Herstellergarantie - Händler verweigert RMA

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wusch1

Guest
Hallo zusammen,

ich habe Anfang des Jahres eine Grafikkarte von MSI gekauft, auf die es bekanntlich 36 Monate Herstellergarantie gibt. Diese Grafikkarte ist vor kurzem kaputt gegangen (irgendwas auf der Platine ist einfach so durchgebrannt, die Stelle ist auch noch jetzt gut sichtbar, ca. so groß wie eine Fingerfläche). Ich habe mich zwecks RMA an den Händler gewandt, bei dem ich die Grafikkarte gekauft habe (MSI schreibt das so vor, siehe: MSI Deutschland - Computer, Laptop, Notebook, Desktop, Motherboard, Graphics and more). Dieser lehnte meinen RMA "Antrag" allerdings ab. Er verwies auf § 434 BGB und sagte, ein Fall der gesetzlichen Gewährleistungspflicht liege nur dann vor, wenn das Produkt schon bei Gefahrübergang den Mangel aufgewiesen hätte. Daraufhin kontaktiere ich MSI, die mich auf den Händler, bei dem ich die Grafikkarte erworben habe, verwiesen habe. Daraufhin versuchte ich es ein zweites Mal bei dem Händler, erhielt allerdings wieder die selbe Nachricht.

Hab ich irgendetwas verpasst? Ich dachte Gewährleistung und (Hersteller)garantie sind 2 verschiedene Dinge. Der Händler steht doch in der Pflicht sich um die Abwicklung der Herstellergarantie für mich zu kümmern, damit mir der Hersteller die Karte ersetzen/reparieren kann. Versucht sich der Händler hier vor seinen Pflichten zu drücken oder versteht er mich einfach nur falsch und denkt, ich verlange den Ersatz von ihm?

Ich bin etwas ratlos, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
 
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Sehr unfreundlich und unerfreulich das ganze. Du machst eigentlich alles richtig, wer ist der Händler? Gibt es übergeordnet einen Distributor? Wende dich mit dem Problem an MSI die werden ein Interesse an ihrem guten Ruf haben und sich das nicht durch solchen Lapalien es ruinieren wollen.
 
Darlie hat es schon richtig geschrieben.
 
Sehr unfreundlich und unerfreulich das ganze. Du machst eigentlich alles richtig, wer ist der Händler? Gibt es übergeordnet einen Distributor? Wende dich mit dem Problem an MSI die werden ein Interesse an ihrem guten Ruf haben und sich das nicht durch solchen Lapalien es ruinieren wollen.

Danke erstmal für die Antworten, ich war hier schon fast am verzweifeln. Der Händler ist CSV (CSV Computer Service & Vertrieb - Notebook Tablet Smartphone Werkstatt Reparatur).

hast du was überlesen? er hat sich an MSI gewandt und wurde zum Händler weitergeleitet.

In der Tat, aber ich hatte so das Gefühl, das war eine der standardisierten Antworten, die man eben manchmal im Support bekommt. Ich habe nun erneut Kontakt mit MSI aufgenommen, diesmal habe ich erwähnt, dass ich nun bereits ein zweites Mal von meinem Händler abgewiesen wurde.
 
Sind schon 6 Monate seit dem Graka-Kauf um?
Wenn nicht, sag dem Händler dass aufgrund der "Beweislastumkehr" ER beweisen muss, dass der Mangel NICHT bei der Gefahrenübergabe vorhanden war!

Leider ist es so, dass nach 6 Monaten diese Umkehr aufgehoben ist, und du beweisen müsstest, dass der Fehler doch schon vorhanden war (und eben nicht du ihn irgendwie provoziert hast, was natürlich Quatsch ist).
Die meisten akzeptieren bei solch offensichtlichen Schäden, die RMA trotzdem.
Bei solch unkulanten Händlern kann man dann leider nichts machen (ohne teures Gutachten und Anwalt).

Sinnvoll wäre auch dich nochmal an MSI zu wenden und ihnen die Situation erklären (und ihnen sagen dass sich der Händler weigert). Das ist dann leider immernoch ziemlich auf kulanzbasis.
EDIT: Ignorier die letzte Zeile, machst du ja schon :)
 
Ja, 6 Monate sind schon lange um. Es sind bald 12 Monate. Aber inwiefern ist das denn überhaupt relevant? Ich dachte, die Gewährleistung des Händlers und die Herstellergarantie sind zwei verschiedene Dinge? Sogesehen verlange ich von meinem Händler ja gar nichts, ich möchte einfach nur, dass er den RMA Prozess für mich abwickelt, da MSI sich nur direkt mit den Händlern um RMA Fälle kümmert und nicht direkt mit Endkunden. Der Händler wäre hier ja quasi nur "Vermittler".
 
Auch wenn ich die Unmut verstehe, so recht verstehe ich das Problem nicht. Denn die Fakten sind doch ziemlich klar. Du als Endkunde hast ohne Beleg des Mangels bei Gefahrenübergang im Grunde keinerlei Anspruch dem Händler gegenüber auf Gewährleistung. Und der Hersteller gibt seine freiwillige Garantieleistung nicht an Endkunden...

Genau betrachtet heist das:
Fakt ist, du hast vom Händler (sofern nicht anders vereinbart) nur eine Gewährleistung, was höchstwarscheinlich nach gesetzlichen Reglungen vereinbart ist/wurde. Das heist unterm Strich, 6 Monate Beweislastumkehr zuungunsten des Händlers. Nach dem 6. Monat bist du wieder dran, den Mangel zu belegen. (bzw. eigentlich zu beweisen, das der Mangel schon bei Gefahrenübergang bestanden hat)
Fakt ist ebenso, das MSI zwar eine 3 Jahres Garantie anbietet, diese aber NUR!! gegenüber Großhändlern und Distributoren gilt. Du als Endkunde bist davon nicht abgedeckt.

Soweit die Fakten...

Nüchtern betrachtet gibt es da nur einen Weg. Rede mit dem Händler und versuche diesem zu verstehen zu geben, das MSI 3 Jahre Garantie für das Produkt anbietet und bitte ihn daher, die Karte im Rahmen des üblichen RMA Prozesses abzuhändeln, ggf. auch über den Hersteller, sofern das notwendig sein sollte. Potentiell könnte es dir passieren, das du den Händler für den Aufwand entschädigen musst.

Alles was hier passiert zu deinen Gunsten ist schlicht und ergreifend Kulanzleistung. Der Händler hat dir gegenüber einzig dann eine Pflicht, wenn du ihm belegen kannst, das der Mangel bei Gefahrenübergang bestanden hat. Und MSI als Hersteller stellt sich (zurecht in diesem Fall) hin und sagt, geh bitte zum Händler, denn nur der bekommt von uns (MSI) die Garantie. Der Händler wiederum handelt zurecht und weist dich auf den Ablauf der ersten 6 Monate hin und verlangt damit (in)direkt den Beleg, den zu erbringen musst, wenn du Anspruch ihm gegenüber anmeldest.

Was potentiell problematisch sein kann, wenn da noch weitere Distributoren zwischen Händler und Hersteller sitzen. Dann hat nämlich der Händler seinem Zulieferer gegenüber das Problem, die defekte Ware zu erklären bzw. einen Aufwand dies zu machen, obwohl er ggf. selbst nicht direkt mit MSI in Kontakt steht bzw. Verträge mit MSI hat -> und somit nicht direkt von der Herstellergarantie seitens MSI abgedeckelt ist.




Ja untern Strich ist das eine unschöne Sache. Aber so ist das eben einfach im Leben.
Wer 100% Absicherung gegenüber Defekten usw. haben will, der muss dafür einfach bezahlen. Sowas gibts zu kaufen. Mal vom Händler, mal vom Hersteller, mal von beiden.
Auch ist es häufiger von Vorteil sich einen Händler zu suchen, der als allgemein Kulant bei RMA Fällen angesehen wird. Klassiker was das angeht ist Amazon ;) -> dann hat man das Problem schlicht und ergreifend einfach nicht. Kostet unterm Strich etwas mehr. Aber zu geizig bei Kauf zahlt sich hintenraus ggf. nicht aus ;)

Ja, 6 Monate sind schon lange um. Es sind bald 12 Monate. Aber inwiefern ist das denn überhaupt relevant? Ich dachte, die Gewährleistung des Händlers und die Herstellergarantie sind zwei verschiedene Dinge? Sogesehen verlange ich von meinem Händler ja gar nichts, ich möchte einfach nur, dass er den RMA Prozess für mich abwickelt, da MSI sich nur direkt mit den Händlern um RMA Fälle kümmert und nicht direkt mit Endkunden. Der Händler wäre hier ja quasi nur "Vermittler".

Gegenfrage, hast du ihn direkt dazu aufgefordert bzw. ihn gebeten dies im Rahmen der Herstellergarantie und nicht über die Gewährleistung abzudeckeln?
Es bleibt halt immer so eine Sache. Niemand wird sich freiwillig Aufwand auferlegen für eine Sache, die er nicht machen muss... Ggf. ist also dieser Fall für dich mit Kosten verbunden.
Fragen kostet allerdings nix.
 
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Alsonwir machen sowas gegen eine bearbeitungsgebühr bei uns auf arbeit, wenn der kunde durch uns direkt keine garantie mehr hat, es aber eine herstellergarantie gibt... Wir haben im endeffekt nur die arbeit uns mit dem hersteller in verbindung zu setzen (rma antrag) und das defekte teil einzuschicken... Und dafür nehmen wir halt eine pauschale...
Das sollte dein händler auch anbieten, wenn du die bezahlst, es ist damit für die eine dienstleistung,... Verstehe nicht das die kein geld verdienen wollen?
An sonsten dich direkt mit dem chef verbinden lassen und mit dem mal ins gericht gehen was das soll
 
MSI anschreiben und der E-Mail den Link zu diesemThread beifügen. Wir sind alle gespannt ob/wie kulant MSI mit solchen Fällen umgeht....

Gesendet von meinem GT-I9300 mit der Hardwareluxx App
 
ich habe das ganze geradew erst mit einem samsung fernsehr hinter mir habe alle rechtlichen Sachen ausgedruckt und bin direkt zum händler damit gegangen.
habe die komplette summe des fernsehrs zurückbekommen da samsung seiner gewährleistung nicht nachgekommen ist.
 
Hallo nochmal,

bisher habe ich noch keine weiteren Antworten bekommen, weder von MSI, noch von meinem Händler. Ich werde mich melden, sobald es Neuigkeiten gibt (wahrscheinlich morgen).
 
ich habe das ganze geradew erst mit einem samsung fernsehr hinter mir habe alle rechtlichen Sachen ausgedruckt und bin direkt zum händler damit gegangen.
habe die komplette summe des fernsehrs zurückbekommen da samsung seiner gewährleistung nicht nachgekommen ist.

Samsung bietet dir wenn überhaupt Garantie und keine Gewährleistung. Innerhalb der Garantiezeit bei Samsung macht es keinen Sinn sich an den Händler zu wenden, sondern kann als Endkunde direkt den support in Anspruch nehmen. Der TE ist aber in einer anderen Situation:

Händler muss Gewährleistung bieten, nach 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. Auf letzteres beruft sich der Händler, da > 6 Monate (laut Rechnungsdatum). Der TE möchte die Garantie in Anspruch nehmen, der Händler verweigert dieses aber. Problem an der Geschichte ist, dass der TE garkeine Garantie hat, denn MSI gibt diese (wie alle anderen Hersteller aussesr evga) nur dem Distri und nicht dem Endkunden. Möchte der Händler also keine Weiterleitung für die Garantiebearbeitung machen, sieht es sehr schlecht aus.
Jetzt kann man auf die Kulanz der Hersteller hoffen, in vielen Fällen sollte das aber klappen wenn der Händler sich quer stellt. Dann gibt es eine RMA direkt über den Hersteller oder über den "Hauptdistri." des jeweiligen Herstellers.
 
mann mann mann, das ist ja schön beschissen, wie da in DE geregelt ist.
da lob ich mir doch wiedermal die schweiz. bei uns gibt es von gesetzeswegen 2 jahre garantie auf alle elektrogeräte sofern kein eigenverschulden besteht.
wenn also nach 20 monaten die graka durchbrennt, krieg ich entweder ne neue oder den aktuellen wert zurückerstattet.

@wusch
bleib hartnäckig und mach ein wenig lärm.
meistens wird man zunächst mal abgelehnt, in der hoffnung, dass das problem von jemand anderem gelöst wird...
 
bei uns gibt es von gesetzeswegen 2 jahre garantie auf alle elektrogeräte sofern kein eigenverschulden besteht.
wenn also nach 20 monaten die graka durchbrennt, krieg ich entweder ne neue oder den aktuellen wert zurückerstattet.

Das ist bei uns auch so mit den 2 Jahren auf Elektrogeräte.
 
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Meine Konsequenz, die ich aus dem Pech des TEs ziehe:

In Zukunft meide ich Produkte von Herstellern, die keine direkte Garantieabwicklung\RMA anbieten.

Gibt's vielleicht irgendwo bereits eine Liste, die das Verhalten der Hersteller in der Frage zeigt?
 
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Meine Konsequenz, die ich aus dem Pech des TEs ziehe:

In Zukunft meide ich Produkte von Herstellern, die keine direkte Garantieabwicklung\RMA anbieten.

Gibt's vielleicht irgendwo bereits eine Liste, die das Verhalten der Hersteller in der Frage zeigt?

Ich würde eher den Händler meiden. Sowas habe ICH noch nicht erlebt.
 
Aber MSI hätte sich auch kulant zeigen können. Denn die Garantiedauer steht so auch auf ihrer Homepage. Und der Händler schickt das auch nur zu MSI. Warum kann das der Kunde also nicht selbst machen? Er scheint ja im Besitz der Rechnung und Erstkäufer zu sein.

Folglich würde ich den Händler UND MSI in Zukunft meiden.

Ich bin mir übrigens auch gar nicht sicher, ob MSI dir die Garantie verweigern darf. Die Leistung an sich ist wohl eine freiwillige, aber wenn man damit wirbt und diese gewährt, muss man sie auch einhalten. Ist nkr die Frage, ob der Hersteller das dann auf den Händler schieben DARF.
Müsste man mal einen Anwalt fragen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aber MSI hätte sich auch kulant zeigen können. Denn die Garantiedauer steht so auch auf ihrer Homepage. Und der Händler schickt das auch nur zu MSI. Warum kann das der Kunde also nicht selbst machen? Er scheint ja im Besitz der Rechnung und Erstkäufer zu sein.

Folglich würde ich den Händler UND MSI in Zukunft meiden.

Ich bin mir übrigens auch gar nicht sicher, ob MSI dir die Garantie verweigern darf. Die Leistung an sich ist wohl eine freiwillige, aber wenn man damit wirbt und diese gewährt, muss man sie auch einhalten. Ist nkr die Frage, ob der Hersteller das dann auf den Händler schieben DARF.
Müsste man mal einen Anwalt fragen.

Denke einfach, dass das bisher ein Misverständnis mit dem MSI Support ist. Die Support-Mitarbeiter müssen natürlich erstmal auf den regulären Weg hinweisen und der führt eben über den Händler.
 
Ich würde eher den Händler meiden. Sowas habe ICH noch nicht erlebt.

Hilft auch nicht weiter, wenn der Händler zwischenzeitlich Pleite gegangen ist.

Für mich ist der Hersteller in erster Linie in der Pflicht.
 
Hilft auch nicht weiter, wenn der Händler zwischenzeitlich Pleite gegangen ist.

Für mich ist der Hersteller in erster Linie in der Pflicht.

Glaube nicht, dass es da mit MSI Probleme gibt in solchen Fällen. Denke das klärt sich ganz fix, wenn MSI die Situation hier klar ist.
 
wundert mich auch etwas, ist es nicht so das es in deutschland immer 2 jahre Garantie gibt wenn ein Händler an eine Privatperson verkauft?
 
Glaube nicht, dass es da mit MSI Probleme gibt in solchen Fällen. Denke das klärt sich ganz fix, wenn MSI die Situation hier klar ist.

Möglich, dass MSI einlenkt und sich die Sache eventuell noch positiv für den TE entwickelt.

Aber allein schon so einen (unnötigen) Aufwand betreiben zu müssen wie der TE, hält mich ab, zuküftig Produkte von Herstellern zu kaufen, die keine direkte Abwicklung anbieten.

Da werde ich ab jetzt besonders drauf achten.
 
Das hat für mich nichts mit "einlenken" zu tun. MSI hat offensichtlich den Sachverhalt nicht richtig erkannt und verweist deshalb zuerst auf die Gewährleistung. Das die abgelehnt wurde ist dem Support bestimmt entfallen. CSV dagegen stellt sich bei der Garantieabwicklung für den TE quer. Dumm gelaufen, wenn MSI das Prozedere genau so vorsieht. Ich würde nochmal bei MSI anklopfen und hoffen das ich dort auf ein offenes Ohr stoße. In der Regel machen die Hersteller die RMA Abwicklung auch direkt, z.B. wenn der Händler insolvent ist oder sich wie in diesem Fall komplett raushält.
 
Meine Konsequenz, die ich aus dem Pech des TEs ziehe:

In Zukunft meide ich Produkte von Herstellern, die keine direkte Garantieabwicklung\RMA anbieten.

Gibt's vielleicht irgendwo bereits eine Liste, die das Verhalten der Hersteller in der Frage zeigt?
genau so sehe ich das auch, was bringt das wenn der Hersteller 3 Jahre Garantie gibt wenn sich dann der Händler quer stellt :(




noch man den Support von MSI anschreiben u. nur das nötigste angeben, inklusive einen deutlichen Hinweis das der Händler die RMA verweigert.:hmm:
 
Und der Hersteller gibt seine freiwillige Garantieleistung nicht an Endkunden...
Die Garantie wird auf das Gerät gegeben, unabhängig wer das nun kauft und benutzt. Ist das Gerät innerhalb der Garantiezeit defekt (und der Defekt nicht im Kleingedruckten ausgeschlossen, kann auch sein das nur auf Komponenten eines Geräts Garantie gegeben wird) so muß der Garantiegeber auch für einen Ersatz/Rückerstattung/Nachbesserung sorgen.
Auf der MSI Homepage wird eindeutig mit den 36 Monaten Herstellergarantie geworben. Der Fall ist eigentlich absolut klar. Der Händler oder MSI hat den Garantiefall ab zu wickeln Punkt aus.
Kann man auch hier nachlesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
wundert mich auch etwas, ist es nicht so das es in deutschland immer 2 jahre Garantie gibt wenn ein Händler an eine Privatperson verkauft?

Informiere dich zu Garantie und Gewährleistung.

Getippt mit der Luxx App
 
Die Garantie wird auf das Gerät gegeben, unabhängig wer das nun kauft und benutzt. Ist das Gerät innerhalb der Garantiezeit defekt (und der Defekt nicht im Kleingedruckten ausgeschlossen, kann auch sein das nur auf Komponenten eines Geräts Garantie gegeben wird) so muß der Garantiegeber auch für einen Ersatz/Rückerstattung/Nachbesserung sorgen.
Auf der MSI Homepage wird eindeutig mit den 36 Monaten Herstellergarantie geworben. Der Fall ist eigentlich absolut klar. Der Händler oder MSI hat den Garantiefall ab zu wickeln Punkt aus.
Kann man auch hier nachlesen.

dadurch wird der fall eben nicht klar. MSI sagt der Endkunde hat 36monate garantie, muss diese aber über den Händler abwickeln (garantiebedingung und meiner Meinung nach auch zulässig):
MSI Deutschland - Computer, Laptop, Notebook, Desktop, Motherboard, Graphics and more
was passiert, wenn der Händler sich quer stellt, steht da allerdings nicht. Eventuell (da bin ich mir nicht sicher) geht der Händler mit dem Verkauf der Ware auch die Pflicht ein die Karte einschicken zu müssen (ggf. mit finanziellem Ausgleich).

Lange rede kurzer Sinn: nochmal an MSI wenden und die Situation freundlich erläutern. In der Regel drücken die Hersteller ein Auge zu und erlauben die direkte Abwicklung.
 
Hab nochmal etwas nachgelesen:
Tricks von Herstellern und Händlern: Markenhersteller verweisen auf Händlerlisten - Recht + Steuern - Finanzen - Handelsblatt
Der Hersteller kann laut dem Bericht die Herstellergarantie verweigern wenn der Händler bei dem man das Produkt erworben hat nicht vom Hersteller autorisiert ist.
(Hab ich auch nicht gewußt)

Lange rede kurzer Sinn: nochmal an MSI wenden und die Situation freundlich erläutern. In der Regel drücken die Hersteller ein Auge zu und erlauben die direkte Abwicklung.

Wird das gescheiteste sein. Immer "scheiß" freundliche sein, damit kommt man meist am weitesten :d
 
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