Kindergeld nach abgeschloßener Ausbildung, Steuer

xcv

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
26.03.2005
Beiträge
689
1. Wenn man schon eine Ausbildung hat und danach ein Studium beginnt bekommt man dann Kindergeld, wenn man sonst nicht arbeitet?

2. Habe dieses Jahr 6 Monate gearbeitet, inwiefern kann ich Aufwendungen für das Studium dieses Jahr, und inwiefern für später absetzen?


Danke
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Hast du "richtig" gearbeitet oder nur son Nebenjob? (400€?)
Bzw. hast du Lohnsteuer gezahlt, ggf. auch schon während der Ausbildung?
 
Richtig gearbeitet u auch Lohnsteuer gezahlt.
 
1: Nein

2: Keine Ahnung
stimmt so nicht ;)
ich habe eine Ausbildung zum Staatlich geprüften Assistenten für Betriebsinformatik gemacht und Kindergeld bekommen, danach habe ich mein Wirtschaftsinformatikstudium gemacht und die Zeit über Kindergeld bekommen. So pauschalisieren kann man das nicht ;)
 
stimmt so nicht ;)
ich habe eine Ausbildung zum Staatlich geprüften Assistenten für Betriebsinformatik gemacht und Kindergeld bekommen, danach habe ich mein Wirtschaftsinformatikstudium gemacht und die Zeit über Kindergeld bekommen. So pauschalisieren kann man das nicht ;)

Ich kenne das auch so wie inu. Sobald die ausbildung abgeschlossen ist, gibts kein kindergeld mehr. Ob die das selbst merken oder man das melden muss, weiss ich nicht.

Gesendet von meinem GT-I9100 mit der Hardwareluxx App
 
Die merken das schon, weil man ja jedes jahr wieder angeben und nachweisen muss was man macht. Ich glaube in meinem Fall war es so, dass das Studium direkt auf die ausbildung gemacht wurde(ohne zwischendurch zu arbeiten) und deshalb zählte es noch dazu.
Aber wie genau da die zusammenhänge sind weiß ich nicht. Ich kann nur sagen die wussten, dass ich eine ausbildung gemacht habe und das ich danach mein Studium gemacht habe(jedes jahr die immatrikulationsbescheinigung zugesendet)
 
Ich stell einfach mal den Antrag
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh