IC7-G für 170€

wunder

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Lügde
Hi,
bei E-Bug gibt es das Mainboard für 170 Euronen!

Gruss Dirk
 
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schon reizvoll, muss nur mein NF7-S loswerden :)
 
Die meinen bestimmt das IC7 ohne G wie bei K&M, oder? Man sollte da bestellen...
 
Hi,
Ich habe das IC7-G bestellt und möchte es auch haben!
Die Bestellbestätigung habe ich gleich Ausgedruckt als Beweis
Es sind zwei Mainboards mit IC7-G bei E-Bug.
Das ist das richtige:Abit IC7-G Intel875P SATA/S/F/Raid/GBL
nicht das bestellen Abit IC7-G Intel875P SATA/S es ist das IC7!!!!

Gruss Dirk
 
Viel glück. Ob du das board an dieser preis bekommst, ist eine andere frage. Aber ich glaube es nicht.
 
ich auch nicht, zumal die nichtmal als lieferbar da stehn :wall: Ausserdemm vorsicht vor e-bug das ist der gleiche laden wie norsk-it :asthanos:
 
Hi,
Ich bestelle da immer,und habe bis jetzt da nur Top Wahre bekommen.
Ich bestehe auf die Wahre die ich bestellt habe.
Wenn nicht,dann macht mein Anwalt das schon klar.
Ich werde auf jedem fall das Abit IC7-G von den bekommen,und auch für 170,22Euronen!!!!!

Geil Geil Geil!!!!!!!!!!!!!


Gruss Dirk
 
also ich hatte auch schon probs mit einem anderen laden wo sich mein anwalt jetz drum kümmern muss......

und sowas is immer richtig scheiße, weil 1. dauert es jahre bis du mal geld zurück bekommst, 2. hast du nen riesigen stress deswegen, und 3. kriegst du dafür warscheinlich netmal zinsen oda sonst was....

denn in der regel gehen solche shops dann durch alle instanzen, und das dauert ewig, am ende kommts dann doch zu einer auisergerichtlichen einigung damit sie net die zinsen bezahlen müssen und ich ENDLICH mein geld beklomme und den stress los bin...

also lieber 10€ mehr bezahlen und zu nem ordentlichen shop gehen.....
 
Ich bin mir auch nicht sicher ob Du das Board bekommst weil es immer in den Gescäftsbedingungen steht ...das Schreibfehler oder so nicht gelten ..hatte mal nen 2200er für 113 euro gekauft (jaaa ist schon was her ) und da sagte man mir nene .
war auch schon alles überwiesen und so
aber vielleicht ist es ja wirklich das Board
 
wenn ich mich nicht irre gibt es das Board bei norsk-it für 159 oder....aber auch nicht lieferbar ..aber müssten sie es denn dann nicht wirklich für den Preis abgeben oder ist es nur ein Lockangebot
 
wo liegt denn der unterschied zwischen dem IC7-G und dem IC7???

ist das nur ne austattungsfrage oder hat das IC7-G auch andere features z. B. im BIOS?

hab keinen plan :rolleyes:

EDIT:

hat sich schon erledigt! das IC7-G hat also nen optischen S/P-DIF Eingang und Intel PRO GigaBit LAN.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also Norskit und e-bug haben dasselbe Lage !! . Ist exakt derselbe Laden, einmal mit support (teurer) und einmal ohne.

Wahrscheinlich ist denen ein Fehler beim einbuchen ins System passiert. Aber die schicken dir wahrscheinlich das IC 7 ohne g.
 
@wunder:

Ich habe dir schon bei ocinside die rechtliche Lage erklärt. Du hast keine Chance... (invitatio ad offerendum)
 
Original geschrieben von Merkor
@wunder:

Ich habe dir schon bei ocinside die rechtliche Lage erklärt. Du hast keine Chance... (invitatio ad offerendum)

Dann hast du es ihm falsch erklärt....wenn er das mit "-G" bestellt hat und sie ihm eine Bestätigung schicken dass ihm ein "-G" zum Preis von 177€ (oder was es war) verkauft und zugeschickt wird, dann ist es ab diesem Moment ein nach §433 BGB gültiger Vertrag. Vor der Bestätigung hätten sie noch sagen können "nee sorry falsch eingebucht, Pech"....nach der Bestätigung nicht mehr. Und da bei Wunder ein negatives Vertragsinteresse bezüglich ohne "-G" besteht, zahlter auch keinen Pfennig und hat Anspruch auf volle Rückerstattung aller ihm dadurch entstandenen Kosten.
 
Falsch!

Die Auftragsbestätigung ist noch NICHT die Annahmebestätigung des Händlers.

"1.1 Ein Kaufvertrag kommt durch die Annahmeerklärung der BUG Computer Components AG, spätestens durch die vorbehaltslose Annahme der Ware durch den Kunden zustande."

Eine Auftragsbestätigung ist KEINE Annahmeerklärung...

NorskIT drückt es in den AGBs noch rechtlich korrekter aus:

"1.1. Ein Kaufvertrag kommt durch die Annahmeerklärung - nicht Bestellbestätigung - der Norsk IT Management & Consulting A/S, spätestens durch die vorbehaltslose Annahme der Ware durch den Kunden zustande."

Fakt ist, dass eine solche Website wie ein Schaufenster oder der Übersendung eines Prospektes fungiert. Es ist eine Aufforderung zum Angebot (invitatio ad offerendum). Der Händler gibt damit noch kein bindendes Angebot ab.

Dann macht also der Kunde das Angebot zum Kauf und es ist dem Ladeninhaber freigestellt, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

Anders sieht es bei Zigarettenautomaten aus. Da entscheidet der Kunde, ob er das Angebot annimmt oder nicht...

http://www.jura.uni-tuebingen.de/re...eitung/Erlaeuterung/invitatioadofferendum.htm

http://www.ira.uka.de/~recht/internetrecht/script/data/004.htm#_Toc532298709

Gruß
Merkor
 
Original geschrieben von Merkor
Falsch!

Die Auftragsbestätigung ist noch NICHT die Annahmebestätigung des Händlers.

"1.1 Ein Kaufvertrag kommt durch die Annahmeerklärung der BUG Computer Components AG, spätestens durch die vorbehaltslose Annahme der Ware durch den Kunden zustande."

Eine Auftragsbestätigung ist KEINE Annahmeerklärung...

NorskIT drückt es in den AGBs noch rechtlich korrekter aus:

"1.1. Ein Kaufvertrag kommt durch die Annahmeerklärung - nicht Bestellbestätigung - der Norsk IT Management & Consulting A/S, spätestens durch die vorbehaltslose Annahme der Ware durch den Kunden zustande."

Fakt ist, dass eine solche Website wie ein Schaufenster oder der Übersendung eines Prospektes fungiert. Es ist eine Aufforderung zum Angebot (invitatio ad offerendum). Der Händler gibt damit noch kein bindendes Angebot ab.

Dann macht also der Kunde das Angebot zum Kauf und es ist dem Ladeninhaber freigestellt, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

Anders sieht es bei Zigarettenautomaten aus. Da entscheidet der Kunde, ob er das Angebot annimmt oder nicht...

http://www.jura.uni-tuebingen.de/re...eitung/Erlaeuterung/invitatioadofferendum.htm

http://www.ira.uka.de/~recht/internetrecht/script/data/004.htm#_Toc532298709

Gruß
Merkor

Nee blubb nix falsch :) Mal abgesehen dass die meisten Online-AGBs sowieso gegens AGBGB verstossen zeigen deine Zitate der AGBs ja, dass der Kaufvertrag spätestens bei der vorbehaltlosen Annahme durch den Kunden zustande kommt, wobei als Annahmeerklärung üblicherweise der Versand der Ware angenommen wird. Da er dies aber nicht will (wenns kein "-G" ist), kann er es einfach Retour gehen lassen.
 
ABGB

Es ist schon interessant, dass ABGB's scheinbar gar nicht so selten gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen verstossen. In diesem Fall sind sie natürlich ungültig.
 
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