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Ich könnte nochmal so ein Kabel testen um wirklich sicher zu gehen.
Link: https://www.amazon.de/LINDY-41532-C...d=1478427690&sr=8-1&keywords=Lindy+Cromo&th=1
Das Kabel funzt jedenfallas mit 144Hz.
Natürlich verweigert Caseking das ... die gesetzliche Gewährleistung beinhaltet keinen Umbau der Grafikkarte. Wenn EVGA dir das erlaubt - gut, deswegen kann Caseking dir aber trotzdem den Soforttausch der GPU verweigern. Das dürfte auch ziemlich genau in deren Bedingungen stehen.
Eine RMA über den Hersteller müssen sie abwickeln als Bezugsquelle, macht hier aber keinen Sinn weil EVGA
Hat eine Ware innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf oder der Übergabe des Gegenstands einen Mangel, muss nicht der Kunde den zumeist mühsamen Beweis erbringen, dass der Mangel schon beim Kauf existiert hat. Behauptet der Händler, ein einwandfreies Produkt verkauft zu haben, muss er diese Behauptung beweisen.
Der Käufer muss also innerhalb dieser Zeit lediglich beweisen, dass dem Kaufgegenstand tatsächlich ein Mangel anhaftet. Ist die Ursache hierfür unklar, weil es auch möglich ist, dass der Mangel durch einen Fehlgebrauch des Käufers entstanden sein könnte, kommt dem Käufer eine neuere Entscheidung des BGH zugute, mit der der BGH einem vorhergehenden Urteil des EuGH gefolgt ist: Den Beweis für den Grund des Mangels oder den Umstand, dass er dem Verkäufer zuzurechnen ist, muss der Käufer nicht erbringen. Vielmehr muss der Verkäufer die gesetzliche Vermutung widerlegen, dass der Gegenstand bereits bei Kauf bzw. Übergabe mangelhaft war. Er hat also nachzuweisen, dass ein Sachmangel seinen Ursprung in einem Handeln oder Unterlassen zu einem späteren Zeitpunkt hat.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und lässt sich nicht durch irgendwelche AGB eines Shops aushebeln. Fakt ist das ein Händler zur Nacherfüllung verpflichtet ist, sofern der erworbene Gegenstand einen Sachmangel aufweist und da die Beweistlastumkehr erst nach 6 Monaten greift, muss der Händler beweisen, das der Fehler nicht schon beim Gefahrenübegang sprich Erwerb vorgelegen hat und das ist sehr schwer bis absolut nicht möglich.
https://www.verbraucherzentrale.de/Gewaehrleistungsrechte-fuer-Kaeufer
anbei bin ich mir gerade nicht sicher, aber haben nicht allgemein viele Nvidia Karten oder aktuelle Treiber ein Problem mit demr Desktop Betrieb während 144hz aktiviert sind, in Spielen jedoch nicht. Habe das mehrfach auf Computerbase gelesen und das Treiber mit der Version 365... davon verschont blieben wenn ich das korrekt in Erinnerung habe.
Der Käufer muss also innerhalb dieser Zeit lediglich beweisen, dass dem Kaufgegenstand tatsächlich ein Mangel anhaftet. Ist die Ursache hierfür unklar, weil es auch möglich ist, dass der Mangel durch einen Fehlgebrauch des Käufers entstanden sein könnte, kommt dem Käufer eine neuere Entscheidung des BGH zugute, mit der der BGH einem vorhergehenden Urteil des EuGH gefolgt ist: Den Beweis für den Grund des Mangels oder den Umstand, dass er dem Verkäufer zuzurechnen ist, muss der Käufer nicht erbringen.
Moin, ich habe genau das gleiche Problem wie du und ich nutze einen 144Hz Monitor per DVI und einen 60Hz per HDMI und bei beiden tritt das Problem auf. Ich habe ebenfalls die EVGA GTX1070 FTW. Die Karte ist/war auch schon bei Caseking aber die koennen keinen Fehler feststellen. Die haben 2 Benchmarks jeweils 2h laufen lassen, obwohl ich ausdruecklich geschrieben habe das Problem tritt nur im Desktopbetrieb auf. Gibt es bei dir schon was neues? Deren 1-Tag Service dauert uebrigens auch ne Woche und ich dachte mir ich zahle paar Euro mehr fuer guten Service, aber da ist ja Amazon besser und schneller.
Mit meiner Ersatzkarte ner HD4890 tritt das Problem nicht auf.
Ansonsten muss ich meine auch zu EVGA schicken, ich habe nur keine Lust ewig mit der HD4890 rumzuduempeln, meine 1070 ist jetzt schon ne Woche weg.