Gewährleistung bei Saturn / externe Festplatte

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mrks

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Hallo,

ich habe folgendes Problem, und zwar habe ich am 1.10.2011 eine externe Festplatte bei Saturn gekauft. Diese ist jetzt defekt.
Jetzt war ich gerade da und der Verkäufer wollte mir partout keinen Ersatz gewähren. Ich hatte nach der Garantie gefragt, und er sagte nur, sie würden die Platte dann zum Hersteller schicken, der sie vernichtet und mir den damaligen Kaufbetrag gutschreiben.

Wenn ich recht aufgepasst habe in BWL, so hat alleine der Käufer zu entscheiden, wie die Gewährleistung (bin ja erst im 5. Monat) abgewickelt werden soll. Der Verkäufer hat zu mir gesagt, dass es die Platte nicht mehr gebe. Habe gerade im Saturn Online-Shop geschaut, dort ist das Baugleiche Modell immer noch als lieferbar verfügbar, d.h. eine Beschaffung wäre nicht aufwendig.

Ich weigere mich strikt dagegen, nur den Kaufpreis erstattet zu bekommen, da ich mir von dem Geld nunmal nicht Platte neu kaufen könnte.
(Kaufpreis damals 69, heute 119).

Bin ich im Recht oder sehe ich das falsch?

Gruß
 
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Rechtsberatung darf dir hier leider keiner geben.

Kann deinen Ärger aber verstehen, die Festplattenpreise sind ja auch echt ne Frechheit, und wünsche dir viel Erfolg.
 
Ich will garkeine Rechtsberatung, ich bin mir darüber schon bewusst.
Aber ich will meinen Frust rauslassen und halt hören ob andere ähnliche Erfahrungen gemacht haben :)
 
Eigtl. kannst du als Käufer ja bei ner defekten Sache zwischen Nachbesserung (also Reparatur) und neuer Sache wählen. Da ersteres nicht infrage kommt, bleibt nur eine neue Festplatte. Und da es die ja noch gibt (vorausgesetzt du hast damit Recht), steht ja eigtl. der Neulieferung nichts im Weg.
Dass man dir den damaligen Kaufpreis angesichts der Preisentwicklung bei den Festplatten lieber anbietet als eine (mehr oder weniger) baugleiche HDD ist aus Verkäufersicht aber schon nachvollziehbar, ist für Saturn natürlich in dem Fall billiger.
 
Eigtl. kannst du als Käufer ja bei ner defekten Sache zwischen Nachbesserung (also Reparatur) und neuer Sache wählen. Da ersteres nicht infrage kommt, bleibt nur eine neue Festplatte. Und da es die ja noch gibt (vorausgesetzt du hast damit Recht), steht ja eigtl. der Neulieferung nichts im Weg.
Dass man dir den damaligen Kaufpreis angesichts der Preisentwicklung bei den Festplatten lieber anbietet als eine (mehr oder weniger) baugleiche HDD ist aus Verkäufersicht aber schon nachvollziehbar, ist für Saturn natürlich in dem Fall billiger.

Genau der Meinung bin ich ja ;) Ist ne zinc von cnmemory 1tb im alugehäuse, gibts im onlineshop, d.h. auch in den filialen. dann werd ich da morgen nochmal hin ...
 
Dann geh nochmal hin und zeig denen die Festplatte im Onlineshop.
 
der onlineshop hat nichts mit dem laden zu tun.
das sind 2 verschiede sachen, aber du kannst dir die ware via Abholung dort hinliefern lassen.

wurde mir damals gesagt bei saturn, als ich nen Fernseher haben wollte, den sie nicht im laden sondern nur noch im Onlineshop hatten.
entweder ich bestell mir den selbst nach hause... oder via abholung in einen x-beliebigen Laden.
 
Gesetzt den Fall, dass ich nur Erstattung bekomme - So kann ich aber wenigstens auf Bargeld bestehen oder?
 
Ich denke mal schon , aber nur den Preis was die Platte mal gekostet hat ! Vllt. versuchen sie es auch mit Gutscheinen !

Darin lag mein Interesse. Mit den Gutscheinen lass ich mich bestimmt nicht abspeisen. Naja ich geh mal morgen hin und werde mal etwas mehr auf meine Rechte pochen. Die Platte gibt es definitiv noch, da können die mir sonst noch was erzählen. Da ist bisher kein Nachfolgemodell erschienen ...
 
Der Einfachheit halber: Kaufvertrag (Deutschland)

Fakt ist, dass das Wahlrecht des Kunden nur dann eingeschraenkt werden kann, wenn die Nacherfuellung mit unverhaeltnismaessig hohen Kosten verbunden ist. Wenn es ist, wie Du sagst (damals 69, heute 119), dann wirds knapp, denn das ist beinahe das doppelte des Preises, da koennte man drauf kommen, dass der Verkaeufer das verweigern kann. Wenn er die Nacherfuellung deswegen verweigert, kannst du direkt dein Geld zurueck verlangen und musst dabei auch keine Einschraenkungen hinnehmen, z.B. irgendeine Minderung wegen Nutzung, Bearbeitungsgebuehr, Gutscheine oder sonst einen Klamauk.
 
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