Hallo
diese Frage richtet sich an alle die sich ein bischen mit Recht aufkennen
Also meine Freundin hat folgendes Prob:
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
S hat B ein Grundstück verkauft, weil sie der Auffassung war es sei ohne Wert.
S übergibt das Grundstück und B bezahlt den Kaufpreis.
Kurze Zeit später erkennt S jedoch, dass sie sich über die Lage des Grundstücks geirrt hat (es daher doch höherwertig ist) und verlangt von B, dass das Geschäft rückgängig gemacht wird. B ist bereit ihr das Grundstück zurückzugeben, wenn er im Gegenzug dazu sein bezahltes Geld zurückerhält und S Schadensersatz leistet.
Es wird nach den Ansprüchen des B gefragt.
Meine Frage lautet, ob ich den Fall über Rücktritt lösen könnte, da ich ja genau genommen weder ein vertragliches noch ein gesetzliches Rücktrittsrecht (oder hat jemand eine Idee?) dem Sachverhalt entnehmen kann. Allerdings sind sich beide ja über die Rückgabe einig, ist das ausreichend?
Außerdem bleibt dann noch die Frage nach der Fristsetzung. B hat der S keine Frist gesetzt, wäre aber hier doch auch völlig überflüssig, da ja keiner der beiden eine Nacherfüllung wünscht.
Vielen Dank für jegliche Hilfe ich bin schon leicht am Verzweifeln.
Ciao
diese Frage richtet sich an alle die sich ein bischen mit Recht aufkennen
Also meine Freundin hat folgendes Prob:
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
S hat B ein Grundstück verkauft, weil sie der Auffassung war es sei ohne Wert.
S übergibt das Grundstück und B bezahlt den Kaufpreis.
Kurze Zeit später erkennt S jedoch, dass sie sich über die Lage des Grundstücks geirrt hat (es daher doch höherwertig ist) und verlangt von B, dass das Geschäft rückgängig gemacht wird. B ist bereit ihr das Grundstück zurückzugeben, wenn er im Gegenzug dazu sein bezahltes Geld zurückerhält und S Schadensersatz leistet.
Es wird nach den Ansprüchen des B gefragt.
Meine Frage lautet, ob ich den Fall über Rücktritt lösen könnte, da ich ja genau genommen weder ein vertragliches noch ein gesetzliches Rücktrittsrecht (oder hat jemand eine Idee?) dem Sachverhalt entnehmen kann. Allerdings sind sich beide ja über die Rückgabe einig, ist das ausreichend?
Außerdem bleibt dann noch die Frage nach der Fristsetzung. B hat der S keine Frist gesetzt, wäre aber hier doch auch völlig überflüssig, da ja keiner der beiden eine Nacherfüllung wünscht.
Vielen Dank für jegliche Hilfe ich bin schon leicht am Verzweifeln.
Ciao