Gute Nachricht an alle T-DSL Kunden.

Roder

Semiprofi
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Wie auf <A HREF="http://www.chip.de/news_stories/news_stories_8623624.html" TARGET=_blank>>chip.de<</A> zu lesen ist, plant die Telekom allen Nutzern von T-DSL, dass zur Verfügung gestellte DSL-Modem am Ende des Jahres zu schenken. <IMG SRC="smilies/smile.gif" border="0">
 
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Naja, hat ich dafür nicht eine monatliche geringe Mietgebühr bezahlt? <IMG SRC="smilies/rolleyes.gif" border="0">
 
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Nein, sie plant es nicht nur.
Ich hab heut einen Brief von der Telekom bekommen, darin steht sinngemäß:
" der Highspeed-Turbo T-DSL...blablabla..
Die Änderung für Sie: Die DT übereignet Ihnen das in Ihrem Besitz befindliche T-DSL Modem.
blablabla...
Bei allen Aufträgen, die ab 1.Januar 2002.., ist das Modem nicht mehr kostenloser Bestandteil......

Und ich hab ein Aufgrund der AGB-Änderung ein Kündigungsrecht <IMG SRC="smilies/biggrin.gif" border="0">
 
Nein, wir reden Über das Modem, das man ab 1. 1. 2002 selbst kaufen muss.

Die Grundgebühr hat damit nichts zu tun.

Ich habe noch keinen Brief von der Telekom wegen dem Modem bekommen.

Aber ich bekomme das DSL ja auch offiziel erst in 2 Wochen. <IMG SRC="smilies/biggrin.gif" border="0">
 
Ich hab auch noch keine Mitteilung bekommen! <IMG SRC="smilies/frown.gif" border="0"> <IMG SRC="smilies/biggrin.gif" border="0">
 
gilt das auch für die zuviel gelieferten modems? <IMG SRC="smilies/biggrin.gif" border="0"> <IMG SRC="smilies/biggrin.gif" border="0"> <IMG SRC="smilies/biggrin.gif" border="0">
 
Wahrscheinlich nicht.

Aber du kannst ihnen eine 4 wöchige Frist zur Abholung setzen, wenn sie innerhalb dieser Frist die Modems nicht abholen, können sie dich nicht mehr dafür verantwortlich machen, wenn du die Modems zum Beispiel "verlegst" <IMG SRC="smilies/biggrin.gif" border="0">
 
Und warum soll das ne gute Nachricht sein? Wenns kaputt ist (meins war schonmal kapput), darf man es selber bezahlen <IMG SRC="smilies/frown.gif" border="0">
 
Die Telekom hätte eine Miete nehmen , oder sich die Modems zurückgeben lassen können.

Da ist mir diese Lösung wesentlich lieber. <IMG SRC="smilies/smile.gif" border="0">
 
Ich zitiere weiter:
" Die DT übernimmt in diesem Falle für die Dauer von 2 Jahren ab dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung von T-DSL, mindestens jedoch bis zum 31. Dezember 2003 die unentgeltliche Instandhaltung des übereigneten T-DSL Modems."
 
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