Gewährleistung weg nach RMA

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pumuckel

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Liebes EVGA Team

war es EVGA bewußt, dass nach direkter RMA die Händler Gewährleistung komplett entfällt ?

Nachvollziehbar, aber in keinster Weise vorher einsehbar (und hat ja auch Auswirkungen auf Kosten, denn bei GWL keine VSK)

- daher auch der Packungshinweis "direkt mit EVGA" zu agieren sehr zweifelhaft, da man die Gewährleistung verliert (ohne Angabe dessen)

danke für eure Zeit




Edit: Ich habe keine Ahnung warum die Leute hier diskutieren, es geht mir rein darum, ob die Gewährleistung nun (zusätzlich zur Garantie) auf EVGA überging und falls nein, ob EVGA das bewusst war, dass der Kunde diese verliert
 
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verstehe nicht ganz wo das problem nun liegt:

Händler Gewährleistung= 2 Jahre
EVGA Garantie >=3 Jahre

Die 7,99€ Versandkosten, um es nach EVGA zu schicken, sollte man noch übrig haben, wenn man sich eine Stück Hardware für > 300€ kauft. Zumal es mit direkt RMA deutlich schneller geht..
 
Wäre mir neu, dass dann die Gewährleistung entfällt...und nur weil ein Händler das so sagt, heisst es nicht, dass es auch so ist...
 
Klar entfällt sie, da sie nur für das gekaufte Produkt gilt.

Was aber relativ egal ist, weshalb sollte man sich nach dem 1. Einschicken noch mal an den Händler wenden?
 
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Neu wars mir auch, jedoch ist es rechtlich nachvollziehbar (im Nach hinein)

Lasst mal EVGA antworten, evtl geht ja die Gewährleistung über auf EVGA

... geschrieben von unterwegs (Handy)
 
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Dank Beweislastumkehr nach 6 Monaten hast Du dann von der Händlergwährleistung eh nichts mehr.
 
Unsinn, fast keiner der Händler macht Gebrauch von der Beweislastumkehr. Kann sich auch keiner groß leisten, da da sicher keiner mehr so schnell kauft.
 
Der Händler nimmt dann halt kulant die Reklamation an und überlässt es dann dem Hersteller.
Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Kunde da schon in der stärkeren Position, von wegen Austausch oder gar
Rückabwicklung des Kaufs.
 
Der Händler nimmt dann halt kulant die Reklamation an und überlässt es dann dem Hersteller.
Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Kunde da schon in der stärkeren Position, von wegen Austausch oder gar
Rückabwicklung des Kaufs.
Nicht richtig, laut BGB entscheidet der Verkäufer alleine, ob er Nachbesserung, Minderung oder Wandlung anbietet.
Ein guter Verkäufer wird sich da Kundenwünsche anhören und ggf. berücksichtigen. Ein Schlechter Verkäufer lässt - berechtige und Nachvollziehbare - Kundenwünsche unberücksichtigt.
Da kann dann eine Entscheidung seitens des Verkäufers entgegen der Wünsche des Käufers zu einer aktiv herbeigeführten Finanziellen Schädigung des Käufers führen, obwohl der Verkäufer nach Gesetzelage korrekt gehandelt hat.
Deswegen bestelle ich nichts mehr bei Mindfactory (und dem dazugehörigen Firmenkonglomerat).
Das ausgetauschte Mainboard habe ich nämlich nicht mehr gebrauchen können, da ich bereits ein Ersatzboard gekauft hatte, und letztendlich unter Verlust verkauft. Durch das das neu gekaufte Board wurde letztendlich der Verdacht erhärtet, daß das ursprüngliche Mainboard einen Schuss weg hatte - es lief nämlich Fehlerfei.
(nicht reproduzierbare Blue Screens, sämtliche eingesetzen Speichermodule hatten laut Memtest Fehler, in einem anderen Mainboard waren diese Fehlerfrei.)
 
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Paragraph 439 BGB sagt, dass allein der Käufer die Wahl zwischen Nachbesserung oder Nacherfüllung ( also Austausch) hat.
Der Verkäufer kann das nur ablehnen bei nachgewiesener Unmöglichkeit oder Unverhältnismässigkeit.
In der Praxis kommt es meistens zum Nachbesserungsversuch ( Produkt wird zum Hersteller geschickt, Hersteller repariert oder tauscht aus.)
Sollte die Nachbesserung dreimal scheitern, kann die Rückabwicklung des Kaufs eingefordert werden.

In Deinem Fall wurde das MB ja offensichtlich getauscht, also Nacherfüllung durch MF.
Das Du ein Ersatzboard kaufst und das Austauschboard verkaufst, da kann ja MF nichts für.
Wahrscheinlich wäre mit dem Austausch Dein Sachmangel ja behoben gewesen.

Ich mag MF auch nicht, aber Deinen finanziellen Verlust musst Du Dir selbst zuschreiben.
 
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Ich hatte dieses identische Thema mal bei Gigabyte im Forum angesprochen und die Diskussion wurde vom Moderatoren-Team abgebügelt mit den Worten: "Dies hier ist kein Rechtsberatungsforum!"

Es ist aber in der Tat so, daß die Sachmängelhaftung beim Händler in den ersten 6 Monaten die eindeutig bessere Wahl ist. Die Rechte als Kunde sind dort extrem stark!
 
Paragraph 439 BGB sagt, dass allein der Käufer die Wahl zwischen Nachbesserung oder Nacherfüllung ( also Austausch) hat.
Der Verkäufer kann das nur ablehnen bei nachgewiesener Unmöglichkeit oder Unverhältnismässigkeit.
In der Praxis kommt es meistens zum Nachbesserungsversuch ( Produkt wird zum Hersteller geschickt, Hersteller repariert oder tauscht aus.)
Sollte die Nachbesserung dreimal scheitern, kann die Rückabwicklung des Kaufs eingefordert werden.

In Deinem Fall wurde das MB ja offensichtlich getauscht, also Nacherfüllung durch MF.
Das Du ein Ersatzboard kaufst und das Austauschboard verkaufst, da kann ja MF nichts für.
Wahrscheinlich wäre mit dem Austausch Dein Sachmangel ja behoben gewesen.

Ich mag MF auch nicht, aber Deinen finanziellen Verlust musst Du Dir selbst zuschreiben.
Deswegen schrieb ich ja, daß ein guter Verkäufer die - in diesem Falle berechtigten und nachvollziehbaren - Wünsche des Kunden berücksichtigt.
Eine Gutschrift in Form eines Warengutscheins hätte für mich vollkommen ausgereicht, der wäre innerhalb kurzer Zeit verbraucht worden. So ist seitdem ein Auftragsvolumen von gut 15.000 € an MF vorbeigegangen.

Rechtlich gesehen hat MF Alles richtig gemacht, da kann man nichts gegen sagen.
Der Käufer hat nur Anspruch auf Nacherfüllung. Auch wenn der Käufer zwischen Reparatur (Beseitigung des Mangels) oder Neulieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache) wählen kann, so hat doch der Verkäufer das letzte Wort (§439 BGB Abs. 3).

Die Qualität einer Geschäftsbeziehung zeigt sich erst dann, wenn in irgendeiner Form Probleme Auftreten. Es gibt die "einvernehmliche" Lösung und es gibt die "brachiale" Lösung nach dem Motto "Es interessiert nicht was die Gegenseite möchte".
 
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Klar entfällt sie, da sie nur für das gekaufte Produkt gilt.

Was aber relativ egal ist, weshalb sollte man sich nach dem 1. Einschicken noch mal an den Händler wenden?

§ 443 BGB, so ganz eindeutig ist die Literatur dazu aber nicht. Scheint wohl noch nicht wirklich als Problem aufgekommen zu sein. Jedenfalls dann, wenn es eine Herstellergarantie ist, die bereits "Teil" des Produkts beim Kauf war, sehe ich da wirklich kein Problem, auch nach einem Garantieautausch den Händler noch einzubeziehen.
Meine pers. Erfahrung geht auch eher dahin, dass die Händler da keine Probleme machen.
 
Lasst mal EVGA antworten, evtl geht ja die Gewährleistung über auf EVGA

Nein, das kann sie schon per Gesetz nicht, wenn EVGA nicht der direkte Händler ist. Vollkommen egal, was EVGA dazu antworten würde.
Angesichts der überdurchschnittlichen Garantieleistungen von EVGA wird hier allerdings auch ein Problem konstruiert, das in der Praxis keins darstellt.
 
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Gibt es eigentlich einen Grund, dass ihr hier im Hersteller-Supportforum den Thread benutzt um mir zu sagen, was ich fragen darf und wo ich ein oder kein Problem habe ?

Ich werde die Hintergründe öffentlich nicht weiter beleuchten, als zwingend nötig um meine Frage zu beantworten.

Aber seid sicher, ich stelle keine Fragen grundlos

... geschrieben von unterwegs (Handy)
 
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Ja, es ist ein öffentliches Forum, das ist der Grund. Wenn Du exklusive Antworten haben willst, schreib EVGA eine E-Mail, oder ruf persönlich dort an.

Das große Geheimnis hinter der Frage ändert nichts an der Richtigkeit der bisherigen Antworten.
 
Nein, das kann sie schon per Gesetz nicht, wenn EVGA nicht der direkte Händler ist. Vollkommen egal, was EVGA dazu antworten würde.

Korrekt. Der Käufer hat ja auch keinen Vertrag mit EVGA sondern mit dem Händler geschlossen. Somit geht die Gewährleistung über den Händler und NUR über den Händler.
Falls der Händler oder EVGA eine Garantie anbieten, so ist das eine freiwillige Leistung der jeweiligen Partei.

Im Übrigen schließt die Gewährleistung Mängel ein, die beim Kauf der Ware offen sichtbar oder versteckt waren. Tauscht nun EVGA die Karte (und jetzt kommt meine persönliche Meinung!) so ist das ja nicht mehr die vom Händler gelieferte Ware. Ich folgere daraus, das der Händler für die getauschte Karte nun also keine Gewährleistung mehr bieten muss. Auch glaube ich das es einen Unterschied gibt, ob der Händler die RMA abwickelt oder die Karte direkt zu EVGA geht. Das eine würde über die gesetzliche Gewährleistung (oder Kulanz des Händlers) laufen und somit eine Nachbesserung darstellen, das andere direkt über die EVGA Garantie.
 
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Ja, es ist ein öffentliches Forum, das ist der Grund. Wenn Du exklusive Antworten haben willst, schreib EVGA eine E-Mail, oder ruf persönlich dort an.

Das große Geheimnis hinter der Frage ändert nichts an der Richtigkeit der bisherigen Antworten.

und du glaubst, dass ich das nicht schon mehrfach getan habe ? Für wie doof hälts du mich ?

wenn ich Details zum Schutz des Herstellers und Händlers nicht preisgebe, dann ist das sicherlich nicht eure Entscheidung (und unterliegt auch teils dem Datenschutz, wovon Support Mails aber nicht betroffen wären (Anrufe aber schon), dies ist aber meine Entscheidung)

Ich will weder EVGA noch den Händler belasten, will nur eine Auskunft wer nun von beiden die Gewährleistung hat - oder falls verwirkt ob dies EVGA bewußt war (der Händler antwortete rechtlich schlüssig)


p.s. wenn es euch nicht gewahr ist: Gewährleistung und Garantie sind grundverschieden auch in den Ansprüchen (und rechtlich getrennt)
 
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p.s. wenn es euch nicht gewahr ist: Gewährleistung und Garantie sind grundverschieden auch in den Ansprüchen (und rechtlich getrennt)

Sehr witzig, Du bist offensichtlich der Einzige, der sich damit nicht auskennt, sonst hättest Du nicht die Idee, dass die Gewährleistung vom Händler zu EVGA (Hersteller) übergeht. Mit EVGA hast Du keinerlei Kaufvertrag geschlossen, auf welcher rechtlichen Grundlage könntest Du Gewährleistungsansprüche gegenüber EVGA haben? Gewährleistungsansprüche ergeben sich im Rahmen von Kauf- oder Dienstverträgen.

Was hat EVGA denn schriftlich geantwortet und telefonisch gesagt? Das unterliegt wohl keinerlei Geheimhaltungspflicht. Und warum fragst Du es hier zum dritten Mal bei derselben Stelle nach?
 
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....
 
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Ich kann auch irgendwie nicht nachvollziehen wo das Problem liegen soll. EVGA bietet freiwillig eine Garantie nach Registrierung von 3 Jahren an, in der Du jederzeit bei EVGA eine RMA eröffnen kannst und dann auch dein defektes Produkt getauscht wird. Man kann bei der Registrierung sogar eine verlängerte Garantie kaufen um sein teuer erworbenes Produkt sogar noch besser zu sichern.

Und bei dem Support den EVGA hier bietet (schon 2x musste ich den in Anspruch nehmen und die Karten waren innerhalb von 2-3 Tagen immer wieder da) würde ich ehrlich gesagt auf die 2 Jahre Gewährleistung beim Händler verzichten und lieber die 1x Versandkosten zahlen um die Karte direkt an EVGA zu schicken.
 
ist das so schwer ? man kauft eine Grafikkarte (darauf steht "hey wenden Sie sich an uns" )

das tut man in guten Glauben und TATDA die Händler Gewährleistung ist weg (inkl kostenfreier RMA zum Händler und auch Rücktritt nach 3 Nachbesserungen .. und ja es gibt auch Händler die Soforttausch bieten)


Garantie ist eine freiwillige und jederzeit einschränkbare leistung ... GWL nicht
 
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Die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern sich nicht, auch nicht, wenn Du jetzt anfängst Leute zu beleidigen.

Bei Rechtsfragen wende Dich einfach an die Anwaltshotline Deiner RSV, jede gute bietet das kostenlos an. Vielleicht glaubst Du denen mehr.

Fragt sich auch immer noch, was das hier soll, wo angeblich bereits mit Evga telefonisch und per Mail Kontakt diesbezüglich bestand?
 
-Close -

dachte hier wäre ein Hersteller Support Unterforum ...
 
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Ich muss Pumuckl da aber recht geben. Ich meine es kann doch nicht sein dass ich aufgefordert werde am besten eine Garantieleistung direkt über den Hersteller zu machen ohne zu wissen dass damit die komplette Gewährleistung hinfällig ist.

Gruß Romsky
 
.. Lass gut sein
 
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EVGA Dominik ist vielleicht bloss in Urlaub, wird sich bestimmt noch melden hier ...
 
Mich würde trotzdem interessieren, warum du deiner Rechtsauffassung so sicher bist. Wird ja einen Grund haben?
 
EVGA Dominik ist vielleicht bloss in Urlaub, wird sich bestimmt noch melden hier ...

Dominik hat einen anderen Job/Aufgabe bei EVGA bekommen Bzw. ist aufgestiegen. Das macht jetzt alles Jan für ihm hier und drüben im offiziellen Forum.
 
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