Kabel Deutschland: Umzug in unversorgtes Gebiet = Sonderkündigungsrecht?

Jedi

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Guten Abend!

Es bestehen folgende Verträge mit Kabel Deutschland mit 12 monatiger Mindestvertragslaufzeit:

KD Kabelanschluss
KD Internet/Phone

Wie sieht es bei Kabel Deutschland aus, wenn man umzieht und der Provider gemäß Verfügbarkeitscheck am neuen Wohnort beide Anschlüsse nicht bereitstellen kann?

1. Besteht ein Sonderkündigungsrecht?
2. Reicht die Mitteilung über den Umzug + Kopie des Mietvertrags?
3. Wie ist die Kündigungsfrist?

Danke!

EDIT: Gerade gefunden:

Kabel Deutschland Umzugsservice
 
Zuletzt bearbeitet:
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Wenn es wie bei Unitymedia läuft:

1. Besteht ein Sonderkündigungsrecht? Ja
2. Reicht die Mitteilung über den Umzug + Kopie des Mietvertrags? Nein!
Da ist die Meldebescheinigung des neuen Einwohnermeldeamtes ausschlaggebend! Also so schnell wie möglich die amtliche Meldebescheinigung einreichen.
3. Kündigungsfrist entfällt dann natürlich.
 
So:

Nach einem Telefonat bei Kabel Deutschland sind die beiden Verträge jetzt stillgelegt. Wenn sie ein Gebiet nicht bedienen können, oder dürfen, dann wird man auch aus den Verträgen gelassen!
 
So:

Nach einem Telefonat bei Kabel Deutschland sind die beiden Verträge jetzt stillgelegt. Wenn sie ein Gebiet nicht bedienen können, oder dürfen, dann wird man auch aus den Verträgen gelassen!

1und1 würde das sicher ganz anderst sehen :fresse:
 
Wenn DSL nicht verfügbar ist, dann kann sich 1&1 wohl aussuchen ob sie einen ausm Vertrag lassen oder einen vorbei schicken, der Leitungen einbuddelt. Ersteres drüfte für die da günstiger kommen.

Geld verlangen aber keine Leistung bringen geht ja nun auch nicht!?

Aber 1&1 is sowas so "komischer" Verein.^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn DSL nicht verfügbar ist, dann kann sich 1&1 wohl aussuchen ob sie einen ausm Vertrag lassen oder einen vorbei schicken, der Leitungen einbuddelt. Ersteres drüfte für die da günstiger kommen.

Geld verlangen aber keine Leistung bringen geht ja nun auch nicht!?

Aber 1&1 is sowas so "komischer" Verein.^^


Wenn ich mir so die ganzen Forenbeiträge durchlese
über 1und1 (nicht nur hier) dann hat sich 1und1 schon
ganz andere Sachen "geleistet".
 
Schlägertrupp? :fresse:

Was für Sachen? Würde mich mal interessieren. Und nein: Ich bin kein 1&1-Verfechter. Mag die selber nicht sonderlich.
 
...und das erste Ergebnis von Computerbild. Wie passend. :lol:

Das ich Googlekönig da nicht selbst drauf gekommen bin. Danke. ;)
 
Um 1&1 ging es hier ja nicht. Glücklicherweise ist das Problem vorerst gelöst.
 
Heyho,

leider bin ich auch in den Nachbarblock gezogen wo kein KD mehr verfügbar ist. Allerdings aber ein andere Kabel Anbieter. BEsteht bei mir dann trotzdem das "Sonderkündigungsrecht" ? KD hat sich diesbezüglich auf meine Anfrgen noch nichtgeäussert.

Lg Tino
 
Soweit ich weiss hat man nach Deutschem Recht bei einem Umzug IMMER Kündigungsrecht. Dabei ist es egal ob das Gebiet vom Anbieter versorgt wird oder nicht..
 
nein, nur wenn der Anbieter dort keinen Anschluss zur Verfügung stellen kann.
 
Gerade frisch erhalten !

"Sehr geehrter Herr XXX,

herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen Zuhause!

Leider sind Kabel Internet und Kabel Phone an Ihrer neuen Adresse nicht verfügbar. Das bedeutet: Wir können Ihnen für Ihr neues Zuhause diese Produkte nicht mehr anbieten. Deshalb können wir auch Ihren Vertrag nicht fortsetzen.

Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag schriftlich - per E-Mail, Fax oder Post - und geben Sie dabei Ihre Kundennummer an. Legen Sie Ihrer Kündigung bitte eine Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes oder Ihres neuen Mietvertrages bei - denn nur dann können wir Ihren Vertrag vorzeitig beenden und Sie müssen nicht mehr zahlen als nötig.

Wir finden es sehr schade, Sie als unseren Kunden zu verlieren, und wünschen Ihnen alles Gute in Ihrem neuen Zuhause!

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an! Von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 22:00 Uhr und Samstag 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr sind wir unter unserer Service-Nummer gerne für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kabel Deutschland Service-Team

Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG Kundenservice
99116 Erfurt"

Das nenne ich netten Kundenservice ! Gerade jetzt wo es nix vergleichbares gibt kann ich KD nicht mehr weiter nutzen :-(

Lg Tino
 
nein, nur wenn der Anbieter dort keinen Anschluss zur Verfügung stellen kann.

Falsch du bist bist nicht verpflichtet deinen Anschluss mitzunehmen, ein Umzug ist immer ein Sonderkündigungsrecht. Egal was irgendwo steht, egal was der MA an der Hotline erzählt und egal was man via mail erhält, es ist nur ein DUDU du musst den Anschluss mitnehmen. Es ist aber schlicht weg falsch.

MFG
 
guckt ihr zb AGB von KabelBW: Kabel BW GmbH & Co. KG - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kabel BW
18.7 Bei einem Umzug des Kunden in ein von Kabel BW versorgtes und modernisiertes Gebiet setzt sich das Vertragsverhältnis über sämtliche Leistungen am Umzugsort fort. Weitere diesbezügliche Regelungen sind in den Zusatzbedingungen für die einzelnen Leistungen enthalten. Ist das Gebäude am Umzugsort nicht an das Breitbandnetz der Kabel BW angeschlossen, kann die Fortsetzung des Vertrages jedoch davon abhängig gemacht werden, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des dinglich Berechtigten für das vom Anschluss und Betrieb des Breitbandnetzes betroffene Grundstück und/oder Gebäude vorliegt. Sollte eine solche nicht erteilt werden, ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
 
Soweit ich weiß besteht ein Sonderkündigungsrecht nur wenn es für diesen Fall vorher schon in den AGB für diesen Fall festgelegt war oder bei einem wichtigen Grund/höherer Gewallt.

Wenn man also umziehen muss, weil man z.B. in der Arbeit versetzt wurde, dann ist das afaik ein Grund für die Kündigung, wenn man aber "aus Spaß" umzieht wohl eher Kulanz oder es stand so im Vertrag (weil z.B. der Anbieter den neuen Ort nicht versorgt).

Nur weil man umzieht werden dadurch alte Verträge nicht ungültig. Das gilt für ne Kreditkarte genauso wenig wie für nen DSL-Anschluss.
 
Kannst du das auch begründen? Gerade wenn es den Anbieter auch am neuen Ort gibt...

Habe lange genug bei der Telekom gearbeitet und viele MAs ausgebildet, das ist meine Begründung. Ich hatte viele Fälle mit Umzügen egal ob versorgt oder nicht versorgtes Gebiet. Im Endeffekt gingen die meisten Fälle an die Rechtsanwälte und dann musste die Telekom es doch akzeptieren.

MFG
 
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