Handbremse nicht gezogen, parkendes Auto erwischt

Da die Geschädigte aber ja Kontakt aufnehmen konnte hat der Zettel ja wohl funktioniert.

Theme Vorstrafe:
Vorbestraft ist man IMMER dann wenn in einem Strafprozess eine Strafe verhängt wurde.
Also auch mit einem einzigen Tagessatz.

ABER:
Im Führungszeugnis werden erst Strafen ab 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Haft (auch zur Bewährung) eingetragen. Das ist das was man als allg. unter "Vorbestraft" versteht.

Von daher sollten manche die hier grosskotzig andere als bescheuert hinstellen evtl. selber erst mal in Ruhe nachdenken....

BTT:
Ganz klar Anwalt nehmen.
Das Verhalten der Gegenparteien ist genau DER Grund warum ich nie aber auch nie sowas ohne die Versicherung inkl. Anwalt (Rechtschutz) klären würde ausser ich kenne die Geschädigten wirklich 100% persönlich.

Und auch darüber nachdenken den Sachverhalt doch noch der Rennleitung zu schildern. Denn wenn die total abdrehen und deine Freundin anzeigen gehts schlechter für sie aus als wenn sie das selbst tut.
Aber wirklich nen Anwalt nehmen und das mit dem besprechen.
Alles andere würde ich hier als unsinnig erachten.

Newblood schrieb:
Bitte mal kein Halbwissen verbreiten!

Bei Faherflucht ist man nicht vorbestraft, der Staatsanwalt legt in diesem Fall nur das Maß der Strafe fest also Bußgeld und Fahrverbot!

Eben nicht!

nicht vorbestraft != Strafe (ist ja sogar logisch, oder?)

ansonsten auch mal hier lesen:
Beispiel ist passen Fahrerflucht ;)
http://www.123recht.net/article.asp?a=2693&f=ratgeber_verfahrensrecht_vorstrafe&p=2
 
Zuletzt bearbeitet:
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ok danke nochmals. also hat sie im führungszeugnis nix zu befürchten.

@EL_PRESIDENTE: der zettel wurde aber nicht von irgendwem weggeschmissen, sonst könnte sie sich ja nicht bei ihr melden.

@i!!m@tic: jo war ja auch der fall, also kann sie nicht wegen fahrerflucht verurteilt werden? sie hat 15-20min. gewartet bis ihr vater da war und dann einen zettel hinterlassen. die frau hat noch am selben tag angerufen und hatte den schaden sonst nicht einmal bemerkt.

@Herr Jeh: sehr interessanter link, danke

der kollege soll auch ein gutachten erstellt haben und fordert nun 500€. aber da ja seine kollegin dran schuld ist, darf er sich an sie wenden. ich bezweifel aber weiterhin, dass es durch diesen aufprall passiert sein sollte.

sie macht grade abi, deshalb hat sie eigentlich auch keine lust auf den gerichtlichen kram. sie hatte halt auch noch einen vermerk im führungszeugnis befürchtet.

nachschulung, verlängerung der probezeit und evtl. punkte in flensburg sind ja auch nicht so toll. mal schauen, was draus wird. ich werde die infos mal an sie weiterleiten.
 
und diese sache mit den 1300 Euro...

das kann doch niemand ermessen wie hoch der schaden ist?

Übertriebene Beispiele:

Du rammst ne Karre mit Perlglanzlackierung, wo ein Liter 1200 Euro kostet...
DU fährst in einen rein, der Kunststoff der Stoßstange geht wieder in die Ursprungsstellung, darunter die Karosserie is aber verzogen, Auto wirtschaftlicher Totalschaden (beim A4 meines Vaters gewesen, mit 5kmh rückwärts gegen ne Laterne, 4500 Euro Sachschaden!)

Deswegen würd ich wirklich IMMER die Polizei rufen, den Zettel brauch gar keiner mitnehmen, es fängt an zu regnen und man kann nichtsmehr lesen oder bei so nem Wind wie zZt fliegt das Dingen einfach weg!
Die Polizei erschiesst einen doch nicht, man muss imho ne kleine "Strafe" zahlen, das wärs mir aber allemal wert!
 
Sehe ich auch so.. Zettel alleine genügt nicht, am selben Tag noch zur Polizei und das Ganze melden ist der richtige Weg. 24 Stunden später zählt es aber, soweit ich weiss, wiederum schon als Fahrerflucht, wenn man es dann erst tut.

Was den Unfall betrifft.. was für ein Steilhang war das denn?!? Hört sich arg suspekt und eher nach "ich hab Probleme beim ausparken" an.
 
ja klar, sie hätte die polizei rufen sollen, hat sie aber leider nicht gemacht, keine ahnung wieso.

achja anwalt haben die schon, der ist blos bis zum 22.5 urlaub machen.


was für ne straße das war, keine ahnung. naja frau am steuer = probleme beim ausparken :d war aber nicht der fall, die handbremse war blos net gezogen. am eigenen auto entstand nen schaden von 130€.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht nicht ums Polizei "rufen", (die interessiert sich vermutlich nicht einmal für Blechschäden, außer die Beteiligten sind sich uneinig) wenn sie den Geschädigten nicht antrifft und mit ihm abspricht wie der Schaden zu regeln ist (ob mit oder ohne Polizei, bzw. Versicherung und Co), daher nur einen Zettel hinterlässt, muss sie ihren Unfall innerhalb von 24Std. selbst bei der Polizei anzeigen/melden. Hat sie nicht gemacht: Fahrerflucht, da wird der Anwalt höchstens noch mildern können.
 
NackterGolfer schrieb:
Es geht nicht ums Polizei "rufen", (die interessiert sich vermutlich nicht einmal für Blechschäden, außer die Beteiligten sind sich uneinig) wenn sie den Geschädigten nicht antrifft und mit ihm abspricht wie der Schaden zu regeln ist (ob mit oder ohne Polizei, bzw. Versicherung und Co), daher nur einen Zettel hinterlässt, muss sie ihren Unfall innerhalb von 24Std. selbst bei der Polizei anzeigen/melden. Hat sie nicht gemacht: Fahrerflucht, da wird der Anwalt höchstens noch mildern können.

i!!m@tic schrieb:
da kam demletzt was im fernsehn. wenn man ne angemessene zeit gewartet hat und sich der schaden auf unter 1500€ beläuft gilt es nicht als fahrerflucht wenn man einen zettel mit namen und anschrift hinterlässt


wasn nu? :confused:
 
Zettel reicht nicht, wurde ja schon oft genug gesagt. Im TV läuft auch viel Scheiß, weil oft schlecht recherchiert.
 
ok danke. aber heißt fahrerflucht auch zwangsläufig eintrag ins führungszeugnis oder bleibt diese bei einem solch gerinen schaden aus?
 
Zyl schrieb:
ok danke. aber heißt fahrerflucht auch zwangsläufig eintrag ins führungszeugnis oder bleibt diese bei einem solch gerinen schaden aus?

Steht doch oben schon: :hmm:
Eintrag ab 3 Monaten Haftstrafe ODER 90 Tagessätzen.
Was ein Staatsanwalt dann in dem fall draus macht ist ja ne ganz andere Frage.
Aber Strafe wirds sicher geben.

Aber wie ich auch schon schrieb:
Anwalt nehmen und zwar sofort, nicht erst in 2 Wochen und lieber doch noch zur Rennleitung gehen. Besser selbst anzeigen als angezeigt werden bei sowas.
Davor aber eben Rücksprache mit Anwalt.

Thema Zettel:
Zettel genügt nur um am KFZ selber eine Benachrichtigung zu hinterlassen bis man der Rennleitung den Unfall angezeigt hat (innerhalb 24h). Nur dann ist man rechtlich auf der sicheren Seite.
Ich verstehe auch nicht warum sie nicht zur Polizie gegangen ist. Bei nem parkrempler oder was auch immer hat man ja keinerlei Sanktion zu befürchten. Das regelt ja die Haftpflicht. Oder eben man selber privat.
Nicht hingehen = Fahrerflucht = (zurecht) Straftat.

Und klar is Abi Stress, aber so ne Sache sollte man nicht auf die lange Bank schieben. Wenn die anderen beiden (berechtigt oder nicht) zur Polizei gehen und Anzeige erstatten siehts definitv schlechter aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zyl schrieb:
@i!!m@tic: jo war ja auch der fall, also kann sie nicht wegen fahrerflucht verurteilt werden? sie hat 15-20min. gewartet bis ihr vater da war und dann einen zettel hinterlassen. die frau hat noch am selben tag angerufen und hatte den schaden sonst nicht einmal bemerkt.

ich guck mal nach in was für ner sendung das war, ich glaub das war das automagazin auf sat 1. was eine angemessene zeit ist kann so oder so ausgelegt werden, aber dass die frau sich gemeldet hat zeigt ja dass das mit dem zettel geklappt hat, das ist auf jeden fall ein pluspunkt!
 
Die Privaten kannst du in die Tonne kloppen wenn es um einigermaßen ordentliche Berichterstattung geht, die machen sie nur gut wenn's Skandal soundso von Promi XY betrifft. Gerade bei Rechtsfragen sind die öffentl.Rechtl. sehr viel genauer.
Das mit dem Zettel kann auch in die Hose gehen...

Vorgehen bei Unfällen sollte so aussehen:
Bei Personenschäden: Sofort die Polizei/und Arzt/Notarzt rufen, sollte eigentlich klar sein.

Bei Schäden an Fahrzeugen:
Wenn Unfallpartner anwesend: Schuldfrage klären, gibt man es selbst oder der Partner, wenn er denn Verursacher ist, es nicht zu: Polizei zur Klärung rufen. Versicherungskarten tauschen (nur einseitig wenn der Unfall eindeutig ist..), Versicherung kontaktieren. Die Selbstbeteiligung fällt zunächst nicht ins Gewicht, das klärt eine Fachwerkstatt wie hoch der Schaden ist.
Die Polizei ist wichtig damit es keine Unklarheiten gibt aus denen einem die eigene Versicherung später einen Strick dreht, bei Eindeutigen Geschichten oder geringen Schäden (bis ca. 250/500€) braucht man sie nicht unbedingt.. aber kosten tut sie auch nichts :d

Unfallpartner nicht anwesend: 30min oder ne Stunde, genau weiss ich es nicht mehr :d, warten. Kennzeichen des Unfallpartners notieren (wichtig für die Polizei/Versicherung), einen Zettel mit Anschrift und einem Hinweis auf den Unfall schreiben; danach innerhalb von 24Std. bei der Polizei melden/anzeigen. Währendessen ebenfalls schon mal vorab die eigene Versicherung kontaktieren.
Bei schwereren Schäden am anderen Fahrzeug würde ich gleich die Polizei rufen, damit die den Unfall aufnimmt.

In beiden Fällen (egal ob Anwesenheit des Gegenüber oder nicht) ist es nebenbei noch sinnvoll Fotos (von der Szene der Fahrzeuge, wie sie also stehen, wie auch von den Schäden) zu machen (!!) Sollte es irgendwann im Verlauf der Abwicklung zu Unklarheiten kommen sind die ein Beweis um das aufzuklären; z.B. wenn der Unfallpartner bei der eigenen Versicherung mit Kosten antanzt die aber nicht durch den Unfall verursacht wurden.
 
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hoch intressant das thema !
Jungs !

also Fakten

Unfall,
geschädigte: FRAU (Fahrzeug warscheinlich über Vater )
Verursacher: Freundin (nix am Fahrzeug)

geschehen:Verursacher hat seine Anschrift und Co beim Geschädigten Auto hinterlassen.

Geschädigte: hat sich nach 2 - 3 Tagen beim Verursacher gemeldet, und
habe sich über eine Summe von 500 eur schriftlich geeinigt!
>absoluten Nachweis das der Schaden nicht vertuscht also Fahrerflucht begannen worden ist !

Klar ist es nicht richting rechtlich was Verursacher gemacht hat
>doch ist die Sachlage finde ich so>
als würde sich die beiden Damen sogar zum gleichen Zeitpunt am
Unfallort gewesen sein und sie nur gesagt haben
>sorry no time melde mich später bei dir dann klären wir es !>und das hat sie gemacht !
>das ist doch von der rechtlichen seite absolut das gleiche !!!!
>ALLES OHNE POLIZEIT ist auch absolut korrekt wenn beide einverstanden sind !
>das ist keine Unfallflucht !!!

Fahrerflucht ist wenn sich der Verursacher nicht gemeldet hat beim geschädigten !!!! >und das kann der Verurascher ja gut bewesien dank schriftliche Übergebe der 500 EUR für den schaden !!!1


>so nun kommt der ander auf die gedanken mensch
wir könne die versuacherin verklagen auf gut deutsch erpressen
wenn er nicht uns 500 EUR für einen angeblichen weiteren schaaaden
bezahlt.....
>das ist vorsatz, und ******, sowie Erpressung !

>den der Fall wurde wie gesagt durch
eine übereinstimmende Willeneserklärung von beiden seiten betrag von 500 EUR SCHRIFTLICH !
abgeschlossen !

Es kann doch nicht nachträglich gesagt werden nein bin doch nicht einverstanden damit !!!!! `????

Mein Tipp
Rechtsanwalt aufsuchen ! aber ein Verkehrsfachmann !
beraten lassen

vielleicht stellt der Rechtsanwalt irgendwo ne Rechtslücke noch fest was
darauf deutet oder durch Gutachten das es defintiv nicht sein kann und
sie gegnerische seite (nach Beweiss natürlich) z.b.
am Telefen entweder du zahlst 500 EUR oder wir zeigen dich an :d :fresse: )
als ****** und Vorsatz von Erpressung ein gegenverfahren eröffnet...
>und da sitzt das verfahren gleich mal der Oberstaatsanwalt dran
da es Vorsatz ist !!! >beweise durch Gutachteun Telefonate ect würde genügen :motz: :d

>
also ich hätte kein Probleme mit mehreren - Rechtsanwälten und Gutachtern gegen solche Leute vorzugehen !
 
@myild:
-geschädigte hat sich noch am selben tag gemeldet
-anwalt ist vorhanden, nur momentan im urlaub
-geschädigte: frau
-verursacher: freundin (fahrzeug über vater), hast beides vertauscht ;)
-schaden am fahrzeug von freundin nix zu sehen, aber bei reperatur 130€ kosten


warten wir einfach mal ab, ich werde dann wieder hier posten, falls es was neues zu berichten gibt.
 
zettel reicht nicht ist ja logisch weil sonst würde ich ja immer einen hinhängen wenn jemand danach fragt :) was kann ich dafür wenn der komischerweise nicht mehr vorhanden ist.
Indem fall hat er seinen zweck aber erfüllt weil sich ja schon aussergerichtlich geeinigt wurde.

wegen dem kollegen da könnte ja jeder kommen. Nene da würde ich es aufjedenfall drauf ankommen lassen was steht im Gutachten das der einzig belastete diejenige ist die 500 euro bekommen hat weil deiner freundin ihr auto kanns ja wohl schlecht gewesen sein weil das ja das andre auto garnicht berührt hat also was soll das gutachten überhaupt. Damit kann er sich den Arsch ausputzen :)

das einzige was das gutachten beweist ist das die nachbarin den andren kollegen drauf gefahren ist wann warum oder weshalb kann das gutachten ja nicht beweisen!!! Deswegen kann der deiner Freundin erstmal garnix weil er ja garnichts in der hand hat ausser die Aussage der Frau der ihr auto in seins reingefahren ist. Der aber selber bei dem Unfall nicht aufgefalen ist das sie auf dem andren hängt also wars auch nicht von dem Unfall GANZ EINFACH.

dann muss er wohl sie anzeigen und sie muss dann beweisen das es bei dem Unfall mit deiner freundin passiert ist (was unmöglich ist weil es ihr ja angeblich nicht aufgefallen ist das da überhaupt was war mit dem 2ten auto sondern erst ewig später mit andren worten es könnte vorher schon passiert sein nachher fällt ja e keinem auf) mit andren worten ihre eigene aussage bricht ihr das genick :)

könnte natürlich auch sein das sie demjenigen auch draufgefahren ist und auch zu ihm sagt das es von dem Unfall gekommen ist das sie nicht selber zahlen muss. man weiss nicht wer der böse is das einzige was man weiss ist einer is aufjedenfall ein Bastard vielleicht auch beide.
oder machs einfach so nimm die 500 euro geh an bahnhof such dir ein paar leute die sie brauchen und sag ihnen die müssen nur 2 autos mit einer brechstange bearbeiten
ich würde mich nicht so abzocken lassen jeden euro die die von mir zuviel wollen könnte sein das sie den 10 fachen schaden dann zurück bekommen

alles in allem
ich hab erst später gemerkt das er dem andren auf der stossstange gehangen bin=TOTAL UNGLAUBWÜRDIG... solang se bei der aussage bleibt kommt sich der richter verarscht vor und weiss das das nicht sein kann.
Gibt möglicherweise ne Anzeige wegen Falschaussage&Erpressung.

damit kommen sie nie durch. dürfte nichtmal zu einer anklage kommen

ein richtiger anwalt würde die aussagen vor gericht in der luft zerreissen!!

und eins hab ich nicht verstanden 500 euro für was??? 200 euro die rep die würde von mir das geld bloss ohne mwst kriegen also etwa 168 bis das auto repariert ist dann den rest.
hätte nie gedacht das sich leute so leicht erpressen lassen
 
Zuletzt bearbeitet:
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