Handy ausversehen bei Ebay für zu wenig verkauft, was kann ich machen?

MatthiasL

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Hi Leute

Ich habe mein Handy bei Ebay per sofort kaufen, verkauft, ich habe mich leider verdrückt und 100€ weniger dafür bekommen, als ich es gemerkt habe, war es schon zu spät, weil es sofort weg war. Was kann ich da machen, weil 100€ will ich nicht einfach so verschenken, weil ich noch Schüler bin. Brauche dringend Hilfe.


Danke im Vorraus

matthias
 
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tja kannst halt nur auf den irrtum verweisen, aber der der das teil ergattert hat wird bestimmt auf sein schnäppchen bestehen, da kannste gift drauf nehmen.

also mit etwas stress und ärger wird die sache wohl verbunden sein


und ganz nebenbei wie leistet mabn sich denn sowas als "armer schüler" sind meist immer die "armen schüler" die hochpreisige sachen haben?!
 
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Wenn der Typ nicht einlenkt wirds wohl ein langer und evtl nicht für dich zufriedenstellender Prozess, imho muss er auf garnix eingehen, bei eBay musst du alles bestätigen bevors reingesetzt wird. Beim nächsten mal musste halt besser nachgucken oder du hast glück und es ist ein normaler Mensch, bei ebay leider kaum noch vertretten :/
 
lol dr kleine schüler mit wenig geld hat ein 500€ handy woher haste das eigentlich so arm biste doch gar net oder;)
 
Lasst doch mal das Gespamme. Anfechten ist immer möglich. Dafür ist das Gesetz ja da. Und normalerweise hat der andere da keine Chance.
 
Rechtkräftiger Kaufvertrag, der Käufer kann sein gekauftes Produkt einklagen. Im Grunde bist du selber schuld, wie oft muss man bestätigen...

€: armer schüler... :fresse:
 
Zuletzt bearbeitet:
Computershop2007 klingt auch nicht grad nach nem Anfänger.

Wenn du den Kaufvertrag anfechtest und der andere nen Anwalt hat oder das Gesetz kennt weiß er, dass er Schadensersatz (z.b. den Differenzpreis zu nem teureren N95 ) von dir einfordern kann.
Schreib ihm halt einfach mal ne freundliche Email, vielleicht lenkt er ein.
 
Das mit dem Anfechten würde ich mir überlegen.

Du hast einen Ebay namen der nicht nach Privatmann klingt.
Deine Auktionen sind nicht die typischen "ich habs benutzt und verkaufs nun"
Du verkaufst viel Hardware zt. sehr teure.

Das kann schnell nach hinten losgehen. Stichwort Finanzamt.
 
Ich kenne zwar den Gesetzestext nicht wörtlich, aber heißt es darin nicht, dass es sich um einen völlig absurden Preis handeln muss?
Zwar sind 442€ günstig für ein N95, aber absurd ist der Preis nicht. Absurd wären 44,20€ gewesen.

Berichtigt mich bitte, wenn ich falsch liege.
 
Hi

Das ist ein Vertragshandy, so kriege ich mein extra Taschengeld. Und die Hardware kaufe ich oft von Freunden ab und verkaufe sie wieder für mehr. Irgendwo muss ja das Geld rein. Ist nicht schlecht gemacht mit dem Ebay Name, der Name klingt nach Händler die Auktionen auch, aber ich bin keiner und man darf auch den Namen als Privatperson benutzen. Ich habe mir auch schon gedacht, das man da nichts machen kann, außer eine nette Mail. Eine ganz schön dreißte Sache könnte man machen und ihm sagen, dass das Handy in der zwischen Zeit defekt gegangen ist. Und ein Anwalt würde sich in diesem Fall nicht lohnen, weil schon so ein Anwaltsbrief in den 3 Stelligen Bereich geht. Außer wenn er sich zu 100% sicher ist, dann kriegt er die Kosten vom verlierer der Gerichtsverhandlung erstattet. Ich werde sicherlich die erste Option wählen und ihm eine nette Mail schreiben und ihm ein gutes Angebot für das Handy machen.

Aber schon mal danke, für die ganzen Hilfen :)

Matthias
 
so kriege ich mein extra Taschengeld. Und die Hardware kaufe ich oft von Freunden ab und verkaufe sie wieder für mehr. Irgendwo muss ja das Geld rein. Ist nicht schlecht gemacht mit dem Ebay Name, der Name klingt nach Händler die Auktionen auch, aber ich bin keiner und man darf auch den Namen als Privatperson benutzen.

Das Finanzamt kann das aber ganz schnell ganz anders sehen, immerhin kaufst du die Sachen ja (von wem ist vollkommen egal) um sie mit Gewinnabsicht zu verkaufen. Der Name lässt, wie du ja selbst sagst, vermuten dass du Händler bist und auch die Auktionen sehen professinell aus. Ich wäre da vorsichtig, so eine Steuernachzahlung ist nicht lustig.
 
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Ich kenne zwar den Gesetzestext nicht wörtlich, aber heißt es darin nicht, dass es sich um einen völlig absurden Preis handeln muss?
Zwar sind 442€ günstig für ein N95, aber absurd ist der Preis nicht. Absurd wären 44,20€ gewesen.

Berichtigt mich bitte, wenn ich falsch liege.

Jepp, Anfechtung wegen Irrtum kann nur bei einem offensichtilchen Irrtum durchgestetzt werden, Komma verrutscht oder ähnliches. Für mich, der keine Ahnung hat wieviel das N95 normalerweise kostet, hört sich 442€ ziemlich normal an.
 
Aslo ich finde das ist ein gutes Lehrgeld.
Damit man das nächste mal bvesser aufpasst.

100€ sind zwar auch ne Menge Geld aber ich glaube kaum dass du das anfechten kannst.
 
Hör auf mit solchen komischen Sachen wie "Handy defekt", etc. - es läuft dann auf einen Schadensersatz hinaus. Ergo: Handy nach Zahlung an den Käufer verschicken und sich in den Hintern beißen, dass man selbst zu hektisch war den richtigen Preis bei eBay einzutragen.

Alles andere halte ich jetzt nicht für richtig!
 
vor dem finanzamt hät ich da jetzt nicht soviel angst

soviel gewinn wird er pro jahr auch nicht haben ;)

ich würds aber auf jeden fall mit ner netten mail versuchen - vielleicht hilfts ja ..
 
wenn ich der käufer des handy gerätes wäre würde ich - da ich selber jurist bin - auf das handy bestehen.

notfalls würde ich das handy einklagen, die gerichtskosten und ggfs. die anwaltskosten hättest du zu tragen.

der käufe rhat bei einer anfechtung nach 142 bgb ivm 119 bgb das recht auf den vertrauensschaden. und der beläuft sich auf die differenz des kaufpreises deines geräts zu einem gleichwertigen bei einem anderen händler:

ALSO...was lern man daraus?


wenn du unter 18 jahre bist gibt es da auch noch nen ganz einfachen anderen trick...
anfrechtung - minderjährigkeit- geschäft schwebend unwirksam....läuft aber wieder auf vertrauensschaden hinaus....
 
wenn er nicht freiwillig verzichtet kommt die jede andere options als das handy zu liefern deutlich teurer! Anwalt + Gereicht kann locker in die 4 stelligen beträge rutschen, dass würde ich wegen 100€ nicht riskieren.

Und wenn du ihm ein Angebot per Mail machst was über dem Kaufpreis liegt, findet Ebay sowas gar net witzig wegen gewinnausfall bei den verkaufsgebühren und du kannst ne verwarnung bekommen oder sogar gekickt werden wenn die das mitbekommen!

Also entweder er ist nett oder du musst dir in den hintern beissen und liefern!

P.S. Übrigens du Intelligenzbolzen, du verkauft das Handy mit 24 Manaten Garantie, schreibst aber nix von Rechnung dabei!
Einen Garantie ausschluss deinerseits hast du auch nicht wegen Privatverkauf. Das bedeutet wenn das gerät kaputtgeht, haftest du (zumindest 12 Monate lang)! Du musst der Küfer dann Ersatz beschaffen bzw das Gerät einschicken auf deine Kosten! Und wenn du verweigerst kann er dich verklagen da du keinen garantieausschluss deinerseits gemacht hast! Er kann es dir so auslegen, das er es so verstanden hat, dass du die garantie gibst!

Vllt doch nicht so klug einen auf Händler zu machen!
 
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sooo teuer wird ein evtl. gerichtsverfahren auch nicht...

der streitwert liegt ja bei grob gesagt rund 100 euro....

aber das hier gehört eher in ein juristen forum oder auf meinen schreibtisch...und nicht hier her:-)
 
Mein Tipp: Gib das Handy einfach her... Ist die beste Möglichkeit
 
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