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wusch1
Guest
Hallo zusammen,
ich habe Anfang des Jahres eine Grafikkarte von MSI gekauft, auf die es bekanntlich 36 Monate Herstellergarantie gibt. Diese Grafikkarte ist vor kurzem kaputt gegangen (irgendwas auf der Platine ist einfach so durchgebrannt, die Stelle ist auch noch jetzt gut sichtbar, ca. so groß wie eine Fingerfläche). Ich habe mich zwecks RMA an den Händler gewandt, bei dem ich die Grafikkarte gekauft habe (MSI schreibt das so vor, siehe: MSI Deutschland - Computer, Laptop, Notebook, Desktop, Motherboard, Graphics and more). Dieser lehnte meinen RMA "Antrag" allerdings ab. Er verwies auf § 434 BGB und sagte, ein Fall der gesetzlichen Gewährleistungspflicht liege nur dann vor, wenn das Produkt schon bei Gefahrübergang den Mangel aufgewiesen hätte. Daraufhin kontaktiere ich MSI, die mich auf den Händler, bei dem ich die Grafikkarte erworben habe, verwiesen habe. Daraufhin versuchte ich es ein zweites Mal bei dem Händler, erhielt allerdings wieder die selbe Nachricht.
Hab ich irgendetwas verpasst? Ich dachte Gewährleistung und (Hersteller)garantie sind 2 verschiedene Dinge. Der Händler steht doch in der Pflicht sich um die Abwicklung der Herstellergarantie für mich zu kümmern, damit mir der Hersteller die Karte ersetzen/reparieren kann. Versucht sich der Händler hier vor seinen Pflichten zu drücken oder versteht er mich einfach nur falsch und denkt, ich verlange den Ersatz von ihm?
Ich bin etwas ratlos, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
ich habe Anfang des Jahres eine Grafikkarte von MSI gekauft, auf die es bekanntlich 36 Monate Herstellergarantie gibt. Diese Grafikkarte ist vor kurzem kaputt gegangen (irgendwas auf der Platine ist einfach so durchgebrannt, die Stelle ist auch noch jetzt gut sichtbar, ca. so groß wie eine Fingerfläche). Ich habe mich zwecks RMA an den Händler gewandt, bei dem ich die Grafikkarte gekauft habe (MSI schreibt das so vor, siehe: MSI Deutschland - Computer, Laptop, Notebook, Desktop, Motherboard, Graphics and more). Dieser lehnte meinen RMA "Antrag" allerdings ab. Er verwies auf § 434 BGB und sagte, ein Fall der gesetzlichen Gewährleistungspflicht liege nur dann vor, wenn das Produkt schon bei Gefahrübergang den Mangel aufgewiesen hätte. Daraufhin kontaktiere ich MSI, die mich auf den Händler, bei dem ich die Grafikkarte erworben habe, verwiesen habe. Daraufhin versuchte ich es ein zweites Mal bei dem Händler, erhielt allerdings wieder die selbe Nachricht.
Hab ich irgendetwas verpasst? Ich dachte Gewährleistung und (Hersteller)garantie sind 2 verschiedene Dinge. Der Händler steht doch in der Pflicht sich um die Abwicklung der Herstellergarantie für mich zu kümmern, damit mir der Hersteller die Karte ersetzen/reparieren kann. Versucht sich der Händler hier vor seinen Pflichten zu drücken oder versteht er mich einfach nur falsch und denkt, ich verlange den Ersatz von ihm?
Ich bin etwas ratlos, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.