Graka Defekt - Händler bietet "Zeitwert" an, meine Möglichkeiten?!

Wie gesagt: innerhalb der ersten sechs Monate der insgesamt zweijaehrigen Gewaehrleistung ist das unerheblich - es wird einfach angenommen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat.

Da Du noch (wenn auch knap) in dieser Frist den Mangel geruegt hast, stellt sich die Frage also nicht.

Gruesse vom

JePe
 
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Ich hab jetzt nich die Zeit intensiv nach dem Thema zu forsten, aber es gibt den Verbraucherschutz, an den du dich wenden und fragen kannst.
Ich würde das def. machen, du hast schliesslich nichts zu verlieren.
 
§ 476
Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
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