HTPC BluRay Laufwerk für 50 Euro ?

Mach doch nen eigenen thread auf, da schreiben dann mehr :)
 
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deshalb habe ich ja auch mit dem begriff "besitz" gearbeitet. laut gesetz (nach bisherigem kenntnisstand) reicht nämlich der besitz einer legalen vorlage für das rechmäßige anfertigen einer sicherheitskopie. man muß also kein eigentümer sein;)
Gruß
g.m
Und wenn du den Film wieder zurück gibtst,bist du nicht mehr in dessen Besitz und mußt die SK löschen ;)
 
Und wenn du den Film wieder zurück gibtst,bist du nicht mehr in dessen Besitz und mußt die SK löschen ;)

eben nicht und das ist ja genau der springende punkt. soweit ich weiss zumindest.

@mlr*
Mach doch nen eigenen thread auf, da schreiben dann mehr

würd ich ja. habe mir aber vorgenommen mich etwas zurückzuhalten. dennoch halte ich die fragestellung für sehr wichtig und interessant, da sie wohl einige betreffen wird. letztendlich geht es mir in erster linie um rechtssicherheit für den verbraucher!
wenn jemand anderes so einen thread aufmachen sollte, werde ich mich natürlich einbringen;)


Gruß
g.m
 
Zuletzt bearbeitet:
also das fände ich dann schon sehr komisch. wie willst du denn im ernstfall beweisen das du mal ein original hattest? ;)

verleihlisten aus der videothek;)

das es sich im ersten moment wie ein widerspruch anhört, ist nicht sonderlich verwunderlich. das tun ja viele gesetz:)

hier mal auf die schnelle was ich gefunden habe:
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Das stimmt wirklich, habs selber nicht geglaubt!!
Hab dann beim BKA gefragt und die haben das selbe gesagt.
PS2 wird wie Video und DVD gesetzlich gehandhabt und damit ist das kopieren von ausgeliehender Software zum eigengebrauch erlaubt. nur verkaufen das man die nicht!!
Für PC gelten andere Gesetze deswegen ist das kopieren von ausgeliehender software verboten!!
http://forum.chip.de/konsolen/videothek-legal-kopieren-90082.html
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hab von dem thread aber auch nur die ersten zwei beträge gelesen. also keine ahnung wie das weiter geht. es gibt da aber durchaus sehr widersprüchliche informationen und längst sind nicht alle informationen die man bekommt, sind richtig! viele lobbyverbände bringen da auch gerne falschinformationen in umlauf. es ist wie gesagt ein heikles, aber sehr wichtiges thema für den endverbraucher, da es hier um rechtsicherheit geht.
ich schreibe aber schon wieder zuviel off-topic, was ich ja nicht tun wollte:)

Gruß
g.m
 
Zuletzt bearbeitet:
na dann sollte ich demnächst eine "shoppingtour" in die videothek machen und den HTPC nächtelang durchkopieren lassen :fresse:

mfg
 
na dann sollte ich demnächst eine "shoppingtour" in die videothek machen und den HTPC nächtelang durchkopieren lassen

wenn sich herausstellt, das es rechtlich legitim ist, weshalb nicht?!;)

ohne genauen und fundierte informationen, wird man da aber wohl keine korrekte aussage treffen können.
wie gesagt, dieses thema verdient eigentlich einen eigenen thread.

Gruß
g.m
 
Zuletzt bearbeitet:
Dabei gibt es imho 3 (vielleicht auch mehr) Punkte zu prüfen:

1. Darf man überhaupt eine Kopie für den privaten Gebrauch von ausgeliehenen Medien aus dem Verleih machen?
Hier würde ich mich ganja_man anschließen, welche Vorschrift sollte dem entgegenstehen?

2. Kopierschutz / Abspielschutz / umgehen zum privaten Gebrauch:
Grundsätz ist das Umgehen eines Kopierschutzes rechtswidrig.
Es gibt auch Urteile, die ein Umgehen für den privaten Gebrauch zulassen.
Auch ob es als Kopier- oder Abspielschutz qualifiziert wird ist meiner Meinung nach unklar.
Fazit: Rechtslage unklar

3. AGB's des Verleihs:
Müsste man dort nachlesen, strafrechtliche Relevanz hat das keine.

Gesamtfazit: Strafrechtlich wohl nicht relevant, zivilrechtlich könnte das auch auf eine Einzelfallentscheidung vor Gericht hinauslaufen.

Mein Fazit: Ist mir egal, machs trotzdem. :d
 
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Inwiefern das aushebeln des Kopierschutz legal oder illegal ist, wird erst nach der letzten Instanz feststehen. Oder es kann von den Gesetzgebern wieder geändert werden.

Das Kopieren von von gemieteten wie auch geliehenen Medien ist aber definitiv nicht legal. Das ist schon seit den Ur-Entscheidungen zum Thema Kassettenrekorder so. D

Die Grundlage eines legalen Kopierens ist grundsätzlich immer das Eigentumsrecht. (Ich kann mit dem das ich besitze tun und lassen was ich will - Prinzip).

Rein theoretisch besitzt man das Medium solange man es mietet. Wenn man das Medium zurückgibt, muß man auch alle Kopien zurückgeben, bzw vernichten.
 
Das Kopieren von von gemieteten wie auch geliehenen Medien ist aber definitiv nicht legal.

das stimmt meines wissens so nicht. selbst damals war das kopieren von geliehenem vhs material für den privatgebrauch legal.

Die Grundlage eines legalen Kopierens ist grundsätzlich immer das Eigentumsrecht

das ist meines wissens so auch nicht richtig. klar, die lobby hätte das gerne so, nur wunsch und gesetz sind zwei paar stiefel. (zumindest sollangte man sich nicht seine eigenen gestze kaufen kann...)

Rein theoretisch besitzt man das Medium solange man es mietet.

das reicht ja auch schon für eine legale kopie (nach jetzigem wissensstand).

Wenn man das Medium zurückgibt, muß man auch alle Kopien zurückgeben, bzw vernichten.

genau das muß man ja nicht (soweit ich weiss).

kein angriff , sondern nur eine andere meinung, mru;)

Gruß
g.m
 
Das Kopieren von von gemieteten wie auch geliehenen Medien ist aber definitiv nicht legal. Das ist schon seit den Ur-Entscheidungen zum Thema Kassettenrekorder so. D
Gibts dazu auch eine Quelle (Gerichtsurteil bzw. Aktenzeichen, Literaturangabe)?
Nur weil das aus moralischen Gesichtspunkten offensichtlich so sein muss, sind die rechtlichen Grundlagen hierfür nicht immer gegeben.
Welchen Straftatbestand soll das denn erfüllen? Urheberrechtsverletzung?
Schwer vorstellbar :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur weil das aus moralischen Gesichtspunkten offensichtlich so sein muss

das dürfte einer der punkte sein, die das diskutieren über das thema eben so schwer machen.

darüberhinaus besteht auch kein rationaler grund das so zu sehen, denn:

wir alle, zahlen auf fast alles, eine gema gebühr. egal ob festplatten, drucker, rohlinge usw. was bekommen wir dafür für einen gegenwert? die musiker vorm verhungern schützen? ja sorry, aber was interessiert mich das, wenn ich mit denen nichts zu tun habe? andere haben auch ein hartes leben und bekommen nichts geschenkt. wenn man den traum zum beruf machen möchte und es eben nicht klappt, muß man sich eben einen job suchen, so hart sich das auch anhört. von anderen aber kohle ziehen, damit sie einem den fehlgeschlagenen traum subventionieren, kann es ja auch nicht sein.
morgen kommen dann die kleintierzüchter und wollen auch eine öffentliche abgabe weil ihnen zuviele fische sterben.
hallo? hier stimmt doch etwas nicht! wenn man die ganze thematik im diesem lichte sieht, muß das besprochene kopieren mit rückgabe des orginals, noch nichtmal moralisch ein widerspruch sein.
sollange die rechtslage aber nicht klar ist, muß da wohl jeder für sich selbst abwegen. mir persönlich ist es trotz des wohl kaum vorhandenen risko`s zu riskant.
das aber alles nur am rande.

Gruß
g.m
 
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kein Thema gm.

nuts
Was anderes als Urheberrechtsverletzung kommt ja nicht in Frage. (Kopierschutz Thema hatte ich ja schon ausgeklammert.)
Sorry Aktenzeichen habe ich nicht, bin kein Anwalt. Ich beschäftige mich aber, teilweise auch beruflich, seit mehr als 30 Jahren mit dem Thema.

Grundsätzlich geht es bei dem Thema und entgangenes Einkommen. Unterschied zwischen den Kassettebrekorder Zeiten und jetzt ist, daß "damals" das private Kopieren noch als (Eigentums)recht gesehen wurde, während heutzutage alleine die Möglichkeit des Mißbrauchs geahndet werden soll. (absichtlich: soll)

Interessant ist daß weder damals noch heute eine echte Initiative der Polizei erkennbar ist. Ausser ein paar high profile Zoll Vernichtungsorgien nach Zufallsfunden ist nicht gerade viel.

Selbst die Musikstudios sind nur in dem Bereich aktiv wo Medien online zum Kopieren für Dritte bereitgestellt wird. Und dafür hat die BRD ja ein wunderschönes aufs extremste brutales Gesetz geschaffen.

Am allerinteressantestem (wegen der Aussage die sie macht) finde ich die Taktik der Studioanwälte: statt Anzweige mit rechtstaatlichem Verfahren werden Unterlassenserklärung mit hohen Anwaltskosten verschickt. stinkt förmlich danach daß die Studios genau wissen, daß sie ihre Ansichten bei keinem Obersten Gericht durchsetzen können, nichteinmal in USA.
 
sorry, das ich mich nochmal zu wort melde, aber das thema hat es eben echt in sich. es ist so komplex und facettenreich wie fast kein zweites.

Was anderes als Urheberrechtsverletzung kommt ja nicht in Frage.

doch leider;( seit der uhg reform, ist auch eine kopie von einer offensichtlichen illgalen quelle, illigal. z.b: megablockbuster-läuft grad im kino.micdupped.
vor der uhg reform war die quelle noch egal. naja wenn geld fließt, man kennt das ja...

generell argumentiert die industrie mit fantastillionen entgangenem umsatz. das ist schon alles richtig. nur ist damit das ziehen aus tauschbörsen gemeint.

1. offensichtlich illigale vorlage.
2. man hat nicht nur einen download sondern auch einen upload. man tauscht also. klar, ist das ein witz, es wird aber eben so ausgelegt.

in diesem fall, geht die industrie und auch gewisse abmahnanwälte so vor.
kopieren von ausgeliehenem material aus der videothek, fällt da aber meiner ansicht nicht nicht drunter.

Gruß
g.m
 
Mich würde es auch mal interessieren wie die Sachlage aussieht wenn man zb. eine CD Kauft, sie auf die HDD rippt und wenig später wieder verkauft. Solange man die Kopie nicht irgendwie anderen zugänglich macht dürfte das ja eigentlich keine Straftat sein.

Aber, wie will man feststellen ob man die CD tatsächlich gekauft und wiederverkauft hat und nicht schon per EAC gerippt aus dem Netz geladen hat ? :fresse2:
 
Letzendlich bewegt man sich im Fall der Fälle schon aufgrund des Kopierschutzes auf ganz dünnem Eis. Das gilt sowohl fürs Zivil- alsauch fürs Strafrecht, wobei die "Vergehen" strafrechtlich je nach Größenordnung sicherlich oftmals einstellungsfähig sind.

Eine "private" Kopie (Quelle: Verleih, wiederverkaufte CD/DVD) eines nicht geshützen Inhalts ist strafrechtlich imho nicht relevant, das Urheberrecht zielt auch nicht auf das Eigentum an der CD/DVD ab.
 
Oder wie ist das, wenn ich webradio-streams aufzeichne? Soll ja angeblich legal sein, aber wie will man beweisen, dass es keine illegal heruntergeladene mp3s sind sondern vom webradio aufgenommene tracks? ^^
 
@nuts

Letzendlich bewegt man sich im Fall der Fälle schon aufgrund des Kopierschutzes auf ganz dünnem Eis.

der kopierschutz scheint aber faktisch so gut wie nicht relevant zu sein.
es wäre fahrläßig sich nur auf den kopischutz zu berufen. da schwingen soviele ungeklärte fragen mit ein, das man sich da wohl eher ein eigentor schießen würde.,..


Eine "private" Kopie (Quelle: Verleih, wiederverkaufte CD/DVD) eines nicht geshützen Inhalts ist strafrechtlich imho nicht relevant, das Urheberrecht zielt auch nicht auf das Eigentum an der CD/DVD ab.

das sehe ich ähnlich. ich denke aber das der kopierschutz faktisch nicht das entscheidende ist. wenn von der jeweiligen legalen vorlage eine kopie erlaubt ist, wird sich wohl niemand am ks festbeissen. zumindest ist mir noch kein fall in ganz .de bekannt.

@wifi & joinski

ich denke hier greift die unschuldsvermutung: im zweifelsfalle für den angeklagten.

jetzt wird es aber noch besser:
angemommen jemand kauft seine musik über portale wie itunes.
darf er dann seine gekauften songs weiterverkaufen? also auf ebay hat das mal jemand versucht, der fall machte damals die runde. ebay hat das verboten. ob das auch rechtlich verboten ist? von ebay weiss man ja, das die sehr industriehörig sind und sich gleich einen braunen hals holen...

das ganze thema ist wirklich megakomplex!

Gruß
g.m
 
Derzeitiger Stand:

Seit dem 13. September 2003 ist es verboten , „wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes" zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG). Auch die Herstellung und Verbreitung von Programmen und sonstigen Hilfsmitteln, die der Umgehung dienen, sind verboten (§ 95a Abs. 3 UrhG). Verstöße, die nicht zum eigenen privaten Gebrauch geschehen, können als Straftaten (§ 108b UrhG) oder Ordnungswidrigkeiten (§ 111a UrhG) verfolgbar sein.

Wann ein Schutz „wirksam“ ist, ist trotz der gesetzlichen Definition in § 95a Abs. 2 UrhG unter Juristen umstritten. Grundsätzlich jedoch werden Mechanismen, die eine Verschlüsselung beliebiger Art, sei sie noch so leicht zu entschlüsseln, verwenden, schlicht als wirksam definiert (siehe eben diesen Absatz im UrhG).


Am besten einfach im Urheberrechtsgesetz nachlesen.
 
Die Unschuldsvermutung ist nur ein Grundprinzip.
Es zählt das was vor Gericht glaubhaft gemacht werden kann!

Der Kopierschutz kann ggf. schon zum Stolperstein werden.
So ist zumindest meine Rechtsmeinung zu dem Thema.
 
Erstens, Danke -TDO- für die §en!

Bin immer wieder beeindruckt von der Nuancierung deutscher Gesetze:
Es ist verboten, aber nur Verstöße die NICHT zum eigenen privaten Gebrauch geschehen sind Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten.

Was heißt das jetzt genau wenn ganja_man :-)wink:) sich eine Kopie mit Hilfe des roten Waldtieres macht? Kommt der Oberstaatsanwalt mit erhobenem Zeigefinger und sagt "Du böser Bube" und geht wieder? Wird der Hersteller bestraft?
End-GEIL!!!!

---------- Beitrag hinzugefügt um 09:49 ---------- Vorheriger Beitrag war um 09:42 ----------

Die Unschuldsvermutung ist nur ein Grundprinzip.

Sicher? Ich dachte immer daß dies nur im Strafrecht gilt.

Huch jetzt seh wieso es hier Mißverständnisse geben kann.
Wir haben ja einerseits das Strafrecht (UrhG), und andererseits das Zivilrecht.
Bei letzterem ist die Beweislast IMMER beim Beklagten. Sprich, wenn die Musikstudios nuts wegen Schadensersatz anklagen, muß nuts beweisen daß er keine Gewinnabsicht hatte und den Studios kein Einkommen entgangen ist. Da sind die Studios klar im Vorteil.:grrr::heul::o:grrr::fire:
 
Zuletzt bearbeitet:
Zivilrechtliche Forderungen aufgrund eines Verstosses sind dadurch aber nicht ausgeschlossen.
Ganz rechtlich abgesichert ist man nicht.

Man muss aber auch die Kirche im Dorf lassen: Keine Tauschbörsen verwenden und im privaten Umfeld keine xx Kopien verteilen, dann passiert auch nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich mach keine Sicherheitskoppieren, ich .... welche

Mal ehrlich, wer sich nicht dumm anstellt und das ganze Schön Verschlüsselt brauch man sich keinen kopf machen.

PS ihr könnt den Tread hier gerne weitervewenden. Meine Frage wurd ja beantwortet !
 
wirklich sehr interessant was da an infos zusammengetragen wurde.

@NiclasM

thx das du es uns nicht krum nimmst, das dein thread etwas zweckentfremdet wurde;)

um das mal kurz zu klären. mit der unschuldsvermutung meinte ich, einen fall, indem man eine rechtmäßige kopie hat, aber nicht beweisen kann, das die kopie auch rechtmäßig ist. siehe die beispiele von Mr.Wifi & joinski.
dort sollte die unschuldsvermutung greifen.

zu der sache mit dem kopierschutz:

wenn es ärger gibt, dann in der regel nicht wegen dem umgehen eines kopierschutzes. zumindest habe ich bisher noch nichts über einen solchen fall gelesen. in der regel läuft es immer auf uhg-verletzungen raus.
standardbeispiel: tauschbörsen.

bei eventuellen kopien von geliehnem material aus der videothek ist es meiner einschätzung nach so:

- man tauscht nichts.

- es ist nicht nachvollziehbar wer sich eine privatkopie anfertigt.

wenn es ein risiko gegen sollte, dürfte selbiges nach meiner einschätzung äußerst gering sein.

@mru
Bei letzterem ist die Beweislast IMMER beim Beklagten. Sprich, wenn die Musikstudios nuts wegen Schadensersatz anklagen, muß nuts beweisen daß er keine Gewinnabsicht hatte und den Studios kein Einkommen entgangen ist. Da sind die Studios klar im Vorteil.

soweit ich weiss, ist aber nicht nur der beklagte in der beweislast, sondern auch die studios müßten beweisen, das ihnen konkret durch die handlung des beklagten gewinn und in welcher höhe entgangen ist.
dieser beweis ist in der praxis so gut wie nicht zu erbringen, weshalb es auch immer auf kostenpflichtige abmahungen und vergleiche hinausläuft.
da schwingt die tür also in beidie richtungen.

zum entgangenen gewinn:
dies ist nicht so einfach zu beweisen, da es sehr unwahrscheinlich ist, das jeder der eine illigale kopie hat, diese auch tatsächlich als orginal gekauft hätte, wenn er keine möglichkeit zu dieser kopie gehabt hätte.
meiner einschätzung nach, wird es nämlich so sein, das wenn es diese möglichkeit nicht gäbe, sich die wenigsten den ganzen müll gekauft hätten, den sie sich in iherer jäger und sammlermentalität angeeignet haben.
das wissen wohl auch die gerichte, weshalb die abzockindustrie gerichtsprozessewie der teufel der weihwasser scheut.

Gruß
g.m
 
Hallo

Die Diskussion und das dazugehörige Urheberrecht zeigen deutlich wie pervers das Thema und die Gesetze sind!

Ich Handhabe das so:

Eine DVD/BR/CD/Buch die ich gekauft habe, gehört MIR!! Ich mache damit was ich will, egal ob ich sie konsumiere,verbrenne, grün anmale, den Inhalt auf MEINE!! Festplatte kopiere oder für jedes Zimmer 25 Kopien erstelle. Das geht den Urheber einen feuchten Dreck an. Solange das in meinen 4 Wänden oder meinem Auto genutzt wird mache ich was ich will. Verlässt eine dieser Kopien meine Wohnung und taucht im Internet oder bei Freunden auf, kann der Rechteinhaber gerne dagegen Vorgehen ( IMHO auch zu Recht), aber solange das nicht passiert soll er seine Klappe halten.

Maik
 
Sooo...ich habe das LiteOn jetzt eine Woche (55€ beim ansässigen Computer-Händler) und habe auch schon ein paar mal Bluray's geschaut und muß sagen, das dass Laufwerk echt sein Geld wert ist, es ist schön leise, liest einwandfrei ein und spielt auch ohne irgendwelche Probleme (kein Zucken; Stottern; Stocken) ab.

Also für den Preis "zugreifen"! ;)

Gruß


Der Sisko
 
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