beachtet.
 
lustig wie dragontear ganz schnell von 'nur gegen professionelle warez seiten gerichtet, anderen passiert schon nichts' zu 'ist halt geltendes recht, das wird nicht hinterfragt, sondern befolgt' gekommen ist, als er das urteil tatsächlich mal angeschaut hat.

gesetz ist gesetz, befehl ist befehl. wird ohne zu hinterfragen befolgt.
das hatten wir vor einigen jahrzehnten schon mal.
wie das ausging wissen wir ja.
 
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Was mir auffällt - nach meinem Verständnis kann Google die Tore schließen, wenn sich Urteile dieser Art durchsetzen. Google tut ja im weitesten Sinne nichts anderes als Links zu setzen. Und bei Gott - da sind genug Seiten in den Suchergebnissen, die gegen Urheberrecht verstoßen werden.

Nö, ich hab nur besseres zutun als die Entscheidung eines Gerichts, also von Menschen die Jahre lang studieren und arbeiten mussten, um in solch eine Position zu kommen, einfach so als nichtig oder dumm abzutun wie es manche hier immer tun wenn es um solche Dinge geht...
Das isn simples LG, nix besonderes. Und jahrelang studiert? Ich bitte dich. Es gibt Jura-Professoren mit abstrusen Meinungen, die in jedem juristischen Kommentar und jeder Fachzeitschrift Erwähnung finden. Das ändert aber nichts daran, dass jeder fähige Student fortgeschrittenen Semesters solchen Blödsinn argumentativ völlig aus den Angeln heben kann und sich demnach ein Urteil über die Meinung des altehrwürdigen Herrn Professor (der jahrelang studieren und arbeiten musste um Jura-Prof zu werden) bilden kann. Nämlich: Schwachsinn im Quadrat. Nicht anders sieht das bei Urteilen wie dem vorliegenden aus.

In diesem Fall muss man nicht mal Jura studiert haben um zu erkennen, dass hier völliger Blödsinn entschieden wurde. Es reicht tatsächlich bereits klarer Menschenverstand, welchen die entscheidenden Richter wohl unzureichend hatten.

Grüße
Thomas
 
Edit: https://www.heise.de/meldung/Warum-...keine-Links-zum-LG-Hamburg-setzt-3567571.html so und nicht anders sollte es ab jetzt _jeder_ machen, auch schonmal vorsorglich, falls man mal eine Webseite betreiben will, ne?

Das nenne ich mal höchst geistreich. Das würde sogar tatsächlich mal Sinn machen, weil das Gericht das volle Ausmaß zu spüren bekäme. Wenn das genug machen, können die eine eigene Abteilung dafür einrichten. Ich wette, die bereuen es schon :d

Wtf, ist der Hersteller des Stifts dann etwa verantwortlich wenn jemand damit Volksverhetzung betreibt?
Nein, weil das Inverkehrbringen dieses speziellen Stiftes nicht kausal für die Volksverhetzung in ihrer genauen Ausgestaltung ist, sondern jeder beliebige Stift den gleichen Effekt in der gleichen Form erzeugt. Es ist somit wesentlich, welche Intensionen der Stiftführende im Zeitpunkt des Niederschreibens seiner Gedanken hatte, da der Stift selbst nicht handlungsfähig ist.
[...] das Setzen eines Links eine absichtliche handlung ist, man also weiss wie der Browser das interpretiert.
Das setzen des Links, was gleichbedeutend damit ist, eine schriftliche Quellenangabe in XML- Code einzufügen, ist eine absichtliche Handlung, ja. Die Interpretation, die der Browser macht, ist grundsätzlich keine Handlung desjenigen, der den Text(Quellcode) seiner Internetseite hochlädt.

Beispiel: Surft man mit dem Browser Lynx, werden keine Bilder in die Seite eingebettet. Man kann sie zwar manuell herunterladen und in einem Bildbetrachtungsprogramm ansehen, aber intern im Browser geht das einfach nicht. Es würde auch niemand jemanden daran hindern, einfach die .html- Datei herunterzuladen und völlig ohne Nachbearbeitung durchzulesen.
Dort stünde dann etwa:
Code:
<img src="http://bildadresse.de/bild.jpg">
<a href="http://internetadresse.de/">Internetadressenbezeichnung</a>

Da steht nur: 1. Unter dieser Adresse befindet sich ein Bild, und: 2. Dies ist ein Verweis. Der Programmierer/Kompilierer des Browsers - derjenige mit der Intension lauffähigen Code mit der speziellen Interpretation dieser Texte zu erzeugen, ist somit kausal dafür, dass der Browser an der Stelle ein Bild direkt lädt und anzeigt - oder auch nicht, wie bei Lynx, und stattdessen nur hinschreibt, dass sich hinter dem Link ein Bild befindet.
Und er ist damit auch völlig im Recht, so pauschal die Handhabung zu vereinfachen, weil er sonst gar kein Programm schreiben bräuchte, sondern alles so lassen müsste, wie es ist.

Auch beim Hyperlink(href=) hat der Programmierer/Kompilierer des Browsers aus rein praktischen Gründen, die Intension, dass generell per einfachem Mausklick der Verweis abrufbar ist. Deshalb bleibt es dabei - eine Internetseite(.html-Datei) ist eine Äußerung in Schrift. Die Videodateien und Bilder, die sonst noch auf dem Server liegen, sind wiederum Bilder, wie sie im Art. 5GG gemeint sind. Sobald diese auf dem Server ohne Zugangsbeschränkung liegen, sind sie frei für jedermann verfügbar. Wenn also jemand ein urheberrechtlich geschütztes Bild ohne Erlaubnis von einem fremden auf seinen eigenen oder einen weiteren fremden Server kopiert, dann ist diese Handlung - und nur diese Handlung - ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Einen Verweis auf eine Internetseite, die wiederum auf ein Bild verweist, was der Browser dann eigenmächtig einbettet, als Zugänglichmachung zu sehen, ist völlig absurd. Zu dem Zeitpunkt war das bereits frei zugänglich, und zwar durch den ursprünglichen Urheberrechtsverletzer. Auch ein bloßes Einfügen der Bildadresse zwischen <img>- Tags kann keinen Verstoß darstellen, weil das Bild nur von genau dem Server geladen wird, wo es mit Erlaubnis des Urhebers mangels Zugangsbeschränkung der Öffentlichkeit frei zugänglich ist.

Im vorliegenden fiktiven Fall wäre die korrekte Handlung seitens des ursprünglichen Urheberrechtsverletzers gewesen, sicherzustellen, dass das Bild selbst einen Autorentag trägt, in dem der Autor genannt ist. Den Autor einfach nur im Text der Internetseite zu nennen, wäre wiederum unzulässig gewesen, wenn am Bild selbst der Ersteller nicht genannt wird, da wie bereits erwähnt, die Bilddatei und die Internetseite zwei völlig unabhängig voneinander abrufbare Dokumente sind, sodass bei einem bloßen Betrachten des Bildes die Angabe des Autors fehlen würde, und nur zur Verfügung stünde, wenn jemand das Bild über die Webseite anschaut.
Wenn dieses Bild aber diesen Ersteller- Tag ohnehin nicht trägt, ist es meiner Ansicht nach vor allem ein Versäumnis des Erstellers, der dann offensichtlich gar nicht die notwendige Sorgfalt an den Tag legte, seine Urheberrechte zu wahren.

Und ich denke, dass nach dem letzten Absatz auch jedem klar geworden ist, warum der Mangel an Abstraktionsfähigkeit des Gerichts hier zu diesem völlig fehlgeleiteten Urteil geführt hat. Man hat anscheinend die genaue Funktionsweise nicht weit genug aufgedröselt und aus Einfachheit das nächstmögliche "Bauernopfer" beschuldigt(so ähnlich wie im Mittelalter, vielleicht)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das bedeutet also, dass wenn mein Nachbar ein Methlabor unterhält, ich mittels Schild im Garten darauf hinweise das nebenan ein Methlabor existiert, dafür haften soll? :haha:

Nein, nicht nur. Das bedeutet auch, wenn dein Nachbar Gartenzwerge verkauft, und du ein Schild aufstellst "Verkauf ->" und danach wechselt der Nachbar zu Meth, du haften sollst.
 
Jeder irgendwie kommerziellen Website eine erweiterte Prüfpflicht im Kontext des EuGH Urteils zuzusprechen ist denke ich die tatsächliche Fehlleistung des LG.

Ich denke, dass die Fehlleistung darin besteht, dass nicht erkannt wurde, dass die EuGH- Geschichte maßgeblich gegen das GG verstößt, genauer eckt die Entscheidung sogar fast bei jedem Artikel an, wenn sie nicht sogar völlig konträr zum Wortlaut ist - selbst gegen die Menschenrechte wird verstoßen. Somit ist die Entscheidung so vie Wert wie ein Pups - sie gilt in Deutschland nicht, und wird nie gelten.
 
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