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Als notorischer Narzisst mit antisozialer Persönlichkeitsstörung, wie es hier im Forum vornehmlich aufzufinden ist, kann man das als Teilnehmer eines Freundeskreises zwischen 0 und 1(man selbst) Personen natürlich nicht so recht nachvollziehen...
"Babylon Berlin" ist ein Gemeinschaftsprojekt von Sky und ARD. Die Serie läuft zunächst im Pay-TV und ein Jahr später im öffentlich-rechtlichen Programm. Die Serie führt ins Berlin 1920er Jahre. (dpa) / (db)
Der Rundfunkbeitrag ist steuerähnlich ohne eine Steuer zu sein. Genau das hat das BVerfG auch bestätigt. Würde der Öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur aus steuerlichen Mittel finanziert wäre es ein Staatsfernsehen. Um das zu umgehen gibt es den Beitrag. Die Finanzierung ist dabei facettenreich. Neben dem Beitrag wird er zusätzlich zu bestimmten Anteilen aus Steuern und Werbeeinnahmen finanziert. Staat und Wirtschaft haben ein gesellschaftliches Interesse sich in diesem Medium mit einzubringen. Dem wird so Rechnung getragen.
1. Die GEZ gibt es nicht mehr
2. Die GEZ war und ist nie teilidentisch mit dem Öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die GEZ war eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige, Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten.
siehe oben
Weil jeder im gleichem Maße davon profitieren kann. Ist kein passendes Endgerät vorhanden kann man sich befreien lassen, in heutiger Zeit aber eher die Ausnahme.
Der Öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist Teil der Grundversorgung.
Menschen die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten oder Empfänger von Ausbildungsförderung müssen ihn nicht bezahlen. Menschen mit schweren Behinderungen müssen nur 1/3 zahlen, Taubblinde garnicht. "Pflegeheime werden als Gemeinschaftsunterkünfte angesehen, womit der Beitrag entfällt."
Grundsätzlich ist der Beitrag so bemessen das keine Überschüsse entstehen sollen. Allerdings lässt sich das bei einem derart großen Geflecht nicht gänzlich unterbinden. Dieses Thema greift auch die Kleine Anfrage von Carsten Ovens aus Hamburg auf. Die Antwort des Senats ist schon recht dürftig.
Immerhin waren es ein paar Zahlen, dein Argument war: Es benutzt keiner und ist unfair
Belege, Beweise, irgendwas außer unpassenden Analogien?
Auf die Schnelle habe ich nichts gefunden, ein Beispiel wäre hilfreich um die Sache bewerten zu können.
Das geht nicht, siehe oben. Für so ziemlich alle wäre das besser, aber es konterkariert den Grundgedanken und deshalb würde ein solcher Umbau nicht konform mit unserer Verfassung, bzw. der Auslegung durch des BVerfG, sein.
An euch Beide: Mit diesen Beispielen wollte ich nur zeigen wie sachfremd diese Analogien:
sind und die Diskussion überhaupt nicht voranbringen.
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks basiert auf einem Solidarmodell. Ich wiederhole es gerne nochmal weil es keiner aufgegriffen hat: Eine soziale Gesellschaft kann sich nicht auf egozentrierte Leistungsgedanken stützen. Genau diesem Umstand trägt auch das BVerfG Rechnung indem es darauf abstellt dass es völlig irrelevant ist ob man den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk tatsächlich nutzt. Er ist Bestandteil der Grundversorgung und muss, laut unseren Gesetzen, gewährleistet werden.
Letztendliche bringt diese Diskussion nichts, solange die Meisten hier nicht in der Lage sind die Faktenlage anzuerkennen und ihre eigene Wahrnehmung und Wertung eben zu dieser erheben. Genau deshalb ändert sich auch nichts, die Beschwerdeführer greifen immer nur den Beitrag an, statt mal zu fragen ob ein Öffentlich-rechtlicher Rundfunk heute noch Bestandteil der Grundversorgung sein muss.