VeNLooP
Enthusiast
Thread Starter
- Mitglied seit
- 18.09.2008
- Beiträge
- 967
die sachlage:
im juni 2009 überwachungskamera bei LUPUS gekauft.
im januar 2011 ist der bildsensor der kamera kaputt gegangen.
angang februar wurde die kamera zwecks RMA zur reparatur an LUPUS eingeschickt.
da ich auch nach über zwei monaten immer noch nichts von LUPUS gehört habe, kontaktierte ich die firma per e-mail, um über den RMA status informiert zu werden.
heute erhielt ich eine e-mail, in der steht, das ich nur ein jahr garantie hätte, und ich die reparatur kosten selber tragen müßte.
habe ich etwas verpasst, wurden die zwei jahre gesetzliche gewährleistung auf ein jahr verkürzt, oder wie meinen die das ??
die kamera wurde stets gut von mir behandelt, der defekt ist definitiv nicht auf unsachgemäße behandlung zurückzuführen.
was kann ich in diesem fall machen, zumal die zwei jahre gewährleistung in den AGB´s der fa. LUPUS aufgeführt werden.
im juni 2009 überwachungskamera bei LUPUS gekauft.
im januar 2011 ist der bildsensor der kamera kaputt gegangen.
angang februar wurde die kamera zwecks RMA zur reparatur an LUPUS eingeschickt.
da ich auch nach über zwei monaten immer noch nichts von LUPUS gehört habe, kontaktierte ich die firma per e-mail, um über den RMA status informiert zu werden.
heute erhielt ich eine e-mail, in der steht, das ich nur ein jahr garantie hätte, und ich die reparatur kosten selber tragen müßte.
habe ich etwas verpasst, wurden die zwei jahre gesetzliche gewährleistung auf ein jahr verkürzt, oder wie meinen die das ??
die kamera wurde stets gut von mir behandelt, der defekt ist definitiv nicht auf unsachgemäße behandlung zurückzuführen.
was kann ich in diesem fall machen, zumal die zwei jahre gewährleistung in den AGB´s der fa. LUPUS aufgeführt werden.