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Original geschrieben von Merkor
@wunder:
Ich habe dir schon bei ocinside die rechtliche Lage erklärt. Du hast keine Chance... (invitatio ad offerendum)
Original geschrieben von Merkor
Falsch!
Die Auftragsbestätigung ist noch NICHT die Annahmebestätigung des Händlers.
"1.1 Ein Kaufvertrag kommt durch die Annahmeerklärung der BUG Computer Components AG, spätestens durch die vorbehaltslose Annahme der Ware durch den Kunden zustande."
Eine Auftragsbestätigung ist KEINE Annahmeerklärung...
NorskIT drückt es in den AGBs noch rechtlich korrekter aus:
"1.1. Ein Kaufvertrag kommt durch die Annahmeerklärung - nicht Bestellbestätigung - der Norsk IT Management & Consulting A/S, spätestens durch die vorbehaltslose Annahme der Ware durch den Kunden zustande."
Fakt ist, dass eine solche Website wie ein Schaufenster oder der Übersendung eines Prospektes fungiert. Es ist eine Aufforderung zum Angebot (invitatio ad offerendum). Der Händler gibt damit noch kein bindendes Angebot ab.
Dann macht also der Kunde das Angebot zum Kauf und es ist dem Ladeninhaber freigestellt, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen.
Anders sieht es bei Zigarettenautomaten aus. Da entscheidet der Kunde, ob er das Angebot annimmt oder nicht...
http://www.jura.uni-tuebingen.de/re...eitung/Erlaeuterung/invitatioadofferendum.htm
http://www.ira.uka.de/~recht/internetrecht/script/data/004.htm#_Toc532298709
Gruß
Merkor