Intel nennt Details zur erweiterten Thunderbolt-4-Funktionalität

Thread Starter
Mitglied seit
06.03.2017
Beiträge
113.965
thunderbolt.jpg
Im Januar 2020 hat Intel die Entwicklung und Standardisierung an das USB Implementers Forum (USB-IF) übergeben. Dies heißt aber nicht, dass man den Standard nicht weiterentwickeln will, es soll jedoch eine größere Schnittmenge zwischen USB4 und Thunderbolt 4 geben.
... weiterlesen
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Uff ist das viel Marketing! Mal auseinander dröseln:
indeedly.io schrieb:
In a nutshell, the difference between USB 4 and Thunderbolt 4 is that USB contains several features that are optional and don’t have to be implemented by manufacturers. [...] Meaning, Thunderbolt 4 is actually USB 4 maxed out.
https://indeedly.io/thunderbolt-4-is-usb-4-maxed-out/

Aber gibt es noch weitere Unterschiede, außer dass TB4 alle optionalen Features von USB4 beinhaltet?
  • TB4 Kabel müssen durch Intel zertifiziert werden und sind aktuell auf 2m Länge beschränkt. USB-C sind bereits aktiv bis 5m und optisch bis 20m verfügbar - hybrid sind 50m drin.
  • Intel hat eigene Controller und integriert diese in einige ihre CPUs.
  • Aus Plattformsicht interessant: Geräte müssen mind. zwei 4k fähige DisplayPort Anschlüsse haben, um TB4 zertifiziert zu werden - für den Übertragunsstandard irrelevant.
  • Geräte müssen (Sternchen) sich über TB4 laden lassen (Sternchen: es sein denn, sie lassen sich nicht darüber laden)
  • Intel packt eine weitere Virtualisierungsschicht dazwischen, um Speicherzugriffe einzuschränken.
In Summe könnte das Marketing also einfach lauten: "ThunderBolt 4 is like USB 4 - but you know what you get!"
 
Vier Ports sind wahnsinnig gut, da auf diese Weise die Endgeräte logisch verständliche Anschlüsse verbauen können. Die Frage wird nur sein, verbraucht solch TB4 Controller relevant mehr Strom im Betrieb, als ein USB Controller mit den verfügbaren Erweiterungen.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh