Hallo,
ich habe folgendes Problem, und zwar habe ich am 1.10.2011 eine externe Festplatte bei Saturn gekauft. Diese ist jetzt defekt.
Jetzt war ich gerade da und der Verkäufer wollte mir partout keinen Ersatz gewähren. Ich hatte nach der Garantie gefragt, und er sagte nur, sie würden die Platte dann zum Hersteller schicken, der sie vernichtet und mir den damaligen Kaufbetrag gutschreiben.
Wenn ich recht aufgepasst habe in BWL, so hat alleine der Käufer zu entscheiden, wie die Gewährleistung (bin ja erst im 5. Monat) abgewickelt werden soll. Der Verkäufer hat zu mir gesagt, dass es die Platte nicht mehr gebe. Habe gerade im Saturn Online-Shop geschaut, dort ist das Baugleiche Modell immer noch als lieferbar verfügbar, d.h. eine Beschaffung wäre nicht aufwendig.
Ich weigere mich strikt dagegen, nur den Kaufpreis erstattet zu bekommen, da ich mir von dem Geld nunmal nicht Platte neu kaufen könnte.
(Kaufpreis damals 69, heute 119).
Bin ich im Recht oder sehe ich das falsch?
Gruß
ich habe folgendes Problem, und zwar habe ich am 1.10.2011 eine externe Festplatte bei Saturn gekauft. Diese ist jetzt defekt.
Jetzt war ich gerade da und der Verkäufer wollte mir partout keinen Ersatz gewähren. Ich hatte nach der Garantie gefragt, und er sagte nur, sie würden die Platte dann zum Hersteller schicken, der sie vernichtet und mir den damaligen Kaufbetrag gutschreiben.
Wenn ich recht aufgepasst habe in BWL, so hat alleine der Käufer zu entscheiden, wie die Gewährleistung (bin ja erst im 5. Monat) abgewickelt werden soll. Der Verkäufer hat zu mir gesagt, dass es die Platte nicht mehr gebe. Habe gerade im Saturn Online-Shop geschaut, dort ist das Baugleiche Modell immer noch als lieferbar verfügbar, d.h. eine Beschaffung wäre nicht aufwendig.
Ich weigere mich strikt dagegen, nur den Kaufpreis erstattet zu bekommen, da ich mir von dem Geld nunmal nicht Platte neu kaufen könnte.
(Kaufpreis damals 69, heute 119).
Bin ich im Recht oder sehe ich das falsch?
Gruß