Immer wieder erschreckend das einige nicht lesen können

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Das steht am ende drin!!! SOMIT (ist egal WAS er vorher schreibt) ist das angebot geltend.
Er sagt ja nur was für eine Karte normal in dem karton drinne ist unsw... wer da bietet ist SELBER schuld.


Das Gesetz sieht sowas anders. Kannst Du rot und fett schreiben, wie Du magst. ;)

Aufgrund der zahlreichen Betrugsversuche hat eBay unlängst eine Kategorie für Verpackungsmaterial eingeführt. Der Anbieter versucht, andere eBay-Kunden zu täuschen. Der Kaufvertrag wäre ohne weiteres anfechtbar und kein Richter würde dem Verkäufer in diesem Falle Recht geben.

Das ein "Immobilien/Finanzkaufmann" so ein Rechtsverständnis hat, wundert mich nicht. Ich befürchte aber, würdest Du so handeln, würdest Du nicht sehr weit damit kommen.

Das manche Leute etwas naiv handeln, will ich nicht bestreiten, aber das Gesetz schützt eben auch solche Personen. ;)
 
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Kann man den Verkäufer dann wegen des Versuchs "arglistiger Täuschung" verklagen und ggf. auch noch Kohle damit machen?
 
Kann man den Verkäufer dann wegen des Versuchs "arglistiger Täuschung" verklagen und ggf. auch noch Kohle damit machen?

Denke nicht, wie soll man da einen wirklichen Schaden geltend machen? Aber an einen Kaufvertrag wäre man sicher nicht gebunden bei der Auktion.
 
Hat ja nix mit Schaden zu tun. Aber es werden ja auch Leute wegen versuchten Mordes verklagt. Versuchte Täuschung ist doch vom Prinzip das gleiche!
 
Hat ja nix mit Schaden zu tun. Aber es werden ja auch Leute wegen versuchten Mordes verklagt. Versuchte Täuschung ist doch vom Prinzip das gleiche!

Nein, da verwechselst Du einige Dinge. Du kannst in dem Falle nicht viel machen, wenn Du keinen Schaden erlitten hast. Man kann den Kaufvertrag anfechten und somit sein Geld zurückerhalten, je nachdem hat man auch Anspruch auf die Zinsen, wenn die andere Partei das Geld eine Weile einbehalten hat. Aber aus dem ****** oder Betrugsversuch finanziell etwas herausschlagen kann man nicht. Es kann nur sein, daß der Fall von öffentlichem Interesse ist, dann könnte der Verkäufer seitens der Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt werden.

Erscheint mir aber unwahrscheinlich bei der Sache. Son Pipifax kann man vermutlich nur zivilrechtlich verfolgen, damit man zumindest sein Geld zurückbekommt.
 
bin voll und ganz eurer Meinung was mir aber nicht eingeht.. warum hat der Käufer dem er vorher schon eine schachtel unterjubelt hat ihm eine posetive Bewertung unterjubelt ? Der kriegt von mir soviel Rot wie nur geht ...

kann mir nur vorstellen das da n kumpel oder osgar er slebst mit nem anderen account gakuft hat!


mir wäre es den ärger nicht wert, den so eine auktion nach sich zieht
 
also zu sowas fällt mir nichts mehr ein. und ich denke auch, daß das rechtswidrig ist.
andererseits sollte dummheit bestraft werden. derjenige, der diese verpackung für 223€ gekauft hat, sollte auch zahlen müssen. denn wer lesen kann, ist klar im vorteil!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

warum soll man das nicht strafrechtlich verfolgen können? wenn festgestellt werden sollte, dass die ganze auktion widerrechtlich ist, dann ist das eine straftat. das würde wohl unter die stpo fallen.
 
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Er überweist wohl nicht das Geld und Ebay weiss auch schon bescheid.Hatte ne nachricht geschickt, war so frei.

P.S. Die obere Beschriebung ist irreführend, nen Karton hat halt keine DVI Anschlüsse und kein 1GB Ram etc.
Somit ist das ganze ne arglistige Täuschung und der Käufer kann dagegen angehn.
Sehr gut :bigok: Das ist eine genugtuung.
Sehr schön aber auch, dass Ebay davon weiß, aber nix macht. Mitgliedschaft kündigen z.bsp. denn solche Leute haben da nix zu suchen. Aber Ebay hab ich seit langem den Rücken gekehrt...
Da kann man auch gleich beim Strafttäter mit Immigrationshintergrund aussem Lastwagen kaufen gehen... ähnlich seriös.
 
mhh also ich muss sagen, dass die Person welche den Karton gekauft hat das selbst verschuldet hat, klar ist nicht die feine art und sowas gehört sich eigentlich auch nicht, aber das ist wohl eines der besten beispiele, an welchen man erkennen kann, wie schlecht sich ein Käufer in egay informiert bevor er sein Produkt kauft! Darum stelle ich auch in letzter zeit fest, dass ebay nicht mehr der günstigste Ort ist, sich eine Ware zu erstehen!
greetz
 
Mal zur Info ebay interessiert sich nicht mehr für einen, auch für den dreisten Verkäufer nicht. Denn ebay verdient auch bei so einem Angebot.
Die sind so mächtig geworden, und lachen einen nurnoch aus.

Es geht in dieser Welt nurnoch um RAFFEN RAFFEN und NOCHMAL RAFFEN. :kotz:
 
warum soll man das nicht strafrechtlich verfolgen können? wenn festgestellt werden sollte, dass die ganze auktion widerrechtlich ist, dann ist das eine straftat. das würde wohl unter die stpo fallen.

Wenn kein öffentliches Interesse besteht wird es auch nicht strafrechtlich verfolgt. Vermutlich sind einige Dinge auch zu geringfügig. Daher bekommt man sein Geld in solchen Fällen nur zivilrechtlich. Was nützt es Dir auch, wenn der Staatsanwalt denjenigen wegen ****** verurteilen würde? Hast Du dadurch einen Titel und kannst Dein Geld zurückfordern?

So easy läuft das leider nicht.

Mich nervt daran aber hauptsächlich, daß eBay sich dumm stellt und immer alles abwiegelt. Was da schon alles versteigert wurde ... ich kann mich noch erinnern, da war mal ein Verkäufer, der hat normale DVDs versteigert, jedoch nur Filme, in denen es Szenen mit nackten Kindern gibt. Das ist natürlich so nicht verboten, aber er hat in der Produktbeschreibung immer diese Szenen per Screenshot eingefügt und dann schmierige Beschreibungen wie "mehrere süße Szenen mit Knaben" eingefügt. Hallo?! Da kann jeder 1 und 1 zusammenzählen. Natürlich haben wir das eBay gemeldet, mehrfach ... NICHTS ist passiert. Rein gar nichts! Der hat so Dutzende DVDs auf die Art verkauft.

Die reagieren nur, wenns an eine breite Öffentlichkeit gelangt. Dann wird wieder gelabert "Marktplatzpolizei", mehrere Festangestellt nur zur Auktionsüberwachung ... bis zum nächsten Vorfall.
 
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Sowas ist mir auch fast schonmal passiert! Habs im letzten Moment noch gemerkt. Der Verkäufer hatte seinen "nur Verpackung Hinweis" direkt kleingedruckt an die Produktbeschreibung (ellenlanger Text vom Hersteller) rangehangen.

Geld hätte der von mir keins gesehen. Anfechtung wg. arglistiger Täuschung ist in so einem Fall erfolgversprechend.
 
das ist in meinen augen auch b trug! seit wann hat denn ein Karton 500MHz und 1024MB Ram? Die Infos zu seiner Karte hätten doch gar nicht sein müssen.
 
Die Bieter kann man auch nicht mehr warnen:

Ein Hoch auf Ebay !

Denen bei ebay hat man echt ins Hirn geschi**en! Und dann noch diese fadenscheinige Begründung "um die eBay-Mitglieder zu schützen". Mal kucken wann die Vollidioten auf die Idee kommen den Link "Frage an den Verkäufer" zu entfernen, "um die ebay-Mitglieder zu schützen".

Früher hat man einfach was gekauft/ verkauft und gut wars. Heute muss man sich zum Deppen machen! Allein wenn ich diese 3 Seiten langen E-Mails mit hunderten Zeilen 08/15-Hinweisen lese, nur weil ich einem Verkäufer eine Frage gestellt habe. Da findet man vor lauter Bullshit-Text die Antwort des Verkäufers nicht mehr.
 
Wenn kein öffentliches Interesse besteht wird es auch nicht strafrechtlich verfolgt. Vermutlich sind einige Dinge auch zu geringfügig. Daher bekommt man sein Geld in solchen Fällen nur zivilrechtlich. Was nützt es Dir auch, wenn der Staatsanwalt denjenigen wegen ****** verurteilen würde? Hast Du dadurch einen Titel und kannst Dein Geld zurückfordern?

aber streng genommen ist das eine straftat, welche normalerweise auch strafrechtlich verfolgt werden müsste. nur mist, dass die staatsanwaltschaft überlastet ist. hahahaha!!!!!!!!!!!!
 
Darf ich mal fragen, warum man hier im Forum das Wort "B.etrug" nicht ausschreiben darf Hat das nen besonderen Grund?
 
bin voll und ganz eurer Meinung was mir aber nicht eingeht.. warum hat der Käufer dem er vorher schon eine schachtel unterjubelt hat ihm eine posetive Bewertung unterjubelt ? Der kriegt von mir soviel Rot wie nur geht ...
Wieso, wenn einer nen Karton braucht und freiwillig 400€ dafür bezahlt ist der doch glücklich oder?

Ist doch ne gute Gelegenheit sein überflüssiges Geld loszuwerden oder?
 
oh man, selbst wenn das rechtskräftig sein sollte würde ich zu dem ar*** hinfahren und ihn solange in den selbigen treten bis er A- ne 7950GX² oder B- das geld rausrückt....
 
Dann ist ja gut, weil das ist absolute Verarschung!

Wäre ja das selbe, wenn einer einen Ferrari F50 im Ebay anbietet und alles schön beschreibt und am Schluss steht dann noch so nebenbei:
Mit dem Kauf akzeptieren sie dieses Angebot über den Kauf eines Ferrari F50 im Massstab 1:10!!
 
"B trug" , wieso man eventuell das Wort so schreibt (damit die Suchmaschine nicht findet?): in sehr vielen Foren ist es nicht erlaubt, die anderen Personen juristisch aufzuklären, wahrscheinlich damit die Anwälte nicht ohne Job bleiben.
2)Zu den Geboten: es gibt immer noch Ebay-Mitglieder die aus dem Ausland kaufen und eventuell mit der Deutschen Sprache nicht so vertraut sind, aber hier muss ich leider zustimmen, dass man die Artikelbeschreibung durchlesen sollte.
3) Ich würde, wenn mir sowas passieren würde dann verlangen, den Artikel laut Beschreibung (technischen Daten) zu liefern.
4)Zu positiven Bewertungen: einige Mitglieder versuchen den Druck auf anderen Mitglied zu machen, wobei einige Mitglieder schon zittern, wenn sie das Wort Anwalt hören.
 
Dasselbe spielchen gibts ja auch mit cpu-verpackungen incl. lüfter!
werden dann teilweise für 200 euro gekauft!
Dieselbe diskussion spielt sich auch im "Rund um den Marktplatz"-Teil dieses Forums ab, wg. original CPU-Verpackung incl. Lüfter !!

Man muss schon genau aufpassen bei iii-bäähhh :eek:
 
Aber so ist das eben in Deutschland. Jeder probiert irgendwo noch Kohle rauszukitzeln und zu bescheissen wo es nur geht
 
Bevor man immer über die Käufer ablästert, sollte man sich mal eines vor Augen halten:

Es kann jedem mal passieren, dass er in Eile einen Hinweis am Ende der Beschreibung übersieht, der eventuell auch noch im Nachhinein hinzugefügt wurde. Das hat nicht immer etwas mit Dummheit zu tun. Also meine lieben Schlauberger: Euch möchte ich mal sehen, wenn euch mal so ein Missgeschick passiert ist und die Menge dann schreit: "Mein Gott ist der Dumm, dafür soll er zahlen!" Ich wette ja, dass genau die Leute, die jetzt am lautesten schreien, dann fordern, dass solche Auktionen sofort gesetzlich verboten werden.

Und ja, mir ist so ein Malheur vor Jahren auch mal passiert (als das ganze langsam angefangen hat mit dem Verpackungsverkauf bzw. -b-trug):

Hatte kaum Zeit und suchte auf die schnelle nach nem Netzteil. Die Auktion war kurz vor Ende und ich hab den Text schnell überflogen und den kleingedruckten Hinweis am Ende übersehen. War allerdings auch schon recht kriminell gemacht, denn es war nicht so offensichtlich gestaltet wie heute meistens, denn heute ist die Vorgehensweise ja schon bekannt/verboten, solange es nicht offensichtlich erwähnt wird, dass es sich nur um die Verpackung handelt. Hab dem Verkäufer allerdings dann sofort nach Auktionsende (hatte es gleich danach gemerkt) geschrieben, dass er mit der Masche nicht durchkommen würde und er hat's kapiert. Man muss eben nur wissen, wie man mit solchen Leuten reden muss. Wenn sie kapieren, dass mit Konsequenzen zu rechnen haben, dann vergessen sie so gut wie immer ganz schnell, dass sie "ihr Geld" haben wollen.

Also Leute immer langsam mit den jungen Pferden. Niemand und wirklich NIEMAND ist unfehlbar. Werdet erstmal erwachsen und dann reden wir weiter. :d
 
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@celemine1Gig
sobald ein Gebot abgegeben wurde, kann die Beschreibung nicht mehr geändert werden. Und falls die Änderung und Gebot zeitgleich oder zeitnah erfolgen, kann man auch zurück treten.
 
@celemine1Gig
sobald ein Gebot abgegeben wurde, kann die Beschreibung nicht mehr geändert werden. Und falls die Änderung und Gebot zeitgleich oder zeitnah erfolgen, kann man auch zurück treten.


Ist mir klar. Ist heute fest geregelt, nur war das in meinem Fall damals noch nicht so. Deshalb hab ich's so geschrieben. Ich sage ja: Heute ist diese Masche eigentlich bekannt, aber niemand ist wirklich davor sicher. ;)

@Mazze76:
Ein gewisses Alter heißt nicht automatisch, dass man erwachsen ist. Es soll Leute geben, die sich mit 15 schon erwachsener verhalten, als manch andere mit über 30. :bigok:
 
Mazze ich glaube du bist 15....
Soweit ich weiss, wird das genauso gehandhabt wie mit Fälschungen.
Bedeuted, dass der Verkäufer schadensersatzpflichtig ist, damit müsste die Ware aber bezahlt werden, danach kann man über den Rechtsanwalt einen Schadensersatz oder die Lieferung der Ware anfordern.
Wird nat. in jedem Fall für den Verkäufer teuer, liefert er die Ware nicht zahlt er ca.30% Schadensersatz und den gazahlten Betrag zurück, oder er liefert die beschriebene Ware. Dazu kommen noch die Rechtsanwaltskosten.
Sollte er nicht reagieren gehts vor Gericht, in jedem Fall hat er verloren.
Müsste man nur mal durchziehen...es gibt pensionierte RA die sich auf sowas spezialisiert haben und bei Ebay ihr Geld verdienen...
 
Mazze ich glaube du bist 15....
Soweit ich weiss, wird das genauso gehandhabt wie mit Fälschungen.
Bedeuted, dass der Verkäufer schadensersatzpflichtig ist, damit müsste die Ware aber bezahlt werden, danach kann man über den Rechtsanwalt einen Schadensersatz oder die Lieferung der Ware anfordern.
Wird nat. in jedem Fall für den Verkäufer teuer, liefert er die Ware nicht zahlt er ca.30% Schadensersatz und den gazahlten Betrag zurück, oder er liefert die beschriebene Ware. Dazu kommen noch die Rechtsanwaltskosten.
Sollte er nicht reagieren gehts vor Gericht, in jedem Fall hat er verloren.
Müsste man nur mal durchziehen...es gibt pensionierte RA die sich auf sowas spezialisiert haben und bei Ebay ihr Geld verdienen...

Nein 30. Darum dachte ich er/sie ist 15 weil es so da stand ;)

In dem Fall glaube ich dass es gar nicht soweit kommen wird dass der Käufer die Ware erst bezahlt und dann mit Rechtsmitteln dagegen vorgeht.
Wahrscheinlicher ist, vorrausgesetzt der Käufer hat die Täuschung vor der Bezahlung noch gemerkt, und der Verkäufer auf die Erfüllung des Kaufvertrages besteht, dass sich der Käufer dann mit Rechtsbeistand gegen die Erfüllung wehren wird. Erfolgschance steht in dem Fall nicht schlecht würd ich sagen.
Finde Ebay sollte da viel mehr dagegen tun. Ein Millardenschwerer Konzern soltle viel mehr Mitarbeiter einsetzen die sich um sowas kümmern und vor Allem solche Fälle auch betreuen. Zwar wird von Pressesprechern immer beteuert dass alles dagegen getan wird in dem sie ihren Standardtext runterlabern, aber die Wahrheit sieht ganz anders aus.
Ich kaufe und verkaufe seit 3 Jahren Schallplatten usw und die Unterstützung in Streitfällen ist einfach nur ein Witz. Ausser automatisierten E-Mail Antworten die auf das Ebay-Forum oder die Help-Seite verweisen, kommt da nicht viel. Der telefonische Support, mal abgeshen davon dass er total überteuert ist, strotzt nur so vor Inkompetenz. Da wusste man z.B. nicht mal dass ihr eigenes Unternehmen Paypal, einen Käuferschutz anbietet ....
 
Nach Gesetz muss, so glaube ich, das Verhältnis der gegenseitig erbrachten Leistungen stimmen. Das ist ein Missverhältnis von Tag und Nacht.
 
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