Ist diese Garantieabwicklung rechtens???

muckiebude

Neuling
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Habe meine Festplatte deren Garantie im September diesen Jahres ausläuft zum Onlinversand geschickt um eine Garantieabwicklung zu tätigen. Jetzte habe ich diese Mail wieder bekommen in der steht das ich die Gewährleistung selbst bezahlen soll. Dürfen die das? bzw frage ich mich wofür die 20€ wollen???

Werkstattauftrag Nr. 482284


Kunden-Nr. 149357

Ihr persönlicher Auftrag vom 12.03.09

Menge Bezeichnung Nr. EUR/Stk Gesamt
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Summe Brutto EUR 19.50
Enthaltene Mehrwertsteuer 19.00% EUR 3.11
G e s a m t b e t r a g EUR 19.50
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Ihre Reklamation


Sehr geehrte(r) Kunde / Kundin

der von Ihnen reklamierte Artikel weist bei uns den gleichen Fehler
auf. Da sich der Artikel nur noch in der Gewährleistung bzw.
freiwilligen Herstellergarantie befindet, ist die Abwicklung
kostenpflichtig. Es fallen 19,50 Euro für Versand, Verpackung und
RMA-Beantragung sowie Rückversand zu Ihnen an. Falls Sie eine
Abwicklung wünschen, bitte wir Sie, den Betrag auf folgendes Konto
zu überweisen:

Inhaber : VV Computer Vertriebs GmbH
Kontonummer : 200 118 96
BLZ : 370 502 99
Institut : Kreissparkasse Köln
Verwendung : Kundennummer + Werkstattauftragsnummer














Werkstatt Vorkassenzahlung muß innerhalb 5 Tagen erfolgen!
Versandart: Post




** Bestellen im Internet ** 24 Stunden-Shop: www.vv-computer.de **

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VV Computer Vertriebs GmbH
Langbaurghstrasse 1
53842 Troisdorf-Spich
Tel.: 02241/9509-0

Amtsgericht Siegburg HRB.5549
USt.-ID-Nr.: DE 202552086

Geschaeftsfuehrer:
Paul van Vliet & Claudina Knapp
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Was sagt ihr dazu???
 
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leider bin ich mit der rechtlichen Situation nicht vertraut, aber vorstellen kann ich mir nicht dass das rechtens ist. Das hab ich auch noch nie erlebt, dass ich für die Garantieabwicklung über den Händler Geld bezahlen soll.

In meinen Augen nichts als dreiste Abzocke. Da wird mir himmelangst, ich habe nämlich auch vor defekte Ware an diesen Shop zu senden -_-
 
sowas hab ich noch nie erlebt, id.R. muss der Händler dafür aufkommen da er im Rahmen der Gewährleistung dazu verpflichtet ist
 
Da er von Garantie schreibt wird das wohl ne Herstellergarantie sein - wieso sollte der Händler also gratis das Teil durch die Weltgeschichte versenden?
 
ich habe doch schon für 6,90 die Platte zum Händler geschickt. Somit habe ich im Grunde meinen Teil doch getan???
 
Da er von Garantie schreibt wird das wohl ne Herstellergarantie sein - wieso sollte der Händler also gratis das Teil durch die Weltgeschichte versenden?

In dem fall hätte die kosten der hersteller zu tragen, nicht der kunde. Aber da traut er sich wohl nicht eine rechnung zu stellen...

Ich würde mir mal die AGB anschauen, ob da vielleicht eine solche klausel drin steht. Andernfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass das rechtlich wasserdicht ist. Von solchen dingen hört man eigentlich nur im zusammenhang mit verbraucherschutzbeschwerden...

Aber bin ja kein anwalt. Richtig klingt es in meinen ohren trotzdem nicht.
 
Der Händler muß die Gewährleistung übernehmen, wenn
1. innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf ein defekt vorliegt
2. wenn du nach den ersten 6 Monaten bis zum 24. Monat nach Kauf nachweisen kannst, dass der Defekt an der Ware bereits beim Kauf bestand.

Du befindest dich sicherlich innerhalb des 2. Zeitraums. Da du nicht Nachweisen kannst, dass der Defekt bereits beim Kauf bestand, ist der Händler nicht in der Gewährleistungspflicht.

Du nimmst also die Herstellergarantie in anspruch. Das heißt, du willst eigentlich was vom Hersteller und nicht vom Händler. Da du den Händler mit der Garantieabwicklung beauftragt hast, macht der das natürlich nicht kostenlos, das is kein Samarieter. Er möchte natürlich seine Arbeit entlohnt haben, genauso wie du in deinem Job Geld für deine Arbeit haben möchtest.


Richtig wäre es gewesen sich direkt mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen, da du ja was vom Hersteller willst.
 
Zuletzt bearbeitet:
hmmm hört sich logisch an allerdings kenne ich diesen weg überhaupt nicht. wenn das die regel ist dann werde ich nur noch bei saturn und co kaufen. die machen den kram selbst bzw. haben in ihren Preis den Service.
 
wie sieht das eigtl aus wenn ich innerhalb der ersten 6 Monate ein Gerät zum Händler aufgrund eines Defekts schicke? Wer hat da die Versandkosten zu tragen?
 
Es ist nunmal leider so.
Wenn du Gewährleistung willst, mußt du das alles nachweisen können.
Innerhalb der ersten 6 Monate muß dir der Händler beweisen, dass die Ware OK war, das kann er meist nicht, daher ist es hier ein leichtes für den Kunden.

Nach diesen 6 Monate wirds schwer für den Kunden. Wenn das Gerät danach kaputt geht, hast du praktisch keine Chance mehr, da du eben nicht nachweisen kannst, dass das Gerät bereits beim Kauf den Mangel hatte (logisch ist ja erst kaputt gegangen).

Unterm Strich bleibt eigentlich nur, dass die Gewährleistung nur 6Monate gilt, danach ist sie, für den Kunden, praktisch wertlos.

Danach bleibt dir also nur der Weg über die (Hersteller)garantie. Da muß man sich aber direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzen, da man ja von ihm die Garantie in Anspruch nimmt. Kann man, oder möchte man, das nicht selbst machen, kann man natürlich einen/den Händler damit beauftragen und muß sich aber um nichts mehr kümmern. Da beim Händler dafür aber Lohnkosten anfallen möchte er diese natürlich beglichen haben, daher die ~20EUR.

@Black, hin mußt du diese tragen, zurück machts dann der Händler. So ist das meist, einfach mal die AGBs checken.
 
Zuletzt bearbeitet:
kann ich jetzt wengstens vom händler verlangen das er mir auf seine kosten die platte zurück schickt? schließlich habe ich auf meine kosten ihm die platte zukommen lassen
 
Übrigens: Rechtsberatung ist in diesem Forum nicht erlaubt . underclocker2k4 sollte das doch wissen ;)
 
naja es ging mir weniger um rechtsberatung...nur um eure meinungen. denn wenn ich jetzt die 20€ für die garantieabwicklung und die 7€ versand addiere dann hätte ich sie mir fast neu kaufen können :-(
 
Ist ja keine Rechtsberatung, habe ihm nur den Ablauf einer RMA/Gewährleistung erörtert.

Ich hab nirgends erwähnt, ob er im Recht ist oder net. ;)
 
Meines Wissens ist das so, wie underclocker2k4 schrieb. Hatte auch mal mit dem selben Problem einen Händler kontaktiert. Nach den ersten 6 Monaten, ist es quasi eine Dienstleistung des Händlers, die er sich bezahlen lässt. Das nächste mal direkt an den Hersteller wenden.

ps.: Ist doch keine Rechtsberatung, sondern nur ein Erfahrungsaustausch. ;) Bin kein Jurist, also ist meine Aussage nicht fundiert. :coolblue:
 
ach scheiße....:-(

der Händler hat so gute Bewertungen und hat im Vergleich von anderen Onlinehändlern wirklich diese Klause mit in den AGB´s

Herstellergarantie/Dienstleistungen

1. VV Computer Vertriebs GmbH ist gegenüber dem Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht zur Entgegennahme und Weiterleitung verpflichtet. Die Abwicklung dieser Dienstleistung ist kostenpflichtig. Bei Entgegennahme dieser Ware hat der Kunde keinerlei Rechtsansprüche gegenüber VV Computer Vertriebs GmbH hinsichtlich der Einhaltung etwaiger Reparaturfristen und für die Beschaffenheit der Austauschware des jeweiligen Herstellers.

2. Kostenvoranschläge ohne Durchführung der Reparatur werden in Rechnung gestellt.

3. Bei Dienstleistungsaufträgen gilt die Zeit- und Preiszusage als Richtzeit bzw. Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Änderungen eintreten können.


Selbst NorskIt hat es auf seine Kosten weiter versand :-P
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem ist, wenn es hart auf hart kommt, steht der Kuden dumm da. Ich hatte mal das Problem mit Mindfactory, die Platte war 1 1/2 Jahre alt und die haben sich geweigert. Ich solle einen Nachweis liefern das der Mangel schon zum Kauf vorhanden war, das ist unmöglich! Daher sind 2 Jahre Gewährleistung eh ein ******, denn nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen das der Mangel schon vorher dar war und das ist so gut wie unmöglich :-/

Hersteller-Garantie ist aber auhc so ein Ding, denn die meisten hersteller verweisen einen nur darauf dies doch beim Händler wo man es gekauft hat ab zu wickeln ^^

EDIT: Wieso wird aus B e t r u g das ****** ??
 
Zuletzt bearbeitet:
Herzlichen Glückwunsch, canada, du hast das ware Gesicht der Gewährleistung erkannt. ;)
Es ist eben nicht alles Gold was glänzt. MF hat sich in deinem Fall an die Gesetzesvorgaben gehalten. (leider)

DIESES Wort wird daher zensiert, weil hier sonnst so manche den lieben langen Tag Läden/Verkäufer als Betueger denunzieren würden. Das ganz kann richtig heftige Folgen fürs Forum haben, daher wird das zenziert, man kann seinen Unmut/das Problem auch sachlich schildern.
Mit dem Wort kann man durchaus heftigen Schaden anrichten.
 
Da sich das Forum schützen möchte. Hier geschieht alles öffentlich und der Umgang mit diesem (zensierten) Begriff, geschieht häufig sehr fahrlässig. Ist also ein Schutz, damit das Forum nicht mit Klagen/Abmahnungen überflutet wird.

EDIT: Siehe über mir. ;)
 
Schick die Platte doch direkt an den Hersteller, da sparst du dir den gesamten Stress mit dem Händler
 
wenn du was im Laden kaufst must du auch selber hinfahren und das defekte Teil abgeben, völlig egal ob Gewährleistung oder Garantie, Transportkosten sind nie Bestandteil von Garantieabwicklungen
 
wie schon gesagt. habe sie zum händler geschickt weil so ein retour/garantiezettel dabei war
 
ich würde mir in dem zusammenhang nochmal die definition von mangel anschauen, denn auch ein qualitativer oder quantitativer mangel ist ein mangel und wenn bei übergabe eine MTBF von soundsoviel angegeben wurde (herstellerangabe) und die garantiesiegel nicht verletzt sind oder äußere beschädigungen sichtbar sind aber die MTBF nicht eingehalten wurde liegt ein, von anfang an, vorhandener mangel vor und beweisen kannst du das als kunde meistens durch mathematik auch, denn die meisten MTBF angaben sind so hoch, dass die ersten zwei jahre im theoretischen dauerbetrieb damit abgedeckt sein müssten.

insofern kannst du auch nachbesserung des händlers bestehen, der hersteller hat damit dann nichts zu tun und das kann auch nicht zu deinen lasten abgewickelt werden.

grüße
 
Ich vermute eher, dass die Platte des TE wahrscheinlich vor mehr als 24 Monaten gekauft wurde. Eine Festplatte hat üblicherweise 3-5 Jahre Garantie und da die Restgarantie des Herstellers anscheinend nur noch bis September geht, muss man von mehr als 24 Monaten ausgehen, auch wenn vermutlich einige (wenige) Monate zwischen Herstellung und Verkauf liegen. So liest sich auch das Schreiben des Händlers. Die Diskussion um die Vorgänge innerhalb der 24-monatigen Gewährleistung ist somit hinfällig.

Ob 25 Monate oder 25 Jahre nach dem Kauf ... das Ergebnis ist das Gleiche: Der Händler hat bzgl. Gewährleistung keine Pflichten mehr gegenüber dem Kunden ...

Zumindest bei Festplatten sollte man möglichst gleich den Weg über den Hersteller wählen ... zumindest wenn nicht gerade eine OEM-Platte hat :d.
 
ups, das stimmt natürlich, man sollte halt auch immer den eingangspost aufmerksam lesen und nicht nur die diskussion danach, danke :)

dann ist das natürlich klar: garantie ist eine freiwillige selbstverpflichtung des herstellers und wenn der händler das für dich abwickeln soll ist das service, den er natürlich auch zu recht in rechnung stellen kann.

grüße
 
naja, es gibt/ gab aber auch Shops die während der 2 Jahre die Kosten für den RMA auf den Kunden abwälzen wollen, z.B. KM Elektronik hat das vor ein paar Jahren gerne gemacht.
 
Das mit dem Nachweis läuft eigentlich etwas anders. Als Nachweis, dass der Kunde den Schaden nicht verursacht hat reicht es normalerweise aus, wenn das Gerät äußerlich in Ordnung ist, keine Spuren von unsachgemäßer Behandlung aufweist, und alle Siegel etc noch vorhanden sind, sodass man sieht, dass das Gerät nicht geöffnet, umgebaut oder sonstwas wurde.... Solange das alles gegeben ist gilt das normalerweise als Nachweis, dass man selbst für den Schaden nicht verantwortlich ist.

Falsch.

Der Haendler als Dein Vertragspartner muss in den ersten sechs Monaten der Gewaehrleistung nachweisen, dass der geruegte Mangel nicht schon im Zeitpunkt des Gefahrueberganges bestand, danach muss der Kaeufer das Gegenteil beweisen. Eine Festplatte, um beim konkreten Szenario zu bleiben, mag aeusserlich unbeschaedigt sein - waere aber der PC, in dem sie verbaut war, gestuerzt, kann die Mechanik beschaedigt und die Festplatte so zerstoert worden sein. Extreme Umwelteinfluesse (Hitze, Kaelte, Feuchtigkeit etc) muessen ebenfalls nicht erkennbar sein.

Die Gewaehrleistung kann sogar noch weiter eingeschraenkt sein - eine Gluehlampe etwa kann auch innerhalb der ersten sechs Monate ausfallen; das muss aber kein Sachmangel sein, sondern kann als vorhersehbare Folge selbst bei bestimmungsgemaessem Gebrauch ausgelegt werden.

Rechtmäßig ist das, wie der Händler das hier macht, in dieser Art nicht(...)

Doch. Es ist nur nicht besonders kulant. Kulanz kostet aber und ist deshalb unter den Spitzenplaetzen bei den diversen Preisvergleichern eher selten anzutreffen.
 
Wenn es bei einem Produkt eine Herstellergarantie gibt, würde ich mich Grundsätzlich nicht mit Shops rumärgern, außer es liegt ein Defekt unmittelbar nach dem Kauf vor.
Die Mehrheit der Hersteller bewerkstelligen das reibungslos und sehr schnell, denn die müssen ja auf ihr Image achten, während viele Shops denken Kunden wachsen an Bäumen. Selbstverständlich muss man einmal das Porto für den Transport zum Hersteller bezahlen, wobei es auch hier einige Ausnahmen gibt, die einem ein Abholschein zukommen lassen. Plextor hat diese z.B. früher getan.
Bei Seagate bekommt man die Austauschplatte meist binnen einer Woche max 14 Tage.
 
Nur zur Info. Die Platte wird im September 24 alt. Werde sie morgen anschreiben und mal sehen o die noch mit sich reden lassen.
 
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