Händler will RAM nicht austauschen!? .::Update Nr.5::.

Update Nr. 2:
Heute wurde mir wieder "ein besseres" Austausch Produkt angeboten:
512MB Corsair CL2 DDRAM PC400 CMX512-3200C2.
Da dieser toller Speicher auf AMD System (laut Corsair) nur mit 2.5-3-3-6 läuft, ist dieser Speicher nicht mal gleichwertig, denn mein 3200XL lief mit 2-2-2-5!
Auf die Äußerung, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten möchte wurde ich erst mehrere Minuten hingehalten und bekam dann zu hören, dass ich mich an die K&M Zentrale wenden soll, weil die Filiale dies nicht machen kann...
Jetzt hab ich mal ne nette E-Mail an die K&M Zentrale geschickt und "freue" mich schon drauf ne Antwort zu erhalten.
Weiß jemand wieviel das kosten würde, wenn man einen Antwalt zuschalten möchte, falls die "K&M Zentrale" den Rücktritt auch verwehrt?
 
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Zentrale? Du hast den Speicher doch im Laden gekauft? Somit ist eben jener für dich zuständig - auf die Hinhaltetaktiken würde ich mich nicht einlassen.
 
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

AGB von km
6. Gewährleistung
Der Käufer kann zunächst als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt kann der Käufer anstelle der Nacherfüllung Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt des Käufers ist ausgeschlossen, sofern lediglich ein geringfügiger Mangel vorliegt, der die gewöhnliche Verwendung nicht beeinträchtigt, und unsere Pflichtverletzung nur unerheblich war. Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches bleibt hiervon unberührt. Für Nacherfüllung gilt folgendes:

1. Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb 2 Wochen bei dem Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen.
2. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
* der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder
* in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder
* der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
* der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Ist der Kaufgegenstand eine neue Sache beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Kaufsache. Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.

Falls Hersteller eine von der gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtung unabhängige Herstellergarantie abgeben, wird der Verkäufer daraus nicht verpflichtet. Für die Modalitäten einer Herstellergarantie sind die Hersteller verantwortlich.

Weitere Informationen zur Garantiebearbeitung gibt es hier.
 
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@Fairy Ultra
Danke für den dejure.org Link.
Die AGB von K&M hab ich mir auch durchgelesen und heute in der Filiale vorgelegt, wurde jedoch wie bereits gesagt hingehalten und soll mich nun an die Zentrale wenden.

Noch ne Frage: Am 30.04 läuft die Gewährleistung eigentlich ab, da ich jedoch den Artikel rechtzeitig zur RMA abgegeben habe, dürfen die mir nicht sagen, dass ich vom Kaufvertrag nicht zurück treten kann, weil die Gewährleistung erloschen ist, oder?
 
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Du hast ja den Mangel rechtzeitig angezeigt weshalb auch wenn danach die Gewährleistung ausläuft keine Rolle spielt.

Wieso Anwalt? Einfach ne Zeitung anrufen wenn es nicht anders geht ;)
Ich hab ne Rechtsschutzversicherung weshalb mir das egal ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
so als tipp:
wende dich einfach an eine verbraucherzentrale. die können meistens gerade in solchen fällen weiterhelfen.

gruß und viel erfolg.

btw: wenn ich mein kaputtes auto in die werkstadt bringe, und die es nicht mehr reparieren können, habe ich ja auch das recht, es zurückzubekommen.
daher ist es eine frechheit einerseits zu sagen, dass man sich an den hersteller wenden soll, andererseits aber den riegel nicht mehr herausgibt.

-> lass nicht nach, mach sachlichen, argumentativen druck!^^
 
Richtig viel gutes habe ich von K&M bisher auch noch nicht gehört. Aber mal eine kleine "Warnung" von mir: Achtet mal etwas auf eure Wortwahl und was auch immer ihr negativ zum Laden schreibt. Könnte nämlich durchaus mal passieren, daß sowas eine Abmahnung wegen übler Nachrede (oder wie immer das heißt) vom Laden nach sich ziehen kann. Davon hat man ja schon in diversen anderen Foren (und auch News) gehört/gelesen...
 
@twixter
?? wann hast du den Riegel denn abgegeben
Bis dein abgegebener Riegel wieder von Corsair zurück ist, dauert es ja auch eine gewisse Zeit
?? oder kriegst du deinen Riegel garnicht mehr zurück

Nur so als Tip von mir:
Achtet auch wenn ihr sauer seid (in welchem Laden auch immer) auf euren Ton, wenn ihr schnell agressiv oder laut werdet habt stösst ihr auf mehr Probleme als es einen Nutzen hat.
Der Verkäufer ist auch nur'n Mensch und keiner mag blöde angemacht werden ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
habe eigentlich nur gute Erfahrungen mit k&m gemacht.
Also was die Sachen-umtauschen geht.

Also K&M Freiburg ist Top.

Habe meinen TFT nach einer Woche testen gerade zurückgeschickt möchte den mit einem anderen verrechner haben.. läuft alles über K&M Versand... macht mir hier keine Angst jetzt :heul:

PS: Wenn die zwei Jahre abgelaufen sind.. hat k&m damit eigentlich nichts mehr zu tun. Und wenn der Speicher nicht mehr lieferbar ist.. was gibts da überhaupt zu beschweren. Würde mir jetzt auch kein Stress machen. Die 41€ nehmen und neuen kaufen.
 
Habe meinen TFT nach einer Woche testen gerade zurückgeschickt möchte den mit einem anderen verrechner haben.. läuft alles über K&M Versand... macht mir hier keine Angst jetzt :heul:

Du hast ja online gekauft, das is ja was ganz anderes, da greift das Fernabsatzgesetz, da isses kein Problem ;)

PS: Wenn die zwei Jahre abgelaufen sind.. hat k&m damit eigentlich nichts mehr zu tun.

Ganz genau, und andere Händler verweigern dann auch den Versand, dann muss man immer selber zum Hersteller.
Ich hatte bis jetzt auch nie Probleme beim K&M, naja soll vorkommen :d
 
Achtet mal etwas auf eure Wortwahl und was auch immer ihr negativ zum Laden schreibt.

Das sollte man auch beherzigen, wenn man in einer Filiale sein Problem schildert. Ich hatte auch noch nie Probleme beim Umtausch bei KM oder anderen Läden - der Ton spielt die Musik.
 
@twixter
?? wann hast du den Riegel denn abgegeben
Bis dein abgegebener Riegel wieder von Corsair zurück ist, dauert es ja auch eine gewisse Zeit
?? oder kriegst du deinen Riegel garnicht mehr zurück

Modul A, welches zu Corsair eingeschickt wurde, wird ausgetauscht, jedoch wird das noch eine weile dauern.
Modul B hatte ich ca. nen Monat vor Ablauf der Gewährleistung in der Filiale abgegeben.

PS: Wenn die zwei Jahre abgelaufen sind.. hat k&m damit eigentlich nichts mehr zu tun. Und wenn der Speicher nicht mehr lieferbar ist.. was gibts da überhaupt zu beschweren. Würde mir jetzt auch kein Stress machen. Die 41€ nehmen und neuen kaufen.

Bitte erst den Thread lesen, dann posten. :\
Die 2 Jahre waren noch nicht ganz um und der Speicher kann ja ausgetauscht werden. Modul B hatte ich in der Filiale 2 Wochen bevor ich Modul A zu Corsair eingeschickt habe, abgegeben. Corsair sagt mir: RAM wird ausgetauscht, K&M sagt RAM ist nicht mehr lieferbar.
Verstehst Du jetzt, worum es geht? Und außerdem, für 41€ bekomm ich nirgendswo nen DDR1 512MB DIMM mit 2-2-2-5.

und nun Update Nr. 3:
Nachdem ich nun ne E-Mail an K&M Service geschickt hab, bekam ich heute wieder die gleiche Antwort wie schon vor einigen Tagen. (Ihre Bestellung .. liegt bereit = Gutschrift von 41€...)
So langsam kommt es mir vor, dass die E-Mail gar nicht gelesen wird, sondern automatisch ne Antwort geschickt wird.
Nach nem Telefonat wird sich nun nen Mitarbeiter die Sache genauer ansehen und Rücksprache mit den Mitarbeitern in der Filiale halten und ich werde per Telefon benachrichtigt, sobald neues bekannt ist.
 
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Hehe das kenn ich zu genüge ^^ Scheint richtig in Mode zu kommen .....

hatte genau das gleiche mit cyberport.de

Ram: Crucial ballistix trace ddr500

Ich war so dämlich und hab über cyberport.de ne RMA beantragt....
Wollte neue Module hab aber nur ne Gutschrift+ Zeitwertabschlag erhalten (Was ich ausdrücklich nicht wollte ! Worüber ich nichtmal informiert wurde....)

Crucial hätte diese anstandslos umgetauscht..... aber als ich sie wiederhaben wollte sagte man mir bei cyberport.de die hätte man schon vorsorglich vernichtet

Wie gesagt direkt über Crucial sollte kein Thema sein. Da sie nicht mehr lieferbar sind bei Alternate würden die dir warscheinlich ebenfals nur ne gutschrift geben

genaueres siehe --->Thread<---

ich musste schleißendlich aufgeben, da ich weder Geld für nen Anwalt noch genug zeit hatte mich damit näher zu beschäftigen....
 
K&M machen gerne viele Angebote wie es mir scheint ;)

Sicherlich kannst du die Gutschrift nehmen Allerdings wie schon geschrieben wenn du zurücktrittst müssen sie dir den Kaufpreis erstatten.


((Ruhig Händler anschreien etc. ;). Sind ja darauf geschult nett und freundlich zu bleiben ;) Ich kahm noch nie in so einer Situation weil grundlegend ich dem Händler keine Wahl lasse und er somit gleich weiß woran er ist.))
 
wenigstens kenne ich jetzt 2 weitere shops bei denen ich nie einkaufen werde ;)
 
Ruhig Händler anschreien etc. ;)

Klar, und das nächste was wir in der Zeitung lesen "Amoklauf eines Verkäufers ......., aufgrund Provokationen seitens des Kunden brannte eine Sicherung durch und er Griff zu seine 8mm (die er Aufgrund seines hohen Killerspielkonsums immer dabeit hat....)
MUHAHAHAHHAA :d

Sind ja darauf geschult nett und freundlich zu bleiben ;) Ich kahm noch nie in so einer Situation weil grundlegend ich dem Händler keine Wahl lasse und er somit gleich weiß woran er ist.))

Also wenn du bei mir wärst und mich anbrüllen würdest ohne irgendwelchen Grund wofür ich nix kann......junge da gibt's aber ordentlich Schnauzenfett sag ich dir ^^
 
Ich möchte hier nur ungern anfangen Beiträge zu entfernen, also bitte lasst den Thread nicht zu sehr abdriften.

:btt:
 
Update Nr. 4:
Wurde gestern von einem sehr freundlichen Mitarbeiter (!) angerufen, jedoch konnte auch er nicht entscheiden, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann, sondern fragte mich, ob ich nicht doch das Austauschprodukt annehmen möchte.
Bezüglich des Rücktritts vom Kaufvertrag musste ich mich nun an die Geschäftsleitung wenden. Sobald ich eine Antwort erhalte, werde ich mich wieder zu Wort melden.
 
zumn glück muss er es auch nicht entscheiden. das kannst du selbst tun. setz dir, wenn nicht bald was passiert mal selbst ne handlungsfrist und trete dann einfach formlos und schriftlich vom kaufvertrag zurück.


Fabi
 
Yap einfach ein schreiben das du zurücktrittst und ne frist von 2 wochen setzen für zahlungserstattung.
 
Update Nr. 5:
Moin Luxxer.
Ich möchte hier jetzt niemanden anprangern, sondern nur fragen, wieso manche hier Sachen erzählen, von denen sie keine Ahnung haben. Laut der Verbraucherschutzzentrale ist es normal, dass man nach einer bestimmten Nutzungsdauer "nur" eine Zeitwertgutschrift erhält und nicht den vollen Kaufpreis, wie manche hier behauptet haben. Naja werde mich wohl mit der Zeitwertgutschrift abfinden müssen.
 
Update Nr. 5:
Moin Luxxer.
Ich möchte hier jetzt niemanden anprangern, sondern nur fragen, wieso manche hier Sachen erzählen, von denen sie keine Ahnung haben. Laut der Verbraucherschutzzentrale ist es normal, dass man nach einer bestimmten Nutzungsdauer "nur" eine Zeitwertgutschrift erhält und nicht den vollen Kaufpreis, wie manche hier behauptet haben. Naja werde mich wohl mit der Zeitwertgutschrift abfinden müssen.

Genau so ist es.

Weil du Wirtschaftlicher Vorteil hast.
Bei mir war es so mit meinem MSI Board.:bigok:
 
Update Nr. 5:
Moin Luxxer.
Ich möchte hier jetzt niemanden anprangern, sondern nur fragen, wieso manche hier Sachen erzählen, von denen sie keine Ahnung haben. Laut der Verbraucherschutzzentrale ist es normal, dass man nach einer bestimmten Nutzungsdauer "nur" eine Zeitwertgutschrift erhält und nicht den vollen Kaufpreis, wie manche hier behauptet haben. Naja werde mich wohl mit der Zeitwertgutschrift abfinden müssen.

Das ist nur zum Teil richtig! Wenn du dein Geld ausgezahlt haben möchtest, musst du für den sog. Gebrauchswertvorteil, den du während der Nutzung hattest, einen Abzug akzeptieren. Es geht aber auch anders: wie bereits vorher schon geschrieben, ist der "abhanden" gekommene RAM immer noch dein Eigentum!!! Darauf hast du einen Herausgabeanspruch, basta! Das ist leicht und einfach vor jedem Gericht einklagbar und das sieht letztlich auch jeder (Händler) ein. Da dir der Händler nun beim besten Willen das Teil nicht mehr zurückgeben kann (warum, soll garnicht interessieren), ist er dir logischerweise zum Schadenersatz verpflichtet. Das hat in deinem Fall überhaupt nichts mehr mit Garantie zu tun... :drool: Als Schadenersatz kannst du Geld verlangen (und zwar so viel, wie für gleichwertigen Ersatz notwendig ist, wobei du dir Wertverbesserungen anrechnen lassen müsstest) oder aber einen gleichwertigen RAM (sog. Naturalersatz, wird dir der Anwalt deines Vertrauens gern erläutern).

Nachtrag: selbstverständlich ist vorher Gesagtes eine rein subjektive Usermeinung... und sollte keinesfalls anders bewertet werden... :shot:
 
Zuletzt bearbeitet:
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