Hersteller verweigert gewährleistung.

VeNLooP

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
18.09.2008
Beiträge
967
die sachlage:

im juni 2009 überwachungskamera bei LUPUS gekauft.

im januar 2011 ist der bildsensor der kamera kaputt gegangen.

angang februar wurde die kamera zwecks RMA zur reparatur an LUPUS eingeschickt.

da ich auch nach über zwei monaten immer noch nichts von LUPUS gehört habe, kontaktierte ich die firma per e-mail, um über den RMA status informiert zu werden.

heute erhielt ich eine e-mail, in der steht, das ich nur ein jahr garantie hätte, und ich die reparatur kosten selber tragen müßte.

habe ich etwas verpasst, wurden die zwei jahre gesetzliche gewährleistung auf ein jahr verkürzt, oder wie meinen die das ??

die kamera wurde stets gut von mir behandelt, der defekt ist definitiv nicht auf unsachgemäße behandlung zurückzuführen.

was kann ich in diesem fall machen, zumal die zwei jahre gewährleistung in den AGB´s der fa. LUPUS aufgeführt werden.
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Garantie =/ Gewährleistung, soweit ich weiß.
Bei der Gewährleistung muss man glaub ich nachweißen, dass der Schaden schon bei Kauf bestanden hat?!
Falls jemand da Ahnung hat, bitte mitteilen. Würde mich echt interessieren.
 
Die Garantie wird vom Hersteller gegeben. Die Dauer ist nicht festgelegt. Kann also z.B. von 1 Monat bis zu 30 Jahre sein.
Einen Gewährleistungsanspruch hast du dem Händler gegenüber.
Dauer 24 Monate. Nach 6 Monaten erfolgt die Beweislastumkehr. Dann musst du beweisen, dass die Kamera bereits beim Kauf den Defekt aufwies.
So geht das: Gutachten erstellen lassen
-> da sowas teuer ist, macht das natürlich keiner.
-> Man ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Wenn der Händler nicht kulant ist und du kein Gutachten vorweisen kannst, hast du Pech gehabt.
 
ok, wenn die das wirklich so durchziehen, weiß ich von welcher firma ich nie wieder etwas kaufe !!! :grrr:

GANZ SCHLECHTES KINO, LUPUS !!! :kotz:
 
Die Gewährleistung bezieht sich auf den Zeitpunkt des Gefahrübergangs, die gekaufte Sache muss also dann mangelfrei sein. In den ersten sechs Monaten wird zu deinen Gunsten vermutet, dass der Fehler bei Gefahrübergang vorlag, hinterher musst du das deinem Vertragspartner gegenüber (= dem Händler, bei dem du die Sache gekauft hast) beweisen. That's it.

Wenn der Hersteller zufällig eine Garantie gibt, dann zu seinen Konditionen, in diesem Fall eben ein Jahr. Ergo kannst du von dem nichts wollen.
 
eine große schweinerei ist auch die tatsache, das die es noch nicht einmal für nötig hielten, mich über den sachverhalt zu informieren !!

hätte ich nicht per e-mail angefragt, würde ich wahrscheinlich bis zum sankt nimmerleinstag auf irgendeine reaktion der firma warten !! :grrr:

ich kaufe nie wieder ohne zwischenhändler, und auch da nur bei renommierten !!
 
ich kaufe nie wieder ohne zwischenhändler, und auch da nur bei renommierten !!
Naja, irgendwo musst du das Teil ja gekauft haben.
Wenn das Ding direkt vom Hersteller ist, besteht eben ihm gegenüber der Gewährleistungsanspruch. Der dir jedoch durch die Beweislastumkehr ab Monat 6 wenig bringt.
Aber: Das kann dir auch bei jedem anderen Verkäufer/Händler passieren. Viele Shops/Märkte verweisen nach 6 Monaten auf die Garantie und darauf, dass man sich an den Hersteller wenden soll. Wenn die Garantie aber dann nur 1 Jahr beträgt und du nach den 6 Monaten die Beweislast hast, sagen viele Märkte: "Dann beweisen Sie doch, dass die Ware bereits bei Gefahrenübergang defekt war - und dieser erst nach 1,x Jahren zum Tragen kam". In der Regel ist das Gutachten dann unwirtschaftlich und das kaputte Produkt wird verschrottet.

Wenn du wem Vorwürfe machst, dann nicht dem Mittler, über den du das gekauft hast, sondern dem Hersteller, der "nur" 1 Jahr Garantie gibt - wobei auch dieses Jahr freiwillig ist. Gängig sind eben eher 2 Jahre, einzig allein das ist ihm übel zu nehmen. Aber nach Gesetzeslage sein gutes Recht.
 
Zuletzt bearbeitet:
ok, wenn die das wirklich so durchziehen, weiß ich von welcher firma ich nie wieder etwas kaufe !!! :grrr:

GANZ SCHLECHTES KINO, LUPUS !!! :kotz:

Tja, dann kannst du auchbei keiner anderen Firma etwas kaufen. Man sollte schon vorher nachsehen, wie lang die Garantie läuft.
 
auszug aus den AGB´s

7. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen, Haftung

Die Gewährleistung folgt den gesetzlichen Regelungen. Bei allen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zwei Jahren nach Lieferung auftretenden Mängel haben Sie das gesetzliche Recht auf Nacherfüllung und sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie das Recht auf Minderung und Rücktritt.

Wir bitten Sie, die Ware nach Lieferung unverzüglich auf offene Fehler zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Sofern ein Käufer dieser Pflicht nicht nachkommt, hat dies keine Auswirkungen auf sein Gewährleistungsrecht.

Keine Gewähr wird übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, soweit sie nicht auf ein Verschulden des Lieferanten zurückzuführen sind. Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlerhafter Programmsoftware zurückzuführen sind, es sei denn der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ausschlaggebend für den entstandenen Schaden sind.


am montag bin ich bei der verbraucherzentrale !! :grrr:
 
und genau hier sollte sich der hersteller kulant zeigen !!

die kamera spukte plötzlich im laufenden betrieb ein total verfälschtes bild aus, also nix eigenverschulden wie unsachgemäße behandlung, sondern mangelnde qualität der bauteile.

von den großen herstellern kenne ich das auf jeden fall anders, da wird sogar noch nach den zwei jahren gewährleistung vieles auf kulanz reguliert.

eigentlich wollte ich genau dieser situation aus dem weg gehen, und habe mich deshalb für einen höherpreisigen hersteller endschieden, und nicht für ein no-name produkt.

in meinen augen ist diese bahandlung des kunden nicht gerade die feine englische art !!
 
Die Gewährleistung ist eben keine Haltbarkeitsgarantie, es soll nur gewährleistet werden, dass bei Gefahrübergang auf dich die Sache in dem vertraglich vorgesehenen oder üblichen Zustand ist. Insofern ist es schon prima, dass in den ersten sechs Monaten die Beweislast umgekehrt ist. Höre auf zu heulen und lebe damit.
 
WO hast Du die denn gekauft? Der HÄNDLER muss Dir nämlich 24 Monate Gewährleistung geben, sofern Du nicht als Gewerbetreibender gekauft hast. Wenn der Hersteller gleichzeitig auch der Händler ist und es auch ein Verkauf an einen Privatkunden war, dann MUSS Dir auch der Hersteller 24 Monate geben, da er ja in dem Fall auch Händler ist.

Ansonsten ist es aber immer so, dass Du - wenn Du Dich statt an den Händler an den Hersteller wendest - nur die garantie hast, die der Hersteller seinen Produkten gibt, und das können mal 6, mal 12, mal 24 und auch mal 120 Monate sein. Das kann jeder Hersteller selber entscheiden, und er kann auch bestimmte Dinge von der Garantie ausschließen.

Ach ja: ein Problem ist es halt, wenn der Händler inzwischen nicht mehr exisitert - in so einem Fall sieht es schlecht aus, vlt. mal bei ner Verbraucherzentrale fragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit der Beweislastumkehr ist klar, trotzdem sind es generell 24 Monate. Und in den allermeisten Fällen wird man auch keine Probleme bekommen, wenn der Shop halbwegs seriös ist und keine Schäden oder Manuipulationen zu sehen sind, die eindeutig auf Eigenverschulden hindeuten.
 
und genau hier sollte sich der hersteller kulant zeigen !!


von den großen herstellern kenne ich das auf jeden fall anders, da wird sogar noch nach den zwei jahren gewährleistung vieles auf kulanz reguliert.

QUOTE]

So?
Viel Spass dabei nach 15 Monaten eine defekte Playstation, oder ein MacBook, oder einen Ipod, Iphone , I...... zu reklamieren.
Ein Händler der das auf Kulanz bezahlt wird so hohe Preise kalkulieren müssen, dass sich alles nicht mehr lohnt.
Apple und Sony sind da gar nicht kulant:rolleyes:
 
begrifflich handelt es sich bei der Gewährleitung bzw. Garantieleistung um voneinander völlig unabhängige Dinge

Gewährleistung:
24 Monate ab anerkanntem Lieferzeitpunkt. Die ersten 6 Monate gilt immer die Annahme, dass, geht etwas defekt, dieser Defekt beim Auslieferungszustand vorhanden war, mussa also repariert/ausgetauscht werden.
Nach Ablauf von 6 Monaten, also die restlichen 18 Monate, gilt Beweislastumkehr. Jetzt muss der Kunde nachweisen dass die Sache bei Lieferung defekt war.

Wichtig: Die Gewährleistung ist keine Garantie, sondern es gilt, dass eine Sache bei Lieferung ohne Mängel sein muss. Geht eine Sache nach 2 Monaten kaputt und der Hersteller kann nachweisen dass zum Lieferzeitpunkt die Sache in Ordnung war ist das Thema durch.

Garantie ist eine freiwillige und eigenständige Sache vom Verkäufer und/oder Hersteller. Für die Garantiezeit gilt die vollständige Funktionsbereitschaft der Sache.
Die Garantie ist also in jedem Fall die bessere Wahl und bietet für die Zeit der Garantie einen vollständigen Schutz
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh