"Gericht bestätigt Haftung für Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Seiten"

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BTW: "Unstoppable" lief gestern oder vorgestern im Werbefernsehen. Geiler Film ;)
 
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In der Diskussion zu dem Heise Artikel gibt es ein paar lustige Feststellungen. Z.B. dass das Impressum auf der Website des LG Hamburg nicht den eigenen Urteilen entspricht, und dergleichen.

Also könnte man das LG Hamburg abmahnen. Angeblich hat das jemand auch gemacht.

https://www.heise.de/newsticker/mel...keine-Links-zum-LG-Hamburg-setzt-3567571.html

Da wird er aber scheitern, denn ein Gericht oder ein Amt ist lt. TMG gar nicht impressumspflichtig.
Zitat TMG:
"Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten..."
Ein Gericht oder ein Amt ist nicht geschäftsmäßig tätig.
Im Übrigen i.d.R. auch nicht Privatpersonen.
Ergo besteht da auch keine Impressumspflicht.
Und da es keine Impressumspflicht gibt, muß ein trotzdem vorhandenes Impressum deshalb auch nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Im Übrigen:
Wenn es wegen der Abmahnung zu einem Prozess kommen sollte, so könnte der gar nicht verhandelt werden.
Denn das müsste dann vor dem Landgericht Hamburg verhandelt werden. Das müsste also in eigener Sache verhandeln.
Das darf es aber wegen des Interessenkonflikts nicht. Da es im Bundesland Hamburg aber kein anderes Landgericht gibt, gibts auch keine Ausweichmöglichkeit auf ein anderes Gericht, das den Fall verhandeln könnte.
 
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Da wurde erwähnt, dass es Ausnahmen gibt, bei denen vor dem LG keine Anwaltspflicht besteht. Letztendlich weiß anscheinend niemand ganz genau über diesen Fall Bescheid. Leider geht es aus dem Urteil auch nicht hervor.
 
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Inzwischen hat das Landgericht Hamburg an Heise geantwortet:

zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass das Landgericht selbstverständlich davon ausgeht, dass die Zugänglichmachung sämtlicher Inhalte auf der Seite des Landgerichts rechtmäßig erfolgt.

Zu rechtsverbindlichen Erklärungen Ihnen gegenüber sehen wir uns indes nicht veranlasst.
https://www.heise.de/newsticker/mel...icht-rechtsverbindlich-erklaeren-3568292.html

“...davon ausgeht...“ aber nicht rechtsverbindlich.

Da hätte das Landgericht auch schreiben können: Ist uns wurscht.
 
Das ist geil: Sie erwarten, dass man für externe Inhalte haftet, gehen aber "selbstverständlich" davon aus, dass derjenige, auf den man verlinkt, seine Verantwortung wahrnimmt. Auch diese Antwort verstößt wieder gegen das Grundgesetz, und gegen die Entscheidung sowieso.
Als ob es einen Unterschied machen dürfe, zwischen einer öffentlichen Einrichtung und privaten Internetseiten. Infolgedessen kann jeder, der Inhalte veröffentlicht, sich als nicht veranlasst fühlen, auf derartige Anfragen zu antworten(was natürlich sein gutes Recht ist), in dessen Folge das Internet in seiner gewöhnlichen Funktion für deutsche Inhalte nicht mehr mit einem zumutbaren Risiko zugänglich ist.
Es ist dabei besonders interessant, dass die Antwort aus meiner Sicht wie eine Trotzreaktion eines 5- jährigen, kritikunfähigen Kindes klingt, und jeglicher Souveränität entbehrt.
 
Das ist geil: Sie erwarten, dass man für externe Inhalte haftet, gehen aber "selbstverständlich" davon aus, dass derjenige, auf den man verlinkt, seine Verantwortung wahrnimmt. Auch diese Antwort verstößt wieder gegen das Grundgesetz, und gegen die Entscheidung sowieso.
Niemand erwartet irgendwas. Das Gericht hat die Sachklage in dem vorligenden Fall geklärt - nichts mehr und nichts weniger. Das Landgericht hat kein neues Gesetz o.ä. in Kraft treten lassen.

Hast du jemanden gefunden (wie das Landgericht selbst) der gegen die betreffenden Gesetze zu verstoßen scheint?
Dann reiche Klage ein!
Es ist offenbar keine Straftat, also nicht etwas um das sich die Polizei selbst kümmern muss.
 
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Nur, dass am Ende sich ein anderes Gericht immer ein Stück von bestehenden (Fehl-) Entscheidungen mit beeinflussen lassen wird, besonders wenn mangels technischer Kenntnis eventuell die Entscheidungen inhaltlich anders erscheinen als sie mit Kenntnis wären.
 
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