Wie gesagt: innerhalb der ersten sechs Monate der insgesamt zweijaehrigen Gewaehrleistung ist das unerheblich - es wird einfach angenommen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat.
Da Du noch (wenn auch knap) in dieser Frist den Mangel geruegt hast, stellt sich die Frage also nicht.
Gruesse vom
JePe
Da Du noch (wenn auch knap) in dieser Frist den Mangel geruegt hast, stellt sich die Frage also nicht.
Gruesse vom
JePe