Herr Jeh
Semiprofi
Da die Geschädigte aber ja Kontakt aufnehmen konnte hat der Zettel ja wohl funktioniert.
Theme Vorstrafe:
Vorbestraft ist man IMMER dann wenn in einem Strafprozess eine Strafe verhängt wurde.
Also auch mit einem einzigen Tagessatz.
ABER:
Im Führungszeugnis werden erst Strafen ab 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Haft (auch zur Bewährung) eingetragen. Das ist das was man als allg. unter "Vorbestraft" versteht.
Von daher sollten manche die hier grosskotzig andere als bescheuert hinstellen evtl. selber erst mal in Ruhe nachdenken....
BTT:
Ganz klar Anwalt nehmen.
Das Verhalten der Gegenparteien ist genau DER Grund warum ich nie aber auch nie sowas ohne die Versicherung inkl. Anwalt (Rechtschutz) klären würde ausser ich kenne die Geschädigten wirklich 100% persönlich.
Und auch darüber nachdenken den Sachverhalt doch noch der Rennleitung zu schildern. Denn wenn die total abdrehen und deine Freundin anzeigen gehts schlechter für sie aus als wenn sie das selbst tut.
Aber wirklich nen Anwalt nehmen und das mit dem besprechen.
Alles andere würde ich hier als unsinnig erachten.
Eben nicht!
nicht vorbestraft != Strafe (ist ja sogar logisch, oder?)
ansonsten auch mal hier lesen:
Beispiel ist passen Fahrerflucht
http://www.123recht.net/article.asp?a=2693&f=ratgeber_verfahrensrecht_vorstrafe&p=2
Theme Vorstrafe:
Vorbestraft ist man IMMER dann wenn in einem Strafprozess eine Strafe verhängt wurde.
Also auch mit einem einzigen Tagessatz.
ABER:
Im Führungszeugnis werden erst Strafen ab 90 Tagessätzen bzw. 3 Monaten Haft (auch zur Bewährung) eingetragen. Das ist das was man als allg. unter "Vorbestraft" versteht.
Von daher sollten manche die hier grosskotzig andere als bescheuert hinstellen evtl. selber erst mal in Ruhe nachdenken....
BTT:
Ganz klar Anwalt nehmen.
Das Verhalten der Gegenparteien ist genau DER Grund warum ich nie aber auch nie sowas ohne die Versicherung inkl. Anwalt (Rechtschutz) klären würde ausser ich kenne die Geschädigten wirklich 100% persönlich.
Und auch darüber nachdenken den Sachverhalt doch noch der Rennleitung zu schildern. Denn wenn die total abdrehen und deine Freundin anzeigen gehts schlechter für sie aus als wenn sie das selbst tut.
Aber wirklich nen Anwalt nehmen und das mit dem besprechen.
Alles andere würde ich hier als unsinnig erachten.
Newblood schrieb:Bitte mal kein Halbwissen verbreiten!
Bei Faherflucht ist man nicht vorbestraft, der Staatsanwalt legt in diesem Fall nur das Maß der Strafe fest also Bußgeld und Fahrverbot!
Eben nicht!
nicht vorbestraft != Strafe (ist ja sogar logisch, oder?)
ansonsten auch mal hier lesen:
Beispiel ist passen Fahrerflucht
http://www.123recht.net/article.asp?a=2693&f=ratgeber_verfahrensrecht_vorstrafe&p=2
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