Juristen hier vertreten? Wieder mal Stress mit ebay....

3D-Prophet

Semiprofi
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So, ich hab privat was für meinen Bruder verkauft. Jetzt, knapp ne Woche nach Auktionsende bekomm ich ne mail von der Käuferin die meint, dass Sie die Karte (Yu-Gi-Oh) net mehr haben wolle und dass man innerhalb von einer Woche ohne Angabe von irgendwelchen Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten könne. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Meines Wissens nach müsste ich eigentlich im Recht sein wenn ich sage, dass sie die Karte kaufen muss. Was meint ihr dazu??
 
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bei ebay.de oder wie? wenn ja muss sie die karte nehmen
allerdings, wenn es um nen paar euro geht würde ich es so mit ihr klären... notfalls ne neg.bewertung oder so (sie kann dir keine geben, wenn du ebay den sachverhalt mitteilst!)

greetz
 
Es geht um 35€ + 2,50€ Einstellungskosten + x,xx€ Provisionsgebühr
 
sie kann sagen sie war besoffen ... dann is der kaufvertrag nichtig ... is übrigens überall so , sobald man sagt , das man durch welche umstände auch immer net geschäfftsfähig ist , ist der kaufvertrag nichtig...

allerdings ist das in deinem fall net gegeben , somit is nen rechtskräftiger kaufvertrag entstanden und sie MUSS die karte nehmen
 
Die Geschäftsfähigkeit leidet nur dann darunter, wenn man w i r k l i c h strubbelbesoffen ist.

Der Vertrag ist sonst anfechtbar wg. Vorgängen vgl. § 116-125 BGB, wenn die Willenserklärung abgegeben worden ist z.B. wegen Irrtums gem. §119 BGB oder wg. eines Scheingeschäftes gem. §117. Anfechtung führt zur Nichtigkeit vgl. § 125.

Allerdings ist bei dem Kaufvorgang bei Ebay schon eine Nachhaltigkeit zu erkennen, denn neben dem reinen bieten wurde ja später auch noch die Auktion angenommen und das Geld überwiesen.

Die Anfechtung wegen z.B Irrtums müsste sofort nach feststellung des Irrtums erfolgen und mit dem ausdrücklichen Hinweis, dann würde es zur Nichtigkeit des Vertrages führen mit der Folge der Zug-um-Zug Rückabwicklung. Nicht verwechseln mit der Jahresanfechtsungfrist nach §124 BGB.

Sollte eine direkte Anfechtung mit Hinweis auf den Grund nicht erfolgen, ist Nichtigkeit nicht gegeben und auch nicht mehr möglich, siehe was $ilver schrieb.

Da er als Verbraucher verkaufte und nicht als Unternehmer, gibts auch kein Wiederrufsrecht.

Grüsse

AO macht Froh
 
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