Grafikkarte Widerruf/ Annahme verweigern

RedScreen73

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Hi,
Ich habe letzten Donnerstag bei Compuland(Mindfactory) eine Grafikkarte per Nachnahme bestellt und liegt bei der Post zum abholen bereit.
Die Karte wird nicht mehr gebraucht und ich bin mir nicht so sicher was besser ist.
Annahme:
1-verweigern
2-abholen und Widerrufen
3-???

Ich frage mal die Leute, welche schon so einen Fall hatten.

MfG Kai
 
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3. Karte annehmen und verkaufen !

Finde es echt scheiße, Sachen, die man nicht braucht, einfach nicht anzunehmen oder wieder zurückzuschicken und damit dem Shop kosten entstehen zu lassen !
Wenn dein Kauf ein Fehler war, stehe dazu und trage die Kosten selber.

Das ist meine Meinung dazu ;)

mfg
 
1. Verweigern

Schreib denen ne Mail in denen du die Bestellung widerrufst und sagst, dass du dies machst, indem du die Ware nicht abholst. Fertig.

Das ist nunmal das Risiko des Händlers... So seh ich das. Wenn er das Risiko nicht eingehen will, dann soll er nur Vorkasse oder Bankeinzug als Zahlungsmittel angeben.

Hab ich auch mal so bei Alternate gemacht. Und die liefern mir trotzdem noch. Solange du das nicht dauernd so machst, finde ich das auch nicht so schlimm wie Kaba das jetzt darstellt.
 
Wenn Du die Annahme verweigerst, kann Dich der Händler regresspflichtig machen, weil Du verursachst Ihm Transportkosten auf denen er sitzenbleibt, usw. Du bist zur Annahme verpflichtet. Ungeachtet des Fernabsatzgesetzes! Das greift nämlich erst wenn Du angenommen hast.
Wahrscheinlich wird Mindfactory das aber nicht weiter verfolgen
 
Sehe ehrlich gesagt kein Problem darin, die Ahnahme zu verweigern, viel schlimmer finde ich Leute, welche xx viele gleiche Sachen per Nachname bestellen und dann das günstigste Produkt annehmen und die anderen zurück gehen lassen, oder auch die Sache annehmen, testen und für zu wenig OC freundlich halten --> zurück schicken.
Sowas muss nicht sein.
 
Hatte ich auch schonmal gemacht, bei bestellter Hardware Annahme verweigert, wenn mir die Lieferung zu lange gedauert hat (sprich, lieferzeit bei Nachname von über einer Woche bei lagernden Artikel). Man sollte sich dann aber fairer Weise mit dem Händler in Verbindung setzen und wenigstens die entstandenen Versandkosten tragen.
 
Gar nichts von allen. ;)

Du hast sie bestellt und brauchst sie nicht mehr ? Gut wo ist das Problem....

Es liegt auf der Post, dann lass es dort liegen. Meine Mom macht es auch immer so, weil ich auch schonmal vor Jahren an deiner jetzigen Stelle war. Einfach nicht hingehen, nach einer Woche wird das zurückgeschickt!

Steht aber auch auf dem Abholschein, dass es noch volle 7 Werktage auf der Poststelle ist und dann zurückgeht.

Strafrechtliche Folgen. :d LOL

So ein Schwachsinn, dass ist schon nichtmal mehr doof. Das kann ich mit ruhigen Gewissen sagen. Hab genug Kontakte die sich alle Tage mit solchen Rechtssachen befassen, von daher. ;)
 
Ich hatte mir auch mal ne 6600GT per nachnahme bestellt aber zu dem zeitpunkt keine kohle (falsch kalkuliert) und es auch bei der Post liegen lassen.
2 wochen später kam nen regress bescheid von alternate.
14.95 gebühren...

Wenn dann auf offiziellem Wege und nicht auf der Post liegenlassen.
 
Strafrechtliche Folgen. :d LOL

So ein Schwachsinn, dass ist schon nichtmal mehr doof. Das kann ich mit ruhigen Gewissen sagen. Hab genug Kontakte die sich alle Tage mit solchen Rechtssachen befassen, von daher. ;)
Außer Dir hat niemand was von strafrechtlichen Folgen erwähnt, lol ;)
Schadensersatzplicht bei Bruch eines Kaufvertrages ist klar Zivilrecht.
 
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es kan keiner was machen, viele Bestellen 5 CPUs bei Unterschiedlichen Händlern, wer der schnellste ist wird angenommen, die anderen werden verweigert, ganz einfach Absage!
 
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Also mir ist das mal bei vv-computer passiert:

Per NN bestellt, dann doch nicht angenommen... Paar Tage später hatte ich ne Rechnung von 12€ für die Portoaufwendungen bekommen.

Ist ja auch richtig so. Ich mein 12€ sind, wenn es viele machen, auch ne ganz schöne Summe! Man sollte sich halt vorher überlegen, ob man die Ware wirklich benötigt!
 
@yorubacuda :
Es ist nunmal Geschäftsrisiko, so wie ein Autohändler Probefahrten anbietet und nicht jeder kauft. Das kostet den Händler auch... das ist halt Geschäftsrisiko und ist doch eh eingepreist...

Da besteht aber ein kleiner Unterschied, und zwar :
Der Autohändler bietet dei Testfahrten freiwillig an, der Hardwareshop bietet das ausprobieren von Ware nicht in diesem Sinne an ;)
 
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Zuletzt bearbeitet:
haben große onlinehäuser nicht eine art "flatrate" bei der dhl?!

glaube kaum das die jedesmal versand bezahlen müssen, sondern eben einmalig eine große summe bezahlen. kann mich aber auch irren ;)

ich seh das aber auch nicht so eng, immerhin sind es online händler deren verkausstragie aufgeht weil sie geringere kosten als "besuchbare" händler haben. wenn ich ein produkt nicht "echt" angucken kann, mache ich es zu hause .. wenn es mir nicht gefällt gehts zurück.

gut das ich mich immer vorher gut informiere und das noch nicht passiert ist, aber damit müssen online-versandhäuser nunmal rechnen. das ist der einzige nachteil den sie tragen müssen ..
 
Bestellung durch Kunden=Angebot zur Abnahme des Produktes, Lieferung durch Händler=Annahme.
Zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Vertrag geschlossen.
Pflichten aus diesem Vertrag:
Händler - Ware mangelfrei liefern
Käufer - Ware annehmen, bezahlen

Blos weil das mit der Annahmeverweigerung manchmal von Händlern kulant gehandhabt wird, bedeutet dies noch lange nicht, daß man damit im Recht ist.

P.S. Der Vergleich mit der Probefahrt ist ziemlich dämlich, da eine Probefahrt ja unverbindlich ist und dadurch kein Vertrag zustande kommt. Das ist eher als Werbemaßnahme des Händlers zu werten.
 
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haben große onlinehäuser nicht eine art "flatrate" bei der dhl?!

glaube kaum das die jedesmal versand bezahlen müssen, sondern eben einmalig eine große summe bezahlen. kann mich aber auch irren ;)

Ja so sollte es sein, die werden Sonderkonditionen bei den Versändern haben.
Des weiteren kommt hinzu, das nahezu alle Versandhändler im INet bei Nachname-Käufen einen erhöhten Versandkostenpreis draufschlagen. Was weis ich, 7€ bei Vorkasse und 12€ bei Nachname (+ meist 2€ Gebühr für die Post)
Heist in Summe, wenn 100 Leute per NN bestellen und die Ware annehmen, haben die 500€ Gewinn gemacht, von den 500€ können dann besagte Fälle beglichen werden.

Sehe da kein Problem darin...

@cyberpnk
Neja soweit vllt die Theorie, wenn ich mir aber ansehe, dann gibts da unter den Händlern aber genau so schwarze Schafe, beispielsweise ein Artikel als Lieferbar zu setzen, alle bestellen und dann ne Mail zu schicken, nene Pustekuchen, haben wir doch nicht.
Auf die Theorie würde ich mich nicht so 100% stützen
 
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Blos weil das mit der Annahmeverweigerung manchmal von Händlern kulant gehandhabt wird, bedeutet dies noch lange nicht, daß man damit im Recht ist.

Genau richtig.

Und wenn man gem. Fernabsatzgestz die Ware angenommen, aber sie dennoch zurückschickt, so muß meines Erachtens der Käufer die Kosten der Rücksendung tragen.
Edit
Allerdings muß der Käufer diese nicht tragen, wenn die Ware den Wert von 40€ übersteigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau richtig.

Und wenn man gem. Fernabsatzgestz die Ware angenommen, aber sie dennoch zurückschickt, so geschieht das auf Kosten des Käufers.

Es ging darum, sie gar nicht erst anzunehmen...

Aber mal was anderes, wenn es rechtlich ein Problem wäre, die Ware einfach nicht anzunehmen, was passiert mit dehnen, die sich nen Spaß machen, einfach irgendjemanden Ware zuzuschicken?
Hab auch schon mal so ein Paket bekommen, das lief auf meinen Namen, meine Adresse usw. stimmte auch. Selbst meine Tel. Nr. war beim Händler korrekt angegeben.

Ich sehe mich aber auch nicht gezwungen, bei sowas die Ware anzunehmen, und mir kann rein rechtlich damit gar keiner was... Denn mir muss erstmal jemand beweisen, das ich die Bestellung ausgelöst habe.
 
Bestellung durch Kunden=Angebot zur Abnahme des Produktes, Lieferung durch Händler=Annahme.
Zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Vertrag geschlossen.
Pflichten aus diesem Vertrag:
Händler - Ware mangelfrei liefern
Käufer - Ware annehmen, bezahlen

Das stimmt so leider nicht!

Meines Wissens nach entsteht der Kaufvertrag erst bei der Annahme des Paketes, denn wenn dem nicht so wäre, würde das 14tägige Rückgaberecht schon ab dem Bestellvogang gelten was es nicht tut !!

Ich als Käufer habe auch gewisse Rechte, die der Handel durch das Internet nicht behindern darf. Wenn ich in einen Laden gehe und sage "ich nehme das, paken sie es ein ich komme nachher wieder" und ich es dann dochnicht nehme dürfen mir keine kosten entstehen .. oder wenn ich mir was zurücklegen lasse.

Niemand zwingt einen, sein handel Online zu betreiben .. wir alle wissen das gerne diese "kosten" des versandes in kauf genommen werden, der gewinn sollte groß genug sein ;)
 
Über allem liegt die Grenze von 40,-. Bei so kleinen Beträgen kann man auch davon ausgehen, daß die Ware ebenso klein ist. Eine Rücksendung ist damit überschaubar.

Grundsätzlich bin ich aber dafür, daß auch ein Rückversand vom Kunden getragen werden sollte. Wo kämen wir hin, wenn sich jeder aus Jux einen Plasma oder ähnliches bestellt, wo der Versand nicht schlanke 7 Euro kostet sondern meinetwegen 50,-?

Daß die meisten Händler trotzdem kein Rückporto verlangen, geschieht bei einem Wert von über 40,- aus meiner Sicht aus reiner Kulanz.

Und wenn man es genau nimmt, sagt das Fernabsatzgesetz, daß ich die Ware zu Hause prüfen und in einer Frist von 14 Tagen zurückschicken kann. Nicht, daß ich jederzeit, auch wenn schon Unkosten für den Versender entstanden sind, ein Widerrufsrecht habe. Auch wenn es häufig wohl auf das selbe hinausläuft. Da sollte man sich auch als Kunde fair verhalten.

Man sollte auch immer eins bedenken: Alles, was ein Hänler aus Kulanz macht, muß ebenso bezahlt werden. Am Ende eben über den Verkaufspreis jedes einzelnen Produkts. Er wird nichts umsonst machen.
 
Die Verweigerung der Sendungsannahme ist eine Moeglichkeit, dass Widerrufsrecht bei sog. Fernabsatzvertraegen konkludent auszuueben; MINDFACTORY schliesst das in den AGB auch nicht ausdruecklich aus (und selbst wenn haette ich Zweifel an der Wirksamkeit einer solchen Klausel).
 
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Schreib dem Shop ne Mail und sag das du die Bestellung stornieren willst. Am besten noch bevor das Paket wieder zurück geht.
 
Hallo
Vielen Dank für euren Rat.
Ich habe den shop angerufen und mir wurde gesagt, das ich die Annahme verweigern soll.
Zusätzlich schickte ich noch eine e-mail an Compuland.

MfF Kai
 
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