Handbremse nicht gezogen, parkendes Auto erwischt

Zyl

Semiprofi
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Hallo,
ich kenne da eine, die vergessen hat, die Handbremse von ihrem Auto zu ziehen. Naja der Wagen hat halt ein parkendes Auto leicht getroffen, war nur ein kleiner Kratzer am andern Wagen und am eigenen Auto ist nix zu sehen. Nun hat sie (noch in der Probezeit) Telefonnummer und Adresse an den Scheibenwischer vom andern Auto geklemmt und ist weggefahren. Die Frau hat auch angerufen und 500€ erhalten (200€ kostet die Reperatur). Aber ein Kollege von ihr hat ihr gesagt, dass sie sie anzeigen soll, weil sie Fahrerflucht begangen hat. Gilt dies denn als Fahrerflucht?

Weiterhin behauptet sie noch, dass vor ihrem Auto ein Auto von ihrem Kollegen war, welcher auch etwas abgekommen hat. Also der Wagen von ihr wurde durch die "Wucht des Aufpralls" nach vorne geschoben und hat den anderen gerammt. Dafür möchte ihr Kollege auch noch 500€ haben :stupid:
Also bei der Sache mit der Fahrerflucht bin ich mir net sicher, sie hat ja schließlich Adresse etc. hinterlassen und sie haben sich außergerichtlich geeinigt. Sie hat 500€ erhalten und unterschrieben. Die andere Unterschrift war aber von ihrem Vater (also vom Vater der "auffahrenden" Person) und nicht von ihr selbst. Keine Ahnung warum die das so gemacht haben, sollte aber irrelevant sein oder?

Aber die Sache mit dem Kollegen kommt mir wirklich sehr suspekt vor. Ich mein, der Wagen ist gerollt und net mit 50km/h reingerast. Auch noch solch ein großer Zufall, dass es das Auto vom Kollegen war. Zusätzlich kommt noch hinzu, dass sie es erst nach 1-2 Tagen bemerkt haben. Wenn ihr Auto mit der Stoßstange am Arsch des andern hängt, bemerkt man sowas doch sofort :stupid:


Naja würde mich mal interessieren, was ihr davon haltet.
 
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Zyl schrieb:
Gilt dies denn als Fahrerflucht?

Nicht wenn sie eine angemessene Zeit (~30 Minuten) gewartet hat ohne dass die Halterin des beschädigten Fahrzeuges sich gezeigt hat...

... so wurde mir das zumindest gesagt. Ne Weile warten, wenn niemand kommt Daten hinterlassen.

Und die Geschichte mit dem Kollegen ... das soll der mal beweisen.
 
joar .. so hat mir das mein Onkel auch gesagt (Fahrlehrer)

soll Sie erst mal beweisen .. (da außergerichtlich Verhandelt ... reichlich schwer ... -.-)
 
Naja,

sie hat 2 Fehler begangen:

1. Muss sie laut § 142 StGB 30 min warten und falls der Halter/Fahrer des beschädigten Fahrzeugs dann nicht kommt

2. den Unfall der Polizei melden

Durch die Beamten wird dann der Unfallhergang und der Schaden aufgenommen und dann können solche Geschichte erst gar nicht entstehen.

Deshalb -> So klein der Unfall auch seinen mag, grundsätzlich die Polizei rufen, dann ist man immer auf der sicheren Seite.


Ciao

*iflytothemoon*
 
Solange das unterschrieben ist, sollte da eigentlich nichts zu rütteln sein. Dh die beiden haben sich geeinigt und es war sowieso keine fahrerflucht, wie denn auch es war 1. kein unfall mit beteiligten personenen ( ich mein was wäre wenn der typ erst morgen zu seinem auto kommt, da erwartet keiner dass man die ganze nach beim auto bleibt und wartet :lol:) 2. sie hat ihre daten hinterlassen und die beiden haben sich auch gehört, getroffen geeinigt.

Wegen den unterschriften. vielleicht ist ihr vater der eigentümer des wagens.

Und wenn dieser kollege dieser einen wirklich eine entschädigung haben will, soll er klagen meiner meinung nach. und erstmal beweisen dass er 1. an dem tag dort war 2. der schaden von deiner freundin enstanden ist bzw. durch das andere auto.

So würde ich es angehen.

Ich wünsche viel glück

mfg Laessig
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, der Fall gilt der Schilderung nach klar als Fahrerflucht. Der Zettel hätte auch abhanden kommen können und der Geschädigte hätte dumm dagestanden. Warum man jemanden jedoch noch anzeigen will, obwohl die Schuldfrage klar geklärt ist und sogar schon Gelder geflossen sind, entschließt sich meiner Kenntnis. Das dürfte dann im Zweifelsfalle auch den Anwalt sehr interessieren.

Die Geschichte mit dem weiteren gerammten Auto glaubt doch niemand, soviel Wucht entwickelt das Auto auf leicht abschüssiger Straße nicht. Auf keinen Fall die 500 EUR bezahlen und es notfalls auf eine Anklage ankommen lassen. Das regeln dann Gutacher und gesetzt den Fall, Deine Angaben stimmen, wird der Gutachter auch feststellen, daß an der Geschichte einiges nicht stimmt. Da will wohl jemand seine Parkschäden von "einem Dummen" ersetzt bekommen.
 
Zettel an der Windschutzscheibe schützt NICHT vor Anzeige wegen Fahrerflucht, dazu gabs sogar ein Gerichtsurteil, das ist Volksaberglauben, wenn mir sowas passiert hoch ich die Polizei, die nehmen den Unfall exakt auf und ermitteln den Halter, wofür sind die sonst da??
Das wärs mir nicht wert, Du weisst nicht was der andere für einer ist, der hat dann nen kleinen Blechschaden, will seine Kiste eh los werden, fährt die vor ne Wand und behauptet DU warst das (übertrieben dargestellt)
 
ah ok danke für die reichlichen antworten.
bei der sache mit dem kollegen wollte sie eh nix zahlen und erst mal abwarten, ob er nu anzeige erstattet. ich denke mal, dass man sowas ja auch in na werkstatt prüfen lassen kann. und wie bereits gesagt, soll er das erstmal beweisen.

wegen der fahrerflucht muss ich mal nachfragen, ob sie gewartet hat, aber sie hätte wie es scheint nach den 30min die polizei rufen müssen, das hat sie nicht gemacht. die andere frau hatte sich ja erst einmal mit den 500€ geeinigt, aber der kollege hat ihr halt gesagt, dass sie sie wegen fahrerflucht anzeigen soll. ich sehe da blos keinen sinn, da es für sie ja eigentlich keine unterschiede macht außer haufen stress.

@laessig: stimmt, der vater ist der eigentümer des wagens, daher die unterschrift.

tja das blöde ist, die probezeit wäre in einem monat um gewesen. was für konsequenzen hat es denn, wenn sie wegen fahrerflucht angezeigt wird? nachschulung? bußgeld? fahrverbot?
 
Wenn wirklich eine Anzeige wegen Fahrerflucht durchkäme, hätte das empfindliche Folgen.

- Probezeitverlängerung
- 7 Punkte in Flensburg
- Nachschulung zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nötig

und je nach Gerichtsbeschluß können sich folgende Strafen dazugesellen:

- 2-3 Monate Fahrverbot
- Geldstrafe 35-45 Tagessätze

Abgesehen von der Geldstrafe und der Nachschulung sind die 7 Punkte ein großes Problem, da man sich dann über Jahre absolut nichts mehr erlauben sollte.
 
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7 punkte?? :eek: gibts denn da keine mildere strafe, weil immerhin ein zettel hinterlassen wurde?!
 
Also der Wagen von ihr wurde durch die "Wucht des Aufpralls" nach vorne geschoben und hat den anderen gerammt.
kann ich mir kaum vorstellen. im grunde kannste ein parkendes auto kaum von der stelle bewegen, bei sonem rempler sowieso nicht. erstens hast du meist den ersten gang eingelegt, dann ist mit anschieben sowieso schon sehr schwer (ich zieh fast nie die handbremse an und park nur im 1.gang) zweitens ist vermutlich bei ihr auch die handbremse angezogen gewesen (zusätzlich) ich kann mir nicht vorstellen das man den so irgendwie anschieben konnte, da hätte das andere auto schon 3cm vor ihr geparkt stehen müssen.
 
@Zyl:

1. Dass der Führerschein weg ist, würde mich nicht mal groß jucken. Wenn Du aufgrund von Fahrerflucht verurteilt wirst, bist Du Dein Leben lang vorbestraft, weil es sich eben um eine Straftat handelt!! Und egal wie niedrig der Schaden war, das steht für immer im Führungszeugnis. Und wenn man sich dann mal irgendwo auf eine Stelle bewirbt, wo genau ein solches verlangt wird, kann man sich ja ausrechnen, was passiert, wenn die nur den Begriff "Fahrerflucht" lesen...

2. Der tolle Kollege kann sich ja bei der eigentlichen Geschädigten beschweren und die ankacken, wenn er ein Problem hat. Ist doch ihre Schuld, dass ihr Auto seins gerammt hat. Jeder Fahrer ist beim Verlassen eines PKWs dazu verpflichtet, das Fahrzeug gegen Wegrollen zu sichern. Wenn seine Story stimmt, war ihr Auto NIEMANS gesichert. Denn selbst wenn ich beim Ausparken ein anderes gesichertes Auto mit etwas Schwung andotze, dann bewegt sich das keine 3cm von der Stelle. Ergo kann Deine Freundin kaum das mittlere Auto auf das Auto des Kollegen geschoben haben.

PS: Außerdem will ER was. In diesem Land muss ja zum Glück IMMER derjenige beweisen, der was vom anderen will... Ein teurer Gutachter könnte den Sachverhalt sehr leicht klären, aber den müsste er zunächst bezahlen. Wahrscheinlich blöfft er nur, sonst hätte er längst etwas getan!
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 142 StGB - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Wartefrist
Die durch Rechtsprechung festgelegten Wartefristen bewegen sich zwischen 15 Minuten bei einem Bagatellunfall bis zu zwei Stunden bei einem Unfall mit Verletzten.


Nachträgliche Feststellungen
Die goldene Brücke zur nachträglichen Feststellung regelt § 142 (4) StGB. Darin wird dem Verursacher eine Möglichkeit geboten, innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Dies gilt jedoch nur, sofern die Polizei nicht schon Ermittlungen aufgenommen hat, der Unfall sich nicht im fließenden Verkehr ereignet hat und kein bedeutender Sachschaden entstand. Bedeutender Sachschaden wird auf Grund der allgemeinen Teuerung nach der herrschenden Rechtsprechung bei einem Schaden von über 1.300 € angenommen. Das Gericht kann unter diesen Voraussetzungen die Strafe abmildern oder ganz von Strafe absehen. Einen Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg (Kraftfahrtbundesamt) mit fünf Punkten bleibt davon unberührt.
 
EL PRESIDENTE schrieb:
@Zyl:

1. Dass der Führerschein weg ist, würde mich nicht mal groß jucken. Wenn Du aufgrund von Fahrerflucht verurteilt wirst, bist Du Dein Leben lang vorbestraft, weil es sich eben um eine Straftat handelt!! Und egal wie niedrig der Schaden war, das steht für immer im Führungszeugnis. Und wenn man sich dann mal irgendwo auf eine Stelle bewirbt, wo genau ein solches verlangt wird, kann man sich ja ausrechnen, was passiert, wenn die nur den Begriff "Fahrerflucht" lesen...

Bitte mal kein Halbwissen verbreiten!

Bei Faherflucht ist man nicht vorbestraft, der Staatsanwalt legt in diesem Fall nur das Maß der Strafe fest also Bußgeld und Fahrverbot!
 
für mich ist das ein weniger schwerer unfall, also 15min. siehe post weiter oben. aber will denn nachweisen ob man 0, 2 , 15 oder 45min gewartet hat?

§ 142 StGB - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Wartefrist
Die durch Rechtsprechung festgelegten Wartefristen bewegen sich zwischen 15 Minuten bei einem Bagatellunfall bis zu zwei Stunden bei einem Unfall mit Verletzten.
 
Newblood schrieb:
Bitte mal kein Halbwissen verbreiten!

Bei Faherflucht ist man nicht vorbestraft, der Staatsanwalt legt in diesem Fall nur das Maß der Strafe fest also Bußgeld und Fahrverbot!

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten. So einen geistigen Dünnschiss habe ich selten gelesen. Und andere glauben so etwas dann auch noch... Ja der Staatsanwalt legt die Strafe fest, und zwar bis zu 3 Jahren du Klugsch***er. Also kack mich nicht an, wenn Du keine Ahnung hast!!!

@Mods: Ich konnte es einfach nur anders formulieren. Irgendetwas zwang mich dazu, die Wahrheit zu schreiben!
 
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EL PRESIDENTE schrieb:
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten. So einen geistigen Dünnschiss habe ich selten gelesen. Und andere glauben so etwas dann auch noch... Ja der Staatsanwalt legt die Strafe fest, und zwar bis zu 3 Jahren du Klugsch***er. Also kack mich nicht an, wenn Du keine Ahnung hast!!!

@Mods: Ich konnte es einfach nur anders formulieren. Irgendetwas zwang mich dazu, die Wahrheit zu schreiben!

Dir ist wohl was nicht bekommen? Vielleicht solltest du dir ein anderen Spielplatz suchen?!
Und ich wüsste nicht das mein Opa vorbestraft ist weil genau so ein ähnliches Szenario hat er auch hinter sich bloss das eine Anzeige wegen Fahrerflucht folgte und er wurde mit einem Bußgeld + Fahrverbot bestraft zudem liegt es im ermessen des Staatsanwaltes und ich bezweifel sehr stark das er ein 18 jähriges Mädel gleich vorbestraft! Zudem ist man bei einem Bußgeld nicht vorbestraft! Also erst denken dann posten!
 
Zuletzt bearbeitet:
EL PRESIDENTE schrieb:
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten. So einen geistigen Dünnschiss habe ich selten gelesen. Und andere glauben so etwas dann auch noch... Ja der Staatsanwalt legt die Strafe fest, und zwar bis zu 3 Jahren du Klugsch***er. Also kack mich nicht an, wenn Du keine Ahnung hast!!!

@Mods: Ich konnte es einfach nur anders formulieren. Irgendetwas zwang mich dazu, die Wahrheit zu schreiben!

Es muss für einige unglaublich schwer sein sich halbwegs vernünftig zu artikulieren....
 
Stimmt, deswegen musste ich es ihm ja so deutlich sagen. Danke für Dein Verständnis!
 
Beobachter schrieb:
Es muss für einige unglaublich schwer sein sich halbwegs vernünftig zu artikulieren....

Was wohl für den Intellekt der Person spricht.:rolleyes:

@EL PRESIDENTE:

Lesen müsste man auch noch können!
Die Fähigkeit zum denken hab ich dir doch gar nicht zugesprochen :cool:

EDIT: Mir fällt gerade auf das du ungeheuerliche Probleme hast den Kontext einiger Posts richtig zu erfassen!

:btt:
 
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Eins glaube ich aber ist nicht zwingend notwendig gewesen.
Und zwar das informieren der Polizei. Das ist meines Wissens bei kleineren Kratzern nicht notwendig, und wenn das ohnehin aussergerichtlich geregelt wird muss eine Polizei nicht informiert werden.

Tut mir leid wenn ich Unfug erzähle, aber exakt so oder zumindest so ähnlich hat mein Fahrlehrer das gesagt. Das mit den ~30 Minuten warten stimmt aber schon.

Mfg
 
achja, also ich würde das geld nicht zahlen, denn wenn das auto vom kolegen wirklich beschädigt war dann wohl eher weil sie zu dich eingeparkt haben, da dürfen ja nur ein paar cm sein das es durch so einen aufprall aufs andere draufgeschoben wird ...
und wenn der typ unterschrieben hat ist doch alles klar oder ? der hat doch damit das geld genommen und alle ansprüche sind weg
 
um das eben zu korrigieren: polizei SOLLTE IMMER benachrichtigt werden. denn sobald die gegenseite anfängt rumzuzicken und man hat weder protokoll noch sonstwas, dann
vschwoer.gif
 
Zyl schrieb:
7 punkte?? :eek: gibts denn da keine mildere strafe, weil immerhin ein zettel hinterlassen wurde?!

Möglicherweise schon. Es heißt bei "tätiger Reue" ist eine Reduzierung auf 5 Punkte möglich. Darunter versteht man z.B. Schadensmeldung innerhalb 24h. Wenn das Gericht also davon ausgeht, daß der Täter bzw die Täterin Reue zeigt und sich nachträglich doch um Behebung eines geringen Sachschadens gekümmert hat, kann es die Punktestrafe reduzieren.

Der geringe Sachschaden ist gegeben, die Nachmeldung aus meiner Sicht auch. In dem Falle kommt sowieso noch dazu, daß der Geschädigte nachträglich Ansprüche geltend machen will, alles etwas komisch, wird man im Zweifelsfalle nur gerichtlich klären können, wenn der Geschädigte tatsächlich Anzeige erstatten sollte.

Wie auch immer, eine Freiheitsstrafe wird da niemand verhängen, demzufolge würde auch bei einer Geldstrafe NICHTS im Führungszeugnis stehen, da ich davon ausgehe, die Dame hat bisher keine Vorstrafen. Die Geldstrafe steht nur im Bundeszentralregister.
 
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McGizmo schrieb:
Nicht wenn sie eine angemessene Zeit (~30 Minuten) gewartet hat ohne dass die Halterin des beschädigten Fahrzeuges sich gezeigt hat...

... so wurde mir das zumindest gesagt. Ne Weile warten, wenn niemand kommt Daten hinterlassen.

Und die Geschichte mit dem Kollegen ... das soll der mal beweisen.

da kam demletzt was im fernsehn. wenn man ne angemessene zeit gewartet hat und sich der schaden auf unter 1500€ beläuft gilt es nicht als fahrerflucht wenn man einen zettel mit namen und anschrift hinterlässt
 
Das stimmt aber nicht. Stell Dir vor, jemand nimmt den Zettel weg. Dann kannst Du nicht beweisen, dass Du den Geschädigten informiert hast!
 
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