Hat schon mal jemand von Notebooknet.de sein Geld zurück bekommen?

Ottmar Hitzkopf

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Hallo!

Ich habe mal ne Frage an euch:
Hat jemand Erfahrung mit dem Shop Notebooknet.de - besser gesagt: Hat von euch bei denen schon mal einer sein Geld zurück bekommen?

Ich habe am 26.Januar dort einen 27" Dell bestellt, habe ihn wegen Sofort-Überweisung auch sehr schnell geliefert bekommen, habe am 4. Februar meinen Widerruf erklärt. Dieser wurde angenommen und das Gerät am 5.Februar abgeholt.

Danach kam auf mehrere Emails erstmal gar nix, keine Antwort, keine Statusangabe.
Am 18.2 wurde mir eine Email geschickt, es gäbe eine Gutschrift für mich, in Höhe des Kaufpreises.
Dann wieder nix mehr zu hören.

Ich habe nun noch mehrere Emails hingeschickt, nie kam eine Antwort.

Da ich mir grosse Sorgen mache um die 615 Euro, habe ich beschlossen bei der Polizei eine Strafanzeige wegen Betrugs zu stellen.
Dies habe ich dem Webshop auch mitgeteilt.
Stand der Dinge: Am heutigen 12. März - keine Antwort/kein Geld erhalten.

Kann mir bitte jemand etwas positives über den Webshop schreiben, gute Erfahrungen oder so?
Ich hab echt Angst um mein Geld, da ist für mich quasi ein ganzes Monatseinkommen.

Grüsse
Ottmar
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Ja, natürlich - ca. 8-10 Versuche - NIE ist da jemand an den Apparat gegangen.

Heute beispielsweise 2 Versuche: 9.07 Uhr und 16.50 Uhr.
Geschäftzeiten sind mit 9-17 Uhr angegeben.
Eventuell wird davon ausgegangen, dass der Kunde sich einen (oder mehrere Tage) Urlaub nimmt um auch über den Tag verstreut anrufe dort zu tätigen...
 
Dann würd ich denen einfach mal einen Brief schreiben, sollten Sie auch da nicht drauf reagieren Frist setzen.
 
Na ja, die Abholung liegt 6 Wochen zurück.

Die Bestellung wurde auch nicht per Brief sondern Online abgeschlossen - der Elektronische Weg sollte also funktionieren.

Ich habe soeben den Mailverkehr ausgedruckt - der allerdings schon etwas einseitig ausfällt.
Ich werde morgen damit zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen Betrugs stellen.
Eigentlich sollte das ja verboten sein, das Geld von jemand anderen einfach so zu behalten. Hoffe ich.
 
Naja ich würd an deiner Stelle erstmal eine Frist setzen und dann kann man ja mal weiter schauen.
 
Ich habe das Fernsabsatzgesetz jetzt nicht genau im Kopf, ging mit dem 14 tätigem Rückgaberecht auch ein Recht auf die Auszahlung des Kaufpreises in Bar ein? Oder ist das reine Kulanz der Händler?
 
Die Frist hatte ich bereits gesetzt, die 14 Tage sind da schon längts verstrichen.

Rückerstattung des Kaufpreises nicht in Bar?? In was denn sonst? Kekse? Knöpfe?

Soeben hat mich eine Mail des Shop erreicht, sie bitten um Entschuldigung, das Geld sei nun überwiesen.
Da bin ich ja mal gespannt.
Ich frage mich nur warum, auf die 6 oder 7 Mails zuvor nie geantwortet wurde.

Nochmals zur Rückerstattung: Ich habe in den letzten Jahren viele Einkäufe online erledigt und es gab bisher nie die Überlegung mir dem Kaufpreis im Widerufsfall IRGENDWIE zurück zu erstatten.
 
Ich habe das Fernsabsatzgesetz jetzt nicht genau im Kopf, ging mit dem 14 tätigem Rückgaberecht auch ein Recht auf die Auszahlung des Kaufpreises in Bar ein? Oder ist das reine Kulanz der Händler?

Laut Fernabsatzgesetz ist der Händler tatsächlich verpflichtet bei Widerruf durch den Käufer innerhalb der 14 Tage das Geld zurück zu zahlen.
 
Super, das ist gut zu wissen! Ganz sicher war ich mir da nämlich nicht. In normalen Geschäften ist es ja fast die Regel, dass man mit irgendeiner Gutschrift vertröstet wird, ärgerlich sowas. Aber wenn die Onlineshops dazu verpflichtet sind... ausgezeichnet.

@Hitzkopf: Natürlich wills jeder in bar, aber manchmal versuchen die einem Ihr Glück auch und drehen einem, wie bei dir oben, die Gutschriften an.
 
Nein, habe ich nicht!

Warum sollte ich Verzugsfristen setzen, es gibt doch gültige Fristen.
Ebensowenig sah ich bisher Sinn darin einen Rechtsanwalt einzuschalten - ich will schliesslich mein Geld zurück haben und nicht durch ein anderes FEnster rauswerfen.

Ich denke, 6 Wochen nach Rückerhalt der Ware das Geld nicht zurückerstattet zu haben verstösst auch ohne eingeschriebene Verzugsfrist gegen geltendes Recht.
 
Trotzdem musst du, um rechtliche Schritte einleiten zu können schriftlich und belegbar Fristen setzen, und das nicht erst nach 6 Wochen.

(Ich bin kein Anwalt, dies ist keine Rechtsberatung)
 
Aha - okay - ich hoffe mal, das hat sich nun mit der Mail des Shops erledigt.

Der Vollständigkeit halber werde ich die weitere Entwicklung hier im Thread dokumentieren!
 
So - das Geld ist tatsächlich an mich überwiesen worden.
Der Shop gab an, dass es irgendwie Schwierigkeiten mit der Auffindbarkeit meiner Bankdaten gegeben hat, oder irgendwie sowas.
Gut - ich hatte schon echt Sorge.

Zum Glück hatte ich es nicht unbedingt eilig das Geld zurück zu bekommen, denn dann hätten mich die 6 Wochen doch sehr genervt.

Grüsse
O. Hitzkopf
 
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