Klasse vor allem für Caseking - da CK sich aus der Haftung(=Gewährleistung) für die nicht eingehaltenen Spezifikationen ziehen möchte - wenn es von NVIDIA bzw. den Kartenherstellern nichts gibt kommt auch nichts mehr von Casking.
Da kann ja dann jeder sein eigenes Fazit daraus ziehen.
dem schließe ich mich an.
@CasekingMike:
mir und wohl auch den meisten anderen 970er Käufern ist schon bewusst, dass Du persönlich und die Mitarbeiter von Caseking keine "moralische Schuld" an den falschen technischen Spezifikationen und der miesen Kommunikation von Nvidia habt.
Ihr seid aber der Kaufvertragspartner, ein privater Endkunde kann und muss seinen Anspruch bei EUCH geltend machen. Nur wenn es für Produkte eine extra ausgewiesene Herstellergarantie gibt, KANN er in so einem Fall direkt den Hersteller kontaktieren - in dem Fall übrigens die Kartenhersteller und nicht Nvidia, da Nvidia nur Chiplieferant für MSI, Asus etc. ist.
Dann zu dem Punkt den Du in Eurem Statement ausführt ala "wir wussten nichts davon, also hat kein Kunde Ansprüche gegen uns".
Das ist dreist, das stimmt nicht, und das solltest eigentlich ganz genau wissen bzw. mindestens Euer Rechtsspezialist. Das macht mich wütend, wenn ich so was lese. Ihr verkauft als gewerblicher Händler, an Euch stellt die deutsche Gesetzgebung sowie die deutsche Rechtsprechung weit strengere Maßstäbe was die sogenannte "Eingangskontrolle von Handelswaren" betrifft. Einem privaten Endkunden mutet die deutsche Rechtsprechung lediglich die Prüfung nach Augenschein und die einfache Funktionsprüfung (funzt oder funzt nicht) zu.
Die Ansprüche an Euch sind demgegenüber weitaus höher, im Prinzip wird eine intensive Qualitätskontrolle u.a. auch bezüglich vom Hersteller bereitgestellten Spezifikationen vorausgesetzt. Nvidia, ASUS, MSI etc. haben mit den nun bekannten falschen Spezifikationen geworben, ihr habt sie verkauft und weil ihr "gewerblich" seid fällt das auf Euch zurück. Ein Gericht sieht Euch
nicht als "privater Endkunde" von MSI und Co. ohne jegliche industrielle Eingangskontrolle.
Schlussendlich:
Ihr wehrt in Eurem statement vorsorglich die Gewährleistung ab.
Falls einer tatsächlich den Rechtsweg geht und eine Klage auf Rechtserfüllung durchführt würdet ihr vor Gericht verlieren, da kannst Du sicher sein. Weil der Rechtsweg mit Klage aber mit Aufwand für eine Privatperson verbunden ist, wird diesen Weg wohl eher niemand gehen. Ich sehe das als Euer Kalkül mit Eurem Statement an und ihr fahrt kurzfristig wohl gut damit.
Allerdings werde ich bei zukünftigen Einkäufen Caseking nicht mehr als Verkäufer mit ein beziehen und in den nächsten Tagen dieses Abwehrstatement weiterverbreiten. Und das bekommt ihr dann als Quittung.
Lasst das mal ein paar Tage sacken.