Gericht erklärt DSL-Drosselung für unzulässig

Don

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<p><img src="/images/stories/logos/telekom2.jpg" width="100" height="100" alt="telekom2" style="margin: 10px; float: left;" />Das Kölner Landgericht hat die ab 2016 <a href="index.php/news/software/browser-und-internet/26101-telekom-volumendrossel-ab-zweitem-mai.html">von der Telekom geplante Drosselung der DSL-Geschwindigkeit</a> für unzulässig erklärt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte dagegen geklagt und nun Recht bekommen. Mit einer Änderung der AGB in diesem Frühjahr sorgte die Telekom für Wirbel, da in den ab 2016 geltenden Bedingungen eine Drosselung der Geschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen auf 2 MBit/s bzw. 384 kBit/s festgeschrieben wurde. Davon ausgenommen sollte natürlich das eigene Angebot an IP-TV namens "Entertain" sein.</p>
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Ist auch richtig so, und bevor ich hier auch gleich wieder lesen muss, warum das bei Handys ok ist, hier die Erklärung:

Bei Handy "Flatrates" steht das Volumen schon im Angebot dabei - Bei der Telekom Flat steht es nur versteckt in den AGBs (man muss also erst die ganzen AGBs lesen - die Drosselung wird beim Angebot NICHT mal im Kleingedruckten!! - die ist erst beim lesen der verlinkten AGBs ersichtlich).
 
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Das heißt doch, sollte das Urteil dann irgendwann Final sein, das Kabeldeutschland die aktuellen Drosselungen auch wieder rausnehmen müsste...
 
Zunächst einmal ist das Urteil sehr zu begrüßen, wenn auch noch nicht rechtskräftig.

Hätte ein solches Urteil dann auch auswirkungen für die Kabel Deutschland Kunden, die bisher gedrosselt wurden?
Denn dann könnte ich doch noch dort hin wechseln..
 
Kabel Deutschland drosselt ja laut AGBs nur bestimmte Dienste (P2P). Von daher keine 100% Übertragung auf KD, aber zu Teilen auf jedenfalls (dürfte eine Klage gegen KD erfolgversprechender machen - wenn du dem Richter erklären kannst, das P2P nicht nur Piraterie ist....).
 
Wenn am Ende ein Grundsatzurteil durch höchstgerichtliche Instanz steht, dann hätte das auch Auswirkungen auf andere Provider die diese Praktiken in dieser Art und Weise(!) tätigen.

Im Fall der Telekom kann das Urteil am Ende als Richtwert für andere Verfahren dienen, mehr aber auch nicht. Man müsste die gesamte Begründung für das Urteil kennen und erstmal schauen, ob hier überhaupt ein Übertrag auf andere Unternehmen/Verfahren möglich ist.
 
Kabel Deutschland drosselt ja laut AGBs nur bestimmte Dienste (P2P). Von daher keine 100% Übertragung auf KD, aber zu Teilen auf jedenfalls (dürfte eine Klage gegen KD erfolgversprechender machen - wenn du dem Richter erklären kannst, das P2P nicht nur Piraterie ist....).

Wenn die nur P2P drosseln würden, würde das mich ja nicht betreffen...
Aber die drosseln ja auch die großen Hoster... und das fängt dann an weh zu tun...
 
Etwas zu drosseln, wobei man von eine Flat hat, ergibt doch überhaupt keinen Sinn. Dass man dann zwar nicht mehr zahlen muss, ist ja okay, aber eine Flat bedeutet, dass man so viel und so lange surfen/telefonieren/SMS schreiben kann wie man will und man die Sicherheit hat, dass es nicht gedrosselt wird. Kann ja nicht sein, wenn die ganze Welt drosselt und Geschäftsleute große Dateien versenden müssen, dies aber durch die Drosselungen unmöglich ist.
 
OMG - hau doch nicht schon wieder Privat-User mit Geschäftsuser durcheinander.
Geschäftskunden haben ganz andere Verträge - wenn sie nicht schummeln. Aber jetzt heißt es eh abwarten. Telekom geht 100% eine runde weiter und weiter und weiter..... .
 
In Japan gibts FTTH (Fiber To The Home) mit 10 Mbit/s seit 1999. Mittlerweile bekommt man privat im Raum Tokyo sogar 2 Gbit/s - für $50/Monat (=36 €). Ich bekomm (sozusagen "vergleichbar zentral" wohnend) hier in Berlin im Zentrum seit längerem höchstens etwa 10 Mbit. Glasfaser bis 200 Mbit soll es hier stellenweise geben (hab ich gelesen) aber nicht für 36 €. Die Telekom drosselt nicht nur ihre Flatrates sondern als Netzbetreiber ganz Deutschland :wall:
 
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